Volksschule. Vernehmlassungsantwort zu den «Grundlagen für den Lehrplan 21»

Auf dieser Seite

Beschluss Bildungsrat
2009/21
Sitzungsdatum
22. Juni 2009

Mit Schreiben vom 28. Januar 2009 hat die Geschäftsstelle der deutschsprachigen EDKRegionen (NW EDK, EDK-Ost, BKZ) die deutsch- und mehrsprachigen Kantone zur Vernehmlassung über die «Grundlagen für den Lehrplan 21» eingeladen.

Die Plenarversammlung der Deutschschweizer EDK-Regionalkonferenzen beschloss am 9. März 2006 die gemeinsame Entwicklung eines Deutschschweizer Lehrplans. Die Erarbeitung dieses Lehrplans erfolgt gestützt auf den verfassungsmässigen Auftrag des Bundes an die Kantone zur Harmonisierung der Bildungssysteme (Art. 62 BV) und in Übereinstimmung mit den Vorgaben und Zielen der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat), die am 14. Juni 2007 von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuhanden der Ratifizierung in den Kantonen verabschiedet wurde. Im HarmoS-Konkordat wird in Artikel 8 festgehalten, dass die Harmonisierung der Lehrpläne und die Koordination der Lehrmittel auf sprachregionaler Ebene erfolgen. Zudem sollen Lehrpläne, Lehrmittel Bildungsstandards und Evaluationsinstrumente aufeinander abgestimmt werden.

Am 30. November 2008 hat die Zürcher Stimmbevölkerung dem Beitritt zum HarmoSKonkordat mit 62% Ja-Stimmen zugestimmt. Im April 2009 wurde die notwendige Anzahl von zehn Kantonen für das Inkraftsetzen des HarmoS-Konkordats erreicht. Der Vorstand der EDK hat das Datum für das Inkraftsetzen auf den 1. August 2009 angesetzt

Die Erarbeitung von sprachregionalen Lehrplänen ist von zentraler Bedeutung für die Harmonisierung der Schweizer Volksschule. Ziel ist es, mit dem Lehrplan den bildungspolitischen Auftrag an die Volksschule und die Bildungsziele für den Unterricht gemeinsam zu formulieren. Damit sollen auch die Übergänge zwischen den Bildungsstufen harmonisiert werden.

Die Entwicklung des Deutschschweizer Lehrplans wird gemäss Projektmandat in zwei Teilprojekten durchgeführt: 1. Grundlagenprojekt, 2. Erarbeitung des Lehrplans. Im Rahmen des Grundlagenprojekts wurde ein Kurzbericht zu den «Grundlagen zur Konzeption des Deutschschweizer Lehrplans» erarbeitet. Die am Projekt beteiligten Kantone nahmen anlässlich einer verwaltungsinternen Konsultation vom 31. Mai bis zum 31. August 2008 Stellung zu diesem Kurzbericht. Am 1. September 2008 verabschiedete der Bildungsrat die entsprechende Konsultationsantwort des Kantons Zürich, unter Einbezug der Diskussionsergebnisse der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan. Der Kanton Zürich hat dabei den vorgelegten Grundlagen in ihren Grundzügen zugestimmt. Er hat aber auch die Befürchtung geäussert, der Lehrplan könnte zu komplex und zu überladen werden. Gefordert wurde auch, dass fachübergreifende Themen und überfachliche Fähigkeiten präzise definiert und den Fachbereichen eindeutig zugeordnet werden sollen. Zudem wurde auf die notwendige Klärung der Begrifflichkeiten hingewiesen.

