Volksschule. Bericht der Bezirksschulpflegen über das Schuljahr 2005/2006

Beschluss Bildungsrat
2007/05
Sitzungsdatum
12. Februar 2007

Gedanken zum Schuljahr 2005/2006

Seit der Annahme des Neuen Volksschulgesetzes wird in allen Gemeinden intensiv und mit grossem Engagement dessen Umsetzung angegangen. Wichtigste Punkte der aktuellen Umsetzung sind zurzeit die geleiteten Schulen, die integrative Förderung (ISF), Blockzeiten, Tagesbetreuung sowie der Ausbau eines tragfähigen Netzwerkes unter allen Beteiligten. In diesem Zusammenhang fällt vermehrt auf, wie vielfältig die Aufgaben der Volksschule geworden sind, und dies auf allen Stufen.
Zum Kerngeschäft des Unterrichtens kommen zahlreiche weitere Anliegen, die eine moderne Schule erfüllen muss: Neben dem Vermitteln von Wissen gehört immer mehr die Förderung von sozialen Kompetenzen dazu. Eine Vielzahl gesellschaftlicher Probleme wird heute auf die Schule abgewälzt. Vermehrt müssen Fragen und Probleme angegangen werden, die früher ganz selbstverständlich in der Familie gelöst wurden. Immer mehr Kinder erhalten im Elternhaus zu wenig erzieherische Aufmerksamkeit, was zu grossen Defiziten führen kann. Die Zeit für die individuelle Förderung sowie um neue Aufgaben zu übernehmen ist begrenzt. Die Schule und damit die Lehrerinnen und Lehrer können alle diese Aufgaben und Erwartungen nicht mehr alleine erfüllen; eine enge Zusammenarbeit mit Behörden und externen Fachstellen ist notwendig. Der Auftrag der Schule ist somit ganzheitlicher und anspruchsvoller geworden.

Stand der Schule

Unterricht

Sehr viele Lehrpersonen üben ihren Beruf im Sinne von Berufung mit hohem Engagement aus. In den meisten Klassen gelingt es den Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht zu motivieren, Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen und sich mit Respekt und Anstand in der Klasse zu bewegen. Mit phantasievoller Unterrichtsgestaltung, klaren Zielvorgaben und konsequenter Führung fördern sie die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Zahlreiche Unterrichtsbesuche haben gezeigt, wie wichtig die Methodenfreiheit und der pädagogische Spielraum sind. Die Form des schülerzentrierten Arbeitens wird neu stärker praktiziert. Die Lektionen sind weitgehend gut aufgebaut, Lernziele und Lerninhalte werden klar unterschieden. Wichtig ist, dass die Lernziele jeweils transparent gemacht werden.
Wir stellen fest, dass der Anteil zwischen mündlichem und schriftlichem Unterricht nicht immer ausgewogen ist. Ab und zu vermissen wir bei der Präsentation von neuem Unterrichtsstoff das innere Feuer und den Humor der Lehrerin oder des Lehrers. Es sind dies Eigenschaften der Kreativität, die den Schüler neugierig machen und ihn motivieren können. Stärker als früher sind die Lehrerinnen und Lehrer durch eine Vielfalt an Lehr- und Lernformen gefordert. Manchmal sind die räumlichen Verhältnisse alles andere als optimal, zum Beispiel durch den Platzbedarf beim Einsatz von Computern im Unterricht. Dazu kommen die verschiedensten Bedürfnisse der einzelnen Kinder, was eine optimale individuelle Förderung oft erschwert.
Die Lehrkräfte aller Stufen engagieren sich nebst dem Unterricht für ganz verschiedene, klassenübergreifende Aktivitäten wie Projektwochen, Theateraufführungen, Sporttage, Adventsfenster, Konzerte, Schulzeitungen. Die Erwartungshaltung an Lehrerinnen und Lehrer ist gross. Für Lehrkräfte mit Teilpensen ist es nicht einfach, ihre Teilnahme an den vielen speziellen Anlässen zu regeln. Hier wären klare, verbindliche Abmachungen wichtig.

