Volksschule. Pilotprojekt «Neugestaltung 3. Sek». Einführungskonzept

Beschluss Bildungsrat
2009/03
Sitzungsdatum
12. Januar 2009

Ausgangslage

Am 25. Februar 2008 hat der Bildungsrat die Einführung des Pilotprojekts «Neugestaltung des 9. Schuljahres» an der Sekundarstufe der Volksschule ab dem Schuljahr 2009/10 beschlossen. Der Bildungsrat veranlasste die Durchführung der Vernehmlassung sowie der Begutachtung des Rahmenkonzepts und der damit verbundenen Lehrplanänderungen und Anpassungen von Wahlfachreglement und Lektionentafel für das 9. Schuljahr. Das Volksschulamt wurde beauftragt, ein kantonales Einführungskonzept zu erarbeiten und dem Bildungsrat im Herbst 2008 zur Genehmigung vorzulegen.

Die vom Bildungsrat beschlossenen Elemente und Verfahren des Rahmenkonzepts vom 7. Februar 2005 bezwecken eine gezielte Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Leistungsanforderungen der beruflichen Grundbildung und Mittelschulen an der Sekundarstufe II. Der leistungs- und potenzialorientierten Förderung der Schülerinnen und Schüler in der 3. Klasse der Sekundarstufe kommt eine zentrale Bedeutung zu. Die Neugestaltung der 3. Klasse der Sekundarstufe soll die Schülerinnen und Schüler mit gezielten Lernangeboten darin unterstützen – ausgehend von einer schulischen Standortbestimmung mit dem Testsystem Stellwerk und einer schultypenunabhängigen Leistungsbeurteilung in der 2. Klasse der Sekundarstufe – sich im fachlichen und überfachlichen Kompetenzbereich zu verbessern und vorhandene Stärken auszubauen, um sich die Grundlagen für einen möglichst erfolgreichen Übertritt in die anschliessende Ausbildung zu erarbeiten.

Mit der Umsetzung des Rahmenkonzepts «Zusammenarbeit Berufsberatung – Sekundarstufe» vom 25. Oktober 2004 wurde die Verbindlichkeit und Vereinheitlichung der Berufswahlvorbereitung verbessert. Der aktualisierte Rahmenfahrplan schreibt Zwischenstandbestimmungen und Massnahmen vor, die von den Lehrpersonen und Berufsberatenden umgesetzt werden müssen. Die Probleme von Schülerinnen und Schülern beim Finden einer angemessenen Anschlusslösung sollen frühzeitig erkannt und rechtzeitig eine wirksame und zielgerichtete Begleitung von der Schule in die Bildungs- und Berufswelt bereitgestellt werden. Zusätzliche weiterführende Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit eingeschränktem Leistungspotenzial oder belastenden Lernvoraussetzungen sind im Rahmen des Projekts «Case Management» vorgesehen, um gefährdete Jugendliche von der Sekundarstufe über die berufliche Grundbildung bis ins Erwerbsleben begleiten zu können.

Ergebnisse der Vernehmlassung und Begutachtung

Den Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass die vorgesehene Einführung des Projekts «Neugestaltung 3. Sek» bei allen Vernehmlassungsteilnehmern auf breite Zustimmung stösst. Zentral und unbestritten sind Massnahmen wie die Durchführung des Stellwerk-Tests zur individuellen Lernstandbestimmung, die Standortgespräche und die gezielte Ausrichtung des Wahlfachangebots auf die Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler.

Das Reformvorhaben hat bei den Vernehmlassungsteilnehmern gesamthaft eine hohe Priorität. Die Berufsbildung und Organisationen der Arbeit erachten eine bessere Abstimmung der Sekundarstufe I mit der beruflichen Grundausbildung als wichtig und dringlich. Es wurden zahlreiche Anregungen formuliert, mit welchen Massnahmen die Sicherung der Anschlussfähigkeit der Sekundarschülerinnen und -schüler im Hinblick auf die berufliche Grundausbildung und weiterführende Schulen zusätzlich optimiert werden könnte.

