Kantonsschule Wiedikon: Verlängerung des Pilotversuchs «Absenzenreglement im 11. und 12. Schuljahr mit modifiziertem Reglement»

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Beschluss Bildungsrat
2009/18
Sitzungsdatum
22. Juni 2000

Der Bildungsrat bewilligte am 5. November 2002 der Kantonsschule Wiedikon auf Beginn des Sommersemesters 2003 im Rahmen eines Pilotversuches die dreijährige Erprobung eines von der geltenden Schulordnung der Kantonsschulen vom 5. April 1977 abweichenden Absenzenreglements für das 11. und 12. Schuljahr. Die Schule versprach sich davon eine Senkung der Anzahl der Absenzen und eine ihrer Altersstufe angemessene grössere Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die massgeblichen Abweichungen des neuen Absenzenreglements von der gültigen Schulordnung bestehen darin, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Abwesenheit im Normalfall nicht mehr begründen müssen, und die Gesamtheit aller Absenzen ein bestimmtes Mass nicht überschreiten darf (Kontingent). Ferner wurde eine Absenzenverwaltung zur administrativen Entlastung der Lehrpersonen eingerichtet.

Der Pilotversuch mit dem abweichenden Absenzenreglement wurde nach zwei Jahren mittels einer Selbstevaluation ausgewertet und der entsprechende Bilanzierungsbericht dem Bildungsrat vorgelegt. Auf dessen Grundlage bewilligte der Bildungsrat am 15. Mai 2006 der Kantonsschule Wiedikon die Verlängerung des Pilotversuchs mit modifiziertem Absenzenreglement um weitere drei Jahre (Schuljahre 2006/07, 2007/08 und 2008/09). Mit Schreiben vom 5. März 2009 reichte die Schulleitung der Kantonsschule Wiedikon dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) zuhanden des Bildungsrates einen weiteren Bilanzierungsbericht ein. Da sich das neue Absenzenreglement auch während der Verlängerung des Pilotversuchs insgesamt bewährt hatte, beantragte die Kantonsschule Wiedikon die Bewilligung, das im Bildungsratsbeschluss vom 15. Mai 2006 für drei Schuljahre bewilligte, «modifizierte Absenzenreglement für das 11. und 12. Schuljahr» in einer erneut modifizierten Fassung definitiv einzuführen.

Im November 2007 ersuchte die Schulleiterkonferenz Mittelschulen darum, die Totalrevision der Schulordnung der Kantonsschulen vom 5. April 1977 an die Hand zu nehmen. Die Umsetzung des neuen Berufsbildungsrechts führt in disziplinarrechtlicher Hinsicht zu einem vergleichbaren Rechtssetzungsbedarf. Die Revisionen der Disziplinarordnungen für die Mittelund Berufsfachschulen sowie für die Berufsvorbereitungsjahre sind deshalb sowohl in zeitlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht zu koordinieren. Das MBA hat mit diesem Rechtsetzungsprojekt bereits begonnen und wird zuhanden der betroffenen Schulleitungskonferenzen Grundlagenpapiere einschliesslich eines «Disziplinarkonzepts» erstellen, welches anschliessend mit Vertretungen der Schulen weiterentwickelt werden soll. Das neue Disziplinarrecht für die Mittelschulen wird vom Bildungsrat, dasjenige für die Berufsfachschulen und die Berufsvorbereitungsjahre von der Bildungsdirektion zu verabschieden sein. Vor diesem Hintergrund ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer definitiven Sonderregelung des Absenzenwesens für die Kantonsschule Wiedikon abzusehen. Vielmehr sollen die diesbezüglichen sechsjährigen Erfahrungen dieser Schule in grösserem Umfang ausgewertet und in die Diskussion um eine Gesamtlösung einfliessen. Es ist vorgesehen, die neuen Disziplinarordnungen auf Anfang des Schuljahres 2010/2011 in Kraft zu setzen. Die Kantonsschule Wiedikon soll daher das «Absenzenreglement im 11. und 12. Schuljahr mit modifiziertem Reglement» bis zum Vorliegen einer Gesamtlösung weiterhin anwenden können, wozu eine erneute Verlängerung des Pilotversuchs «Absenzenreglement im 11. und 12. Schuljahr mit modifiziertem Reglement» erforderlich ist. Dabei sollen keine weiteren Änderungen des modifizierten Reglements vorgenommen werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Pilotversuch «Absenzenreglement im 11. und 12. Schuljahr mit modifiziertem Reglement» gemäss Bildungsratsbeschluss vom 15. Mai 2006 der Kantonsschule Wiedikon wird bis zum Erlass eines die Schulordnung der Kantonsschulen vom 5. April 1977 ersetzenden Disziplinarreglements verlängert.
  • Mitteilung an Herrn Dr. Urs Bamert, Rektor der Kantonsschule Wiedikon, Goldbrunnenstr. 80, 8055 Zürich; Herrn Heini Bloch, Präsident der Schulkommission der Kantonsschule Wiedikon, Uitikonerstrasse 16, 8952 Schlieren; Herr Pfarrer Peter Weiss, Präsident Präsidentenkonferenz Mittelschulen, Alte Steinacherstr. 11, 8804 Au; Herrn Prof. Felix Angst, Präsident der Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, Kantonsschule Zürcher Unterland, Kantonsschulstr. 23, 8180 Bülach; Herr Prof. Rolf Bosshard, Präsident des Mittelschullehrerverbands, Lindenhofstr. 16, 8604 Volketswil; Herr Martin Lüscher, Präsident der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen (LKM), Ringstr. 62, 8057 Zürich; die Bildungsdirektion, Abteilung Bildungsplanung sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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