Aufsichtskommission über die IV-Abklärungsstellen für schwere Sprachgebrechen im Kanton Zürich; Aufhebung

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Beschluss Bildungsrat
2008/25
Sitzungsdatum
1. September 2008

Mit Beschluss vom 19. Mai 1981 hat der Erziehungsrat, gestützt auf das Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherung über die Behandlung von Sprachgebrechen in der Invalidenversicherung vom 1. November 1978, eine «Aufsichtskommission über die Abklärungsstellen für schwere Sprachgebrechen im Kanton Zürich» ernannt.

Diese Fachkommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Fachkreise Logopädie, Schulpsychologie, Kinderpsychiatrie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, einer Vertretung der Interkantonalen Hochschule Heilpädagogik Zürich (HfH) und einer Sonderschulberaterin der Bildungsdirektion, Volksschulamt, als Vorsitzende, zusammen.

Die 26 bezeichneten öffentlich- oder privatrechtlichen Abklärungsstellen hatten den Auftrag, den Anspruch auf eine Versicherungsleistung gemäss Art. 19 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG) festzustellen.

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zieht sich der Bund bzw. die Invalidenversicherung (IV) aus dem Bereich der Sonderpädagogik zurück. Mit Ziffer II 25 des Bundesgesetzes zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vom 6. Oktober 2006, in Kraft getreten am 1. Januar 2008, wurde Art 19 IVG aufgehoben. Die Aufgabe der logopädischen IV-Abklärungsstellen wird damit hinfällig.

Bis zum 30. Juni 2007 konnten alle pendenten Abklärungsaufträge, welche sich auf Leistungsansprüche aus dem Jahr 2007 bezogen, bearbeitet und erledigt werden. Alle IVAbklärungsstellen haben ihre Tätigkeit abgeschlossen, die Akten werden durch die Trägerschaften archiviert. Die Fachkommission hat ihre Aufgaben damit ebenfalls abgeschlossen und kann aufgehoben werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Aufsichtskommission über die Abklärungsstellen für schwere Sprachgebrechen im Kanton Zürich wird per 30. September 2008 aufgehoben.
  • Die Mitglieder der Aufsichtskommission über die Abklärungsstellen für schwere Sprachgebrechen im Kanton Zürich werden unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen.
  • Mitteilung an die Mitglieder der Aufsichtskommission, Sandra Mazzoni, Abt. Sonderpädagogisches des Volksschulamtes, Hilda Geissmann, lic. phil, dipl. Logopädin, LeiterinAbt. Logopädie-Pädoaudiologie, Universitätskinderklinik, Steinwiesstr. 75, 8032 Zürich; Dr. med. Elena Meyer, Oberärztin, FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie, Tagesklinik für Kinder, Billrothstrasse 15, 8032 Zürich; Claudia Schlesinger, lic. phil. Schulpsychologischer Beratungsdienst Bezirk Andelfingen, Landstr. 36, 8450 Andelfingen; PD Dr. Jürgen Steiner, Leiter Studiengang Logopädie der Hochschule für Heilpädagogik, Schaffhauserstr. 239, 8057 Zürich; Dr. med. Salome Zwicky, Fachärztin FMH für Ohren-, Hals, und Nasenkrankheiten und Phoniatrie, Uitikonerstr. 8, 8952 Schlieren; an das Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, an die IVStelle des Kantons Zürich, 8087 Zürich, sowie an die Abteilung Finanzen, das Amt für Jugend und Berufsberatung und das Volksschulamt (5) der Bildungsdirektion.

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