Einzig über die Förderung der überfachlichen Kompetenzen im Rahmen des Projektunterrichts gehen die Meinungen auseinander. Im Gegensatz zu den übrigen Vernehmlassungsteilnehmern empfehlen die Vernehmlassungsteilnehmer aus der Berufsbildung und den Organisationen der Arbeit, auf das projektbezogene Arbeiten in der 3. Klasse der Sekundarstufe zu verzichten.

Die Erhöhung der minimalen Lektionenzahl von 30 auf 32 Lektionen wird allgemein als sinnvoll und gut vertretbar erachtet. Die Anpassung der Lektionentafel im Pflichtbereich von bisher vier bis sechs auf vier Lektionen Realien wird allerdings abgelehnt.

Mehrheitlich kritisch beurteilt werden die für die Umsetzung zur Verfügung stehenden zeitlichen und finanziellen Ressourcen. Von den Dachverbänden der Lehrerorganisationen wird gefordert, dass angemessene Entlastungen zur Verfügung gestellt werden, um den während der Pilotphase nachgewiesenen Mehraufwand abzudecken.

In der zusammenfassenden Stellungnahme der Lehrpersonenkonferenz der Volksschulen wird zudem die Notwendigkeit zusätzlicher Lehrmittel und geeigneter Lernmaterialien für die Förderung des selbstständigen Lernens der Schülerinnen und Schüler betont sowie von schulinternen Weiterbildungsangeboten, welche auf die Bedürfnisse der Schulen abgestimmt sind.

Erwägungen

Auf der Grundlage des Bildungsratsbeschlusses vom 25. Februar 2008 und der breiten Zustimmung in der Vernehmlassung werden die folgenden Verfahren und Massnahmen an der Sekundarstufe der Volksschule eingeführt:

Schulische Standortbestimmung im Hinblick auf die 3. Klasse der Sekundarstufe

Die verbindliche Grundlage für die inhaltliche und organisatorische Neugestaltung der 3. Klasse der Sekundarstufe bilden die schulische Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler mit dem Stellwerk-Test in der 2. Klasse der Sekundarstufe, die Neigungen und Interessen aus der Berufswahlvorbereitung sowie die Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz im Rahmen des Standortgesprächs zwischen der Klassenlehrperson, den Schülerinnen und Schülern und den Eltern. Der Kern des Verfahrens «Schulisches Standortgespräch im Hinblick auf die 3. Klasse der Sekundarstufe» ist das einheitliche, strukturierte Vorgehen
bei der gemeinsamen Vereinbarung und Festlegung der berufswahlorientierten Schwerpunktsetzungen und entsprechenden Lernangebote im Rahmen des Wahlfachsystems. Das
standardisierte Vorgehen erhöht sowohl die Verbindlichkeit der Abmachungen zwischen allen Beteiligten als auch die Möglichkeit zur Überprüfung der Massnahmen in der 3. Klasse der Sekundarstufe. Das Verfahren umfasst Unterlagen und Formulare für die Vorbereitung und Durchführung des Standortgesprächs, eine Kurzinformation für die Eltern sowie einen Leitfaden für die Klassenlehrpersonen.

Leistungstest «Stellwerk 8»

Der Leistungstest «Stellwerk 8» wird in den 2. Klassen der Sekundarstufe durchgeführt. Das webbasierte, adaptive Testsystem ermöglicht eine Standortbestimmung in den fünf Bereichen Mathematik, Natur und Technik, Deutsch, Französisch und Englisch. «Stellwerk 8» orientiert sich an den Lehrplänen und Lehrmitteln der Deutschschweiz und stimmt mit dem Lehrplan des Kantons Zürich überein. Die Testergebnisse werden in einem individuellen Leistungsprofil dargestellt. Dieses dient der pädagogisch-diagnostischen Förderarbeit und ist nicht selektionswirksam. Die Datenhoheit liegt bei den Eltern. Entsprechend den Richtlinien und Informationen für die Erprobung werden die Zielsetzungen und Rahmenbedingungen für die flächendeckende Durchführung des Stellwerktests und den Umgang mit den Daten in einer Informationsbroschüre zuhanden der Lehrpersonen, Eltern und den Lehrbetrieben festgehalten.

