Volksschule. Sprachlehrmittel «Sprachland». Status

Beschluss Bildungsrat
2009/11
Sitzungsdatum
27. April 2009

Ausgangslage

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Lehrmitteln werden im Volksschulgesetz in § 22 und § 59 und in der Volksschulverordnung in §19 geregelt. Die Lehrmittel sind unterschiedlich verbindlich. Gemäss § 1 der Lehrmittelverordnung bestimmt der Bildungsrat die provisorischobligatorischen (PO), die obligatorischen (O) und die zugelassenen (Z) Lehrmittel. Provisorisch- obligatorische und obligatorische Lehrmittel müssen unterrichtsleitend eingesetzt werden. Die Schulgemeinden sind verpflichtet, diese Lehrmittel anzuschaffen und sie jeder Schülerin und jedem Schüler unentgeltlich abzugeben. Zugelassene Lehrmittel werden auf Wunsch der Lehrpersonen von den Schulgemeinden erworben. Zusätzliche Unterrichtsmaterialien ohne Status sind im Katalog des Lehrmittelverlags aufgeführt.

Ab Mai 2009 erscheint das neue Sprachlehrmittel für die Mittelstufe mit dem Titel «Sprachland». Es löst die Lehrmittelreihe «Treffpunkt Sprache 4-6» ab. Das neue Lehrwerk wird unter der Federführung der interkantonalen Lehrmittelzentrale vom Lehrmittelverlag des Kantons Zürich zusammen mit dem Schulverlag des Kantons Bern erarbeitet.

Erwägungen

«Sprachland» knüpft an der Konzeption von «Sprachfenster», dem Sprachlehrmittel für die Unterstufe, an und schafft die Verbindung zu «Sprachwelt Deutsch» auf der Sekundarstufe. Es ist als modular aufgebautes Stufenlehrmittel konzipiert. Neben dem Üben respektive Trainieren der Sprache und der Erarbeitung von Sprachwissen hat vor allem die Vermittlung von Arbeitstechniken und Strategien für das sprachliche Lernen einen grossen Stellenwert. Alle Lehrmittelteile sind handlungsorientiert und in der Praxis erprobt. Im Zusammenhang mit dem Stufenübertritt wird das Thema Beurteilung und Aufbau der Reflexionsfähigkeit und Selbstbeurteilung von Schülerinnen und Schülern stärker gewichtet. Die Website des Lehrmittelverlags (www.lehrmittelverlag.com) informiert detailliert über das Lehrmittel.

Herausgabe

Für den Einsatz in der 4. Klasse sind ab Mai 2009 die Arbeitstechniken, Teile des Themenordners und das Magazin Set 1 mit Kommentar im Lehrmittelverlag erhältlich. Alle anderen Lehrwerkteile erscheinen ab Mai 2010. Der Sprachunterricht kann mit diesen vorhandenen Lehrwerkteilen in der 4. Klasse durchgeführt werden. Ergänzend können Unterrichtshilfen des Bereichs Deutsch Sprachlehre aus dem Katalog des Lehrmittelverlages beigezogen werden. In der Übergangszeit bis zu Beginn des Schuljahres 2010/11 kann ebenfalls mit «Treffpunkt Sprache» gearbeitet werden.

Status

Die Kantonale Lehrmittelkommission hat am 31. März 2009 den Status für die einzelnen Komponenten des neuen Sprachlehrmittels gutgeheissen. Sie stellt dem Bildungsrat Antrag wie folgt:

Artikel  Status  Herausgabe
Schülermaterialien    
Arbeitstechniken Textbuch PO Mai 2009
Trainingsbuch Textbuch PO Mai 2010
Magazin-Set 1 Themenhefte PO Mai 2009
Magazin-Set 2 Themenhefte PO Mai 2010
Magazin-Set 3 Themenhefte PO Mai 2010
Magazine als Einzelhefte PO Mai 2009/Mai 2010
Materialien für die Lehrpersonen    
Ordner «Grundlagen» Themenordner  Z Mai 2009 (Teilausgabe)
Ordner «Planungshefte» Themenordner  Z Mai 2010
Magazin-Set 1, Kommentar Mai 2009
Magazin-Set 2, Kommentar Z Mai 2010
Magazin-Set 3, Kommentar Z Mai 2010
Klassenmaterialien    
Trainingskartei Zusatzmaterial  PO Mai 2010

Einführungskurse

Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) bietet im Auftrag des Volksschulamtes für die Lehrpersonen freiwillige Einführungskurse zu «Sprachland« an. Bereits im Juni 2009 werden vier Spezialgrundkurse zu 24 Personen für jene Lehrpersonen angeboten, die im August 2009 eine 4. Klasse übernehmen. Die PHZH führt von 2010 bis 2013 Informationsveranstaltungen und Grundkurse zum Lehrmittel durch. Die Kurse sind auf der Website http://www.phzh.ch/content-n877-sD.html und im Schulblatt (Nr. 2/09) ausgeschrieben.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die folgenden Komponenten des Lehrmittels «Sprachland» werden mit dem Status «provisorisch obligatorisch» ins Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel aufgenommen: 
    • Arbeitstechniken Textbuch  
    • Trainingsbuch Textbuch  
    • Magazin-Set 1 Themenhefte  
    • Magazin-Set 2 Themenhefte 
    • Magazin-Set 3 Themenheft
    • Magazine als Einzelhefte  
    • Trainingskartei Zusatzmaterial
  • Die folgenden Komponenten des Lehrmittels «Sprachland» werden mit dem Status «zugelassen» ins Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel aufgenommen:  
    • Ordner »Grundlagen« Themenordner  
    • Ordner »Planungshefte" Themenordner  
    • Magazin-Set 1, Kommentar 
    • Magazin-Set 2, Kommentar 
    • Magazin-Set 3, Kommentar
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission, die interkantonale Lehrmittelzentrale, die Pädagogische Hochschule (3), die Schulpflegen (222), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Schulsynode, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den VPOD, Sektion Lehrberufe, den Verein SekZH, die Finanzkontrolle des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, die Schweizer Schulen im Ausland, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abt. Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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