«Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich». Projektauftrag
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Ausgangslage
Die Lehrmittel prägen neben der Lehrperson massgebend den Unterricht. Die Lehrmittel, d.h. auf den Lehrplan abgestimmte Lehr- und Lernmaterialien, haben einer Reihe von Anforderungen zu genügen: Die inhaltlichen und methodisch-didaktischen Ansprüche an die Lehrmittel sind in den letzten Jahren spürbar gewachsen. Von den Lehrmitteln wird Aktualität in der Vermittlung fachlicher und gesellschaftlicher Themen sowie die Umsetzung lerntheoretischer Erkenntnisse gefordert. Hinzu kommen hohe Erwartungen der Lehrerschaft bezüglich der Qualität von Lehrmitteln. Lehrmittel sollen sehr verschiedenen Ansprüchen von Lehrpersonen genügen, direkt im Unterricht umgesetzt werden können und differenzierte Lernangebote zur Unterstützung bei heterogenen Lernvoraussetzungen von Schülern und Schülerinnen enthalten. Bei der Lehrmittelentwicklung sind zudem die sich durch bildungspolitische Entwicklungen verändernden Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, beispielsweise die Umsetzung von Art. 8 des HarmoS-Konkordats zur Lehrmittelkoordination in der Deutschschweiz.
Im Zusammenhang mit der Genehmigung der mehrjährigen «Lehrmittelplanung im Kanton Zürich» beauftragte der Bildungsrat am 23. Juni 2008 die Bildungsdirektion mit der Ausarbeitung eines Projektvorschlags zur Weiterentwicklung der «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich». Am 8. Dezember 2008 legte der Bildungsrat auf der Grundlage eines Aussprachepapiers das weitere Vorgehen fest. Im Rahmen des Projektes «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» sollen bis Ende 2010 die folgenden sechs Aufgabenbereiche bearbeitet werden:
- Kantonale Lehrmittelpolitik: Unter Berücksichtigung der interkantonalen Entwicklungen sind bildungspolitisch breit abgestützte Leitlinien für die künftige Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich zu erarbeiten.
- Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem schulischen Feld: Unter Mitwirkung der Lehrerschaft ist die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem schulischen Feld im Bereich der Lehrmittel zu analysieren und zu verbessern.
- Bedürfniserhebung und Bedarfsplanung: Die Bedürfniserhebung und Bedarfsplanung bei der Lehrmittelentwicklung und -beschaffung ist zu analysieren und zu verbessern.
- Qualitätssicherung bei Beschaffung und Entwicklung: Für die Prozesse «Entwicklung von Lehrmitteln» und «Beschaffung bzw. Begutachtung von fremden Lehrmitteln» sind Qualitätskriterien zu entwickeln und zu implementieren. Dabei gilt es, die Zuständigkeiten und Abläufe zu optimieren.
- Einführung von Lehrmitteln: Bei der Einführung neuer Lehrmittel müssen Schwächen analysiert und Verbesserungen erzielt werden. Zentrales Ziel ist die Befähigung der Lehrpersonen zu einem souveränen Umgang mit neuen Lehrmitteln.
- Lehrmittelforschung: Eine Bestandesaufnahme soll die Bedeutung der Lehrmittelforschung für die Lehrmittelpolitik sowie für die Entwicklung und Einführung von Lehrmitteln aufzeigen.
Im Anschluss an die Aussprache vom 8. Dezember 2008 beauftragte der Bildungsrat die Bildungsdirektion mit der Bearbeitung dieser sechs Aufgabenbereiche. Dabei soll in einem ersten Schritt das geplante Vorgehen skizziert, die Projektorganisation spezifiziert und ein Ausblick auf die im Jahr 2009 anstehenden Projektarbeiten gegeben werden.
Erwägungen
Aufgaben (Teilprojekte)
Die Bearbeitung der vom Bildungsrat festgelegten Aufgabenbereiche erfolgt durch die Bildungsdirektion in sechs separaten Teilprojekten. Dazu wird eine breit abgestützte Projektorganisation eingesetzt. Als Erstes wird das Teilprojekt 1 Kantonale Lehrmittelpolitik bearbeitet, da im Rahmen dieses Teilprojekts die Grundlagen für die übrigen fünf Teilprojekte gelegt werden.
