Volksschule. Evaluation Pilotprojekt Neugestaltung des 9. Schuljahres. Ergebnisse und Grundlagen für Umsetzung des Rahmenkonzepts an der Sekundarstufe

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2008/09
Sitzungsdatum
25. Februar 2008

Ausgangslage

Am 7. Februar 2005 hat der Bildungsrat das Rahmenkonzept zur Neugestaltung des 9. Schuljahres genehmigt und die Erprobung in zehn Pilotschulen ab Schuljahr 2005/06 bis 2007/08 beschlossen. Die zweijährige Pilotphase wurde wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Mit der Durchführung der Evaluation wurde die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich betraut. Der erste Teil der Evaluation wurde im Frühjahr 2006 durchgeführt und umfasste die Beurteilung der Massnahmen im 8. Schuljahr aus der Sicht der beteiligten Lehrpersonen. Die neuen Kernelemente wie der Stellwerktest und die persönliche Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahr erzielten gemäss Evaluationsbefund bei den befragten Lehrpersonen eine hohe Zustimmung. Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2006 von den Ergebnissen und Empfehlungen im Zwischenbericht vom 18. August 2006 Kenntnis genommen.
Aufgrund der positiven Zwischenbilanz hat der Bildungsrat am 12. Februar 2007 die Projektverlängerung bis Ende Schuljahr 2008/09 und die Ausweitung auf weitere Sekundarschulen beschlossen. In der Folge wurden sieben Sekundarschulen definitiv in das Projekt aufgenommen. Die Bildungsdirektion wurde beauftragt, dem Bildungsrat die Grundlagen für eine flächendeckende Einführung bis Herbst 2007 vorzulegen. Es wurde festgehalten, dass der Bildungsrat aufgrund des Schlussberichts der externen Evaluation über die Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenkonzepts wie auch über den Zeitplan beschliessen wird. Der definitive Bericht hat sich verzögert und der bereinigte Schlussbericht liegt seit 15. Dezember 2007 vor.
Die vom Bildungsrat im Rahmenkonzept beschlossenen Massnahmen stehen im Kontext einer zukünftigen Entwicklung der Sekundarstufe, die im Bericht des Regierungsrates «Situationsanalyse der Sekundarstufe I» vom 20. Juli 2005 dargelegt wurde. Die entsprechenden Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten für einen breit abgestützten Informations- und Diskussionsprozess zu «Situation und Entwicklung der Sekundarstufe der Volksschule» wurden vom Bildungsrat am 3. Dezember 2007 genehmigt. Dabei sind Rahmenbedingungen und Ziele zu berücksichtigen, die gewährleisten, dass alle Jugendlichen entsprechend ihrem individuellen Potenzial optimal gefördert und qualifiziert werden. Die Kernelemente des Rahmenkonzepts setzen folgerichtig den Schwerpunkt bei der Einschätzung der Bildungs- und Entwicklungsbedürfnisse der Schülerinnen und ihrer Lernförderung. Die im Rahmen der Erprobung eingesetzten Verfahren und Methoden beziehen sich auf den Unterricht im 8. und 9. Schuljahr und bezwecken eine gezielte Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Leistungsanforderungen der beruflichen Grundbildung und weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II. Ausgehend von einer umfassenden individuellen Standortbestimmung werden im Unterricht fachspezifische und überfachliche Kompetenzen vermittelt, mit dem Ziel, einerseits die Mindestkompetenzen auszubilden und zu sichern wie auch andererseits zur zukunftsgerichteten Profilierung der Lernenden beizutragen. Die Kernelemente der Neugestaltung des 9. Schuljahres folgen weitgehend den von der EDK am 27. Oktober 2006 verabschiedeten Leitlinien und konkreten Massnahmen des Projekts «Optimierung des Übergangs obligatorische Volksschule– Sekundarstufe II».