Stellwerk ermöglicht einen schultypenunabhängigen Kompetenznachweis und leistet damit einen Beitrag zu einer objektivierten Beurteilung, aber auch zu einer Einschätzung der Fähigkeiten nach einem förderorientierten Kriterienraster, wie er von Stellwerk zur Interpretation der Testergebnisse zur Verfügung gestellt wird. Es hat sich gezeigt, dass die schultypenunabhängige Beurteilung einer wertvollen Zusatzinformation entspricht, sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrpersonen und die Eltern.

Ergänzend zum computerunterstützten Stellwerk-Test, der vorwiegend reproduktive Fähigkeiten prüft, wurde im Rahmen des Pilotprojekts eine standardisierte Erfassung der sprachlichen Kompetenzen im Fachbereich «Texte schreiben» durchgeführt. Die Durchführung und Auswertung des Tests mit rund 1100 Schülerinnen und Schülern erfolgte durch Dr. Urs Moser, Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich. Die Bildungsrätliche Kommission Koordination Volksschule – Berufsbildung erachtet die objektivierte Beurteilung auch der Fähigkeiten im schriftlichen Ausdruck – unabhängig vom Schultyp oder der besuchten Klasse - als notwendig und empfiehlt, die Einführung des Stellwerk-Tests im Kanton Zürich mit der Durchführung und externen Auswertung des Tests «Texte schreiben» zu erweitern. Im Zusammenhang mit der Anpassung des Testinstruments Stellwerk an die zukünftigen Bildungsstandards von HarmoS soll geprüft werden, welche Anpassungen dazu erforderlich sind. Über dieses zusätzliche Element wird entschieden, wenn sich der Bildungsrat mit der Aufnahme eines solchen Elements grundsätzlich einverstanden erklärt hat und dessen Umsetzung geklärt ist.

Projektunterricht und Abschlussarbeit

Der Projektunterricht im Umfang von drei Wochenlektionen sowie eine selbstständig erstellte Abschlussarbeit werden verpflichtend. Die Abschlussarbeit wird im Schlusszeugnis mit einer Note bewertet. Diese neue Regelung erfordert eine Ergänzung von § 7 des Zeugnisreglements vom September 2008. Die Ergänzung wird bei nächster Gelegenheit – gleichzeitig mit den Änderungen, die für das Zeugnis von Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen notwendig sind –, vorgenommen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Projektunterrichts ist die Planung, die zielgerichtete Umsetzung, die Dokumentierung und die Präsentation des Projektvorhabens. Die Schülerinnen und Schüler vertiefen dabei Fähigkeiten, die im Berufs- und ausserschulischen Alltagsleben gebraucht werden. Je nach Abteilung und Anforderungsstufe und individuellem Lernbedürfnis kann der Unterricht zudem mit einem praxisorientierten ausserschulischen Arbeitseinsatz verknüpft werden. Der Praxiseinsatz muss ebenfalls begleitet und dokumentiert werden.

Lehrplan und Lektionentafel

Im Sinne einer Konkretisierung werden die Richtziele und Inhalte sowie die Hinweise zur Planung und Gestaltung des Projektunterrichts im Lehrplan im Kapitel 6 «Fächerübergreifende Unterrichtsgegenstände» ausgeführt und unter 6.6 in Form einer Broschüre zusammengefasst. Der Lehrplan für die 3. Klasse der Sekundarstufe wird entsprechend ergänzt.

Der Leitfaden für die Lehrpersonen enthält einen Beurteilungsraster mit verbindlichen Kriterien

für die Bewertung der Abschlussarbeit. Um die Grundlagen, Verfahren und Zielsetzungen der Neugestaltung der 3. Klasse der Sekundarstufe umzusetzen, sind weitere Ergänzungen und Anpassungen des Lehrplans und der Lektionentafel vorzunehmen.