Teilprojekt 1: Kantonale Lehrmittelpolitik
Ziel und leitende Fragen:
Hier geht es um die Festlegung der künftigen Ausrichtung der Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich. Die Fragen, die in diesem Teilprojekt bearbeitet werden, bilden die Grundlage für die Bearbeitung der weiteren Teilprojekte. Deshalb sollen im Teilprojekt 1 folgende zentrale Fragen beantwortet werden:
- Welche Grundsätze gelten für den Kanton Zürich, unter Wahrung der kantonalen Lehrmittelhoheit, bei der Umsetzung von Art. 8 des HarmoS-Konkordats zur Koordination der Lehrmittel auf sprachregionaler Ebene?
- Welchen Stellenwert haben Lehrmittel – neben Bildungsstandards, Lehrplänen und Evaluationsinstrumenten und der Kompetenz der Lehrpersonen – für den Unterricht?
- Wie viel Regulierung braucht es im Lehrmittelbereich, was sind die geeigneten Steuerinstrumente und welche Rolle kommt den verschiedenen Instanzen, Anspruchsgruppen und Gremien dabei zu?
Vorgehen und Produkt:
Zu den Fragestellungen und Themenfeldern wird ein breit angelegter Meinungsbildungsprozess mit Workshops und Hearings geführt. Dabei sollen verschiedene Szenarien bezüglich dieser Fragen entwickelt und geprüft werden.
Es werden «Leitlinien zur Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» ausgearbeitet, die vom Bildungsrat zu beschliessen sind. Darin sind die Grundsätze festgehalten, welche die kantonale Lehrmittelpolitik künftig bestimmen sollen.
Teilprojekt 2: Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem schulischen Feld
Ziel und leitende Fragen:
Die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem schulischen Feld soll im Bereich der Lehrmittel analysiert und auf neue Grundlagen gestellt werden. Dabei orientiert sich dieses Teilprojekt an folgenden Fragen:
- Wie lassen sich die Ansprüche und Erwartungen an Lehrmittel und die Erfahrungen des Schulfeldes mit Lehrmitteln erfassen und für die weitere Lehrmittelentwicklung und - einführung nutzbar machen?
- Wie kann die Mitwirkung der Lehrerschaft bei der Beschaffung, Entwicklung und Einführung von Lehrmitteln sichergestellt und optimiert werden?
Vorgehen und Produkt:
Ausgangspunkt ist eine sorgfältige Ist-Analyse. Diese umfasst die bisherige Zusammenarbeit und Kommunikation bei der Bedarfsplanung sowie bei der Entwicklung und Einführung von Lehrmitteln. Auf der Grundlage von Schwachstellen werden Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Bearbeitet wird dieses Teilprojekt in enger Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen.
Teilprojekt 3: Bedürfniserhebung und Bedarfsplanung
Ziel und leitende Fragen:
Die Bedürfniserhebung bei der Lehrerschaft und die Bedarfsplanung von Lehrmitteln sind zu systematisieren und koordinieren, um die Versorgung der Schulen mit Lehrmitteln sicherzustellen. Damit wird die Grundlage geschaffen für die Planung der Zyklen für Erneuerung und Ersatz bestehender Lehrmittel, die Schaffung neuer Lehrmittel sowie für die Ressourcenplanung der involvierten Ämter und Institutionen. Folgende Fragen sind zu bearbeiten:
- Wie können Bedürfniserhebung bei den Lehrpersonen und Bedarfsplanung von Lehrmitteln systematisiert und besser aufeinander abgestimmt werden?
- Wie kann die Lehrmittel- und Ressourcenplanung verbessert werden?
- Wie kann die kontinuierliche Beobachtung und systematische Bewertung von wichtigen Entwicklungen im Bildungsbereich, welche die Bedarfsplanung von Lehrmitteln beeinflussen, optimiert werden?
Vorgehen und Produkt:
Begonnen wird mit der Beschreibung des bisherigen Vorgehens bei der Bedarfsplanung und der Bedürfnisabklärung in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen aus dem schulischen Feld. Auf der Grundlage einer Stärken-Schwächen-Analyse der aktuellen Situation werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet.
Teilprojekt 4: Qualitätssicherung bei der Entwicklung und Beschaffung
Ziel und leitende Fragen:
Die Qualität von Lehrmitteln ist aufgrund valider Kriterien zu beurteilen und mit standardisierten Verfahren bei der Entwicklung und Beschaffung sicherzustellen. Aufgrund der Analyse der bisherigen Praxis werden Qualitätsmodelle und Methoden zur Qualitätssicherung entwickelt. Dabei stehen die folgenden Fragen im Zentrum:
- Welches sind die Qualitätsanforderungen an ein «gutes» Lehrmittel?
