Volksschule. Bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan

Beschluss Bildungsrat
2008/08
Sitzungsdatum
25. Februar 2008

Ausgangslage

Das Projekt Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) ist seit 2001 eine strategische Priorität der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Das Projekt möchte die Ziele des Unterrichts und die Schulstrukturen schweizweit harmonisieren, sowie die Qualität und Durchlässigkeit des Schulsystems durch gemeinsame Steuerungsinstrumente entwickeln und sichern.

Die Projektorganisation sieht die Steuerung des gesamten Vorhabens durch die EDK vor: durch die Plenarversammlung als Entscheidungsorgan, den Vorstand als Steuerungsorgan und das Generalsekretariat als Gesamtprojektleitung. Der Kanton Zürich ist über die Vorsteherin der Bildungsdirektion in der Plenarversammlung sowie im Vorstand der EDK vertreten. Diesen Organen der EDK sind beratende und koordinierende Gremien zur Seite gestellt: Ein aus den Regionalsekretären bestehender Koordinationsausschuss und ein wissenschaftlicher Beirat. Der Beirat setzt sich zusammen aus Bildungsplanerinnen und -planern aller EDK-Regionen, weiteren wissenschaftlichen Beratern und einer Vertretung der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung. Der Kanton Zürich ist über zwei Regionalkonferenzen (EDK-Ost und NW EDK) im Koordinationsausschuss vertreten und er stellt eine der zwei Vertretungen der EDK-Ost im Beirat. Aufgrund des Beschlusses des Vorstandes vom 24. Januar 2008 wird ein neues, erweitertes Gremium die Aufgaben des Koordinationsausschusses übernehmen: Der Koordinationsstab für die Umsetzung des HarmoSKonkordats (Kosta HarmoS) nimmt ab 11. September 2008 seine Tätigkeit gemäss neuem Statut auf und gewährleistet die Koordination bei der Umsetzung des HarmoS-Konkordats. Er koordiniert den Vollzug in der Sache und zwischen den interkantonalen Umsetzungsebenen (EDK; Sprachregionen; Regionalkonferenzen; Koordinationsräume für den Fremdsprachenunterricht).

Die am 14. Juni 2007 von der EDK beschlossene Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Volksschule (HarmoS-Konkordat) beinhaltet Bestimmungen zu übergeordneten Zielen und strukturellen Eckwerten der obligatorischen Schule, zu Instrumenten der Systementwicklung und Qualitätssicherung sowie zur Gestaltung des Schulalltags. Der Regierungsrat des Kantons Zürich verabschiedete am 22. November 2007 den Antrag zum Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule zuhanden des Kantonsrates (Vorlage 4451).

Art. 7 des HarmoS-Konkordates hält fest, dass zur gesamtschweizerischen Harmonisierung der Unterrichtsziele nationale Bildungsstandards festgelegt werden Zurzeit werden die Referenzrahmen für die Schulsprachen, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften entwickelt. Die entsprechenden Vernehmlassungen sind auf Ende 2008 und 2009 vorgesehen.

Am 7. Juni 2004 beschloss der Bildungsrat, eine bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards einzusetzen, welche die nationale Entwicklung im HarmoS-Projekt auf der kantonalen Ebene begleitet und die Interessen des Kantons Zürich bzw. der betroffenen Kreise im Hinblick auf die Bildungsstandards einbringen soll. Seit ihrer Einberufung im Jahr 2004 wirkt die Kommission Bildungsstandards an der kantonalen Koordination mit dem Projekt HarmoS mit.

Die Bestimmungen des HarmoS-Konkordates unter «Instrumente der Systementwicklung und Qualitätssicherung» betreffen neben den Bildungsstandards auch Lehrpläne, Lehrmittel und Evaluationsinstrumente. Im Art. 8 wird festgehalten, dass die Harmonisierung der Lehrpläne und die Koordination der Lehrmittel auf sprachregionaler Ebene erfolgen. Zudem sollen Lehrpläne, Lehrmittel und Evaluationsinstrumente sowie Bildungsstandards aufeinander abgestimmt werden.

Bereits vor der Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung durch die EDK beschloss die Plenarversammlung der Deutschschweizer EDK-Regionalkonferenzen am 9. März 2006 die gemeinsame Entwicklung eines Deutschschweizer Lehrplans. In Übereinstimmung mit den Vorgaben und Zielen des HarmoS-Konkordats wurden von den Deutschschweizer Kantonen folgende Gründe für ein gemeinsames Vorgehen formuliert:

  • Ein gemeinsamer Lehrplan fördert die Harmonisierung der Inhalte und Ziele der Volksschule und hilft so, Mobilitätshindernisse beim Wohnorts- und Schulwechsel zwischen den Kantonen abzubauen.
  • Ein gemeinsamer Lehrplan dient als Orientierungsrahmen für die gemeinsame Entwicklung von Lehrmitteln.
  • Ein gemeinsamer Lehrplan ist eine wichtige Grundlage für eine inhaltliche Harmonisierung der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und erleichtert die berufliche Mobilität der Lehrpersonen.
  • Die aktuellen Entwicklungen in der Konzeption von Steuerung und Qualitätssicherung der Volksschule, namentlich auch die Entwicklung der Standards im Projekt HarmoS, machen eine konzeptionelle Neuausrichtung der nächsten Lehrplangeneration nötig. Ein gemeinsames Lehrplanprojekt erlaubt, diese konzeptionellen Arbeiten kostengünstiger und mit höheren Qualitätsansprüchen zu bewältigen.

Damit kommt dem Deutschschweizer Lehrplan die wichtige Funktion zu, die HarmoSBildungsstandards
für die konkrete Anwendung im Unterricht nutzbar zu machen.

Die Entwicklung des Deutschschweizer Lehrplans wird in zwei Teilprojekte aufgeteilt:

  1. Grundlagenprojekt (bis Ende 2008)
  2. Erarbeitung des Lehrplans (Einführung ab 2011)

Das Grundlagenprojekt hat zum Ziel, im Rahmen von Meinungs- und Konsensbildungsprozessen offene Fragen zu den konzeptionellen Grundlagen zu klären, das Detailkonzept für den Deutschschweizer Lehrplan auszuarbeiten und das anschliessende Erarbeitungsprojekt zu planen.

Die strategische Steuerung des Grundlagenprojekts wird durch einen Lenkungsausschuss der deutschsprachigen EDK-Regionalkonferenzen wahrgenommen. Die operative Führung liegt bei einer hauptamtlichen Projektleitung. Diese wird von einer Projektgruppe (Personen aus Bildungsverwaltung, Wissenschaft und dem Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer) und einer Begleitgruppe (Lehrplanverantwortliche der beteiligten Kantone und drei praktizierende Lehrpersonen) unterstützt.

Der Kanton Zürich ist im Lenkungsausschuss (Steuergruppe) über die Vorsteherin der Bildungsdirektion vertreten, in der Begleitgruppe über die Leiterin der Abteilung Pädagogisches, Volksschulamt. In der Projektgruppe arbeitet, gestützt auf ein Mandat der EDK-Ost, der stellvertretende Leiter der kantonalen Bildungsplanung mit.

Erwägungen

In seiner Sitzung vom 1. Oktober 2007 hat sich der Bildungsrat über das Projekt Deutschschweizer Lehrplan informiert und die Bildungsdirektion beauftragt, eine Vorlage für eine bildungsrätliche Kommission zu verfassen. Die Überprüfung der Vorlage für die Schaffung einer neuen bildungsrätlichen Kommission Deutschschweizer Lehrplan in inhaltlicher und personeller Hinsicht legt jedoch nahe, die bestehende bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards in eine neue Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan zu überführen, da sich die beiden Bereiche inhaltlich überschneiden und von einer nahezu identischen Kommissionszusammensetzung auszugehen wäre. Der Bildungsrat hat daher an seiner Sitzung vom 14. Januar 2008 beschlossen, auf die Schaffung einer eigenständigen Kommission Deutschschweizer Lehrplan zu verzichten.

Die im Kontext von HarmoS anstehenden Koordinations- und Anpassungsarbeiten im Hinblick auf (Schul-)Strukturen, Lehrpläne, Lehrmittel und Etablierung bzw. Ausbau der Qualitätssicherung sind aufwändig, zeitintensiv und verlangen nach Abstimmungen zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen. Eine bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan gewährleistet die in dieser Hinsicht notwendigen Koordinationsarbeiten.

Im Projektmandat «Grundlagen Deutschschweizer Lehrplan» (S. 2) wurde festgehalten:

Mit einem Deutschschweizer Lehrplan soll der Bildungsföderalismus gestärkt und nicht eingeschränkt werden. Eine Vereinheitlichung der kantonalen Schulstrukturen ist weder Aufgabe noch Voraussetzung des Projekts. Der Lehrplan wird in einem interkantonalen Projekt entwickelt, die Kompetenz für die Verbindlicherklärung bleibt jedoch bei den nach kantonalem Recht zuständigen Behörden. Damit bleibt es auch möglich, den Lehrplan an spezifische kantonale Rahmenbedingungen anzupassen, wo dies als nötig erachtet wird.

Die grundsätzlichen Arbeiten bezüglich der bildungspolitisch zu verantwortenden Lehrplanung verbleiben somit in den Kantonen. Im Kanton Zürich liegen sie im Beschlusskompetenzbereich des Bildungsrats.

Mandat

Der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan wird der Auftrag übertragen, an der kantonalen Koordination mit dem EDK-Projekt HarmoS mitzuwirken und den Bildungsrat entsprechend zu beraten. Die Kommission verfolgt die Entwicklung im Projekt HarmoS sowie im Projekt Deutschschweizer Lehrplan und nimmt bei Bedarf Stellung dazu. Sie sorgt dafür, dass kantonale Anliegen Eingang finden und dass wichtige Beteiligte des Bildungswesens in den interkantonalen Harmonisierungsprozess der obligatorischen Schule bedarfs- und zeitgerecht einbezogen werden.

Die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan übernimmt im Einzelnen folgende Aufgaben:

Unterstützung der Koordinationstätigkeiten im Rahmen des Projektes HarmoS

  • Verfolgen der Entwicklungen im Projekt HarmoS und Informationsaustausch
  • Diskussion der Konsequenzen aus HarmoS für den Kanton Zürich
  • Einbezug der Lehrerschaft und weiterer Anspruchsgruppen in den Harmonisierungsprozess der obligatorischen Schule
  • Stellungnahmen zuhanden des Bildungsrats

Unterstützung der Koordinationstätigkeiten bezüglich des Projekts Deutschschweizer Lehrplan

  • Verfolgen der Entwicklung des Projekts Deutschschweizer Lehrplan
  • Beteiligung an Konsultationen und Vernehmlassungen zu den Grundlagen des Deutschschweizer Lehrplans (2008) und zur ausgearbeiteten Fassung (2009/10) zu Handen des Bildungsrates
  • Sicherstellung des Informationsflusses zu wichtigen Beteiligten des Bildungswesens und zu den Partnern der öffentlichen Schule
  • In Zusammenarbeit mit der kantonalen Lehrmittelkommission Prüfung der Kompatibilität von Lehrplänen und Lehrmitteln mit den Kompetenzmodellen und Bildungsstandards sowie Einleitung der notwendigen Anpassungen auf kantonaler Ebene
  • Begleitung der allfälligen Einführung des Deutschschweizer Lehrplans im Kanton Zürich
  • Stellungnahmen zuhanden des Bildungsrats

Institutionelle Zusammensetzung

In die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan nehmen Personen Einsitz, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen:

  • Volksschule
  • Lehrplan/Lehrmittel

Die Kommission setzt sich zusammen aus:

  • 1 Vertreter/in des Bildungsrates (Vorsitz)
  • 3 Vertreter/innen des Bildungsrates
  • 1 Vertreter/in der Universität Zürich, Pädagogisches Institut
  • 2 Vertreter/innen der Pädagogischen Hochschule Zürich
  • 1 Vertreter/in der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich
  • 1 Vertreter/in des Verbands Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS)
  • 1 Vertreter/in der Schulleiterkonferenz Kanton Zürich, Mittelschulen (SLK)
  • 1 Vertreter/in der Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSL)
  • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule
  • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen
  • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen
  • 3 Vertreter/innen des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrervereins (ZLV)
  • 1 Vertreter/in des Vereins der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH)
  • 1 Vertreter/in des Verbands des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich, Lehrberufe
  • 2 Vertreter/innen der Elternschaft des Kantons Zürich
  • 1 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt
  • 1 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Generalsekretariat
  • 2 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Generalsekretariat, Bildungsplanung
  • 3 Vertreter/innen der Bildungsdirektion, Volksschulamt
  • 1 Vertreter/in der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen
  • 1 Vertreter/in des Kantonalen Gewerbeverbands Zürich
  • 2 Personen der Geschäftsstelle.

Die Geschäftsstelle der Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan wird vom Generalsekretariat, Bildungsplanung, und vom Volksschulamt, Abteilung Pädagogisches, gemeinsam geführt. Bezüglich der Bildungsstandards werden die Geschäfte vornehmlich von der Bildungsplanung geführt. Bezogen auf den Deutschschweizer Lehrplan obliegen die Arbeiten in erster Linie der Geschäftsstelle des Volksschulamtes, Abteilung Pädagogisches.

5.Entschädigung und Finanzen

Der Kanton übernimmt die Entschädigungen der Mitglieder für die Kommissionstätigkeit nach den massgebenden kantonalen Bestimmungen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards wird in eine Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan überführt.
  • Das Mandat der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan umfasst die in Ziffer 3 umschriebenen Aufgaben.
  • Die Geschäftsstelle der Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan wird vom Generalsekretariat, Bildungsplanung, und vom Volksschulamt, Abteilung Pädagogisches, gemeinsam geführt.
  • Die Wahl der Mitglieder der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan erfolgt durch den Bildungsrat. Die entsprechenden Nominationen sind durch die Geschäftsstelle einzuholen.
  • Die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan setzt sich wie folgt zusammen:
    • 1 Vertreter/in des Bildungsrates (Vorsitz)
    • 3 Vertreter/innen des Bildungsrates
    • 1 Vertreter/in der Universität Zürich, Pädagogisches Institut
    • 2 Vertreter/innen der Pädagogischen Hochschule Zürich
    • 1 Vertreter/in der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich
    • 1 Vertreter/in des Verbands Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS)
    • 1 Vertreter/in der Schulleiterkonferenz Kanton Zürich, Mittelschulen (SLK)
    • 1 Vertreter/in der Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSL)
    • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule
    • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen
    • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen
    • 3 Vertreter/innen des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrervereins (ZLV)
    • 1 Vertreter/in des Vereins der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH)
    • 1 Vertreter/in des Verbands des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich, Lehrberufe
    • 2 Vertreter/innen der Elternschaft des Kantons Zürich
    • 1 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Mittelschul- und Berufsbildungsamt
    • 1 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Generalsekretariat
    • 2 Vertreter/in der Bildungsdirektion, Generalsekretariat, Bildungsplanung
    • 3 Vertreter/innen der Bildungsdirektion, Volksschulamt
    • 1 Vertreter/in der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen
    • 1 Vertreter/in des Kantonalen Gewerbeverbands Zürich
    • 2 Peonen der Geschäftsstelle.
  • Der Kanton übernimmt die Entschädigungen der Mitglieder für die Kommissionstätigkeit nach den massgebenden kantonalen Bestimmungen.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt.
  • Mitteilung an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK, Generalsekretariat (3), die Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz NW EDK, Regionalsekretariat (1), die Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz BKZ, Regionalsekretariat (1), die Ostschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz EDK-Ost, Regionalsekretariat (1), das Präsidium des wissenschaftlichen Beirats von HarmoS (1), die Kommission für Schulversuche und Projekte (13), die kantonale Lehrmittelkommission (11), die Kommission für Schulinformatik (12), den Verband Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten VSZ (1), die Vereinigung Zürcherischer Kindergartenbehörden VZKB (1), die Vereinigung der Präsidentinnen der Kindergartenkapitel des Kantons Zürich VPKKZ (1), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich (1), das Departement Schule und Sport der Stadt Winterthur (1), den Synodalvorstand (3), die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich VSL (1), den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV (5), den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich SekZH (1), den Mittelschullehrerverband Zürich MVZ (1), den Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich, Lehrberufe (1), die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich vez (1), die Elternorganisation Schule und Elternhaus S&E (1), die Pädagogische Hochschule Zürich (3), die Hochschule für Heilpädagogik Zürich (3), das Pädagogische Institut der Universität Zürich, die Bildungsdirektion: Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt und Abt. Bildungsplanung.

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