Volksschule. Zeugnisreglement. Änderung.

Beschluss Bildungsrat
2009/13
Sitzungsdatum
27. April 2009

Ausgangslage

Gemäss § 31 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG) werden die Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe regelmässig beurteilt. Berücksichtigt werden insbesondere die Leistung, die Lernentwicklung und das Verhalten. Der Bildungsrat regelt gestützt auf § 31 Abs. 3 VSG die schriftliche Form der Beurteilung. Er hat am 1. September 2008 ein neues Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement, LS 412.121.31) erlassen und rückwirkend auf den Beginn des Schuljahres 2008/09 in Kraft gesetzt. Neu gelten die Bestimmungen auch für den Kindergarten.

Elterngespräche im Kindergarten
Die Bestimmung, dass auf der Kindergartenstufe ab Schuljahr 2008/09 mindestens zweimal jährlich Elterngespräche durchzuführen sind, wurde von den Kindergärtnerinnen und in der Öffentlichkeit teilweise heftig kritisiert. Der Bildungsrat beabsichtigt, diese Regelung leicht zu lockern.

Erwägungen

Änderung von § 4 des Zeugnisreglements. Elterngespräche im Kindergarten.

Es ist unbestritten, dass die Beurteilung der Lernleistungen und des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler auch im Kindergarten zwingend zum Unterricht gehören. Der Lehrplan der Volksschule verlangt, dass die Beurteilung vom Kind als Unterstützung seines Lernens erlebt werden kann. Sie hilft aber nicht nur den Lernenden selber, ihre Lernprozesse zu beurteilen, sondern stellt auch eine wichtige Information für Eltern und Erziehungsberechtigte dar, anhand der sie sich ein Bild über die erbrachten Leistungen machen können. Entsprechend bleibt der Anspruch der Eltern auf zwei Elterngespräche pro Jahr bestehen. Auf die Durchführung eines zweiten Gesprächs kann aber dann verzichtet werden, wenn die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten dies ausdrücklich wünschen und die verantwortliche Kindergartenlehrperson damit einverstanden ist. Der Verzicht ist schriftlich festzuhalten. § 4 des Zeugnisreglements ist entsprechend anzupassen.

Weiteres Vorgehen

Gestützt auf das geänderte Zeugnisreglement wird das Zeugnisformular für die Kindergartenstufe redaktionell ergänzt. Die neu gestalteten Formulare werden auf Beginn des Schuljahres 2009/10 zur Verfügung gestellt und den Schülerinnen und Schülern erstmals am 31. Januar 2010 abgegeben. Bis die neuen Formulare zur Verfügung stehen, kann der Verzicht handschriftlich und datiert auf dem bestehenden Zeugnisformular angebracht werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Zeugnisreglement wird im Sinne der Erwägungen geändert.
  • Veröffentlichung in der Gesetzessammlung
  • Das Zeugnisformular für die Kindergartenstufe wird auf Beginn des Schuljahres 2009/10 im Sinne der Erwägungen angepasst.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Schulpflegen (200), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Pädagogische Hochschule Zürich, die Hochschule für Heilpädagogik, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Lehrberufe, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, den Verein Schule und Elternhaus Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen den Kantonalen Gewerbeverband Zürich und das Mittelschulund Berufsbildungsamt, die Abteilung Bildungsplanung des Generalsekretariats, den Lehrmittelverlag und sowie das Volksschulamt der Bildungsdirektion.

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