Der Bericht wurde aufgrund der Konsultationsrückmeldungen aus den Kantonen überarbeitet. Am 15. Januar 2009 verabschiedete die Steuergruppe des Projekts Deutschschweizer Lehrplan den Bericht zu den «Grundlagen für den Lehrplan 21» zur Vernehmlassung. Am 28. Januar 2009 lud die Geschäftsstelle der deutschsprachigen EDK-Regionen die Bildungs und Erziehungsdirektionen der deutsch- und mehrsprachigen Kantone ein, zum Bericht «Grundlagen für den Lehrplan 21» Stellung zu nehmen und die Fragen des beigelegten Fragebogens bis zum 31. Mai 2009 zu beantworten. Am 5. Februar 2009 lud die Bildungsdirektion 30 Adressaten aus dem Kanton Zürich ein, zu den gestellten Fragen bis zum 8. Mai 2009 Stellung zu nehmen. Dazu gehörten die Verbände der Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulpräsidien, Institutionen der Lehrpersonenausbildung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, politische Parteien und Elternorganisationen. Der Grossteil der Konsultationsadressaten ist mit dem vorgesehenen Aufbau des Lehrplans einverstanden. Insbesondere wird die grundsätzliche Orientierung an Kompetenzen sowie die Definition von Kompetenzerwartungen zum Ende eines Schulzyklus begrüsst. Dies gilt auch für die vorgesehenen Fachbereiche. Betont wird hier die Wichtigkeit einer Stärkung im Bereich Naturwissenschaften wie auch eine klare Fächerorientierung für den dritten Zyklus. Ebenfalls weitgehend einverstanden sind die Konsultationsadressaten mit der vorgesehenen Auswahl der überfachlichen Kompetenzen und der überfachlichen Themen, wobei die Notwendigkeit der guten Verankerung bzw. einer klaren Zuordnung zu den konkreten Fachbereichen unterstrichen wird. Die Festlegung sowohl von grundlegenden als auch erweiterten Kompetenzerwartungen sowie die Schaffung einer gemeinsamen Rahmenstundentafel wird mehrheitlich gutgeheissen. Nicht mehrheitsfähig hingegen ist die zusätzliche Ausarbeitung des Fachbereichs Latein im Lehrplanprojekt wie auch der Vorschlag, die Planungsannahmen bezüglich Füllungsgrad bei den Fachbereichslehrplänen bei 85% anzusetzen. Hier wird eine deutliche Reduktion gewünscht. Mit Nachdruck wird generell darauf hingewiesen, dass der Lehrplan schlank, gut lesbar und praktikabel sein muss.

An ihrer Sitzung vom 2. Juni 2009 hat die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan den Entwurf für die Vernehmlassungsantwort des Kantons Zürich zu den «Grundlagen für den Lehrplan 21» diskutiert und ihre Stellungnahme zuhanden des Bildungsrats verabschiedet. Die Kommission hat den Entwurf für die Vernehmlassungsantwort weitgehend unterstützt. Das gilt insbesondere für das geforderte Erarbeitungskonzept. In einigen Bereichen wurden unterschiedliche Meinungen vertreten: Analog zu «Berufswahl und berufliche Orientierung» soll auch «ICT/Medien» explizit in den Fachbereichen aufgeführt oder mit einem genügend grossen Zeitgefäss ausgestattet werden. Es wird überdies gefordert, «ICT/Medien» als eigenen Fachbereich auszuweisen. Der 3. Zyklus (evtl. auch der 2. Zyklus) soll an Fächern bzw. einzelnen Disziplinen und nicht an Fachbereichen ausgerichtet werden. In Übereinstimmung mit der Mehrheit der Konsultationsadressaten und entgegen dem Entwurf für die Vernehmlassungsantwort unterstützt die Kommission mehrheitlich den Vorschlag, eine gemeinsame verbindliche Rahmenstundentafel zu entwickeln.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Schreiben an die Geschäftsstelle der deutschsprachigen EDK-Regionen (Zustelladresse: Regionalsekretariat BKZ, Zentralstrasse 18, 6003 Luzern):

    Mit Schreiben vom 28. Januar 2009 haben Sie uns eingeladen, innert erstreckter Frist zum Entwurf über die «Grundlagen für den Lehrplan 21» (Deutschschweizer Lehrplan) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, im Rahmen der Vernehmlassung unseren Standpunkt darlegen zu können. Für weitere und ergänzende Bemerkungen zu den einzelnen Fragen verweisen wir auf den beigelegten und per Internet ausgefüllten Fragebogen, der integraler Bestandteil der Stellungnahme ist.

