Volksschule. Zeugnisreglement. Änderungen

Beschluss Bildungsrat
2009/33
Sitzungsdatum
7. Dezember 2009

Ausgangslage

Gemäss § 31 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG; LS 412.100) werden die Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe regelmässig beurteilt. Berücksichtigt werden insbesondere die Leistung, die Lernentwicklung und das Verhalten. Der Bildungsrat regelt gestützt auf § 31 Abs. 3 VSG die schriftliche Form der Beurteilung. Er hat am 1. September 2008 ein neues Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement, LS 412.121.31) erlassen und rückwirkend auf den Beginn des Schuljahres 2008/09 in Kraft gesetzt.

Bis anhin werden Absenzen von Schülerinnen und Schüler nicht in die Zeugnisformulare eingetragen. Am 6. April 2009 hat der Zürcher Kantonsrat ein Postulat an den Regierungsrat überwiesen, das verlangt, die Absenzen von Schülerinnen und Schülern künftig in das Zeugnis einzutragen (KR-Nr. 383/2006). Ziel dieses Vorstosses ist es gemäss Postulatstext, präventiv zu wirken und das vermehrte Schulschwänzen von leistungs- und willensschwächeren Schülerinnen und Schülern möglichst zu verhindern. An seiner Sitzung vom 22. Juni 2009 hat der Bildungsrat das Thema «Absenzeneinträge» umfassend diskutiert und sich für eine Variante «Sekundarschule» ausgesprochen. Inskünftig sollen entschuldigte und unentschuldigte Absenzen in die Zeugnisse der Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler eingetragen werden.

Am 12. Januar 2009 hat der Bildungsrat das Einführungskonzept für die kantonsweite Umsetzung der Neugestaltung der 3. Klassen der Sekundarstufe auf Beginn des Schuljahres 2009/10 beschlossen. Das Konzept sieht die gezielte Förderung der Kompetenzen der Jugendlichen im Hinblick auf die Berufswahl oder weiterführende Schulen vor. Dazu gehören auch die Stärkung der überfachlichen Kompetenzen durch Projektunterricht und das Verfassen einer benoteten Abschlussarbeit. Die Einführung des Konzepts findet ab Schuljahr 2009/10 in mehreren Etappen statt.

Zur Umsetzung dieser Neuerungen ist eine Änderung des Zeugnisreglements notwendig.

Erwägungen zu den einzelnen Bestimmungen

Ergänzung von § 7 des Zeugnisreglements (Benotung der Abschlussarbeit in der 3. Klasse der Sekundarstufe)

Gemäss Beschluss des Bildungsrats vom 12. Januar 2009 wird in den 3. Klassen der Sekundarstufe Projektunterricht im Umfang von drei Wochenlektionen erteilt. Im Rahmen des Projektunterrichts erstellen die Schülerinnen und Schüler eine Abschlussarbeit zu einem Thema, das in Absprache mit der Lehrperson festgelegt wird. Diese Arbeit wird im Schlusszeugnis mit einer Note bewertet. Es ist gerechtfertigt, diese Note im Zeugnis zu dokumentieren. § 7 des Zeugnisreglements ist deshalb mit einem neuen Abs. 3 zu ergänzen.

Ergänzung von § 15 des Zeugnisreglements (Eintrag der Absenzen in die Zeugnisse)

Von Seiten der Lehrbetriebe und Unternehmen wird teilweise die ungenügende Aussagekraft der Zeugnisse der Sekundarstufe bemängelt. Trotz Benotung aller Fächer des Lehrplans und der Möglichkeit, das Arbeits- und Lernverhalten sowie das Sozialverhalten der Jugendlichen differenziert zu beurteilen, fehlten gesicherte Angaben über die Zuverlässigkeit einer Schülerin bzw. eines Schülers betreffend den Schulbesuch. Auch von Seiten der Lehrerschaft wird nach Möglichkeiten gesucht, wie man den Absenzen von Sekundarschülerinnen und - schülern wirksamer entgegentreten könne. Ein Vermerk im Zeugnis über die «entschuldigten» und «unentschuldigten» Absenzen wird dabei als effektives Mittel eingeschätzt.

Schülerinnen und Schüler haben während ihrer Schulzeit vermehrt Eigenverantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Lehrbetriebe und Anschlussschulen sollen durch die Zeugnisse nicht nur über die schulischen Leistungen einer Sekundarschülerin bzw. eines Sekundarschülers informiert werden, sondern auch über ihre Zuverlässigkeit. Dazu gehört auch die Aussage, ob während einer Beurteilungsperiode der Unterricht lückenlos besucht wurde oder wie oft eine Schülerin oder ein Schüler entschuldigt oder unentschuldigt abwesend war.

Im Wissen darum, dass mit der neuen Regelung innerhalb der Volksschule inskünftig zwei unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen, soll diese Bestimmung nur für die Sekundarstufe gelten. Auf der Primarstufe würde die Gefahr bestehen, dass Schülerinnen und Schüler im Zeugnis für eine Absenz «bestraft» werden könnten, für die nicht sie, sondern die Eltern verantwortlich wären (z.B. Missachtung der Dispensationsbestimmungen im Zusammenhang mit verlängerten Ferien). Zudem sind in der Praxis die Absenzen auf der Primarstufe weniger zahlreich und würden den erhöhten administrativen Aufwand für die Lehrpersonen auch nicht rechtfertigen. In diesem Sinn sollen künftig nur auf der Sekundarstufe die Absenzen von Schülerinnen und Schülern in die Zeugnisse als «entschuldigt» bzw. «unentschuldigt» eingetragen werden.

Die Absenzen von Schülerinnen und Schülern werden in Halbtagen erfasst und sind gemeinsam mit den Jokertagen und allfälligen Schnuppertagen in die Absenzenliste zu übertragen. Hierfür stellt die Bildungsdirektion im Internet entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Erfassung der «bewilligten» Absenzen (Dispensationen) in der Absenzenliste wird künftig nicht mehr vorgeschrieben. § 15 Abs. 1 des Zeugnisreglements ist deshalb anzupassen. Neu sind zudem die Absenzen der Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler als «entschuldigt» oder «unentschuldigt» in die Zeugnisformulare einzutragen. § 15 des Zeugnisreglements ist deshalb mit einem neuen Absatz 3 zu ergänzen.

Weiteres Vorgehen

Gestützt auf das geänderte Zeugnisreglement werden die Zeugnisformulare für die Sekundarstufe redaktionell ergänzt. Die neu gestalteten Formulare werden auf Beginn des Schuljahres 2010/11 zur Verfügung gestellt und den Schülerinnen und Schülern erstmals am 31. Januar 2011 abgegeben.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Zeugnisreglement wird im Sinne der Erwägungen geändert.
  • Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
  • Die Zeugnisformulare für die Sekundarstufe I werden auf Beginn des Schuljahres 2010/11 im Sinne der Erwägungen angepasst.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Schulpflegen (200), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Pädagogische Hochschule Zürich, die Hochschule für Heilpädagogik, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Lehrberufe, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, den Verein Schule und Elternhaus Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, den Kantonalen Gewerbeverband Zürich und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, die Abteilung Bildungsplanung des Generalsekretariats, den Lehrmittelverlag sowie das Volksschulamt der Bildungsdirektion.

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