Lehrplan Englisch für die Primarstufe und die Sekundarstufe I

Beschluss Bildungsrat
2009/20
Sitzungsdatum
22. Juni 2009

Ausgangslage

Englisch als erste Fremdsprache in der Volksschule des Kantons Zürich

Am 14. März 2003 beschloss der Bildungsrat, Englisch als Unterrichtsgegenstand ab der 2. Klasse einzuführen. Mit dem gleichen Beschluss beauftragte er die Bildungsdirektion, einen Lehrplan für Englisch auf der Primarstufe zu erarbeiten. Dieser orientiert sich, wie alle derzeitigen Lehrpläne für Fremdsprachen im Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich, am Raster des Europäischen Sprachenportfolios (ESP) und damit am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und nimmt eine differenzierte Gewichtung der Teilkompetenzen vor. Die Erarbeitung des Lehrplans fand in Zusammenarbeit mit Fachleuten der PHZH statt. Am 4. September 2006 hat der Bildungsrat diesen Lehrplan Englisch für die Primarstufe auf Beginn des Schuljahres 2006/07 in Kraft gesetzt.

Im August 2009 verlassen nun die ersten Schülerinnen und Schüler mit Vorkenntnissen aus 5 Jahren Englischunterricht die Primarstufe. Daher benötigt der Kanton Zürich auf das Schuljahr 2009/10 den Anschlusslehrplan für die Sekundarstufe I.

Koordination der Kantone der EDK-Ost für einen Lehrplan Englisch

Am 9. Juni 2005 beschloss die Plenarversammlung der Erziehungsdirektoren-Konferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost), die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) mit der Ausarbeitung eines Lehrplans Englisch für die Primarschule zu beauftragen. Dies war das erste Mal in der vierzigjährigen Geschichte der EDKOst, dass gemeinsam ein Lehrplan entwickelt wurde. Dieser Schritt erklärt sich auch mit den verstärkten Koordinationsbemühungen auf nationaler und sprachregionaler Ebene. Die Kantone der EDK-Ost einigten sich später auch darauf, den Anschlusslehrplan für die Sekundarstufe I gemeinsam zu entwickeln. Der Auftrag wurde wiederum an die PHZH vergeben, mit der Auflage, dass die Entwicklungsarbeiten von externen Fachpersonen begutachtet und von der Arbeitsgruppe Sprachen der EDK-Ost begleitet werden.

Erwägungen

Der Lehrplan für die Sekundarstufe I muss auf den Lehrplan für die Primarstufe abgestimmt sein. Daher wurde der Lehrplan für die Primarstufe nochmals genau überprüft, und es zeigte sich, dass leichte Änderungen und Anpassungen nötig waren, damit bezüglich Aufbau und Texttyp ein kohärentes Curriculum entstehen konnte. Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Sprachen wurden der leicht modifizierte Lehrplan für die Primarstufe und der neue Lehrplan für die Sekundarstufe I zu einem Dokument zusammengeführt. Damit ist der Lehrplan Englisch für die gesamte Volksschulzeit in sich kohärent und orientiert sich an den Basisstandards von HarmoS, soweit diese vorliegen. Er ist, wie dies auch für den geplanten gemeinsamen Lehrplan für die deutschsprachigen Kantone vorgesehen ist, kompetenzorientiert und beschreibt Stufenlernziele für das Ende der 3., 6. und 9. Klasse.

Der Lehrplan setzt Basisstandards, die grundsätzlich von allen Lernenden erwartet werden, zeigt aber auch auf, welche Kompetenzen von stärker Lernenden erreicht oder übertroffen werden können. Der Lehrplan bildet also eine Bandbreite an Kompetenzen ab und ist somit geeignet für individualisierende Förderplanung in einem zeitgemässen Fremdsprachenunterricht. Grundlage bildet der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen. Die Beurteilung nach Teilkompetenzen, wie sie die Zeugnisse des Kantons Zürich vorgeben, kann lehrplangestützt vorgenommen werden, und die Arbeit mit dem Europäischen Sprachenportfolio ist im Lehrplan vorbereitet.

In einem Anhang zum Lehrplan werden grammatische Strukturen aufgelistet. Diese Übersicht zeigt auf, welche grammatischen Strukturen bis Ende Primarstufe und bis Ende Sekundarstufe I verwendet werden sollen. Im Gegensatz zu den Kompetenzbeschreibungen im vorderen Teil des Lehrplans wird hier nicht zwischen verschiedenen Niveaus unterschieden. Daher kann auch nicht von allen Lernenden der gleiche Stand erwartet werden und die Kenntnis der verwendeten grammatischen Strukturen wird je nach Lernenden variieren. Auf diesen Sachverhalt soll beim Versand des Lehrplans an die Zürcher Schulen hingewiesen werden.

Da ab Schuljahr 2009/10 Schülerinnen und Schüler mit Englischvorkenntnissen von der Primarstufe auf die Sekundarstufe I übertreten, ist der Lehrplan nach Möglichkeit den Lehrpersonen vor den Sommerferien 2009 zur Verfügung zu stellen. Auch das Lehrmittel «Voices» für die Sekundarstufe I wird ab Schuljahr 2009/10 verfügbar sein.

Der Lehrplan Englisch wird als separate Broschüre herausgegeben. Diese Broschüre ist aufgrund des Titelblattes klar erkennbar als EDK-Ost-Lehrplan, sie wird aber in das Inhaltsverzeichnis des Zürcher Lehrplanordners für die Volksschule aufgenommen und kann auch in diesen Ordner eingefügt werden. Sowohl bei den vom Lehrmittelverlag neu verkauften Lehrplanordnern wie auch bei der auf der Homepage des Volksschulamtes aufgeschalteten digitalen Fassung des Lehrplans wird der neue Englischlehrplan integriert.

Die Begutachtung durch die Synode des Kantons Zürich erfolgt, wenn die ersten Schülerinnen und Schüler, welche den Englischunterricht besucht haben, aus der obligatorischen Schulpflicht entlassen werden, d. h. ab August 2012.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der neue Lehrplan Englisch für die Primarstufe und die Sekundarstufe I der EDK-Ost wird erlassen.
  • Der neue Lehrplan wird auf Beginn des Schuljahres 2009/10 in Kraft gesetzt.
  • Der Lehrplan Englisch Primarstufe vom 4. September 2006 wird aufgehoben.
  • Der neue Lehrplan wird in einer separaten Broschüre herausgegeben und an alle Schuleinheiten und Schulpflegen versandt.
  • Dem Versand wird ein Begleitschreiben mit Erläuterungen zum Anhang des neuen Lehrplans beigefügt.
  • Die Lehrplanordner am Lager des Lehrmittelverlags werden um die Englischlehrplan-Broschüre ergänzt, und das Inhaltsverzeichnis wird entsprechend nachgeführt.
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3); die Schulpflegen (223); das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Zürich; den Verband der Privatschulen im Kanton Zürich; das Generalsekretariat und die Regionalsekretariate der EDK; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Lehrberufe; den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich; die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich; die Kantonale Lehrmittelkommission; die interkantonale Lehrmittelzentrale ilz; die Kommission «Koordination Volksschule-Mittelschulen»; die Patronatsschulen des Kantons Zürich im Ausland; die im Kantonsrat vertretenen Parteien; die Vereinigung der Elternorganisationen; Schule und Elternhaus, Zürich; die Schulleiterkonferenz der Kantonsschulen; die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Volksschulamt, Hochschulamt, Mittel- und Berufsschulamt, Amt für Jugend- und Berufsberatung, Lehrmittelverlag.

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