    Der Bildungsrat hat die Vernehmlassungsfrist dazu benutzt, eine kantonsinterne Konsultation durchzuführen. Eingeladen wurden unter anderem Verbände der Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulpräsidien, Institutionen der Lehrpersonenausbildung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, politische Parteien und Elternorganisationen. Der Grossteil der Konsultationsadressaten ist mit dem vorgesehenen Aufbau des Lehrplans einverstanden. Insbesondere wird die grundsätzliche Orientierung an Kompetenzen sowie die Definition von Kompetenzerwartungen zum Ende eines Schulzyklus begrüsst. Dies gilt auch für die vorgesehenen Fachbereiche. Betont wird hier die Wichtigkeit einer Stärkung im Bereich Naturwissenschaften wie auch eine klare Fächerorientierung für den dritten Zyklus. Ebenfalls weitgehend einverstanden sind die Konsultationsadressaten mit der vorgesehenen Auswahl der überfachlichen Kompetenzen und der überfachlichen Themen, wobei die Notwendigkeit der guten Verankerung bzw. einer klaren Zuordnung zu den konkreten Fachbereichen unterstrichen wird. Die Festlegung sowohl von grundlegenden als auch erweiterten Kompetenzerwartungen sowie die Schaffung einer gemeinsamen Rahmenstundentafel wird mehrheitlich gutgeheissen. Nicht mehrheitsfähig hingegen ist die zusätzliche Ausarbeitung des Fachbereichs Latein im Lehrplanprojekt wie auch der Vorschlag, die Planungsannahmen bezüglich Füllungsgrad bei den Fachbereichslehrplänen bei 85% anzusetzen. Hier wird eine deutliche Reduktion gewünscht. Mit Nachdruck wird generell darauf hingewiesen, dass der Lehrplan schlank, gut lesbar und praktikabel sein muss.

    Die Ergebnisse der kantonsinternen Stellungnahmen werden auch im Fragebogen abgebildet.

    1. Allgemeine Bemerkungen Die Erarbeitung von sprachregionalen Lehrplänen ist von zentraler Bedeutung für die Harmonisierung der Schweizer Volksschule. Wir befürworten deshalb die Schaffung eines gemeinsamen Lehrplans der deutsch- und mehrsprachigen Kantone. Nach 175 Jahren kantonaler Schulhoheit ist die Entwicklung eines gemeinsamen sprachregionalen Lehrplans ein sehr anspruchsvolles Unterfangen. Neben vielen Gemeinsamkeiten weisen die Volksschulen der 21 beteiligten Kantone je eigene, historisch gewachsene Bildungsstrukturen, Bildungsangebote und Schulkulturen auf. Es ist deshalb ausserordentlich wichtig, dass die zeitliche und die inhaltliche Planung und das Vorgehen sorgfältig und umsichtig erfolgen. Die Freiräume innerhalb des gemeinsamen Lehrplans sind für die Kantone grosszügig zu bemessen. Die Stellungnahmen der Konsultationspartner und weiterer interessierter Kreise im Kanton Zürich haben überdies gezeigt, dass einem schlanken, verständlichen und einfach lesbaren Lehrplan grosses Gewicht beigemessen wird. In aller Deutlichkeit muss vor einer Überfrachtung und einem zu hohen Detaillierungsgrad gewarnt werden.

