Neuerungen im Mittelschulbereich; Grundlagenfächer gemäss MAR. Vorverlegung der Maturitäts- und Aufnahmeprüfungen.

Beschluss Bildungsrat
2008/11
Sitzungsdatum
25. Februar 2008

MAR-Revision

Der Bundesrat und die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) haben am 27. Juni bzw. am 14. Juni 2007 eine Teilrevision der Verordnung des Bundesrates / Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) vom 16. Januar / 15. Februar 1995 beschlossen. Diese Änderungen sind per 1. August 2007 in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Aufwertung der naturwissenschaftlichen Fächer. Namentlich werden die naturwissenschaftlichen Fächer (Biologie, Physik und Chemie) nicht mehr als Fächergruppe (Bewertung mit einer Note), sondern als Einzelfächer mit je einer Note bewertet, und der Unterrichtsanteil für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer wird von heute 20-30 % auf 25-35% erhöht. Eine weitere Änderung betrifft den Stellenwert der Maturarbeit, der dadurch erhöht wird, dass deren Benotung künftig für das Bestehen der Maturität zählt. Ferner wird Informatik in den Katalog der Ergänzungsfächer aufgenommen, und die unter Geistes- und Sozialwissenschaften zusammengefassten Fächer Geschichte und Geografie werden einzeln aufgeführt und mit je einer eigenen Note ausgewiesen. Das Fach «Einführung in Wirtschaft und Recht» muss neu von allen Schulen als obligatorisches Fach geführt werden. Dieses Fach ist promotions-, nicht aber maturitätsrelevant.

Die Kantone haben neu die Möglichkeit, das Fach Philosophie in den Katalog der Grundlagenfächer aufzunehmen. Der Kanton Zürich sieht dieses Fach bereits als Ergänzungsfach vor. Gemäss Art. 11 lit. a der Verordnung des Bundesrates / Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar/15. Februar 1995 muss die gesamte Unterrichtszeit bei den Grundlagen- und obligatorischen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften einen prozentualen Anteil von 10-20 % umfassen. Dieser Anteil entspricht bei den meisten Schulen mit den Fächern Geschichte, Geografie, Einführung in Wirtschaft und Recht annähernd dem empfohlenen Maximum von 20 %. Von einer Aufnahme des Faches Philosophie in den Katalog der Grundlagenfächer der Geistes- und Sozialwissenschaften kann daher abgesehen werden.

Der Kanton Zürich ist daran, diese Änderungen umzusetzen. Die entsprechend angepassten Promotions- und Prüfungsreglemente werden dem Bildungsrat im Frühjahr zum Beschluss vorgelegt.

Vorverlegung der Maturitätsprüfungen

Im Rahmen der Bologna-Reform der Studiengänge an den Hochschulen wurde dieses Jahr der Semesterbeginn der Lehrveranstaltungen aller Hochschulen (universitäre Hochschulen, Fach- und Pädagogische Hochschulen) gesamtschweizerisch um rund fünf Wochen auf Mitte September vorverlegt. Da im Kanton Zürich die mündlichen Maturitätsprüfungen jeweils nach den Sommerferien stattfinden, liegen zwischen Abschluss der Maturitätsprüfung und Semesterbeginn nur eine oder zwei Wochen. Die knappe Zeit zwischen Maturitätsprüfungen und Semesterbeginn an den Hochschulen lässt den Schülerinnen und Schülern kaum Zeit für Erholung, für die Auswahl ihrer Studienrichtung und die Erfüllung der erforderlichen Einschreibungsmodalitäten an der von ihnen gewählten Hochschule. Da sich die Maturandinnen und Maturanden erst nach Erhalt des Maturitätszeugnisses immatrikulieren können, führt dies zudem zu einem administrativen Engpass an den Hochschulen. Um diese Nachteile zu beheben, ist nach der Koordination der Semestertermine an den Hochschulen eine Koordination der Maturitätsprüfungstermine angezeigt. Diese sind deshalb ab 2012 vor die Sommerferien vorzuverlegen. In jenem Jahr werden die Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr (2008/2009) die Gymnasialausbildung nach den revidierten bundesrechtlichen MAR-Bestimmungen (vgl. Erwägung A) beginnen, das Kurzgymnasium beenden.

Die bildungsrätliche Kommission Mittelschulen hat die Vorverlegung des Termins für die Maturitätsprüfungen an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2008 behandelt.

Vorverlegung der Aufnahmeprüfungen

Durch die Vorverlegung der Maturitätsprüfungen rücken diese zeitlich in die Nähe der Aufnahmeprüfungen, die jeweils im Mai stattfinden. Dadurch würden die Lehrpersonen, die mit der Vorbereitung, der Abnahme und den Korrekturen der Aufnahme- und der Maturitätsprüfungen betraut werden, von Mai bis Ende Juni durchgehend zusätzlich belastet. Um dieser Zusatzbelastung entgegen zu wirken, sind die Aufnahmeprüfungen ab 2012 vor die Frühjahrsferien zu verlegen.

Zuständigkeit

Gemäss § 4 Ziff. 1 des Mittelschulgesetzes (MSG) vom 13. Juni 1999 erlässt der Bildungsrat die Lehrpläne und die für den Schulbetrieb erforderlichen Rahmenbestimmungen, insbesondere für Promotion und Abschlussprüfungen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Fach Philosophie wird nicht in den Katalog der Grundlagenfächer aufgenommen.
  • Die Maturitätsprüfungen werden ab 2012 vor die Sommerferien vorverlegt.
  • Die Aufnahmeprüfungen werden ab 2012 vor die Frühjahrsferien vorverlegt.
  • Mitteilung an den Synodalvorstand (3) die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, die Schulkommissionen der Mittelschulen, den Mittelschullehrerverband Zürich (MVZ), das Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie das Volksschulamt der Bildungsdirektion.

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