Rechtsgrundlagen

Gemäss § 21 Volksschulgesetz erlässt der Bildungsrat den Lehrplan, der die Stufenziele und die grundlegenden Inhalte des Unterrichts regelt. Er kann für einzelne Fächer verbindliche Jahresziele festlegen. Der Lehrplan umfasst die Lektionentafeln, welche die Unterrichtszeit und den Rahmen für deren Aufteilung auf die Fächer bestimmen. In den 3. Klassen der Sekundarstufe ist der Unterricht durch ein Wahlfachsystem bestimmt, das eine Kombination von Pflicht- und Wahlfächern enthält. Der Kantonsrat hat am 27. August 2007 in Zustimmung zur Volksinitiative «Ja zur Handarbeit/Werken» die Änderung von § 21 Volksschulgesetz beschlossen und die Wahlpflicht in den beiden Fächern Handarbeit/ Haushaltkunde mit einer wöchentlichen Unterrichtszeit von drei Lektionen in § 21a Volksschulgesetz gesetzlich verankert.

Ergebnisse der externen Evaluation

Der Evaluationsbericht vom 15. Dezember 2007 umfasst die Darstellung und Interpretation der Ergebnisse aus der zweiten Erhebungsphase vom April bis Juni 2007 aller am Pilotprojekt «Neugestaltung des 9. Schuljahres» beteiligten Akteurinnen und Akteure der zehn Pilotschulen. Der Bericht hält fest, inwieweit die Zielsetzungen der Neugestaltung, wie sie im Rahmenkonzept ausgeführt sind, erfüllt werden können und welche allfälligen Anpassungen für die Umsetzung vorzunehmen sind. Die wesentlichen Befunde lassen sich wie folgt zusammenfassen.

  1. Die Neugestaltung auf der Grundlage des Stellwerktests und des Standortgesprächs erhält insgesamt gute Noten und hat bei den Akteurinnen und Akteuren mehrheitlich eine hohe Akzeptanz. Das Projekt hat mit der Vorgabe einer individuellen Ausgestaltung durch die Schulen den Schwerpunkt auf die Umsetzung neuer Lehr- und Lernformen gelegt. Die Stärken des Projekts liegen in den Zielvorgaben des Rahmenkonzepts, in der freien Gestaltung durch die Schulen und in einer gezielten Unterstützung und Förderung der Schülerinnen und Schüler.
  2. Im Sinne des Unterrichtskonzepts «Stärken fördern und Schwächen aufarbeiten» findet im 8. und 9. Schuljahres eine gezielte Förderung der bereits vorhandenen als auch das Aufarbeiten von mangelnden Kompetenzen statt. Für einzelne Jugendliche scheinen Elemente der Neugestaltung einerseits negative Effekte zu haben, indem die messbaren kognitiven Leistungen durch den Stellwerktest in den Vordergrund gerückt werden. Andererseits weisen die Ergebnisse darauf hin, dass schwächere Lernende durch die neuen Unterrichtsformen besser integriert werden.
  3. Die Ergebnisse aus dem Stellwerktest und den Standortgesprächen sind wichtig für die Gestaltung und Förderung im 9. Schuljahr, jedoch weniger bedeutsam für den konkreten Prozess der Lehrstellenfindung.
  4. Der Unterstützung durch die Eltern kommt bei der Lehrstellensuche wie erwartet die grösste Bedeutung zu. Das hohe Mass an Unterstützung durch die Lehrpersonen und die Berufsberatung scheint teilweise weniger wahrgenommen zu werden.
  5. Die inhaltliche und organisatorische Neugestaltung fördert und fordert mehr Koordination. Zentral ist in diesem Zusammenhang die Unterrichts- und Teamentwicklung. Die verstärkte Kooperation zwischen Schule und Berufsberatung hat einen positiven Effekt. Alle Ergebnisse aus der Evaluation weisen darauf hin, dass das vom Bildungsrat genehmigte Rahmenkonzept in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden kann.
  6. Bezüglich der im Rahmenkonzept festgelegten grundsätzlichen Zielsetzung, die Kompetenzen der Jugendlichen im Hinblick auf die Berufswahl vergleichbar auszuweisen und sie zielgerichteter auf den Übergang in die berufliche Grundbildung und weiter führende Schulen vorzubereiten, sind positive Wirkungen festgestellt worden.
  7. Gemäss den Schlussfolgerungen und Empfehlungen sind konzeptionelle Anpassungen hinsichtlich einer flächendeckenden Umsetzung nicht notwendig. Die Erprobung zeigt jedoch, dass die Kernelemente einen hohen Grad an Neuheit für die Beteiligten aufweist und damit einen zeitlichen Mehraufwand erfordert.

Bezüglich der festgestellten Mehrbelastung der Lehrpersonen im Zuge der Umsetzung der individualisierenden Neuausrichtung wird im Rahmen der Empfehlungen darauf hingewiesen, dass mehr Materialien für den Unterricht zur Verfügung stehen müssten. Nebst der webbasierten Lernplattform Lernareal (Stellwerk) sind Unterrichtsbausteine und interaktive Computerlernprogramme gefordert. Diese könnten die Lehrpersonen in der konkreten Umsetzung der Kernelemente im Unterricht und in der Beurteilungspraxis entsprechend entlasten. Eine entlastende Wirkung könnten auch Massnahmen zur gezielten Förderung des selbstverantwortlichen und selbstständigen Lernens entfalten, wenn sie nicht erst im 8. Schuljahr, sondern bereits zu Beginn der Sekundarstufe im Unterricht umgesetzt würden.

Erwägungen

Im Bildungsratsbeschluss vom 7. Februar 2005 wurden die Überlegungen, die den Bildungsrat bewogen haben, das Rahmenkonzept für die Neugestaltung des 9. Schuljahres zu genehmigen und zur Erprobung freizugeben, ausführlich dargelegt. Die Bildungsdirektion wurde beauftragt, die für die Erprobungsphase erforderlichen Grundlagen zu beschaffen, bzw. zu entwickeln.

In der Zwischenzeit sind im Rahmen der inhaltlichen und organisatorischen Neugestaltung des 9. Schuljahres verschiedene Planungshilfen und Materialien erstellt und erprobt worden, die im Hinblick auf eine flächendeckende Einführung eingesetzt werden können:

  • Projektplan für die die Umsetzung des Rahmenkonzepts in den Schulen;
  • Planungshilfe für die inhaltliche und organisatorische Neugestaltung des 9. Schuljahres
  • Informationsbroschüre für die Eltern;
  • Leitfaden «Schulisches Standortgespräch im Hinblick auf das 9. Schuljahr»;
  • Dossiermappe mit Vorlagen zur Vorbereitung und Durchführung des Standortgesprächs;
  • Leitfaden zur Projektarbeit mit Kompetenzraster zur Beurteilung der Abschlussarbeit;
  • Leitfaden und Konzeptstruktur für ein «Portfolio zur Berufswahlvorbereitung und als Kompetenznachweis für Lehrstellenbewerbungen»;
  • Internet Plattform Educanet2 mit Materialien- und Aufgabensammlungen zur Unterstützung des selbstverantwortlichen Lernens;
  • Lernjournal als Arbeits- und Reflexionsinstrument für die Schülerinnen und Schüler.

Neben den gesetzlichen Anpassungen sind Ressourcen in Form von kantonalen Unterstützungsleistungen einzuplanen. Diese umfassen einerseits Unterstützungs- und Beratungsangebote im Bereich von individualisierter Förderung und andererseits die Schaffung von geeigneten Unterrichtsmaterialien. Die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die flächendeckende Einführung werden im Folgenden ausgeführt:

Lehrplan und Lektionentafel

Die im Rahmenkonzept enthaltenen Kernelemente der Neugestaltung des 9. Schuljahres orientieren sich an den im Lehrplan enthaltenen Rahmenbedingungen für die Sekundarstufe, in denen die Grundsätze elementaren Lernens ausgeführt sind. Die nachfolgend aufgeführten Ziele und Inhalte entsprechen daher den grundlegenden Richt- und Grobzielen des Lehrplans für die Sekundarstufe. Der Lehrplan formuliert Stufenziele und legt keine Zuweisungen zu einzelnen Klassen oder Abteilungen der Sekundarstufe fest. Die Grobziele in den Sekundarstufenlehrplänen gelten auch für das Wahlfachsystem im 9. Schuljahr. Die Ziele und Inhalte für den Wahlfachunterricht sind aus Gründen der Flexibilität im Lehrplan nicht gesondert aufgeführt. Der Lehrplan in den Wahlfächern orientiert sich an den Richtzielen des entsprechenden Unterrichtsbereichs und erweitert und vertieft die Lernziele und Inhalte. Die Regelung von Verfahren und Methoden ist nicht Gegenstand des Lehrplans. Der Unterricht im 9. Schuljahr umfasst nach bisheriger Lehrplanregelung eine Kombination von Pflicht- und Wahlfächern. Die Schülerinnen und Schüler ergänzen den Pflichtbereich mit Fächern aus dem Wahlbereich im Rahmen der Bestimmungen der Lektionentafel für die 3. Klassen der Sekundarstufe. In der Lektionentafel ist das «minimale Angebot», die Anzahl der Lektionen pro Woche festgelegt, die durch die Gemeinde angeboten werden muss (30 Lektionen). Die «maximale Wahl» legt die Anzahl Lektionen fest, die von den Schülerinnen und Schülern höchstens gewählt werden kann (36 Lektionen). Entsprechend den Rahmenbedingungen des Lehrplans können die Sekundarschülerinnen und –schüler individuell gesetzte Ziele anstreben und persönliche Schwerpunkte setzen, indem sie ihre Stärken und Schwächen erkennen. Den Zielsetzungen des Rahmenkonzepts folgend, wurde die Vielfalt des bisherigen Wahlfachangebots gestrafft und gezielt auf die individuellen Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Die in der Lektionentafel bezeichneten Wahlpflichtfächer werden in den Wahlbereich überführt, mit Ausnahme von Handarbeit/ Haushaltkunde mit einer wöchentlichen Unterrichtszeit von drei Lektionen (siehe 2. Rechtsgrundlagen). Die maximale Anzahl Lektionen beträgt pro Woche nach bisheriger Regelung 36 Lektionen, die minimale Anzahl wird neu bei 32 Lektionen festgelegt. Die Wahlfächer können wie bisher in abteilungs- bzw. niveauübergreifenden Lerngruppen unterrichtet werden. Die Anzahl Pflichtlektionen wird neu je nach Abteilung auf 25 (Abteilung A) bzw. 21 Lektionen (Abteilungen B und C) festgelegt. Darin sind neu drei Lektionen für den Projektunterricht enthalten. Die Festlegung des Zeitgefässes für den Projektunterricht erfordert eine Anpassung der Lektionentafel im Rahmen der Bestimmungen der 3. Klasse der Sekundarstufe (Beilage 1). Im Vergleich zum bisherigen Wahlfachsystem wird damit die Gesamtzahl im Pflichtbereich erhöht.
Unterrichtsgegenstände wie beispielsweise Berufswahlvorbereitung und Informatik berühren unterschiedliche Unterrichtsbereiche des Lehrplans. Sie werden daher fächerübergreifend unterrichtet und sind in die Lehrpläne der fünf Unterrichtsbereiche integriert. Mit dem Projektunterricht wurde im Umfang von drei Wochenlektionen ein neues Zeitgefäss im 9. Schuljahr erprobt, welches ermöglicht, die in den verschiedenen Unterrichtsbereichen vermittelten Inhalte fächerübergreifend zu verbinden und systematisch zu bearbeiten. Die Projektarbeit dient der Vertiefung der im Lehrplan enthaltenen überfachlichen Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit. Zentral ist in diesem Zusammenhang die Förderung von Handlungskompetenzen im Bereich von Lern- und Arbeitstechniken und sozialen Lernformen. Ein wesentlicher Bestandteil des Projektunterrichts ist die Planung, die zielgerichtete Durchführung, die Dokumentation und die Präsentation des Projektvorhabens. Die Schülerinnen und Schüler vertiefen dabei Fähigkeiten, die im Berufsund ausserschulischen Alltagsleben gebraucht werden. Je nach Abteilung und Anforderungsstufe und individuellem Lernbedürfnis kann der Unterricht zudem mit einem praxisorientierten ausserschulischen Arbeitseinsatz verknüpft werden. Der Praxiseinsatz muss ebenfalls begleitet und dokumentiert werden.
Im Sinne einer Konkretisierung sollen im Lehrplan die wesentlichen Anliegen des Projektunterrichts
und Hinweise zur Planung und Gestaltung im Bereich der «Fächerübergreifenden Unterrichtsgegenstände» im Lehrplan ausgeführt werden. Die Planungsgrundlage soll die Lehrpersonen bei der Umsetzung des Projektunterrichts unterstützen (Beilage 2). Im Lehrplan des Kantons Zürich sind kleinere Unterrichtsprojekte in einzelnen Fächern, Projekttagen oder –wochen bereits enthalten. Eine Lehrplanvorgabe betreffend Realisierung einer grösseren selbstständigen Abschlussarbeit ist jedoch nicht verbindlich festgelegt. Für die Einführung ist deshalb die folgende Lehrplanergänzung vorzusehen: Die Schülerinnen und Schüler planen und realisieren im Verlauf der 3. Klasse der Sekundarstufe ein grösseres selbstständiges Projekt in Form einer Abschlussarbeit. Die Abschlussarbeit soll im Schlusszeugnis mit einer Note bewertet werden. Diese neue Regelung erfordert eine entsprechende Ergänzung des Zeugnisreglements in § 4 Abs.  In der dritten Klasse der Sekundarstufe werden Pflicht- und Wahlfächer benotet. Die Abschlussarbeit wird im letzten Zeugnis benotet. Die Wahlfächer werden, soweit dies notwendig ist, im Zeugnis näher umschrieben.

Der für die Erprobungsphase erarbeitete Leitfaden zur Projektarbeit dient den Lehrpersonen als Arbeits- und Orientierungshilfe. Der Leitfaden umfasst ein förderorientiertes Beurteilungsinstrument für die Lehrpersonen in Form eines Kompetenzrasters, mit dem das Arbeitsverhalten und die formalen und inhaltlichen Kriterien der Arbeit erfasst werden. Die Erfahrungen aus der Erprobung sollen im Hinblick auf die Einführung in eine überarbeitete Umsetzungshilfe zurückfliessen. Mit Beschluss vom 31. Oktober 2006 hat die Kantonale Lehrmittelkommission das Heft «Projekte und selbstständige Arbeiten» aus dem Schulverlag Bern mit dem Status «Unterrichtshilfe» ins Lehrmittelverzeichnis des Kantons Zürich aufgenommen. Zudem wurde ein entsprechendes Kursangebot zur Einführung der Projektarbeit erarbeitet und erprobt, das als Grundlage für eine flächendeckende Einführung dienen kann.

Standortbestimmung mit Stellwerk

Die individuelle Lernstandbestimmung im 8. Schuljahr erfolgt mit Hilfe des Leistungstests Stellwerk. Stellwerk ist die Bezeichnung für ein adaptives, webbasiertes Testsystem, das im Kanton St. Gallen entwickelt worden ist. Mit dem Stellwerktest werden fachliche Kernkompetenzen (Mathematik, Natur und Technik, Deutsch, Französisch und Englisch) präzis beurteilt und unabhängig vom besuchten Schultyp ausgewiesen. Die testtheoretischen Grundlagen für den Leistungstest wurden durch das Institut für Bildungsevaluation, Assoziertes Institut der Universität Zürich (Dr. Urs Moser), entwickelt. Stellwerk 8 orientiert sich an den Lehrplänen und Lehrmitteln der 8. Klassen der Deutschschweiz und wird in mehreren Kantonen der Deutschschweiz erprobt. Im Frühjahr 2008 wird Stellwerk 9 verfügbar sein. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass der Stellwerktest als förderdiagnostisches Instrument im Rahmen der individuellen Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler erfolgreich eingesetzt werden kann. Die Ergebnisse des Stellwerktests werden förderorientiert genutzt, indem das persönliche Kompetenzprofil in das anschliessende schulische Standortgespräch im Hinblick auf das 9. Schuljahr einbezogen wird. Zur Vorbereitung und Durchführung des verbindlichen Standortgespräches zwischen Lehrperson, Eltern und Schülerinnen und Schülern wurde in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich ein Leitfaden für die Lehrpersonen und eine Dossiermappe für das «Schulische Standortgespräch im Hinblick auf das 9. Schuljahr» geschaffen und in den Pilotschulen erfolgreich erprobt. Das Verfahren und die Dossierunterlagen beruhen auf den Grundlagen, die in der Handreichung «Schulische Standortgespräche: Ein Verfahren für die Förderplanung und die Zuweisung von sonderpädagogischen Massnahmen» enthalten sind.


Die schulische Standortbestimmung mit Stellwerk, die Interessen und Fähigkeiten aus der Berufswahlvorbereitung, zusammen mit der Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz, sind die Grundlage für das Standortgespräch zwischen der Klassenlehrperson, den Schülerinnen und Schülern und den Eltern. Gemeinsam werden die schulischen und berufswahlorientierten Schwerpunktsetzungen für das 9. Schuljahr besprochen und in einer Zielvereinbarung verbindlich festgehalten. Mit Hilfe der Dossierunterlagen können die vereinbarten Massnahmen im 9. Schuljahr regelmässig überprüft werden.

Die Ergebnisse aus dem Stellwerktest dienen der pädagogisch-diagnostischen Förderarbeit und sind nicht selektionswirksam. Die Datenhoheit liegt bei den Eltern. Bezüglich Lehrstellenbewerbung entscheiden die Eltern zusammen mit ihrer Tochter, bzw. ihrem Sohn, ob das Stellwerkprofil einer Lehrstellenbewerbung beigelegt werden soll.

Rahmenkonzept Zusammenarbeit Schule – Berufsberatung

Die in den beiden ersten Jahren des Pilotprojekts ausgearbeiteten, erprobten und laufend angepassten Grundlagen im Bereich der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung haben sich bewährt. Die verschiedenen Produkte der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung (Planungssitzung, Zwischenstand Berufswahl I und Zwischenstand Berufswahl II, Berufswahlfahrplan) sind gut aufeinander abgestimmt und so in die beiden letzen
Sekundarschuljahre integriert, dass sie den grösstmöglichen Nutzen für alle Beteiligten bieten (Jugendliche, Berufsberatende, Lehrpersonen). Sichtbar wird dies im eng vernetzten Gefüge des Berufswahlfahrplanes. Die Realität zeigt, dass die Bemühungen bezüglich Passung seitens Schule und Berufsberatung fruchten. Ganz wesentlich ist dabei eine möglichst frühzeitige Auseinandersetzung der Jugendlichen mit dem Berufswahlprozess, die seitens Schule und Berufsberatung dem unterschiedlichen Entwicklungsprozess der Jugendlichen Rechnung trägt. Um möglichst alle Jugendlichen zu einer Anschlusslösung führen zu können, muss frühzeitig erkannt werden, bei welchen Jugendlichen sich Schwierigkeiten im Berufsfindungsprozess abzeichnen könnten.

Der Evaluationsbefund zeigt, dass die Bemühungen bei der Begleitung und Förderung der Jugendlichen, welche hinsichtlich Berufswahl und Lehrstellensuche ein erhöhtes Risiko aufweisen, intensiviert werden müssen. Inzwischen hat der Bund zusammen mit Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt und weiteren Institutionen das Projekt «Case Management» lanciert, um sozial und schulisch schwachen Jugendlichen einen besseren Start zu ermöglichen. Soweit notwendig sollen damit gefährdete Jugendliche vom 7. Schuljahr an über die berufliche Grundbildung bis ins Erwerbsleben begleitet werden.

Im Auftrag des Volksschulamts und des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich hat die Pädagogische Hochschule Zürich ein Konzept und einen Leitfaden für ein Berufswahl- und Bewerbungsportfolio erarbeitet, welches im 8. und 9. Schuljahr sowie im Berufsvorbereitungsjahr eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die Berufswahl zu unterstützen und konkrete Belege zu berufsbezogenen Fähigkeiten und Interessen in einem Portfolio zusammenzustellen. Die Portfoliostruktur ermöglicht schrittweise ab 7. Schuljahr einen schlanken Aufbau mit einer Sammlung von unterschiedlichen Dokumenten, sodass am Ende des 9.Schuljahres ein Abschlussportfolio entsteht, mit dem sich auch die Lernenden, die ein Berufsvorbereitungsjahr absolvieren, für nachfolgende Bildungsgänge bewerben können. Das Portfolio kann, zusammen mit dem Kompetenzprofil aus dem Stellwerktest und weiteren fachlichen und überfachlichen Kompetenznachweisen, bei der Lehrstellenbewerbung eine wertvolle Alternative zu den von privater Seite angebotenen «Checks» bieten.

Umsetzungsmodelle

Gemäss den Schlussfolgerungen der Evaluation wurde mit der Vorgabe einer individuellen Ausgestaltung durch die Schulen der Schwerpunkt auf die Umsetzung neuer Lehr- und Lernformen gelegt, die sich am Prinzip der Schüleraktivierung orientieren. Als Stärke des Projekts werden das Rahmenkonzept und die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten durch die Pilotschulen beurteilt. Ausgehend von den Zielen und Inhalten des Rahmenkonzepts haben die Schulen bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des 9. Schuljahres verschiedene Modellformen erprobt. In der Planungshilfe sind die zwei häufigsten Modelle dokumentiert: Das sogenannte «Ateliermodell» und das «Profilorientierte Wahlfachmodell». In beiden Modellen ist die individuelle Standortbestimmung der Ausgangpunkt für Unterrichtsentwicklung und gezielte Lernförderung.

Unterrichtsmaterialien für den individualisierenden Unterricht

Die Analyse der während der Pilotphase erarbeiteten Grundlagen und Materialien zeigt, dass im Bereich der vom Bildungsrat geforderten Massnahmen der zielgerichteten und individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler ein dringlicher Handlungsbedarf bei der Schaffung von geeigneten Unterrichtsmaterialien besteht, die das selbst gesteuerte Lernen stufengerecht ermöglichen und sinnvoll unterstützen. Unterrichtsbausteine, die einen kursorischen Aufbau des Unterrichts ermöglichen, wie auch interaktive Computerlernprogramme entsprechen einem grossen Bedürfnis seitens der Erprobung. Das Potenzial von elektronischen Informationsplattformen, auf der Grundlage eines förderorientierten pädagogischen Konzepts, könnte sich für die Unterrichtsvorbereitung und Beurteilungspraxis als hilfreiche und entlastende Unterstützung im Rahmen der Lernsteuerung und individuellen Lernförderung erweisen.

Kantonale Unterstützungsleistungen in Form von Weiterbildung/ Netzwerk

Die Umsetzung von individualisierenden Lehr- und Lernformen im Unterricht erfordert ein erweitertes Rollenverständnis der Lehrpersonen. Ergänzend zu den eher lehrergesteuerten und schülerbezogenen Unterrichtsmethoden bieten beispielsweise die handlungsorientierten Elemente des Projektunterrichts vielfältige Möglichkeiten, das selbstständige und selbstverantwortliche Lernen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Die Erfahrungen der Erprobungsphase mit einem standardisierten Weiterbildungsmodul der Pädagogischen Hochschule Zürich zeigen, dass die erhofften Wirkungen nicht erzielt werden konnten. Die lokalen Schulen stehen in ihren Entwicklungsprozessen, sowohl strukturell wie inhaltlich/pädagogisch, an unterschiedlichen Orten. Deshalb sind situativ angepasste Unterstützungsangebote vorzusehen. Folgende Formen haben sich bewährt:

Zentrale Informationsveranstaltungen bezüglich Inhalte und Rahmenbedingungen;

Netzwerkveranstaltungen als Plattform für Erfahrungs- und Wissensaustausch im Sinne von Best Practice, zusammen mit der Bildung von regionalen Schulpartnerschaften;

freiwillige schulinterne Kurs-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote insbesondere im Bereich des Projektunterrichts;

Einbezug von Fachexpertise bei der Planung und Umsetzung von Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozessen.

Im Hinblick auf eine flächendeckende Einführung der Neugestaltung des 9. Schuljahres sind die aufgeführten Unterstützungsangebote aufeinander abzustimmen.

Vernehmlassung und Begutachtung

Gemäss § 7 Synodalverordnung nimmt die Kapitelsversammlung zu wichtigen schulischen Fragen Stellung, insbesondere zu Lehrmitteln, zu wesentlichen Änderungen des Lehrplans sowie zu Änderungen wichtiger Rechtserlasse, welche die Volksschule betreffen. Der Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule wird beauftragt, die Begutachtung durch die Schulkapitel anzuordnen. Zudem wird eine Vernehmlassung angesetzt. Die Begutachtungs- und Vernehmlassungsfrist wird auf den 30. Juni 2008 angesetzt. Neben der Vernehmlassung unter der Lehrerschaft und den Ämtern der Bildungsdirektion sind weitere Anspruchsgruppen zu berücksichtigen; die Schulbehörden, Schulleitungen, Eltern und Vertretungen der Wirtschaft werden ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen.

Zeitplan

In Abstimmung zur vom Bildungsrat genehmigten Projektverlängerung bis Ende Schuljahr 2008/09 erfolgt im Kanton Zürich die flächendeckende Einführung der Neugestaltung des 9. Schuljahres ab 7. Schuljahr in drei Phasen:

  • Die Phase 1 (2009/10) umfasst eine Informationstätigkeit zu den Zielen und Inhalten der Umsetzung und gestaffelte Weiterbildungs-, Beratungs- und Kursangebote für die betroffenen Lehrpersonen.
  • In der Phase 2 (2010/11) erfolgt erstmals der flächendeckende Einsatz der Lernstandbestimmung mit dem Instrument Stellwerk.
  • Die daran anschliessende Phase 3 (2011/12) umfasst die Umsetzung des neu gestalteten 9. Schuljahres.

Kosten

Der Kanton unterstützt die Lehrpersonen im Rahmen der Einführung mit Weiterbildungs-, Beratungs- und Netzwerkangeboten. Das Volksschulamt stellt in Form von Handreichungen und Umsetzungshilfen Grundlagen und Informationen zur Verfügung. Für die dreijährige Einführungsphase ab 2009/10 bis 2011/12 sind Mehrkosten von 900 000 Franken im konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2009 – 2011 eingestellt. Mit dem Einsatz des Instruments Stellwerk im 8. Schuljahr erwachsen den Schulgemeinden Mehrkosten im Rahmen von Fr. 35 pro Schülerin und Schüler. Da für das Führen der Klassen des 9. Schuljahres nicht mehr Lektionen benötigt werden als im bisherigen Wahlfachsystem, entstehen keine weiteren zusätzlichen Mehrkosten für Kanton und Gemeinden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bildungsrat beschliesst im Sinne der Erwägungen die Einführung der «Neugestaltung des 9. Schuljahres» ab dem Schuljahr 2009/2010.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen. Die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule wird eingeladen, die Begutachtung des Rahmenkonzepts und der damit verbundenen Lehrplanänderungen und Anpassungen von Wahlfachreglement und Lektionentafel für das 9. Schuljahr anzuordnen. Die Begutachtungsund Vernehmlassungsfrist wird auf den 30. Juni 2008 angesetzt.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, im Sinne der Erwägungen ein kantonales Einführungskonzept zu erarbeiten und dem Bildungsrat bis Herbst 2008 vorzulegen.
  • Die Kantonale Lehrmittelkommission wird beauftragt, die Frage von zusätzlichen Materialien für den individualisierenden Unterricht zu prüfen.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die erforderlichen Grundlagen für die Einführung bereit zu stellen.
  • Die Pädagogische Hochschule Zürich, Departement Beratung und Schulentwicklung, wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt, ein Konzept für die schulinterne Weiterbildung und Beratung zu erstellen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Schulpflegen (215), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport der Stadt Winterthur, den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz (3), den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV), die Lehrkräfte Zürcher Sekundarstufe I (LZS), den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH), den Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), Sektion Lehrberufe, die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich (vez), Schule & Elternhaus (S&E), das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Zürich, das Rektorat der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich und die Bildungsdirektion: Volksschulamt (3), Amt für Jugend und Berufsberatung (3), Lehrmittelverlag (3) und das Generalsekretariat, Bildungsplanung (3).

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