Aktualisiertes Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel

Beschluss Bildungsrat
2010/20
Sitzungsdatum
31. Mai 2010

Ausgangslage

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Lehrmitteln werden im Volksschulgesetz in § 22 und § 59 und in der Volksschulverordnung in §19 geregelt. Die Lehrmittel sind unterschiedlich verbindlich. Gemäss § 1 der Lehrmittelverordnung bestimmt der Bildungsrat die provisorischobligatorischen, die obligatorischen und die zugelassenen Lehrmittel. Provisorischobligatorische und obligatorische Lehrmittel müssen unterrichtsleitend eingesetzt werden. Die Schulgemeinden sind verpflichtet, diese Lehrmittel anzuschaffen und sie jeder Schülerin und jedem Schüler unentgeltlich abzugeben. Zugelassene Lehrmittel werden auf Wunsch der Lehrpersonen von den Schulgemeinden erworben. Im Katalog des Lehrmittelverlags sind zusätzliche Unterrichtsmaterialien ohne Status aufgeführt.

Erwägungen

Aktualisierungen

Der Bildungsrat hat das Verzeichnis der zugelassenen und obligatorischen Lehrmittel am 4. April 1995 in Kraft gesetzt. Seitdem wird es regelmässig aktualisiert. Die Änderungen sind in diesem Fall moderat. Sie ergeben sich aus Neuanschaffungen und Streichungen, denen inhaltliche, methodisch-didaktische und verlegerische Überlegungen sowie die Begutachtungsergebnisse der Lehrpersonenkonferenz zugrunde liegen.

Publikation

Das Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel kann auf der Website des Volksschulamtes (www.volksschulamt.zh.ch) unter der Rubrik Lehrmittel sowohl als Gesamtdokument als auch nach Stufen heruntergeladen werden. Um dem Verzeichnis mehr Beachtung bei den Schulbehörden und in der Lehrerschaft zu geben, erscheint es ebenfalls so rasch wie möglich als gedruckte Broschüre im Lehrmittelverlag des Kantons Zürich.

Die Kantonale Lehrmittelkommission hat das aktualisierte Verzeichnis am 13. April 2010 gutgeheissen. Sie beantragt dem Bildungsrat, dieses zu beschliessen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die in Beilage 2 aufgeführten Lehrmittel werden im Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel gestrichen.
  • Die in Beilage 3 aufgeführten Lehrmittel werden mit dem Status «zugelassen» ins Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel aufgenommen.
  • Die Änderungen im Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel werden auf Beginn des Schuljahrs 2010/2011 in Kraft gesetzt.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt, im Internet und als Broschüre.
  • Mitteilung an die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission, die interkantonale Lehrmittelzentrale, die Pädagogische Hochschule (3), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Schulsynode, den Zürcher Lehrerinnenund Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den VPOD, Sektion Lehrberufe, den Verein SekZH, den Verband Zürcher Privatschulen, die Schweizer Schulen im Ausland, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abt. Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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