    Der Bildungsrat des Kantons Zürich erachtet den vorliegenden Bericht als ungenügende Grundlage für die Entwicklung eines direkt einführbaren Lehrplans durch die verschiedenen Fachbereichteams. Bevor die Fachbereichslehrpläne erarbeitet werden braucht es nach seiner Auffassung ein Erarbeitungskonzept. Darin sind zuhanden der Fachbereichteams verbindliche Vorgaben zum Aufbau der Lehrpläne, zu Struktur und Darstellung, zur Beschreibung der Kompetenzerwartungen, zur Verankerung der überfachlichen bzw. fachbereichsübergreifenden Themen und Kompetenzen sowie zum maximalen Umfang der Lehrpläne zu erarbeiten. Weiter ist ein detaillierter Projektplan mit einem Zeitplan, den einzelnen Projektschritten und Meilensteinen, Kosten und Projektcontrolling zu erstellen. Der Projektplan muss eine detaillierte Budgetierung, ein verbindliches Kostendach sowie einen realistischen und verbindlichen Termin für den Projektabschluss ausweisen. Mit den Arbeiten an den Fachbereichslehrplänen darf erst nach einem Beschluss der Plenarversammlung der DEDK zu den Planungsgrundlagen begonnen werden.

    2. Aufbau des Lehrplans (vgl. Fragen 3a, 5) Mit dem Aufbau des Lehrplans ist der Bildungsrat des Kantons Zürich grundsätzlich einverstanden. Der Lehrplan muss schlank, gut lesbar und verständlich sein. Verbindliche Vorgaben über die Vorgehensweise bzw. Verfahrensweise sind vor Beginn der Entwicklungsarbeiten zwingend nötig. Es sind Arbeitsgrundlagen zuhanden der Fachbereichteams und ein Vorgehensplan zu erarbeiten und vorzulegen.

    3. Rahmenstundentafel (vgl. Frage 4b) Der Bildungsrat lehnt eine gemeinsame Rahmenstundentafel dezidiert ab, obwohl dem Anliegen in der internen Konsultation auch Zustimmung erwuchs. Bezüglich der kantonalen Lektionentafeln bestehen jedoch so bedeutende Unterschiede, dass eine Harmonisierung derselben das Projekt eines gemeinsamen Lehrplans unverhältnismässig verzögern und zu grosser Unruhe im Schulfeld führen würde. Jeder Abbau von Stunden hätte zwangsläufig den Abbau von Lehrpersonal zur Folge und jeder Ausbau von Stunden die zusätzliche Anstellung von Lehrpersonen und den damit verbundenen Mehrkosten. Vor diesem Hintergrund würde eine gemeinsame Rahmenstundentafel das Projekt erheblich gefährden. Es ist zudem anzunehmen, dass ein gemeinsamer Lehrplan über eine gewisse Zeit hinweg von selber zu einer Annäherung der kantonalen Stundentafeln führen wird.

    4. Planungsannahmen (vgl. Frage 4a) Die Planungsannahmen (85%) sind zu hoch angesetzt. Wir erachten sie als nicht mehrheitsfähig. Deshalb ist den Kantonen bis auf weiteres ein möglichst grosser Spielraum zu belassen. Zudem ist unklar, ob in der 85%-Klausel die überfachlichen bzw. die fachbereichsübergreifenden Kompetenzen und Themen bereits eingeschlossen sind.

    5. Fachbereiche sowie überfachliche Kompetenzen und überfachliche Themen (vgl. Fragen 1a, 1b, 2a, 2b) Mit den Fachbereichen ist der Kanton Zürich grundsätzlich einverstanden. Die überfachlichen Kompetenzen und Themen sind mit Angaben zu zeitlichem Umfang in die Fachbereiche einzubauen, es sind dafür klare Kompetenzerwartungen zu formulieren; diese müssen umsetzbar sein. Die Aufnahme von Latein in den Lehrplan wird aufgrund der drohenden Überlastung des Projekts und wegen der kantonalen Schulhoheit im Bereich Mittelschulen abgelehnt.

    6. Sonderpädagogik (vgl. Frage 6) Der Lehrplan muss Aussagen zum sonderpädagogischen Bereich enthalten. Insbesondere ist der Umgang mit Schülerinnen und Schülern, welche die grundlegenden Kompetenzerwartungen nicht erreichen, zu klären.
  • Publikation im Internet.
  • Mitteilung an die Mitglieder und die Geschäftsstelle der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan und die Bildungsdirektion: Bildungsplanung, Volksschulamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: