Volksschule. Kapitelbegutachtungen der Lehrpersonenkonferenz (LKV). Statusänderungen der begutachteten Lehrmittel.

Beschluss Bildungsrat
2008/12
Sitzungsdatum
17. März 2008

Ausgangslage

Rechtsgrundlagen

Gemäss § 59 des Volksschulgesetzes VSG (412.100) nimmt die Lehrerschaft zu wichtigen Fragen Stellung, insbesondere auch zur Einführung und Änderung von obligatorischen Lehrmitteln.

Gestützt auf § 7 der Synodalverordnung (410.11) begutachten die Kapitel die vom Bildungsrat eingeführten provisorisch-obligatorischen Lehrmittel. Gemäss § 2 Lehrmittelverordnung (412.14) entscheidet anschliessend der Bildungsrat auf Antrag der kantonalen Lehrmittelkommission über das weitere Vorgehen nach der Kapitelbegutachtung von provisorischobligatorischen Lehrmitteln.

Begutachtungen

Die Lehrpersonenkonferenz des Kantons Zürich LKV hat im vergangenen Jahr die folgenden provisorisch-obligatorischen Lehrmittel begutachtet und die Ergebnisse der Lehrmittelkommission (KLK) vorgelegt:

Geometrie Mittelstufe (4. bis 6. Schuljahr; eingeführt 2003)

Envol 5 - 6 (5. und 6. Schuljahr; eingeführt ab 2004; Lehrmittel der ILZ)

Envol 7 - 9 (7. bis 9. Schuljahr; eingeführt ab 2004; Lehrmittel der ILZ)

Werkfelder (7. bis 9. Schuljahr; eingeführt 2004; Lehrmittel der ILZ)

Die Begutachtungsergebnisse und Anträge der Lehrerschaft wurden von Lehrmittelsekretariat und Lehrmittelverlag eingehend diskutiert unter teilweisem Beizug der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ILZ. Die KLK befasste sich an ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2007 mit diesem Geschäft. Mit Ausnahme des Lehrmittels Geometrie Mittelstufe beantragt sie für die übrigen Lehrmittel ein Obligatorium.

Erwägungen

Geometrie Mittelstufe

In diesem Bereich ist ein dringender Handlungsbedarf gegeben. Für ein künftiges Mathematik- Lehrmittel für die Mittelstufe ist eine thematisch integrierte Lösung anzustreben (Arithmetik/ Algebra zusammen mit Geometrie), wie sie zurzeit für die Sekundarstufe I entwickelt wird. Die KLK spricht sich deshalb einstimmig dafür aus, dass dieses Lehrmittel nicht obligatorisch erklärt werden soll, damit die Lehrpersonen die Möglichkeit haben, stufengemässe Alternativen einzusetzen. Geometrie Mittelstufe soll deshalb den Status «zugelassenes Lehrmittel» erhalten.

Envol 5 & 6 (Mittelstufe) und Envol 7 bis 9 (Sekundarstufe)

Envol ist ein Lehrmittel der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz und wird derzeit in zwölf Kantonen eingesetzt. Das Lehrmittel ist weitgehend kompatibel mit dem Zürcher Lehrplan, dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen und somit auch mit dem Europäischen Sprachenportfolio ESP. Es repräsentiert den aktuellen Stand der Fremdsprachendidaktik und nimmt zudem weitgehend die HarmoS-Zielsetzungen vorweg. Envol erhält deshalb den Status «obligatorisches Lehrmittel».

Die KLK beschloss nach eingehender Diskussion, dass kleinere Korrekturen in die ordentlichen Nachdrucke einfliessen sollen. Um aber den in den Begutachtungen angesprochenen Problemen (z.B. Stoffumfang) begegnen zu können, wurde das Lehrmittelsekretariat beauftragt, das Lehrmittel mittelfristig einer Evaluation zu unterziehen, um auf diesem Weg konkrete Angaben für eine künftige Überarbeitung zu erhalten. Eine solche ist aufgrund der Tatsache zu prüfen, dass Französisch nicht mehr die erste Fremdsprache ist und gewisse sprachdidaktische Anpassungen ohnehin notwendig werden.

Werkfelder (Sekundarstufe)

Das Lehrmittel findet in der Lehrerschaft eine hohe Akzeptanz. Die beanstandeten Illustrationen werden geprüft und bei Bedarf bereinigt. Das Lehrmittel erhält den Status «obligatorisches Lehrmittel».

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Lehrmittel «Geometrie Mittelstufe» erhält den Status «zugelassenes Lehrmittel».
  • Die Lehrmittelreihe «Envol 5 - 9» erhält den Status «obligatorisches Lehrmittel».
  • Das Lehrmittel «Werkfelder» erhält den Status «obligatorisches Lehrmittel».
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Interkantonale Lehrmittelzentrale ILZ, die PHZH (5), die Schulpflegen (222), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schulund Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Schulsynode, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV, z.H. der Stufenorganisationen, den VPOD, Sektion Lehrberufe, den Verein SekZH, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, den Verband Zürcher Privatschulen, die Direktion der Justiz und des Innern: Gemeindeamt, Abt. Gemeindefinanzen, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Abt. Finanzen, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

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