Gestützt auf § 7 Abs. 2 und 3 der Synodalverordnung haben der Zürcher Lehrer- und Lehrerinnenverband (ZLV) und die Stufenorganisationen Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH) die Begutachtung des «Schweizer Weltatlas» durchgeführt. Die Begutachtungsergebnisse wurden dem Volksschulamt zuhanden der Kantonalen Lehrmittelkommission (KLK) eingereicht. Der Atlas wurde bis anhin im Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel mit dem Status «provisorisch-obligatorisch» aufgeführt.
Die KLK hat an ihrer Sitzung vom 26. Februar 2008 mit 9:0 bei 1 Enthaltung beschlossen, dem Bildungsrat den Status «obligatorisch» zu beantragen. Da der Atlas von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) herausgegeben wird, kann die KLK keine Änderungen beschliessen. Die Herausgeberin erhält eine Kopie der Begutachtungsergebnisse mit dem Antrag, die Änderungswünsche der Lehrerorganisationen in die zuständige EDK-Kommission einzubringen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Der «Schweizer Atlas» erhält den Status «obligatorisch».
- Die Begutachtungsergebnisse werden der zuständigen EDK-Kommission zugestellt.
- Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, den Chefredaktor Prof. Dr. h.c. Ernst Spiess, die Interkantonale Lehrmittelzentrale, die Schulpflegen (222), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Schulsynode, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den VPOD, Sektion Lehrberufe, den Verein SekZH, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, den Verband Zürcher Privatschulen, die Schweizer Schulen im Ausland, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.