Volksschule. Lehrmittel für den integrativen Unterricht. Bericht

Beschluss Bildungsrat
2010/02
Sitzungsdatum
11. Januar 2010

Ausgangslage

Integrativer Unterricht und Lehrmittel

Ein wichtiges Anliegen der Volksschule des Kantons Zürich besteht darin, alle Kinder und Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten möglichst gemeinsam in der Regelklasse zu unterrichten (§ 33 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005; LS 142.100). Dabei spielt die Integrative Förderung (IF) eine zentrale Rolle. Die IF ist ein in der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen vom 11. Juli 2007 (VSM; LS 412.103) festgelegtes sonderpädagogisches Angebot, das auf allen Schulstufen verpflichtend angeboten werden muss (§ 6 VSM). Sie kommt zum Einsatz, wenn besondere pädagogische Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern eine ergänzende individuelle Förderung erfordern. Dabei bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regelklasse integriert und werden durch eine zusätzliche Förderlehrperson unterstützt.

Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in der Regelklasse stellt hohe Anforderungen an den Unterricht und die Klassenführung, aber auch an die Lehrmittel. Für den geforderten integrativen und gleichzeitig individualisierenden Unterricht braucht es geeignete Lehrmittel. Die zentrale Fragestellung in diesem Zusammenhang lautet deshalb: Eignen sich die in den Kernfächern eingesetzten Lehrmittel für den integrativen Unterricht? Falls nein, welche Massnahmen sind vorzukehren?

Da zum Zeitpunkt der VSM keine gesicherten Erkenntnisse vorlagen, ob und wie sich die in den Kernfächern eingeführten Lehrmittel für den integrativen Unterricht eignen, beauftragte der Bildungsrat am 8. Dezember 2008 das Volksschulamt mit der Durchführung einer kleinen Vernehmlassung. Mit dieser Massnahme wollte der Bildungsrat die in den Hauptfächern eingesetzten Lehrmittel auf ihre Praxistauglichkeit für die integrative Förderung in den Regelklassen überprüfen. Im Bedarfsfall sollen konkrete Verbesserungsmassnahmen eingeleitet werden.

Erwägungen

Die vom Volksschulamt im Auftrag des Bildungsrates durchgeführte Umfrage erfolgte mittels Fragebogen zu folgenden zentralen Fragestellungen: Eignen sich die für die Regelklassen konzipierten Lehrmittel auch für die Integrative Förderung? Wie wird für die einzelnen Lehrmittel der allgemeine Handlungsbedarf beurteilt? Welche Massnahmen sind mit welcher Dringlichkeit vorzukehren?

Die angeschriebenen Institutionen und Organisationen wurden angehalten, auf den Fragebögen jeweils eine zusammenfassende Stellungnahme abzugeben. Dies gibt den einzelnen Rückmeldungen relativ grosses Gewicht. Für die Auswertung standen schliesslich 55 ausgefüllte und verwertbare Fragebögen zur Verfügung (Primarstufe 32; Sekundarstufe I 23). Die relativ grosse Zahl der in der Umfrage erfassten Lehrmittel (7 Primarstufe und 5 Sekundarstufe I) führte dazu, dass pro Lehrmittel jeweils eine relative kleine Anzahl von Rückmeldungen vorlag. Die kleine Anzahl der Rückmeldungen pro Lehrmittel verlangt deswegen eine sorgfältige Beurteilung, auch wenn es sich im Einzelnen um Sammelantworten der angeschriebenen Institutionen handelt.

Die Umfrage erfasste folgende Lehrmittel:

  • Primarstufe
    • Sprachfenster (Unterstufe)
    • Sprachland (Mittelstufe; Einführung ab 2009/10)
    • First Choice (Unterstufe)
    • Explorers (Mittelstufe)
    • Envol 5-6 (Mittelstufe)
    • Mathematik 1-6 (Unter- und Mittelstufe)
    • Geometrie (Mittelstufe)
  • Sekundarstufe I
    • Sprachwelt Deutsch
    • Welt der Wörter
    • Voices
    • Envol 7-9
    • Mathematik (sämtliche derzeit eingesetzte Lehrmittel)

Die Umfrage zeigt, dass im Zusammenhang mit der Integrativen Förderung bzw. grossen Leistungsheterogenität in den Regelklassen bei allen eingeführten Lehrmitteln Handlungsbedarf besteht. Die in der Folge vom Lehrmittelsekretariat vorgeschlagenen oder bereits eingeleiteten Massnahmen zur Unterstützung der Lernenden und Lehrpersonen sind im Bericht auf Seite 16 zusammenfassend festgehalten. Die Massnahmen betreffen sowohl die Lehrmittel bzw. Teile davon als auch die Unterstützungsmassnahmen für die Lehrpersonen (z.B. Planungshilfen; Weiterbildung).

Die im Auftrag des Bildungsrates durchgeführte Umfrage kann als erster Schritt zu einem besseren Verständnis der gegenwärtigen Herausforderung bei der Implementierung eines integrativen Unterrichts bzw. der integrierten Förderung innerhalb der Regelklassen gesehen werden. Ob sich ein Lehrmittel für den Unterrichtseinsatz eignet, hängt indessen auch vom schulischen Kontext ab.

Die im Bericht vorgeschlagenen oder bereits eingeleiteten Massnahmen können in einzelnen Bereichen erst relativ spät greifen (z.B. im Fach Mathematik für die 6. Klasse erst im Jahr 2015/16). Es sind deshalb auch kurzfristig umsetzbare Massnahmen einzuleiten. Dabei geht es in erster Linie um einfache Übungsmaterialien für schwächere Schülerinnen und Schüler und die Festlegung von Minimalprogrammen als Hilfestellung für die Lehrpersonen. Bis im Sommer 2010 soll deshalb eine moderierte, webbasierte Austauschplattform geschaffen werden mit einem Grundstock an Übungsmaterial und «Good Practice»-Beispielen, die der gesamten Lehrerschaft offensteht. Unterlagen, die von Lehrpersonen für ihren Unterricht entwickelt wurden, sollen auf dieser Plattform nach Überprüfung durch eine Redaktionsgruppe ausgetauscht werden können.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Vom Bericht betreffend Lehrmittel für den integrativen Unterricht wird Kenntnis genommen.
  • Die Kantonale Lehrmittelkommission wird mit der Durchführung der im Bericht empfohlenen Massnahmen beauftragt.
  • Der Lehrmittelverlag und das Volksschulamt werden beauftragt, eine webbasierte Austauschplattform für Übungsmaterial und «Good Practice»- Beispiele zu schaffen.
  • Mitteilung an die Schulpflegen (222), den Synodalvorstand (3), den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, den Verband Zürcherischer Schulpräsidenten und Schulpräsidentinnen, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die Pädagogische Hochschule Zürich, dieHochschule für Heilpädagogik Zürich, den Zürcher Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (für sich sowie die Stufen- und Fachorganisationen), den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Sektor Lehrberufe sowie der Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, die kantonale Lehrmittelkommission, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Bildungsplanung, Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Lehrmittelverlag.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.

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