Volksschule. Neues Mathematiklehrmittel für die Sekundarstufe I. Ausweitung der Praxiserprobung auf die Stadt Zürich

Beschluss Bildungsrat
2009/05
Sitzungsdatum
23. Februar 2009

Ausgangslage

Rechtsgrundlagen

Gestützt auf § 2 Lehrmittelverordnung für die Volksschule beschliesst der Bildungsrat auf Antrag der kantonalen Lehrmittelkommission die Schaffung neuer Lehrmittel sowie die Beteiligung an interkantonalen Projekten. Gemäss § 22 Volksschulgesetz hat die vom Bildungsrat bestellte kantonale Lehrmittelkommission dafür zu sorgen, dass für die Volksschule geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen.

Vorgeschichte

Am 13. Dezember 2004 genehmigte der Bildungsrat den neuen Fachlehrplan Mathematik für die Sekundarstufe I. Damit wurde die Grundlage geschaffen für die Entwicklung des neuen Mathematiklehrmittels für die Sekundarstufe I. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, die Inkraftsetzung des neuen Fachlehrplans mit der Einführung des neuen Lehrmittels zu koordinieren.

Am 12. März 2007 beschloss der Bildungsrat die Schaffung eines neuen Mathematiklehrmittels für die Sekundarstufe I. Das Projekt wird vom kantonalen Lehrmittelverlag unter Beteiligung
der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz) realisiert. Die inhaltliche Federführung liegt bei der Pädagogischen Hochschule (PHZH). Die Auslieferung des Lehrmittels für die 1. Sekundarklasse ist für das Schuljahr 2011/12 vorgesehen. Die Lehrmittelteile für die 2. und 3. Sekundarklasse werden je ein Jahr später ausgeliefert.

Das vom Bildungsrat genehmigte Lehrmittelkonzept sieht die Erprobung aller Manuskriptteile vor, damit der Lehrerschaft ein vollständig praxiserprobtes Lehrmittel zur Verfügung gestellt werden kann. Das Lehrmittel wird deshalb mit allen Teilen in den drei Oberstufenjahren erprobt. Am 23. Juni 2008 nahm der Bildungsrat von der Erprobung Kenntnis und befreite die Zürcher Lehrpersonen, die an der interkantonalen Erprobung teilnehmen, von der Verwendung der derzeitig obligatorischen Mathematiklehrmittel. Die Erprobung begann im Schuljahr 2008/09 und dauert drei Jahre. Aus vier Kantonen nehmen 18 Klassen teil.

Antrag der Stadt Zürich

Die Stadt Zürich führt ab Schuljahr 2009/10 ein neues Modell auf der Sekundarstufe I mit zwei Abteilungen und drei Anforderungsstufen u.a. im Fach Mathematik ein. Wegen der mangelnden Eignung der vorhandenen Mathematiklehrmittel beantragte die Stadt Zürich beim Lehrmittelverlag die Verwendung der bestehenden Erprobungsversion des neuen Lehrmittels, bis die definitive Ausgabe verfügbar sei. Von der Verwendung betroffen wären ca. 80 Sekundarklassen pro Schuljahr.

Projektleitung und Lehrmittelverlag haben den Antrag der Stadt Zürich unter Einbezug des Autorenteams und der Pädagogischen Hochschule Zürich geprüft. Die Kantonale Lehrmittelkommission stimmte am 16. Dezember 2008 der Verwendung der Erprobungsversion durch die Sekundarklassen der Stadt Zürich zu, unter der Bedingung, dass sich die betroffenen Lehrpersonen zur Teilnahme an Befragungen im Rahmen einer erweiterten Praxiserprobung bereit erklären und die für den Einsatz des Lehrmittels notwendige Weiterbildung absolvieren.

Erwägungen

Lehrmittel

Die Erprobungsversion für die 1. Sekundarklassen liegt vor und wird derzeit im Rahmen der interkantonalen Erprobung in 18 Klassen getestet. Die Schülermaterialien sind grafisch gestaltet und entsprechen bereits einem hohen Standard. Die Unterlagen für die Lehrpersonen, Handbuch und Lösungen, liegen derzeit erst in der Manuskriptversion vor und sind noch nicht grafisch gestaltet. Daneben liegen ein Webangebot und eine webbasierte Lernsoftware vor. Grundsätzlich sollen diese Materialien auch von den Sekundarklassen der Stadt Zürich verwendet werden.