Disziplin

In den Klassenzimmern ist das Verhalten der Lernenden sehr unterschiedlich. Es kommt vor, dass Störenfriede die Klasse für sich beanspruchen wollen. Im Grossen und Ganzen ist der Umgang aber freundlich und gegenüber Besuchern sind die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich offen.
Immer mehr werden Disziplinarprobleme angesprochen, die das ganze Schulhaus belasten. Dies erfordert ein gutes Krisenmanagement. Die Lehrerinnen und Lehrer sind in solchen Situationen gefordert und fühlen sich dabei öfters überfordert.
Gewisse Schülerinnen und Schüler sind aggressiv und können der Institution Schule wenig Positives abgewinnen. Manchmal bereitet den Migrantenkindern der unterschiedliche kulturelle Hintergrund Mühe, in dessen Umfeld sie gross werden.
Die Zahl derjenigen Kinder und Jugendlichen nimmt zu, die in schwierigen Familienverhältnissen aufwachsen. Oft ist auch die Familie nicht mehr in der Lage, die Betreuung der Kinder auf befriedigende Weise zu organisieren. Eine zunehmende Anzahl von Kindern und Jugendlichen ist während der Zeit ausserhalb der Schule auf sich selbst gestellt. Wir hoffen, dass hier mit der Umsetzung von Tagesstrukturen, wie sie im Neuen Volksschulgesetz vorgeschrieben sind, eine klare Verbesserung der Situation eintritt.