- Wie werden die vereinbarten Qualitätskriterien und Entscheidwege nach innen und aussen transparent und nachvollziehbar?
- Wie sind in der künftigen kantonalen Lehrmittelorganisation die Zuständigkeiten und Prozesse im Sinn einer optimalen Qualitätssicherung zu regeln?
Vorgehen und Produkt:
Die Anforderungen an ein «gutes» Lehrmittel werden in einem Expertenbericht beschrieben. Hierzu wird ein externer Auftrag an eine unabhängige Institution vergeben. Für die Beurteilung bestehender und geplanter Lehrmittel anhand der Qualitätskriterien wird ein computergestütztes Instrument erarbeitet.
Eine Qualitätsanalyse untersucht die Stärken und Schwächen der aktuellen Praxis bezüglich
- Qualität der Rahmenbedingungen: Planung / Zeit, Qualifikation / Kompetenzen der Beteiligten, Finanzen, Rechtskonformität / Rechtsgrundlagen
- Qualität der Prozesse: Abläufe, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Feedback- bzw. Evaluationsschlaufen, Meilensteine, Entscheide
- Qualität der Produkte: Grobkonzept, Feinkonzept, Manuskript, Lehrmittel und ergänzende Materialien
- Qualität der Wirkungen: Zufriedenheit der Lehrpersonen im Gebrauch, Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler
Aufgrund der Analyse wird ein Handbuch verfasst, in dem die Qualitätsfaktoren und Prozesse für die Lehrmittelentwicklung und Lehrmittelbeschaffung definiert sind. Für die Umsetzung gemäss diesem Handbuch werden geeignete Massnahmen vorgeschlagen.
Teilprojekt 5: Lehrmitteleinführung
Ziel und leitende Fragen:
Die Einführung neuer Lehrmittel muss früh geplant und rechtzeitig eingeleitet werden. Zentrales Ziel dabei ist die Befähigung der Lehrpersonen zum souveränen Umgang mit neuen Lehrmitteln. Unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen ist von folgenden Leitfragen auszugehen:
- Wie kann die Einführung neuer Lehrmittel optimiert werden, um die Lehrpersonen bei deren Verwendung bestmöglich zu unterstützen?
- Welche Formen von Unterstützung benötigen Lehrpersonen unmittelbar vor und während der Einführung eines Lehrmittels und wenn sie erstmals damit unterrichten?
Vorgehen und Produkt:
Ausgangspunkt ist wiederum eine Stärken-Schwächen-Analyse des Ist-Zustands. Diese beurteilt das bisherige Vorgehen bei der Lehrmitteleinführung. Auf dieser Grundlage werden Gelingensfaktoren definiert und Verbesserungsmassnahmen erarbeitet.
Teilprojekt 6: Lehrmittelforschung
Ziel und leitende Fragen:
Die Erkenntnisse der Lehrmittelforschung sollen für die Lehrmittelentwicklung und Lehrmittelbeurteilung nutzbar gemacht werden. Wegleitend sind dabei folgende Fragen:
- Welche Bedeutung haben die Erkenntnisse der Lehrmittelforschung für die Lehrmittelschaffung bzw. -einführung und wie lassen sie sich für die Praxis nutzbar machen?
- Welche Methoden sind geeignet für die Bestimmung der Wirkung bzw. Wirksamkeit von Lehrmitteln?
- Welche Faktoren sind entscheidend dafür, dass eine angestrebte Wirkung erzielt werden kann?
Vorgehen und Produkt:
Mit der Bearbeitung der Fragestellungen wird eine externe und unabhängige Institution beauftragt. Das Produkt des Auftrags ist ein Expertenbericht, auf dessen Grundlage die Bildungsdirektion Vorschläge zum weiteren Vorgehen entwickelt.
Projektorganisation
Mit der Umsetzung der sechs Teilprojekte wird die Bildungsdirektion beauftragt. Diese setzt die hierzu erforderliche Projektorganisation ein und stellt die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sicher. Mit der Durchführung betraut sind die Bildungsplanung, das Volksschulamt und der Lehrmittelverlag. In die Projektsteuerung einbezogen sind der Präsident der kantonalen Lehrmittelkommission sowie die Beauftragte für interkantonale Zusammenarbeit der Bildungsdirektion.
