Volksschule. Zeugnisreglement. Neuerlass

Beschluss Bildungsrat
2008/30
Sitzungsdatum
1. September 2008

Ausgangslage

Gemäss § 31 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG) werden die Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe regelmässig beurteilt. Berücksichtigt werden insbesondere die Leistung, die Lernentwicklung und das Verhalten. Der Bildungsrat hat die schriftliche Form der Beurteilung zu regeln (§ 31 Abs.3 VSG). Hierfür besteht ein Zeugnisreglement.

Das Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement) vom 30. Mai 1989 (LS 412.121.31), erlassen durch den damaligen Erziehungsrat, wurde durch den Bildungsrat mehrfach geändert, letztmals im Zusammenhang mit der Neuschaffung der Zeugnisformulare für die Sekundarstufe und die Primarstufe am 11. Juli 2005 bzw. 12. Februar 2007.

Das VSG legt fest, dass die Kindergartenstufe Teil der öffentlichen Volksschule ist. Die entsprechenden Bestimmungen sind auf das Schuljahr 2008/09 in Kraft getreten. Damit ist die Form der Beurteilung auf der Kindergartenstufe zu regeln.

Der Bildungsrat hat am 29. Juni 2007 beschlossen, dass die Schulgemeinden an der Primarschule das neue Fach Religion und Kultur ab dem Schuljahr 2008/09 einführen können. Das Fach soll ab der 4. Primarklasse benotet werden.

Am 28. Januar 2008 hat der Kantonsrat das Postulat KR-Nr. 368/2007 «Klare Unterscheidung in der Zeugnisbezeichnung der Dreiteiligen und der Gegliederten Sekundarschule» als dringlich überwiesen.

Auf Beginn des Schuljahres 2008/09 sind die Bestimmungen des Zeugnisreglements an diese Neuerungen anzupassen.

Erwägungen

Änderungen von Reglementsbestimmungen

Neben dem Grundsatz gemäss § 31 VSG, wonach eine kontinuierliche Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu erfolgen hat, macht der Gesetzgeber keine Aussagen darüber, in welcher Form diese im Unterricht zu erfolgen hat. Über die Zielsetzungen der Beurteilung geben die Rahmenbedingungen des Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich Auskunft. Demnach soll die Leistungsbeurteilung Schülerinnen und Schülern u.a. helfen, Selbstvertrauen in ihr Können und ihre Leistungsfähigkeit zu gewinnen. Diese grundsätzlichen Bestimmungen bewähren sich in der Praxis und sollen nicht geändert werden. Die unter Abschnitt A aufgeführten Neuerungen bedingen aber folgende Änderungen von Bestimmungen im Zeugnisreglement:

§ 1 und 4 (Geltungsbereich, Zeugnis ohne Noten):

Das Volksschulgesetz gilt ab Schuljahr 2008/09 neu auch für den Kindergarten. Im Zeugnisreglement sind Aussagen zur Beurteilung zu machen. Im Sinne einer Empfehlung galt bis anhin, mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in jedem Kindergartenjahr ein Gespräch über die Entwicklung des Kindes zu führen. Analog der ersten Klasse und der Einschulungsklasse soll neu mindestens zweimal jährlich der Kontakt mit den Eltern gesucht werden. Die Gespräche sollen dann stattfinden, wenn sie aus Sicht der Kindergärtnerin und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Sinn machen. Deren Durchführung wird im Zeugnisformular bestätigt.

§ 6 (Religion und Kultur):

Gestützt auf den Beschluss des Bildungsrates vom 29. Juni 2007 können Schulgemeinden an der Primarstufe Religion und Kultur ab dem Schuljahr 2008/09 einführen. Das Fach soll ab der 4. Primarklasse benotet werden.

§ 15 (Absenzenliste)

Es wird der Hinweis gemacht, dass die für die Klasse verantwortliche Lehrperson eine Absenzenliste führen muss.

Zwecks einfacherer Lesbarkeit sind weitere Paragrafen des Reglements redaktionell neu zu fassen und zu ordnen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen ist es gerechtfertigt, das Zeugnisreglement neu zu erlassen.

Neue Zeugnisformulare für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe

Die Aussagekraft der einzelnen Zeugnisformulare wurde insofern erhöht, als neu vermerkt wird, wie eine Sekundarschule organisiert ist (Zahl der geführten Abteilungen und der Anforderungsstufen). Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe erhalten die neuen Zeugnisse erstmals Ende Januar 2009.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Es wird ein Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement) erlassen.
  • Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
  • Die Zeugnisse der Sekundarstufe werden im Sinne der Erwägungen geändert (Beilage 2). Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am 31. Januar 2009 ein neu gestaltetes Zeugnisformular.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Schulpflegen (219), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, den Verband Zürcherischer Schulpräsidenten und Schulpräsidentinnen, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die Pädagogische Hochschule Zürich, die Hochschule für Heilpädagogik, der Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV (für sich und die Stufenorganisationen), den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Lehrberufe, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, den Verband Zürcher Privatschulen, den Verein Schule und Elternhaus Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, den Kantonalen Gewerbeverband sowie die Ämter der Bildungsdirektion.

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