Sprache

Die Fähigkeit, Schreiben zu können, ist aus unserer Kultur nicht mehr wegzudenken. Die schreibende Person kann eigene Gedanken festhalten, kommunizieren und Informationen verarbeiten. Guter Schreibunterricht regt zur Entfaltung und zum Ausbau dieser Funktionen an. Auch wenn Formulieren und Schreiben noch Mühe bereitet, versuchen die Lehrkräfte, das freie Schreiben bereits von der 1. Primarklasse an zum Erlebnis werden zu lassen. So halten viele Schülerinnen und Schüler ihre Gedanken und Gefühle in Tagebüchern und Wochenheften fest. Manche Kinder verfassen Briefchen an die Lehrperson, die oft mit einer Zeichnung verziert sind. In der Mittelstufe suchen die Lehrpersonen mit viel Engagement und Phantasie nach geeigneten Schreibanlässen. Teilweise werden Merkmale und Aufbau verschiedener Textarten schon hier eingeführt. In grösseren Schreibprojekten entstehen in der Oberstufe Gedichte, Märchen und Geschichten, die, mehrmals überarbeitet, zu einem Werk zusammengefasst werden. Das Beschaffen und Bearbeiten von Sachinformationen für die Schreibprojekte ist intellektuell sehr anspruchsvoll. Das Recherchieren im Internet ist beliebt, die Informationsflut führt aber bei vielen zu Überforderung.
Das reine Abschreiben von der Wandtafel ist immer seltener zu beobachten. Es wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler mit zunehmendem Alter mündliche Informationen selbständig schriftlich festhalten können. Dies gelingt aber längst nicht immer allen.
Die perfekte Darstellung und die korrekte Schreibweise stehen nicht mehr bei allen Arbeiten im Vordergrund; dem flüssigen wird vor dem fehlerfreien Schreiben Priorität beigemessen. Die Korrekturen der Texte erfolgen nach verschiedenen Kriterien, insbesondere Erlebnisberichte und Texte mit persönlichem Inhalt werden nicht oder nur zurückhaltend korrigiert, um die Schreibfreude nicht zu beeinträchtigen. Die Arbeiten werden meist mit Kommentaren zum Inhalt versehen.
Die Schreibfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bewegt sich in einer grossen Bandbreite. Gerade auf der Sekundarschule Abteilung C haben viele Jugendliche Mühe, einen kleinen Text zu verfassen. Hier wird vorwiegend das korrekte Verfassen von Bestellungen, Bewerbungen und schriftlichen Anfragen geübt. Längere Aufsätze entstehen vor allem auf der Sekundarschule Abteilung A.
Schreiben ist ohne Verbindung mit Lesen undenkbar. Viele Lehrkräfte legen deshalb Wert auf regelmässigen Besuch der Bibliothek. Bei intensivem Lesen sind Fortschritte bezüglich Satzbau, Wortschatz und Orthographie erkennbar. Konkrete Ziele wie «Förderung der Lesekompetenz« sind einfacher und besser überprüfbar als «Förderung der Sprachkompetenz». Die Lesefertigkeit der Kinder und Jugendlichen kann durchwegs als sehr erfreulich taxiert werden; auch schwächere Schülerinnen und Schüler erreichen hier befriedigende Resultate. Das Sprechen in der Standardsprache fördert nicht automatisch die Sprachkompetenz. Dazu braucht es für die Kinder viele Anregungen und Impulse. Die Sprachförderung geschieht in allen Fächern. Die aktive Teilnahme kann allerdings noch verbessert werden. Jede Schülerin und jeder Schüler sollte sich in allen Lektionen mehrfach mündlich ausdrücken können.
Die meisten Lehrkräfte wenden, vor allem in den kognitiven Fächern, konsequent die Standardsprache an; dies bereits ab der 1. Primarklasse. Überlegungen gewisser Lehrkräfte sprechen gegen ein konsequentes Sprechen von Hochdeutsch im Unterricht, und es ist verständlich, dass das Verbot, Dialekt zu sprechen, nicht von allen Lehrkräften eingehalten wird. Der empfindliche Abbau der in deutscher Sprache unterrichteten Fächer an der Unterstufe im Zuge der Einführung des Englischunterrichts trifft diejenigen Lehrkräfte hart, die hohe Qualitätsansprüche gewohnt sind. Es ist zu befürchten, dass künftig Kinder allgemein mit weniger Kompetenzen in den Grundtechniken Lesen, Schreiben, Sprechen und Verstehen in die Mittelstufe entlassen werden. Den Lehrkräften der Mittelstufe ist es überlassen, die notwendigen Standards in Deutsch und den zwei Fremdsprachen bis zum Übertritt in die Oberstufe zu gewährleisten. Der Stoffdruck auf der Mittelstufe ist jetzt schon ausgereizt. Ein Qualitätsabbau der Leistungen in Deutsch ist jedoch unbedingt zu verhindern.

Frühenglisch

Im ersten Schuljahr mit Englischunterricht ab der 2. Primarklasse lässt sich beobachten, dass die Knaben und Mädchen mehrheitlich mit Freude ihre neu erworbenen Sprachkenntnisse beim Spielen anwenden. Allerdings sind bereits gegen Ende des Schuljahres grosse Unterschiede in den Fähigkeiten erkennbar. Sprachbegabte Kinder, die in der deutschen Sprache gut verankert sind und sonst in der Schule gut mithalten, machen auch im Englischen kontinuierliche Fortschritte. Bei weniger sprachgewandten Schülerinnen und Schülern, nicht etwa nur bei Kindern mit Deutsch als Zweitsprache, zeichnen sich bereits gegen Ende des Schuljahres Defizite ab. Das grösste Problem bei diesen Kindern ist, dass viele von ihnen über einen sehr beschränkten deutschen Wortschatz verfügen, was das Unterrichten extrem schwierig macht.
Das vorgeschriebene Lehrmittel («First Choice») eignet sich nur bedingt für den Unterricht: Es bietet wenig spielerische Möglichkeiten und zwingt die Lehrpersonen, selber zusätzliches Material zu suchen, um die Lektionen mit Spielen und englischen Liedern aufzulockern. Dies setzt ein enormes zeitliches Engagement voraus. Wahlmöglichkeiten der Themenbereiche für den Unterricht sowie fehlende Lehrziele schaffen eine uneinheitliche Grundlage für die Mittelstufe. Die Erfahrungen aus dem Frühfranzösischunterricht sollten berücksichtigt werden.

Lernen ohne Lehrer

Bei unseren Besuchen liessen sich die unterschiedlichsten Lehr- und Lernformen beobachten: Neben dem Frontalunterricht, der oft beim Einführen neuer Themen zum Zuge kommt, steht beispielsweise ein minimal geführter Unterricht, in dem vor allem die Schülerinnen und Schüler aktiv sind und die Lehrkräfte eine begleitende Rolle einnehmen. Je nach Unterrichtsgegenstand erhalten Lektionen so einen experimentierenden Charakter. Der Werkstattunterricht, der einen hohen Grad an Individualisierung zulässt, ist eine weitere Unterrichtsform. Hinzu kommen der offene Unterricht für die Arbeit nach Wahl, derjenige für kreative Tätigkeit (Geschichteschreiben, Theaterspiel oder Musikprojekte) sowie die ganz stillen Lektionen für die Einzelarbeit, in denen Schülerinnen und Schüler den Stoff vertiefen, Lernprogramme am Computer bearbeiten, ihre Aufgaben lösen oder Prüfungen ablegen. Wichtig ist bei diesen selbständigen Arbeiten das Gefühl für die Lernenden, dass sie die Aufgabe oder den gestellten Auftrag ohne Hilfe erfüllen können. Die Schülerinnen und Schüler strengen sich mehr an und erledigen ihre Arbeiten konzentrierter. Ein ständig kontrollierendes Eingreifen führt bei schwächeren Schülerinnen und Schülern nicht selten zu Resignation und Desinteresse. Zeigt man diesen Kindern, wie sie selbständig arbeiten können, gewinnen sie öfters an Selbstvertrauen.
Wir stellten fest, dass es bereits in verschiedenen Klassen der Unterstufe üblich ist, dass die Schüler sich selber informieren, wenn sie nicht mehr weiter wissen (im Wörterbuch, im Lexikon oder sogar im Computer). Es muss nicht ständig bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer nachgefragt werden. Diesen bleibt dadurch mehr Zeit für individuelle Förderung. Durch den computergestützten Stellwerktest lernen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Stärken und Schwächen kennen und finden heraus, wo die persönlichen Kompetenzen liegen. Das Testresultat gibt der Lehrperson eine gute Grundlage für das Gespräch mit Eltern und Jugendlichen. Nun kann eine Zielvereinbarung für das letzte Schuljahr getroffen werden. Durch diese individuelle Standortbestimmung sind die meisten Jugendlichen motivierter, die Lücken in ihrem Wissen zu schliessen.

9.Schuljahr

Im 9. Schuljahr sind Schulmüdigkeit, Desinteresse oder Perspektivenlosigkeit der Jugendlichen oft verbunden mit disziplinarischen Schwierigkeiten. Insbesondere bei den Absolventinnen und Absolventen der Sekundarschule Abteilungen B und C, respektive Niveaugruppe G steht vielfach die Frustration über die Schwierigkeit, eine Lehrstelle zu finden, im Vordergrund. Viele sind gezwungen, sich von ihrem Berufswunsch zu verabschieden, um doch noch eine Lehrstelle finden zu können. Wurde ihnen eine Lehrstelle zugesichert, halten die Schulabgängerinnen und -abgänger es nicht mehr für nötig, sich für den Schulstoff zu interessieren.
Verschiedene Schulen versuchen, mit Abschluss- oder Diplomarbeiten die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihrer schulischen Laufbahn zu motivieren. Mit einer umfassenden Arbeit am Ende der obligatorischen Schulzeit wird noch einmal eigenständiges Recherchieren, Verarbeiten und Präsentieren von Sachinformationen ausgiebig geübt. Dabei geht es vor allem um den Versuch, die Jugendlichen bis zum Schulende mit einer anspruchsvollen Aufgabe zu fesseln. Der Erfolg dieser Arbeiten beruht nicht nur auf dem Können der Schülerinnen und Schüler. Die von den Lehrkräften klar definierten Vorgaben und Abläufe sowie ihre begleitende Unterstützung haben einen wichtigen Anteil an der Qualität der Arbeiten. Die Einführung in strukturiertes Vorgehen bietet eine nicht zu unterschätzende Hilfestellung für das Lernen an weiterführenden Schulen.