Das Reglement über das Wahlfachsystem vom 18. Mai 1993 wird durch die nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen im Lehrplan ersetzt:

Das Wahlfachsystem ist eine Kombination von Pflicht- und Wahlfächern. Der Wahlbereich ermöglicht die individuelle Profilierung der Schülerinnen und Schüler. Die persönliche Fächerwahl erfolgt auf der Grundlage der Standortbestimmung im Frühjahr der 2. Sekundarklasse. Ziel ist es, die Vielfalt des Fächerangebots im Wahlbereich zu reduzieren und mit geeigneten Lernarrangements auf die Sicherung der Kernkompetenzen auszurichten, welche die Schülerinnen und Schüler für die beabsichtigte Ausbildung in der beruflichen Grundbildung oder Mittelschule erwerben sollen.

Die Bestimmungen zum «Wahlfachsystem der 3. Sekundarklasse» werden im Lehrplan unter dem Kapitel «Rahmenbedingungen» anschliessend an die Lektionentafel Sekundarstufe als separates Beiblatt eingefügt.

Die für die Erprobung geltende Lektionentafel wird aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse für die Einführung wie folgt angepasst:

Die maximale Anzahl Lektionen beträgt pro Woche nach bisheriger Regelung 36 Lektionen, die minimale Anzahl wird neu bei 32 Lektionen festgelegt. Die Anzahl Pflichtlektionen (einschliesslich der Wahlpflicht) wird je nach Abteilung auf mindestens 28 (Abteilung A) bzw. 24 Lektionen (Abteilungen B und C) festgelegt. Darin sind neu drei Lektionen für den Projektunterricht enthalten. Im Vergleich zum bisherigen Wahlfachsystem wird damit die Gesamtzahl im Pflichtbereich erhöht. Die Wahlfächer können wie bisher in abteilungs- bzw. anforderungsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet werden.

Für die Pilotschulen bleibt die für die Erprobung geltende Lektionentafel solange gültig, bis die geänderte Lektionentafel in Kraft tritt.

Weitere Elemente der «Neugestaltung 3. Sek»

Mit Abschluss der Projektverlängerung per Ende Schuljahr 2008/09 stehen weitere Grundlagen für eine Einführung zur Verfügung: Das Berufswahl-, Bewerbungs- und Abschlussportfolio für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe, das von der Pädagogischen Hochschule Zürich konzipiert und erprobt wurde, kann im Rahmen der Berufswahlvorbereitung eingeführt werden und umfasst einen praxiserprobten Leitfaden für die Lehrpersonen. Mit dem Portfolio verfügen die Schülerinnen und Schüler über einen aussagekräftigen fachlichen und überfachlichen Kompetenznachweis, um den Lehrbetrieben eine objektivierte Beurteilung der Eignung der Lehrstellenbewerberinnen und -bewerber zu ermöglichen. Die Vernehmlassung hat das grundsätzliche Interesse der weiterführenden Institutionen am Portfolio bestätigt. Es ist vorgesehen, sie an der näheren Ausgestaltung des Portfolios zu beteiligen.

Einführungskonzept

Das Pilotprojekt «Neugestaltung 3. Sek» hat während der Erprobung sowie in der Vernehmlassung eine hohe Akzeptanz und breites Interesse gefunden und damit gute Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Elemente in der Praxis geschaffen.

Die flächendeckende Umsetzung setzt voraus, dass die verantwortlichen Lehrpersonen sich die notwendigen Kenntnisse aneignen können. Die Erfahrungen während der Erprobung haben jedoch gezeigt, dass die Lehrpersonen ein standardisiertes Weiterbildungsmodul als wenig zielführend erachten. Mehr Erfolg versprechen dagegen Netzwerke von Schulen und Lehrpersonen, welche die Umsetzung der Projektziele mit praxiserprobten Lösungen aktiv unterstützen können.

Das Volksschulamt hat in Zusammenarbeit mit Schulleitungen der Pilotschulen und der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) ein Einführungskonzept mit situationsbezogenen Unterstützungsangeboten erarbeitet, welches die unterschiedlichen lokalen Entwicklungsprozesse der Sekundarschulen mitberücksichtigt. Bei der Konzeption der Unterstützungsleistungen wurde zudem beachtet, dass die Einführung der «Neugestaltung 3. Sek» im Kontext der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes erfolgt und bei den Reformthemen wie «Schulisches Standortgespräch» und «Umgang mit Vielfalt» Synergien gefunden und gemeinsame Potenziale genutzt werden können.

