Einführung eines zweisprachigen Maturitätsgangs Deutsch/Französisch an den Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon (Pilotversuch)
Ausgangslage
Mit RRB Nr. 139/2009 beschloss der Regierungsrat die definitive Einführung und Weiterentwicklung der zweisprachigen Maturität. Demgemäss können die bisherigen Pilotschulen die zweisprachige Maturität Deutsch/Englisch (D/E) ab Schuljahr 2009/10 in den Regelbetrieb überführen. Ab Schuljahr 2010/11 können zudem alle Mittelschulen einen zweisprachigen Maturitätsgang D/E und/oder Deutsch/Französisch (D/F) führen. Entsprechend wurden die Mittelschulen im Februar 2009 eingeladen, dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) bis zum 31. Juli 2009 ihre Anträge zur Führung eines zweisprachigen Maturitätsgangs D/E und/oder D/F ab Schuljahr 2010/11 einzureichen.
Gesuche der Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon
Die Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon unterbreiten dem Bildungsrat je ein Gesuch zur Führung eines zweisprachigen Maturitätsgangs D/F ab Schuljahr 2010/11. Ihre Konzepte weichen in bestimmten Bereichen vom evaluierten Immersionsangebot D/E ab. So soll an beiden Schulen der Immersionsunterricht in bestimmten Fächern des Grundlagen- und Wahlbereichs gestaffelt eingeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden über spezielle Unterrichtsgefässe («Culture Générale», Sonderwochen, Französisch- Konversationskurs) auf den Immersionsunterricht vorbereitet. Abweichend vom evaluierten Immersionsangebot D/E beabsichtigen zudem beide Schulen, den zweisprachigen Maturitätsgang D/F im Kurssystem einzurichten. Somit werden die Schülerinnen und Schüler des zweisprachigen Maturitätsgangs D/F lediglich für die immersiv unterrichteten Fächer in einer
Klasse zusammengezogen, während sie für die anderen Fächer auf die verschiedenen Regelklassen verteilt werden. Ausserdem ist an beiden Schulen ein längerer Schulbesuch eines Gymnasiums in der Romandie als fester Bestandteil des Immersionsangebotes vorgesehen. Grundsätzlich richtet sich das Immersionsangebot an beiden Schulen an die Schülerinnen und Schüler aller Profile. An der Kantonsschule Freudenberg sind dies die Schülerinnen und Schüler des alt- und neusprachlichen Profils; an der Kantonsschule Oerlikon können Schülerinnen und Schüler des altsprachlichen, des neusprachlichen und mathematischnaturwissenschaftlichen Profils einen zweisprachigen Maturitätsgang D/F wählen. Beide Schulen verfügen bereits über mehrere Lehrpersonen, welche die notwendigen sprachlichen Qualifikationen für einen immersiven Unterricht auf Französisch vorweisen. Die methodischdidaktischen Kenntnisse erwerben die dafür vorgesehenen Lehrpersonen in einem Weiterbildungskurs.
Schulbesuch eines Gymnasiums in der Westschweiz
Ein zweisprachiger Maturitätsgang mit Französisch als Immersionssprache bietet grundsätzlich andere Möglichkeiten als ein Immersionslehrgang D/E, da die Immersionssprache im schweizerischen Schulsystem als Unterrichtssprache gesprochen wird. Es ist zu begrüssen, dass beide gesuchstellenden Schulen diesen Umstand in ihren Konzepten nutzen. Die Möglichkeit, einen längeren Schulbesuch an einem Gymnasium in der Romandie zu absolvieren, soll einen zusätzlichen Anreiz für den zweisprachigen Maturitätsgang D/F bilden. Die Konzepte der Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon sehen beide einen Sprachaufenthalt in der Romandie während eines Semesters bzw. eines Quartals vor. Die gesuchstellenden Schulen können bei der Organisation dieser Aufenthalte an zum Teil langjährige Kontakte mit Partnerschulen in der Romandie anknüpfen.
Kurssystem
Das von den gesuchstellenden Schulen vorgesehene Kurssystem ist bezüglich der Anmeldezahlen insofern flexibler, als keine ganzen Klassen gebildet werden müssen. Ein weiterer Vorteil des Kurssystems besteht darin, dass Immersionsschülerinnen und -schüler ihre in der Romandie gewonnenen Erfahrungen und Erlebnisse nach ihrer Rückkehr in die eigenen Klassen einbringen. Erfahrungsgemäss entscheiden sich die leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler für die zweisprachigen Maturitätsgänge. Indem sich an beiden Schulen diese Immersionsschülerinnen und -schüler auf verschiedene Klassen verteilen, bereichern sie den Unterricht für viele Mitschülerinnen und Mitschüler.
