Religion und Kultur. Reduzierte Weiterbildung für Primarlehrpersonen

Beschluss Bildungsrat
2009/02
Sitzungsdatum
12. Januar 2009

Ausgangslage

Ausbildung Primarstufe

Die im Mai 2003 durch den Regierungsrat beschlossene Aufhebung der Angebotspflicht für Biblische Geschichte auf der Primarstufe im Rahmen des Sanierungsprogramms San 04 und der Beschluss des Bildungsrates vom 1. Dezember 2003 über die Lektionentafel mit Biblischer Geschichte als Freifach führte zu einer gewissen Unsicherheit in diesem Fachbereich. Bei der Gründung der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) wurde eine Umbenennung im Fächerkanon vorgenommen, die nicht dem Lehrplan der Volksschule entsprach. Die Terminologie des neuen Fachbereichs Religion und Kultur auf der Primarstufe wurde damit zu einem Zeitpunkt verändert, in dem der politische Prozess, der schliesslich zur Einführung des neuen Faches Religion und Kultur führte, noch offen war und insbesondere noch kein Lehrplan dazu bestand.

Ab Studienbeginn Frühling 2007 gestaltet die PHZH die Ausbildung für Religion und Kultur gemäss Bildungsratsbeschluss vom 29. Juni 2007. Zuvor wurden alle Studierenden des Studiengangs Primarstufe der PHZH für das Fach Biblische Geschichte ausgebildet. Im Diplom der Primarlehrpersonen, welche ihr Studium an der PHZH zwischen 2003 und 2007 abgeschlossen haben, ist deshalb zwar eine Lehrbefähigung für Religion und Kultur vermerkt, diese ist aber auf den Unterricht für Biblische Geschichte gemäss altem Lehrplan ausgerichtet.

Für die Studierenden mit Studienbeginn Herbst 2004 bis Herbst 2006 bietet die PHZH derzeit im Sinne einer Übergangslösung ein Modul Fachdidaktik Religion und Kultur an. Durch den Besuch dieses fachdidaktischen Moduls können sie die Lehrbefähigung für Religion und Kultur bereits während der Ausbildung erwerben.

1.2 Weiterbildung Primarstufe
Gestützt auf den Bildungsratsbeschluss vom 29. Juni 2007 wurde die Weiterbildung für amtierende Primarlehrpersonen wie folgt konzipiert: Nach dem Besuch des Einführungsmoduls im Frühlingssemester erhalten die Lehrpersonen eine provisorische Lehrbefähigung. Der Besuch des praxisbegleitenden Erweiterungsmoduls im Herbstsemester führt zur definitiven Lehrbefähigung für das Fach Religion und Kultur. Die beiden Module der Weiterbildung werden insgesamt mit 3 ECTS-Punkten angerechnet.

Gemäss Bildungsratsbeschluss vom 29. Juni 2007 sind Primarlehrpersonen, welche ihr Studium an der PHZH zwischen 2003 und 2007 abgeschlossen haben, verpflichtet, die Weiterbildung für Religion und Kultur im Umfang von zwei Modulen zu besuchen.

Erwägungen

Reduzierte Weiterbildung für Absolventinnen und Absolventen der PHZH mit Studienbeginn vor Frühling 2007

Im Gespräch mit den Dozierenden des Fachbereichs Religion und Kultur und den Verantwortlichen des Departements Weiterbildung und Nachdiplomstudien der PHZH hat sich die Bildungsdirektion im Januar 2008 dafür ausgesprochen, für Primarlehrpersonen, die ihr Studium an der PHZH zwischen 2003 und 2007 abgeschlossen haben, eine pragmatische Lösung zu suchen und die Grundausbildung an der PHZH zu berücksichtigen. Im Rahmen eines speziellen Kurses sollen diese Primarlehrpersonen eine reduzierte Weiterbildung im Umfang von einem Modul (5 Halbtage) anstelle von zwei Modulen besuchen. Der Umfang der reduzierten Weiterbildung entspricht dem fachdidaktischen Modul, welches die Studierenden mit Studienbeginn Herbst 2004 bis Herbst 2006 zurzeit besuchen können. Der Besuch der reduzierten Weiterbildung stellt sicher, dass sich die Teilnehmenden den Bereich Fachdidaktik im Anschluss an die erwähnten Grundlagenmodule aneignen können. Sie erhalten dadurch die notwendige Einführung in den neuen Lehrplan, ins Fachverständnis, ins Fachprofil und in aktuelle Unterrichtsmaterialien. Die Weiterbildung führt zudem zu zusätzlichem religionskundlichem Wissen.

Absolventinnen und Absolventen von ausserkantonalen Pädagogischen Hochschulenund ausländische Primarlehrpersonen

Bei Absolventinnen und Absolventen von ausserkantonalen Pädagogischen Hochschulen mit entsprechender Ausbildung im Fachbereich Religion und bei ausländischen Primarlehrpersonen mit einem von der EDK anerkannten Stufendiplom entscheidet die PHZH in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion «sur dossier» über die Verpflichtung zur Weiterbildung sowie deren Umfang.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Primarlehrpersonen, welche ihr Studium an der PHZH vor dem Frühling 2007 begonnen haben, erwerben durch den Besuch der reduzierten Weiterbildung Religion und Kultur Primarstufe (1 Modul) die Lehrbefähigung für das Fach Religion und Kultur auf der Primarstufe.
  • Bei Absolventinnen und Absolventen von ausserkantonalen Pädagogischen Hochschulen mit entsprechender Ausbildung im Fachbereich Religion und bei ausländischen Primarlehrpersonen mit einem von der EDK anerkannten Stufendiplom entscheidet die PHZH in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion «sur dossier» über die Verpflichtung zur Weiterbildung sowie deren Umfang.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die entsprechenden Anpassungen im Kurskonzept Weiterbildung Religion und Kultur Primarstufe vorzunehmen.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Lehrpersonenkonferenz (3), die Schulpflegen (222), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, den Vorsteher des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich, die Vorsteherin des Departements Schule und Sport Winterthur, die Vereinigung Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (5), den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Sektion Zürich, Lehrberufe, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, die Vereinigung der Elternorganisationen des Kantons Zürich, die Sektion Schule und Elternhaus des Kantons Zürich, die Pädagogische Hochschule Zürich (3), das Institut Unterstrass an der PHZH, die Mitglieder der Kontaktgruppe Religionen, die Mitglieder der Kontaktgruppe Schulfeld und die Bildungsdirektion: Volksschulamt und Abteilung Bildungsplanung.

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