Volksschule. Zeugnisreglement. Neue Zeugnisformulare für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Freigabe zur Vernehmlassung und Begutachtung

Beschluss Bildungsrat
2008/31
Sitzungsdatum
1. September 2008

Ausgangslage

Gemäss § 31 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (LS 412.100) werden die Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe regelmässig beurteilt. Berücksichtigt werden insbesondere die Leistung, die Lernentwicklung und das Verhalten. Schülerinnen und Schüler, die Integrative Förderung oder Therapien erhalten, werden auch durch sonderpädagogische Fachpersonen beurteilt. Der Bildungsrat regelt gestützt auf § 31 Abs. 3 VSG in einem Zeugnisreglement die schriftliche Form der Beurteilung.

Auf Beginn des Schuljahres 2008/09 tritt die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) vom 11. Juli 2007 (LS 412.103) in Kraft. Für Schulen in Gemeinden der ersten von drei Umsetzungsstaffeln gelten die Neuerungen bereits im Schuljahr 2008/09.

Aufgrund dieser Ausgangslage ist die Form der Beurteilung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen neu zu regeln.

Erwägungen

Änderungen von Reglementsbestimmungen

Die Inkraftsetzung der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen bedingt eine Änderung des Zeugnisreglements. Es ist vorgesehen, das Zeugnisreglement vom 1. September 2008 durch eine Bestimmung über die Beurteilung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen zu ergänzen.

Gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 17. Juli 2006 ist die Zeugnisfrage für Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im Rahmen der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes definitiv zu regeln. Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, dass für diese Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Standortbestimmung individuelle Lernziele vereinbart werden können, wenn ihre Leistungen wesentlich von den Vorgaben der Stufenziele abweichen. Die individuellen Lernziele werden im Zeugnis festgehalten und benotet.

§ 13 (Zeugnisform)

Für die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen nach § 10a werden eigene Formulare für das Zeugnis und den Lernbericht zur Verfügung gestellt, die zu verwenden sind.

Neue Zeugnisformulare für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen

Die Lernbeurteilung bei Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen orientiert sich grundsätzlich an den im Lehrplan festgeschriebenen Kriterien. Die Leistungen aller Schülerinnen und Schüler in einem Fach werden – unabhängig von den individuellen Begabungen oder Schwächen - benotet. Gleichwohl erreichen möglicherweise Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, z.B. mit Lernbehinderungen, die vorgegebenen Lernziele einer Klasse oder Stufe in einem Fach oder mehreren Fächern nicht. Wenn diese Abweichungen wesentlich sind, der übliche Beurteilungsmassstab den Leistungen des Einzelnen letztlich nicht gerecht werden kann und das besondere Förderbedürfnis ausgewiesen ist, können individuelle Lernziele vereinbart werden. Voraussetzung dafür ist die Durchführung eines Schulischen Standortgesprächs (standardisierte Standortbestimmung gemäss § 24 der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen vom 11. Juli 2007). In diesem Fall gibt die Zeugnisnote Auskunft darüber, in welchem Mass die individuell vereinbarten Lernziele erreicht worden sind. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch ein Kind mit einer schweren Lernbehinderung eine gute Note im Zeugnis erreichen kann. Damit diese individualisierte Beurteilung im Rahmen von besonderen pädagogischen Bedürfnissen auch von Dritten richtig interpretiert werden kann, wird für Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, die in einer Regelklasse oder einer Besonderen Klasse unterrichtet werden, ein eigenes Zeugnisformular geschaffen. Die Noten der Fächer, in denen individuelle Lernziele vereinbart wurden, sind in eine spezielle Spalte («‹Beurteilung nach individuellen Lernzielen gemäss § 10a des Zeugnisreglements») einzutragen und zusätzlich in einem Lernbericht (offizielles Formular) zu erläutern.

Die Leistungen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen, die an Lernzielen arbeiten, die weit über die Klassen- bzw. Stufenlernziele hinausgehen, werden ‹regulär’ benotet. Es wird empfohlen, diese zusätzlichen Leistungen in einem speziellen Lernbericht zu würdigen Für die Umsetzung sollen verschiedene Unterstützungsmaterialien erarbeitet werden. Zudem sind freiwillige Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen geplant. Betroffene Eltern und Erziehungsberechtigte werden in geeigneter Form über die Neuerungen informiert. Zu diesem Zweck wird ein Informationsblatt geschaffen.

Im Januar 2008 wurden interessierten Schulen erste Vorschläge für einen Lernbericht und ein spezielles Zeugnisformular vorgestellt. Gestützt auf zahlreiche Rückmeldungen wurde in der Folge ein Beurteilungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser wurde anlässlich eines Runden Tisches am 1. Juli 2008 den Lehrer- und Schulleitungsorganisationen, den therapeutischen Berufsverbänden, dem Verband Zürcher Schulpräsidenten und Schulpräsidentinnen, der Vereinung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen, der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Hochschule für Heilpädagogik Zürich unterbreitetet und von diesen grundsätzlich gutgeheissen.

Begutachtung Vernehmlassung

Gemäss § 7 Synodalverordnung nimmt die Lehrerschaft an den Schulkapiteln Stellung zu wichtigen schulischen Fragen, insbesondere zu Lehrmitteln, zu wesentlichen Änderungen des Lehrplans sowie zu Änderungen wesentlicher Rechtserlasse, welche die Volksschule betreffen. Der Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule wird beauftragt, die Begutachtung durch die Schulkapitel anzuordnen. Zudem wird eine Vernehmlassung angesetzt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Zum Entwurf der geänderten Paragrafen 10a und 13 des Reglements über die Ausstellung der Schulzeugnisse an der Volksschule (Zeugnisreglement) und den Vorschlag für ein neues Zeugnisformular für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.
  • Die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule wird beauftragt, das geänderte Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement) und den Vorschlag für ein neues Zeugnisformular für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen bis 15. Dezember 2008 zu begutachten.
  • Zur Vernehmlassung bzw. zur Begutachtung mit Frist bis 15. Dezember 2008 werden eingeladen der Synodalvorstand (3), der Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Schulpflegen (219), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, der Verband Zürcherischer Schulpräsidenten und Schulpräsidentinnen, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die Pädagogische Hochschule Zürich, die Hochschule für Heilpädagogik Zürich, der Zürcher Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden, der Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (für sich und die Stufenorganisationen), der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Sektor Lehrberufe, der Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, der Verband Zürcher Privatschulen, der Verein Schule und Elternhaus Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen, die Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen, der Kantonale Gewerbeverband Zürich, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen sowie die Ämter der Bildungsdirektion.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.

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