Lektionentafel für die Mittelstufe: Anpassungen

Beschluss Bildungsrat
2008/23
Sitzungsdatum
23. Juni 2008

Ausgangslage

Am 27. August 2007 beschloss der Kantonsrat in Zustimmung zur Volksinitiative «Ja zu Handarbeit/Werken» eine Änderung des Volksschulgesetzes (VSG). Die Anzahl der Handarbeitslektionen wird damit im Gesetz festgeschrieben, verbunden mit einer Erhöhung um zwei Lektionen pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse.

An seiner Sitzung vom 4. Juni 2008 beschloss der Regierungsrat - gestützt auf die folgenden Überlegungen - die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Änderung des Volksschulgesetzes:

Die zwei zusätzlichen Wochenlektionen für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse können im Ganzklassenunterricht oder im Halbklassenunterricht erteilt werden. Für Halbklassenunterricht sind pro Klasse vier Lehrpersonen-Wochenlektionen erforderlich, für Ganzklassenunterricht sind es deren zwei. Handarbeitsunterricht in Halbklassen hat offensichtliche Vorteile. Bei der Arbeit mit Maschinen, grossen Werkstücken oder bei hohem Instruktionsbedarf ist die Notwendigkeit von kleinen Lerngruppen unbestritten. Vom Unterrichtsstoff her ist es jedoch nicht zwingend, dass in allen Handarbeit-Lektionen in kleinen Lerngruppen gearbeitet wird. Aus unterrichtsorganisatorischen Gründen wären Halbklassen z. B. für Zeichnen und Gestalten sowie Sport oft ebenso sinnvoll; aus didaktischen Gründen wäre es auch wünschenswert, Sprachen in kleineren Lerngruppen zu unterrichten. Viele Ziele und Inhalte gemäss dem Lehrplan für den Bereich Handarbeit, insbesondere aus den Teilbereichen «Werkstoffe kennen lernen» und «Produkte, Werke und Arbeitsprozesse betrachten», können wie andere Fächer im Ganzklassenunterricht erteilt werden; sie erfordern auch keine Spezialräume.

Grundsätzlich standen für die Umsetzung der Gesetzesänderung zwei Hauptvarianten zur Verfügung:

Variante 1

Zur bisherigen Regel-Handhabung kommen zwei Wochenlektionen Handarbeit-Unterricht in Halbklassen hinzu, d. h. insgesamt gibt es in der 5. und 6. Primarklasse vier Lektionen Halb klassenunterricht in Handarbeit. Dazu sind pro Klasse vier zusätzliche Lehrpersonen- Wochenlektionen erforderlich. Diese Lösung führt zu Mehrkosten von insgesamt rund 20 Mio. Franken.

Variante 2

Alle vier Handarbeit-Lektionen werden in Ganzklassen unterrichtet. Dazu sind keine zusätzlichen Lehrpersonen-Wochenlektionen erforderlich. In diesem Fall ist eine Durchführung des Handarbeit-Unterrichts nach Lehrplan in wesentlichen Teilen nicht mehr möglich.

Umsetzungslösung

Aus finanziellen und pädagogischen Gründen entschied sich der Regierungsrat für eine mittlere Lösung, die wie folgt ausgestaltet wird: Für die 5. und 6. Klasse der Primarstufe werden zwei zusätzliche Lehrpersonen- Wochenlektionen zur Verfügung gestellt. Damit können entweder zwei Wochenlektionen Handarbeit im Ganzklassenunterricht angeboten werden oder Handarbeit kann ausschliesslich in Halbklassen erteilt werden, wenn für die übrigen Fächer auf diese Möglichkeit verzichtet wird.