Das kantonale Einführungskonzept wurde in Abstimmung mit dem vom Bildungsrat am 25. Februar 2008 genehmigten Zeitplan erarbeitet. Die flächendeckende Einführung erfolgt ab Schuljahr 2009/10 in drei Phasen, beginnend mit den 1. Klassen der Sekundarstufe:

Auf Gesuch einer Gemeinde kann der Bildungsrat im Sinne einer Ausnahme die Verschiebung der Einführung der «Neugestaltung 3. Sek» um ein Jahr bewilligen. Als Ausnahme würde zum Beispiel die Umsetzung grundlegender Änderungen der Organisationsform der Sekundarstufe betrachtet, die viele personelle Ressourcen absorbiert.

Phase 1: Information (Januar – Dezember 2009)

Das Volksschulamt erarbeitet die Grundlagen zu den Zielen und Inhalten der Umsetzung und erstellt Umsetzungskonzepte und Planungshilfen für die Lehrpersonen. Im Kalenderjahr 2009 organisiert das Volksschulamt regionale Informationsveranstaltungen für Schulleitungen und Schulbehörden, Berufsinformationszentren, Organisationen der Lehrpersonen, Organisationen der Eltern, Verbände und Organisationen der Arbeit. Ziel ist die Information der Leitungsebenen und externen Anspruchsgruppen über die Inhalte der bevorstehenden Umsetzung.

Phase 2: Einführung (Mai 2010 – Juli 2011)

Das Volksschulamt organisiert in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zürich 20 halbtägige Kickoff-Veranstaltungen für die Lehrpersonen der Sekundarstufe. Die lokalen Weiterbildungsveranstaltungen sind praxisnahe «Plattformen für Erfahrungs- und Wissensaustausch in Form von Good Practice», deren Ziele und Inhalte sich an den Umsetzungselementen des Rahmenkonzepts orientieren. Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz PHZ (Luzern) führt zudem im Tandem mit Kontaktlehrpersonen der Pilotschulen halbtägige Weiterbildungsveranstaltungen zum Projektunterricht durch. Im Frühling 2011 findet erstmals die «Individuelle Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler der 2.

Sekundarklasse auf der Grundlage des Stellwerk-Tests und des Standortgesprächs im Hinblick auf die 3. Sekundarklasse» statt.

Phase 3: Umsetzung «Neugestaltung 3. Sek» (August 2011 – Juli 2012)

Mit schulischen Weiterbildungs- und Beratungsleistungen werden schwerpunktmässig die Zielsetzungen im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung abgedeckt. Die halbtägigen Weiterbildungsformate sind vielfältig und umfassen Unterstützungsangebote der Pädagogischen Hochschulen Zürich PHZH und der Zentralschweiz PHZ (Luzern) sowie Netzwerkkontakte zwischen den Schulen. In den Sekundarschulen wird die neu gestaltete 3. Klasse der Sekundarstufe mit Projektunterricht, Abschlussarbeit und angepasstem Wahlfachangebot umgesetzt.

Auch wenn im Einführungskonzept auf einen Ressourcen schonenden Umgang mit den vorhandenenRahmenbedingungen geachtet wird, gilt es zu berücksichtigen, dass die förderorientierten Verfahren und Massnahmen für die Zusammenarbeit in den Schulkollegien und zwischen den Lehrpersonen zu weitergehenden Veränderungen führen können. Mit der Entlastung für Koordinationsaufgaben an der Sekundarstufe sind Ressourcen vorhanden, die den Sekundarschulen einen gewissen Gestaltungsspielraum ermöglichen.