Schweizerische Vorgaben zur Anerkennung kantonaler zweisprachiger Maturitäten
Die Kriterien der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) zur Anerkennung kantonaler zweisprachiger Maturitäten vom Juli 1998 unterscheiden zwischen dem ‹teilweisen’ und dem 'vollständigen’ Immersionsunterricht. Beim ‹teilweisen’ Immersionsunterricht findet der immersive Unterricht am eigenen Gymnasium statt, während beim ‹vollständigen’ Immersionsunterricht die Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung an einem Gymnasium mit anderer Erstsprache absolvieren. Mischformen wie die Immersionskonzepte der Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon werden bisher von der SMK nicht geregelt. Bei der Frage, nach welchen Kriterien Gesuche mit Mischformkonzepten beurteilt werden sollen, hat das MBA das Beispiel des vom Gymnasium Münchenstein, Basel-Landschaft, angebotenen zweisprachigen Maturitätsgangs D/F berücksichtigt, welcher das schweizerische Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Darin kamen sowohl hinsichtlich der einbezogenen Immersionsfächer (mindestens zwei, davon eines aus dem Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften), als auch hinsichtlich der Unterrichtsdauer (mindestens 600 Lektionen) jene Kriterien zur Anwendung, welche für den ‹teilweisen’ Immersionsunterricht gelten. Vor diesem Hintergrund erfüllen die Stundentafeln der Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon die massgeblichen Vorgaben der SMK, namentlich die Bedingung, dass die minimale Gesamtstundenzahl an Immersionsunterricht 600 Lektionen nicht unterschreiten und die Hälfte der gesamten gymnasialen Stundendotation nicht überschreiten darf.
Aufnahmereglement und Promotionsbestimmungen
Für die Aufnahme in den zweisprachigen Maturitätsgang D/F gilt das Reglement für die Aufnahme in einen zweisprachigen Maturitätsgang an den Gymnasien des Kantons Zürich vom 28. Mai 2008 (LS 413.250.31).
Aus den Jahren 1988 und 1999 gibt es - in Ergänzung zum gültigen Promotionsreglement - Richtlinien bzw. Übergangsregelungen des Erziehungsrates, welche das Promotionsverfahren von einjährigen Auslandaufenthalten regeln. Diese Beschlüsse lassen sich nicht auf die vorliegend zur Diskussion stehenden Semester- bzw. Quartalssprachaufenthalte an Gymnasien in der Romandie anwenden. Es ist angezeigt, für Schulbesuche von Gymnasien in der Romandie im Rahmen von zweisprachigen Maturitätsgängen D/F einheitliche neue Promotionsbestimmungen auszuarbeiten, die dem Bildungsrat zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
Pilotversuch
Die vorgelegten Immersionsmodelle der Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon müssen sich als Mischformen von ‹teilweiser’ und ‹vollständiger’ Immersion in der Praxis erst noch bewähren. Der zweisprachige Maturitätsgang D/F soll deshalb an beiden Schulen vorerst als ein bis Ende Schuljahr 2014/15 befristeter Pilotversuch gestartet und im Rahmen einer Evaluation ausgewertet werden. Das Ziel ist eine schweizerische Anerkennung des Maturitätsgangs D/F. Dem Bildungsrat ist nach dem ersten zweisprachigen Maturitätsabschluss D/F an beiden Schulen im Jahr 2014 Bericht zu erstatten.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Den Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon führen ab Schuljahr 2010/11 je einen zweisprachigen Maturitätsgang Deutsch/Französisch im Sinne der Erwägungen als Pilotversuch ein.
- Der Pilotversuch ist von den Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon nach dem ersten zweisprachigen Maturitätsabschluss Deutsch/Französisch im Rahmen einer Evaluation auszuwerten.
- Die Kantonsschulen Freudenberg und Oerlikon erstatten dem Bildungsrat über den Pilotversuch bis Ende Dezember 2014 Bericht.
- Der Pilotversuch wird befristet bis Ende Schuljahr 2014/15.
- Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt, bis spätestens Mai 2011 einheitliche Promotionsbestimmungen für Schulbesuche von Gymnasien in der Romandie im Rahmen von zweisprachigen Maturitätsgängen Deutsch/Französisch auszuarbeiten und dem Bildungsrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an den Rektor der Kantonsschule Freudenberg, Herrn Dr. Niklaus Schatzmann, Gutenbergstrasse 15, 8027 Zürich; an den Rektor a.i. der Kantonsschule Oerlikon, Herrn Prof. Daniel Kunz, Birchstrasse 107, 8050 Zürich; an den Präsidenten der Schulkommission Kantonsschule Freudenberg, Herrn Pfarrer Peter Weiss, Alte Steinacherstrasse 11, 8804 Au; an die Präsidentin der Schulkommission Kantonsschule Oerlikon, Frau Dr. Doris Weber, Binzmühlestrasse 265, 8046 Zürich; an den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Prof. Dr. Peter Ritzmann, Kantonsschule Küsnacht, Dorfstrasse 30, 8700 Küsnacht; an den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Martin Lüscher, Ringstrasse 62, 8057 Zürich; an die Bildungsdirektion, Abteilung Bildungsplanung sowie an das Hochschulamt und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.