Gemäss dieser Lösung teilen Handarbeit-Lehrpersonen ihren Unterricht entweder hälftig auf in eher praktische Teile (Halbklasse) und eher theoretische Teile (Ganzklasse) - oder auf den bisherigen Halbklassenunterricht in Nicht-Handarbeit-Fächern wird zugunsten eines ausschliesslichen Halbklassenunterrichts in Handarbeit verzichtet. Für die einzelne Schule entsteht damit neu eine Wahlmöglichkeit, indem sie den Halbklassenunterricht je nach pädagogischer Gewichtung oder nach den kommunalen Rahmenbedingungen, wie z.B. Raumangebot, vorhandene Einrichtungen oder Anzahl entsprechend ausgebildeter Lehrpersonen, einsetzen kann. Damit kann auch der Wunsch nach einem vollständigen Halbklassenunterricht in Handarbeit bei einer entsprechenden Prioritätensetzung durch die Schule erfüllt werden.

Festlegung der Lektionentafel

Damit die Gesetzesänderung vom 27. August 2007 und die Verordnungsänderungen vom 4. Juni 2008 umgesetzt werden können, muss die Lektionentafel angepasst werden.

Die Lektionenzahl pro Woche für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse beträgt aktuell, d.h. noch ohne den Englischunterricht, 26 – 28 Lektionen.

Die Lektionenzahl pro Woche an der Mittelstufe beträgt, unter Einbezug der getroffenen Beschlüsse zur Umsetzung des Englisch an der Primarstufe, zur Aufstockung der Handarbeit sowie zur Umsetzung des neuen Fachs Religion und Kultur, neu:

Lektionentafel

Fach Anzahl Lektionen
Mit Aufstockung Handarbeit, ab 16. August 2009 28 - 30
Mit Englisch, spätestens ab 2010 flächendeckend: 30
Mit Religion und Kultur, spätestens ab 2016 flächendeckend: 31

Die daraus folgenden Anpassungen der Lektionentafel für die 4. bis 6. Klasse werden in einer einzigen Lektionentafel dargestellt. Es wird – gestützt auf § 5 Abs. 1 und 2 der Volksschulverordnung – festgelegt, dass Handarbeit in der 5. und 6. Klasse mindestens zur Hälfte in Halbklassen anzubieten ist.

Die Vorgaben der neuen Lektionentafel lassen sich mit verschiedenen Stundenplanmodellen umsetzen. In der Beilage zu diesem Bildungsratsbeschluss werden mögliche Varianten aufgeführt (vgl. Beilage, Stundenpläne für die 5. und 6. Primarklasse).

Die Ziele und Inhalte des Lehrplans müssen durch die Aufstockung des Handarbeitsunterrichts in der 5. und 6. Klasse nicht ergänzt werden, da sie ursprünglich für die nunmehr beschlossene Anzahl Lektionen entwickelt wurden.

Handarbeit wurde bisher in der Regel in Halbklassen erteilt. Daher soll den Lehrpersonen zu den entsprechenden Lehrplanforderungen eine Handreichung mit Hinweisen zur Gestaltung von Ganzklassenunterricht zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird durch das Volksschulamt für die Begleitung der Umsetzung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in welcher die Betroffenen Einsitz nehmen können.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Es wird eine Lektionentafel für die 4. bis 6. Klasse der Primarstufe erlassen (vgl. Beilage).
  • Die Lektionentafel tritt auf Beginn des Schuljahres 2009/10 (17. August 2009) in Kraft.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, den Lehrpersonen eine Handreichung mit Hinweisen zur Gestaltung von Unterricht in Handarbeit bereitzustellen.
  • Publikation im Internet und Hinweis im Schulblatt
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Schulpflegen (223), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, das Initiativkomitee «Ja zu Handarbeit/Werken», den Zürcher Kantonalen Handarbeitslehrerinnenverein, das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Zürich, das Institut Unterstrass, den Verband der Privatschulen im Kanton Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Schweizerischen Verband des Personals der öffentlichen Dienste Sektion Zürich (Lehrberufe), den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, die Patronatsschulen des Kantons Zürich im Ausland, die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich, Schule und Elternhaus Zürich, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Volksschulamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Lehrmittelverlag.

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