Integration

In vielen Gemeinden ist die integrative Schulungsform (ISF) nicht mehr wegzudenken. Die Zahl der verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen nimmt ständig zu und die Arbeit mit ihnen führt zu einer zunehmenden Belastung für die Lehrpersonen. Als Entlastung im Unterricht begleiten erfahrene und in der Praxis erprobte ISF-Fachlehrkräfte diejenigen Kinder, bei denen jene Unterstützung notwendig ist, die im Regelunterricht keinen Platz mehr hat. Die Kinder kennen die Lehrpersonen und haben Vertrauen zu ihnen. Dank dieser Massnahme ist eine gezielte Förderung möglich. Wir stellen fest, dass

− Integration schwacher Schülerinnen und Schüler nicht den Wegfall der negativen Begleiterscheinungen von Sonderklassen bewirkt. Ein Sonderprogramm ausserhalb des Klassenunterrichts kann auch in der Klasse Stigmatisierung oder Ausgrenzung hervorrufen;
− Fördermassnahmen durch ihre individuellen Stundenpläne Unruhe in die Klasse bringen. Finden ISF-Förderstunden parallel zum Unterricht im gleichen Zimmer statt, lassen sich Kinder beobachten, die in ihrer Konzentration gestört sind;
− je mehr Lehrpersonen unabhängig voneinander an der Förderung der Schülerinnen und Schüler beteiligt sind, desto mehr festgelegt und koordiniert werden muss. Die Tätigkeit verschiebt sich damit auf Nebenschauplätze und für die pädagogische Arbeit mit den Kindern bleibt weniger Zeit und Energie.

So ideenreich der Unterricht auch gestaltet wird, so sehr Lehrpersonen ihrer heterogenen Schülerschaft Rechnung tragen, die Integrationsfähigkeit einer Klasse ist trotz allem begrenzt. Lehrziele sind zu erreichen und kein Weg führt an der Selektion vorbei. Als Klassenlehrperson gleichzeitig der Integration und für den Übertritt in die Oberstufe wieder der Selektion verpflichtet zu sein bedeutet eine hohe Anforderung an die Unterrichtenden. Lehrmittel, die die Heterogenität mit unterschiedlichen Aufgaben berücksichtigen, wären eine grosse Hilfe.
In kleineren Gemeinden führen grosse Klassen und Reduktion der Zeiteinheiten für ISF vermehrt zu externer Platzierung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten und Lernschwierigkeiten, insbesondere da Kleinklassen als Gefässe für schwierige Schüler nicht mehr zur Verfügung stehen. Die externe Sonderschulung ist mit hohen Kosten verbunden. Die steigende Anzahl von in Regelklassen nicht mehr beschulbaren Kindern zwingt die ebenfalls unter Spardruck stehenden Gemeinden zur finanziellen Überprüfung der Notwendigkeit einer Sonderschulung. Vermehrt wird, um Kosten zu sparen, die Integration mit Begleitung oder sogar Rückführung in die öffentliche Schule versucht. Wie weit jedoch die ruhigen, unauffälligen und arbeitswilligen Schüler einer Klasse dabei zu kurz kommen, muss offen bleiben. Die Integration ist ohne zusätzlichen Aufwand nicht zu haben. So ergeben sich aus der Zusammenarbeit von Klassen- und Förderlehrpersonen neue Sachzwänge. Absprachen, Standortgespräche mit Teilnahme von allen Beteiligten, Zielvereinbarungen, Förderpläne und Lernberichte für die Schülerinnen und Schüler sind an der Tagesordnung. Ganz zu schweigen von all den informellen Gesprächen, die sich bei drängenden Problemen nicht auf später verschieben lassen und meist in den Pausen geführt werden. Förderlehrpersonen sind wegen der Tätigkeit in mehreren Klassen oft über Gebühr gefordert.