Die Projektarbeiten sind breit abzustützen. Es sind Hearings und Workshops mit den verschiedenen Anspruchsgruppen im Bereich der Lehrmittel durchzuführen, beispielsweise mit Lehrpersonen, Schulbehörden, Fachleuten aus der Lehrmittelherstellung, Schülerinnen und Schülern, Lehrmittelverlagen und anderen. Bei Bedarf werden bildungsdirektionsinterne und -externe Fachleute beigezogen und Aufträge an Dritte vergeben. Der Projektleitung der Bildungsdirektion wird als Resonanzgruppe eine breit abgestützte kantonale Begleitkommission zur Seite gestellt. Diese nimmt beratend Stellung zu wichtigen Fragen, Ergebnissen und Produkten, die aus der Projektarbeit hervorgehen. Die Begleitkommission stellt so die geforderte institutionelle und fachliche Abstützung des Projektes sicher. In ihr nehmen alle Anspruchsgruppen im Bereich der Lehrmittelproduktion und -nutzung Einsitz.
Begleitkommission
Es wird eine kantonale Begleitkommission mit allen massgebenden Institutionen und Organisationen im Bereich Lehrmittel eingesetzt. Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die nachfolgend aufgeführten Institutionen bzw. Verbände zur Mitarbeit einzuladen und die Begleitkommission bis Ende April 2009 zu bestellen:
- Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS, 3 Mitglieder)
- Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Zürich (VSLZH, 1)
- Lehrpersonenkonferenz der Volksschule des Kantons Zürich (LKV; 4, je 1 pro Stufe)
- Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV, 1)
- Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH, 1)
- Verband Personal öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich Lehrberufe (1)
- Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen des Kantons Zürich (LKM, 1)
- Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen des Kantons Zürich (LKB, 1)
- Verband zürcherischer Privatschulen (VzP, 1)
- Vereinigung der Eltern-Organisationen des Kantons Zürich (1)
- Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH, 1)
- Pädagogisches Institut der Universität Zürich (UniZH, 1)
- ausserkantonale Fachleute aus Bildungsverwaltung/Lehrmittelentwicklung (2)
- Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz, 1)
- Kantonaler Gewerbeverband Zürich (KGV, 1)
- Bildungsdirektion: Generalsekretariat (GS, 1), Volksschulamt (VSA, 1), Lehrmittelverlag (LMV ZH, 1), Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA, 1)
- Bildungsdirektion: Bildungsplanung (BP, Vorsitz, 1)
- Geschäftsstelle: Projektleitung (BP, VSA)
Weiteres Vorgehen
Begonnen wird mit der Erarbeitung von «Leitlinien zur Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» (Teilprojekt 1). Für das Teilprojekt 1 ist umgehend ein Projektplan auszuarbeiten. Dieser wird dem Bildungsrat im August 2009 zur Information vorgelegt. Bis Ende 2009 ist dem Bildungsrat ein Zwischenbericht zum Teilprojekt 1 vorzulegen.
Teilprojekt 2 (Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem schulischen Feld) bildet der zweite Arbeitsschwerpunkt im Jahr 2009. Die Vorbereitungsarbeiten der übrigen Teilprojekte werden ebenfalls im laufenden Jahr aufgenommen, die Abwicklung erfolgt schwerpunktmässig im Jahr 2010. Dem Bildungsrat ist bis Ende 2009 ein Bericht über den Stand der Arbeiten in den Teilprojekten 2 bis 6 vorzulegen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Projektorganisation «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» einzurichten und die Projektierung der sechs Teilprojekte an die Hand zu nehmen.
- Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Begleitkommission gemäss Erwägungen bis Ende April 2009 zu bestellen.
- Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Arbeiten am Teilprojekt 1 aufzunehmen und dem Bildungsrat bis August 2009 einen Projektplan zur Information vorzulegen. Dem Bildungsrat ist bis Ende 2009 ein Zwischenbericht zum Teilprojekt 1 vorzulegen.
- Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Arbeiten an den Teilprojekten 2 - 6 aufzunehmen. Dem Bildungsrat ist bis Ende 2009 ein Bericht über den Stand der Arbeiten vorzulegen.
- Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an: Bildungsdirektion: Generalsekretariat (Beauftragte für interkantonale Zusammenarbeit, Abteilung Bildungsplanung), Volksschulamt, Lehrmittelverlag, Kantonale Lehrmittelkommission sowie an die in den Erwägungen genannten Institutionen und Organisationen.