Die an der Praxiserprobung teilnehmenden Lehrpersonen der Stadt Zürich sind zu diesem Zweck für die Dauer der Erprobung von der Verwendung der derzeitig obligatorischen Mathematiklehrmittel zu befreien.

Die Kosten für die notwendigen Materialien werden von der Stadt Zürich getragen. Ein entsprechender Vertrag, der die Abnahmekonditionen regelt, wurde zwischen dem kantonalen Lehrmittelverlag und der Stadt Zürich vorbereitet.

Die Projektleitung hat den für die Ausweitung der Praxiserprobung zusätzlichen Ressourcenbedarf geprüft. Die zusätzliche Arbeitsbelastung sowohl des Autorenteams als auch des Lehrmittelverlags wird von den Beteiligten als vertretbar beurteilt. Ein zusätzlicher Aufwand ergibt sich durch den Weiterbildungsbedarf, der in diesem Umfang und zu diesem frühen Zeitpunkt nicht vorgesehen war.

Weiterbildung der Lehrpersonen

Das neue Lehrmittel kann nicht ohne entsprechende Weiterbildung der Lehrpersonen im
Unterricht eingesetzt werden. Die Lehrpersonen der Sekundarklassen der Stadt Zürich haben deshalb grundsätzlich dieselben Weiterbildungsangebote zu besuchen wie die übrigen
Lehrpersonen, die sich an der Erprobung beteiligen. Die Weiterbildung umfasst das Lehrmittelkonzept,
die fachtheoretischen Grundlagen, die mathematikdidaktischen Prinzipien und
die Einführung in die einzelnen Lehrmittelteile. Die Weiterbildung der an der erweiterten Praxiserprobung
beteiligten Lehrpersonen wird für die 1. Sekundarstufe etwa vier Halbtage umfassen,
für die 2. und 3. Sekundarstufe je etwa zwei Halbtage. Der Unterricht ist während
dieser Zeit zu gewährleisten. Verzichtet werden kann auf die quartalsweisen Auswertungssitzungen.

Im Zug der Neugestaltung der Sekundarstufe I sieht die Stadt Zürich Weiterbildungsveranstaltungen
vor, zum Teil mit fachdidaktischer Ausrichtung. Diese Weiterbildung wird in
Absprache mit der PHZH konzipiert. Derzeit wird abgeklärt, wie sich die Einführungskurse
zum neuen Mathematiklehrmittel damit koordinieren lassen.

Für die generelle Einführung des Lehrmittels ab 2011 ist ein Weiterbildungskonzept auszuarbeiten
und dem Bildungsrat vorzulegen. Dieses soll Umfang und Organisation der Weiterbildung
im Rahmen der obligatorischen Einführung des Lehrmittels festlegen.

Abschliessende Beurteilung

Die vorgeschlagene ausserordentliche Ausweitung der Praxiserprobung auf die Stadt Zürich
ist wie folgt begründet:

  • Die Teilnahme der Stadt Zürich an der Praxiserprobung steht im direkten Zusammenhang mit der Umstellung auf das neue Oberstufenmodell in der Stadt Zürich und ist eingebettet in die dafür konzipierten Weiterbildungsangebote.
  • Der Einsatz der Erprobungsversion in der Stadt Zürich ist eine sinnvolle Ergänzung zur interkantonalen Erprobung mit ausgewählten Schulen. Um weitere Erkenntnisse für die definitive Version gewinnen zu können, werden die Stadt und die betroffenen Lehrpersonen zur Unterstützung und Teilnahme an internetbasierten Umfragen zum Praxistest verpflichtet.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Sekundarklassen der Stadt Zürich nehmen an der Praxiserprobung des neuen Mathematiklehrmittels teil.
  • Die an der Praxiserprobung teilnehmenden Lehrpersonen der Stadt Zürich werden für die Schuljahre 2009/10 bis 2012/13 von der Verwendung der derzeit obligatorischen Mathematiklehrmittel entbunden.
  • Die Pädagogische Hochschule Zürich wird im Hinblick auf die obligatorische Einführung mit der Ausarbeitung eines Weiterbildungskonzepts beauftragt.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Interkantonale Lehrmittelzentrale ILZ, den Projektleiter Prof. F. Keller, die PHZH (5), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, die Schulsynode, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den VPOD, Sektion Lehrberufe, den Verein SekZH, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abt. Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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