Warum stören einzelne Kinder im Unterricht?

Es ist eine Notwendigkeit, dass Regeln für das Zusammenleben im Schulhaus und Klassenzimmer klar und eindeutig formuliert werden. Es braucht aber Konsequenz, diese Regeln auch durchzusetzen. Der Einsatz von Sanktionen bei wiederholter Regelverletzung sind notwendige Elemente einer erfolgreichen Konfliktbewältigung. Werden die Regeln allzu large gehandhabt, wird dies von einzelnen Schülerinnen und Schülern sehr schnell ausgenützt. Es entsteht grosse Unruhe und ein geordneter Unterricht ist kaum mehr möglich. Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche stören nicht nur den Unterricht sondern auch diejenige in den Klassen, die lernen wollen. Es darf nicht sein, dass eine Lehrkraft mehr Energie für die Einhaltung der Regeln als für das Vermitteln des Lehrstoffes aufwenden muss.

Uns ist sehr wohl bewusst, dass beispielsweise in den letzten Nachmittagslektionen die Aktivität und die Aufnahmefähigkeit der Schülerinnen und Schüler stark nachlassen. Wir haben aber auch festgestellt, dass Lehrkräfte mit konsequenten Forderungen zu diesem Zeitpunkt mit der Klasse noch immer konzentriert arbeiten können. Eine gut präsentierende und interessant gestaltete Stoffvermittlung ist gefragt und weniger ein blosses, langwieriges mechanisches Üben, beispielsweise mittels Werkstattunterricht. Nur wenige Schüler können und wollen über eine derart lange Zeit in Ruhe arbeiten. Werkstattarbeit und andere stille Beschäftigungen sollten nicht über eine zu lange Zeitspanne eingesetzt werden. Oft beginnt man dann seine Mitschüler zu stören. Langeweile oder Unterforderung?
Manchmal haben wir das Gefühl, dass die Lehrpersonen zu wenig nachfragen, ob der Stoff verstanden wurde. Zuweilen fehlt den Schülerinnen und Schülern eine bildhafte Veranschaulichung oder eine entsprechende Vorstellung. Bildhafte Darstellungen neben dem Wort ist für viele eine Hilfe, die Motivation und das Lerninteresse wird gesteigert.
Verhaltensauffällige Mitschülerinnen und -schüler bringen die Klassen oft zusätzlich an die Grenze der Belastbarkeit. Erschwerend wirkt, dass die Erziehungsarbeit von vielen Eltern nur ungenügend geleistet wird. Die meisten Eltern glauben, die Schule sei ein Auffangbecken, in dem Erziehungsgrundlagen vermittelt würden. Geringste Anstandsformen und Toleranz werden nicht mehr zu Hause gelernt. Es ist zu hoffen, dass die Eltern vermehrt in die Pflicht genommen werden, so wie es im Neuen Volksschulgesetz vorgesehen ist.