Der Einsatz des Stellwerk-Tests wird aufgrund der Erfahrungen im Pilotprojekt relativ problemlos erfolgen. Dagegen erfordern die förderorientierten Lernangebote in der 3. Klasse der Sekundarstufe entsprechende Anpassungen und Weiterentwicklungen des Unterrichts. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist die Entwicklung von zusätzlichen Unterrichtsmaterialien, welche die Kantonale Lehrmittelkommission gemäss Bildungsratsbeschluss vom 25. Februar 2008 in Auftrag gegeben hat, und neue Weiterbildungsformen, welche die kooperative, unterrichtsbezogene Zusammenarbeit der Lehrpersonen in Netzwerken praxisnah unterstützen.

Die Standortgespräche machen es möglich, die Elternkontakte auf einen für die Berufswahl wichtigen Zeitpunkt zu konzentrieren und die Kommunikation mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern über die Leistungsbeurteilung zu objektivieren. Aufgrund der Erfahrungen im Pilotprojekt gibt es Anzeichen, dass die einzelnen Neuerungen und Feedbackverfahren auch zu einer Entlastung führen können, indem sich die erhöhte Verbindlichkeit der getroffenen Abklärungen und Vereinbarungen und der engere Einbezug aller Beteiligten positiv auf die Lernmotivation der Jugendlichen auswirken kann.

Es wird vertieft geprüft, welche Elemente der Neugestaltung zu Mehraufwand für die Lehrpersonen führen und welche Elemente entlastend wirken. Das Volksschulamt wird das Ergebnis dieser Prüfung zur gegebenen Zeit kommunizieren.

Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Einführungsphase sollen in einem Bericht an den Bildungsrat festgehalten werden, der gestützt darauf zusätzliche Massnahmen beschliessen kann.

Für die dreijährige Einführungsphase ab 2009/10 bis 2011/12 sind Mehrkosten von Fr. 900 000 im konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2009 – 2011 eingestellt. Mit dem Einsatz des Instruments Stellwerk in der 2. Klasse der Sekundarstufe erwachsen den Schulgemeinden Mehrkosten im Rahmen von Fr. 35 pro Schülerin und Schüler.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Einführung der «Neugestaltung 3. Sek» erfolgt gemäss Einführungskonzept ab dem Schuljahr 2009/10.
  • Auf Gesuch einer Gemeinde kann der Bildungsrat im Sinne einer Ausnahme die Verschiebung der Einführung der «Neugestaltung 3. Sek» um ein Jahr bewilligen.
  • Der Leistungstest Stellwerk 8 wird in den 2. Klassen der Sekundarstufe ab Schuljahr 2010/11 flächendeckend eingesetzt.
  • Der Lehrplan und die Lektionentafel für die 3. Klasse der Sekundarstufe werden geändert. Die Änderungen treten auf Beginn des Schuljahres 2011/12 in Kraft.
  • Für die Pilotschulen bleibt die für die Erprobung mit Bildungsratsbeschluss vom 7. Februar 2005 geltende Lektionentafel gültig, bis die geänderte Lektionentafel in Kraft tritt.
  • Das Reglement über das Wahlfachsystem vom 18. Mai 1993 wird auf Beginn des Schuljahres 2011/12 aufgehoben.
  • Die Lehrpersonen der Sekundarstufe besuchen für die Einführung der «Neugestaltung 3. Sek» zwei obligatorische Weiterbildungshalbtage.
  • Die Einführung der «Neugestaltung 3. Sek» wird von der Bildungsrätlichen Kommission Volksschule – Berufsbildung begleitet.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, über die Einführungsphase einen Bericht zu erstellen und dem Bildungsrat vorzulegen.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Schulpflegen (215), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport der Stadt Winterthur, den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH), den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV), die Lehrkräfte Zürcher Sekundarstufe I (LZS), den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH), den Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), Sektion Lehrberufe, die Schulleiterkonferenz der Berufsfachschulen (BFS), die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen (LKB), den Mittelschullehrerverband (MVZ), die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen (LKM), die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich (vez), Schule & Elternhaus (S&E), die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen (VZA), der Kantonale Gewerbeverband (KGV), das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH), das Rektorat der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) und die Bildungsdirektion: Volksschulamt (3), Amt für Jugend und Berufsberatung (3), Mittelschul- und Berufsbildungsamt (3), Lehrmittelverlag (3), das Generalsekretariat, Bildungsplanung (3) und die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB).

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: