Volksschule. Englisch auf der Sekundarstufe. Obligatorische Nachqualifikation der amtierenden Englischlehrpersonen

Beschluss Bildungsrat
2008/07
Sitzungsdatum
25. Februar 2008

Ausgangslage

Rechtsgrundlagen

Gemäss §§ 21-23 des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule (PHG; 414.41) regelt der Bildungsrat die obligatorische Weiterbildung. Für obligatorische Veranstaltungen können vom Kanton Subventionen bis zur vollen Höhe gewährt werden.

Englisch auf der Primarstufe

Mit Beschluss des Bildungsrates vom 15. März 2004 wurde Englisch ab der 2. Klasse der Primarschule zu einem obligatorischen Fach. Den 168 Schulgemeinden des Kantons Zürich standen für die Einführung des Englischunterrichts auf der Primarstufe gemäss Bildungsratsbeschluss drei «Zeitfenster» offen: die Schuljahre 2004/05, 2005/06 und 2006/07. Die Schulgemeinden im Einzugsgebiet einer Oberstufenschule wurden angehalten, die Einführung zu koordinieren:

Jahr Anzahl Gemeinden
2004/05 16 Gemeinden
2005/06 100 Gemeinden einschl. Stadt Zürich
2006/07 52 Gemeinden

Die Schülerinnen und Schüler der ersten Kohorte, die im Schuljahr 2004/05 mit dem Englischunterricht begannen, treten im Schuljahr 2009/10 in die Sekundarstufe über.

Auf der Unterstufe wird mit dem Lehrmittel first choice, auf der Mittelstufe mit Explorers gearbeitet. Beide sind Lehrmittel der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz und basieren auf der Methode CLIL, die Sachunterricht mit Fremdspracherwerb verknüpft.

Die im Zusammenhang mit der Einführung des Englischunterrichts auf der Primarstufe notwendige Zusatzausbildung der amtierenden Lehrpersonen umfasste die folgenden drei Ausbildungsmodule: Sprachausbildung (Sprachkompetenz), Methodik-/Didaktikkurs und Aufenthalt im Sprachgebiet (als «Assistant Teacher»). Die Ausbildung für die Lehrpersonen war freiwillig, jedoch Voraussetzung für die Lehrbewilligung für das Fach Englisch auf der Primarstufe, und kostenlos. Die Kurskosten gingen zulasten des Kantons.

Englisch auf der Sekundarstufe

1998 erklärte der Bildungsrat Englisch ab dem Schuljahr 1999/2000 zu einem obligatorischen Fach an allen drei Klassen und allen Anforderungsniveaus der Sekundarstufe. Die bis dahin geltenden einschränkenden Zulassungsbedingungen wurden aufgehoben. Bis zum Schuljahr 1999/2000 war Englisch ein Freifach auf der Sekundarstufe und wurde bis zur Inkraftsetzung des neuen Lehrplans (1991) nur im 9. Schuljahr angeboten.

Englisch wird auf der Zürcher Sekundarstufe zurzeit von Personen mit unterschiedlichen Ausbildungsgängen unterrichtet:

  • Primar-, Sekundar-, Handarbeits- und Haushaltkundelehrpersonen, die berufsbegleitend eine Zusatzausbildung an der früheren Sekundar- und Fachlehrerausbildung (SFA) abgeschlossen haben
  • Personen, die ihre Unterrichtsbefähigung über den provisorischen Weg erhielten
  • Absolventinnen und Absolventen der Fachlehrerausbildung an der SFA
  • Abgängerinnen und Abgänger der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) oder anderer anerkannter PHs mit Englisch in ihrer Fächerkombination
  • Ausserkantonale Lehrpersonen, deren Fähigkeitsausweis anerkannt wird

Vor der Einführung des obligatorischen Englischunterrichts auf der Sekundarstufe im Schuljahr 1999/2000 war Englisch ein Freifach. Die Anstellung der Lehrpersonen erfolgte in der Regel kommunal. Es ist anzunehmen, dass aus diesem Grund noch immer eine recht grosse Zahl von Lehrpersonen mit einer provisorischen oder sogar ohne Unterrichtsbefähigung Englisch erteilen.

Im Schuljahr 2009/2010 werden erstmals Schülerinnen und Schüler mit Vorkenntnissen aus fünf Schuljahren in die Sekundarstufe übertreten. Auf diesen Zeitpunkt hin werden ein neuer Fachlehrplan Englisch für die Sekundarstufe und das neue interkantonale Lehrmittel Voices erarbeitet.

Grundsatz und Rahmenbedingungen

Wegen den sich ab dem Schuljahr 2009/10 verändernden Bedingungen gab der Bildungsrat im März 2004 die Ausarbeitung eines Konzeptes für den weiterführenden Englischunterricht auf der Sekundarstufe in Auftrag. Das Volksschulamt beauftragte die PHZH mit der Ausarbeitung eines Konzeptes für die freiwillige Weiterbildung. Die in diesem Zusammenhang konzipierten Kursmodule werden seit 2006 angeboten.

Der Bildungsrat genehmigte am 4. Dezember 2006 die Neuschaffung eines Lehrmittels für den Englischunterricht auf der Sekundarstufe. In diesem Zusammenhang verlangte er die Ausarbeitung eines Einführungskonzeptes.

Erwägungen

Weiterführender Unterricht auf Oberstufe

Die Einführung des Frühenglisch ab Schuljahr 2004/05 hat weit reichende Konsequenzen für den Englischunterricht auf der Sekundarstufe, tritt doch im Schuljahr 2009/2010 die erste Kohorte mit beachtlichen Englischkenntnissen aus der Primarschule in die Sekundarstufe über. Gemäss Lehrplan Englisch Primarschule der EDK-Ost (2006) werden diese Schülerinnen und Schüler im Lesen die Niveaustufe A2.2 (gemäss Europäischem Referenzrahmen), im Hören A2.2, im Sprechen A2.1 und im Schreiben A1.2 erreichen (siehe auch Konzept Seite 2).

Seit rund einem Jahr laufen die Entwicklungsarbeiten zum Lehrmittel Voices und Band 1 steht ab Schuljahr 2009/10 zur Verfügung. Der Englischunterricht auf der Sekundarstufe wird sich in der Folge völlig verändern. Zum einen handelt es sich bei den Lernenden nicht mehr um Beginners, zum andern findet ein methodischer Paradigmenwechsel statt.

Obligatorische Nachqualifikation / Unterrichtsbefähigung

Die Ausbildung von Englischlehrpersonen Sekundarstufe I an der PHZH trägt den veränderten Rahmenbedingungen bereits heute Rechnung. Von den Studierenden wird eine persönliche Sprachkompetenz auf Niveau C2 (entspricht Cambrigde Proficiency Exam) verlangt. Zudem wurden die fachdidaktischen Kurse den Bedürfnissen der zukünftigen Unterrichtspraxis angepasst und vermitteln nebst der geforderten methodisch-didaktischen Kompetenz bereits heute Einblick in den Unterricht mit den derzeit in Entwicklung begriffenen Lehrmitteln Explorers (Mittelstufe) und Voices (Sekundarstufe).

Für die Lehrpersonen, die teilweise seit langem Englisch auf der Sekundarstufe unterrichten, sieht die Situation anders aus. Die im Rahmen der Sekundar- und Fachlehrerausbildung der Universität (SFA) geforderte persönliche Sprachkompetenz orientierte sich an der damaligen Unterrichtssituation. Gemäss Einschätzung der Dozierenden ist diese etwa auf Niveau B2 des Referenzrahmens anzusiedeln.

Die Unterrichtssituation veränderte sich im Laufe der Jahre erheblich. Lehrpersonen wurden zunächst ausgebildet, um ein Jahr Englischunterricht im 9. Schuljahr mit freiwilligen Anfängern zu erteilen, später folgte die Erhöhung auf zwei Jahre Englischunterricht im 8. und 9. Schuljahr und seit dem Schuljahr 1999/2009 ist Englisch obligatorisches Fach und wird während drei Jahren unterrichtet. Im Zuge dieser Verlängerung von einem auf drei Jahre wurde keine Nachqualifikation der Sprachkompetenz verlangt.

Die angestrebten Kompetenzen der Jugendlichen am Ende der Sekundarstufe zeigt, dass das Kompetenzprofil von Englischlehrpersonen, die ihre Ausbildung an der SFA absolvierten, für die zukünftigen Unterrichtsbedingungen nicht mehr ausreichen. Die Minimalstandards (Lesen Niveaustufe B1.2, Hören B1.2, Sprechen B1.1 und Schreiben A2.2), die von allen Lernenden erreicht werden, können von leistungsstarken Lernenden auch übertroffen werden (vgl. Konzept Seite 2).

Weiterbildungskonzept

Das von der PHZH ausgearbeitete Konzept sieht vor, mittels eines vierteiligen Weiterbildungskurses die Lehrpersonen auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten. In einem ersten Schritt soll, wo nötig, eine Sprachkompetenzerweiterung erfolgen. Weiter beinhaltet die Weiterbildung die Vermittlung der Methodenkompetenz und der Unterrichtskompetenz Voices (Lehrmitteleinführung). Der Abschluss bildet eine praxisbezogene Reflexion, welche den Lehrpersonen Gelegenheit gibt, Fragen und aufgetauchte Probleme im Austausch mit Dozierenden und Lehrpersonen zu diskutieren.

Zertifizierung

Im letzten Teil der obligatorischen Nachqualifikation erhalten die Lehrpersonen ein Zertifikat, welches sie zum Unterrichten der Fremdsprache Englisch auf der Sekundarstufe des Kantons Zürich ab Schuljahr 2009/10 berechtigt. Bis zum Abschluss der flächendeckenden Weiterbildung im Schuljahr 2012/13 erhalten alle Lehrpersonen, die Englisch auf der Sekundarstufe unterrichten, eine provisorische Lehrberechtigung.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Konzept der Pädagogischen Hochschule Zürich zur obligatorischen Nachqualifikation der Lehrpersonen, die Englisch auf der Sekundarstufe unterrichten, wird genehmigt.
  • Die Ausbildungsmodule für die obligatorische Weiterbildung der Englischlehrpersonen auf der Sekundarstufe werden von der Pädagogischen Hochschule Zürich ab dem Schuljahr 2008/09 bis Ende Schuljahr 2012/13 angeboten.
  • Ab dem Schuljahr 2013/14 benötigen die Lehrpersonen, die Englisch auf der Sekundarstufe unterrichten, eine Unterrichtsbefähigung gemäss dem in Ziffer I erwähnten Konzept.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die PHZH (5), die Schulpflegen (222), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, den Vorstand der Schulsynode (3), den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den VPOD, Sektion Lehrberufe, den Verein SekZH, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, die Finanzkontrolle des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, die Direktion der Justiz und des Innern: Gemeindeamt, Abt. Gemeindefinanzen, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abt. Finanzen, Bildungsplanung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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