Volksschule. Lehrmittelplanung für den Kanton Zürich; Genehmigung

Beschluss Bildungsrat
2008/24
Sitzungsdatum
23. Juni 2008

Ausgangslage

Rechtsgrundlagen

Gemäss § 22 Volksschulgesetz (412.100) regelt der Bildungsrat die Verwendung der Lehrmittel im Unterricht an der Volksschule des Kantons Zürich. Er bestellt hierzu eine kantonale Lehrmittelkommission (KLK), die dafür zu sorgen hat, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen. § 1 der Lehrmittelverordnung für die Volksschule (412.14) überträgt die Festsetzung der zugelassenen, provisorischobligatorischen und obligatorischen Lehrmittel dem Bildungsrat. Die Aufgaben der kantonalen Lehrmittelkommission sowie des Lehrmittelsekretariats (LMS) sind in § 5 bzw. § 7 der Lehrmittelverordnung umschrieben. Unterstellung und Leistungen des Lehrmittelverlags (LMV) sind in der Verordnung über den Lehrmittelverlag (412.141) festgelegt.

Lehrmittelorganisation im Kanton Zürich: Stand und Handlungsfelder

Die KLK überprüfte im Zeitraum Dezember 2004 bis Dezember 2006 mit Unterstützung eines externen Beratungsbüros, wie die Abläufe und Kompetenzen bei der Entwicklung und Beschaffung von Lehrmitteln für die Volksschule optimiert werden können. Dies führte zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Abläufe und Zuständigkeiten für Entscheide und Projekte wurden überarbeitet und teilweise neu definiert.
  • Einsetzung eines Ausschusses der KLK, der die Geschäfte der KLK steuert und vorbereitet.
  • Einsetzung von Projektleitungsteams (PLT), die jeweils die Lehrmittelprojekte steuern und koordinieren. Das PLT setzt sich zusammen aus LMS, LMV, Projektleitung Inhalt und bei interkantonalen Projekten auch ILZ.
  • Für KLK, Ausschuss KLK und PLT wurden Pflichtenhefte erstellt und dem Bildungsrat zur Kenntnis gebracht.

Die operativen Geschäfte werden seit 1. Januar 2007 auf dieser Grundlage abgewickelt. In der Folge wurden zwischen LMV und LMS auch die finanziellen Zuständigkeiten neu geregelt.

Der Präsident der KLK orientierte den Bildungsrat am 15. Januar 2007 über die Ergebnisse dieses Optimierungsprozesses und die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen offenen grundsätzlichen Fragen. Der Bildungsrat beschloss daraufhin, dass im Rahmen einer Retraite eine Diskussion über die künftige Strategie der Lehrmittelentwicklung und -beschaffung geführt werden sollte. An der in der Folge von der KLK vorbereiteten Retraite vom 29. Oktober 2007 wurden die folgenden Problemfelder angegangen: (1) Kantonale Lehrmittelpolitik, (2) Standards und Massnahmen der Qualitätssicherung und (3) Lehrmittelforschung und - evaluation. Jedes Problemfeld wurde durch ein Kurzreferat eingeleitet und anschliessend im durch Mitarbeitende des Volksschulamtes und des Lehrmittelverlags erweiterten Rat diskutiert.

Erwägungen

Lehrmittelplanung

In einem ersten Schritt misst die KLK der Lehrmittelplanung die höchste Dringlichkeit zu. Diese bildet die Grundlage für den Handlungsbedarf bei den aktuell verwendeten Lehrmitteln. Grundsätzlich sprach die KLK sich dafür aus, dass im Rahmen einer kantonalen Lehrmittelplanung die gesamte Volksschule (einschliesslich Eingangsstufe) zu berücksichtigen sei und der Planungshorizont etwa zehn Jahre betragen soll. Angestrebt wird eine pragmatische Planung der unterrichtsleitenden oder -prägenden Lehrmittel in den jeweiligen Unterrichtsbereichen. Die Konzentration auf diese Lehrmittel ist durch deren Bedeutung als Instrument zur Umsetzung von bildungspolitischen Vorgaben begründet. Die vorliegende Planung orientiert sich somit einerseits an den in der Volksschule eingeführten obligatorischen und zugelassenen Lehrmitteln, andererseits aber auch an den bekannten kantonalen, interkantonalen und nationalen bildungspolitischen Entwicklungen und den Massnahmen, die sich für den Lehrmittelbereich ergeben. LMS und LMV haben gemeinsam einen ersten Entwurf erarbeitet. Dieser wurde im Anschluss an die Behandlung in der KLK vom 13. Mai 2008 überarbeitet und in der vorliegenden Form vom Ausschuss KLK genehmigt. Für die Umsetzung der Lehrmittelplanung ist die Zustimmung des Bildungsrates notwendig.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Lehrmittelplanung der kantonalen Lehrmittelkommission wird genehmigt.
  • Volksschulamt und Lehrmittelverlag werden beauftragt, die im Planungsbericht vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses und des Planungsberichtes in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Interkantonale Lehrmittelzentrale ilz, die PHZH (5), die Schulpflegen (222), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Schulsynode, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den VPOD, Sektion Lehrberufe, den Verein SekZH, den Verband Zürcher Privatschulen, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abteilung Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Volksschulamt.

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