Schulleitungen

In vielen Gemeinden sind bereits Schulleitungen mit mehrheitlich guter Akzeptanz eingesetzt. Noch nicht überall sind die Aufgaben klar definiert. Zudem gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, wie eine Schulleitung die Schule zu führen hat.
Die Lehrerschaft schätzt mehrheitlich die Präsenz der Schulleitung, zum Beispiel, indem sie Sprechstunden eingerichtet hat oder während den Pausen im Team vorbeischaut und sich der Gedankenaustausch unkompliziert gestaltet. Auch schneller zu reagieren bei Vorkommnissen im Schulablauf ist besser möglich. In den meisten geleiteten Schulen herrscht eine positive Stimmung.
Die Schulleitungen führen Standortgespräche mit Lehrpersonen durch. Davor findet manchmal ein Unterrichtsbesuch statt. Dies kann bei den Lehrkräften Ängste und Unsicherheiten auslösen. Die Schulleitungen sind gefordert und es brauchte viel Überzeugungsarbeit, um diese Ängste abzubauen. Wir erachten es als notwendig, dass eine Schulleiterin oder ein Schulleiter hin und wieder ihre bzw. seine Lehrkräfte im Unterricht besucht. Diese Besuche sollten die pädagogische Vielfalt der Art des Unterrichtens berücksichtigen.
Unsere Beobachtungen sprechen mehrheitlich für das neue Konzept von Schulleitungen. Aber die Funktion von Schulleitung und Lehrperson führt zu einer Doppelbelastung. Zudem wünschen sich die Schulleiterinnen und Schulleiter mehr aktive Unterstützung aus dem Team. Auch die Lehrkräfte haben hohe Erwartungen an die Schulleitung.

Bewegung

Die Schule sieht sich mit zwei Phänomenen konfrontiert, die gegensätzlicher nicht sein können: Einerseits bewegen die Kinder sich zu wenig; andererseits können sie nicht mehr still sitzen und ruhig zuhören. Gesucht werden muss also die richtige Balance zwischen Spannung und Entspannung, Ausgelassenheit und Konzentration, zwischen Ruhe und Bewegung. Zahlreiche Lehrpersonen achten während dem Unterricht darauf, dass Phasen der Konzentration unterbrochen werden mit Bewegungsanlässen wie Aufstehen, Haltung wechseln oder körperlicher Betätigung. Aber auch: Übungsformen wie Wanderdiktate, das Einüben kleiner Theaterszenen, Gesang und Bewegung im Kreis.
Eltern und Medien werfen in letzter Zeit der Schule vor, sie tue eigentlich zu wenig gegen die Bewegungsarmut der Kinder. Das stimmt so nicht: Die Schule leistet im Sportunterricht, beim Gestalten der Pausentätigkeit und Bewegungsspielen im Unterricht einen grossen Beitrag. Nun gilt es, die Eltern in ihre Pflicht zu nehmen. Bei Schulschluss muss man nur bei den umliegenden Parkplätzen vorbeigehen um festzustellen, wie viele Kinder mit dem Auto abgeholt werden.
Auf drei Lektionen Turnen darf nicht verzichtet werden. Auf der Oberstufe werden reguläre Turnstunden oft ergänzt durch eigentliche Sportlager. Lehrerinnen und Lehrer sind sich nicht einig, ob die Kinder heute noch gleich gerne turnen wie früher: Während die einen sagen, doch, die Bewegungs- und Spielfreude, die Beweglichkeit ist nach wie vor da, beobachten andere, dass die Kinder heute weniger Kraft und Ausdauer haben, weil sie sich kaum mehr bewegen.

Schulweg

In ländlichen Bezirken haben die Kinder und Jugendlichen öfters einen relativ langen Schulweg, den sie zu Fuss oder mit dem Velo zurücklegen. Immer häufiger kommt es vor, dass sie von den Eltern mit dem Auto zur Schule gefahren werden. Appelle der Schule, doch zugunsten der Gesundheit auf diese Dienste zu verzichten, fruchten leider wenig. Zudem beobachten wir, dass Schülerinnen und Schüler für Schulwege, die früher selbstverständlich mit dem Velo zurückgelegt wurden, immer häufiger die öffentlichen Verkehrsmittel benützen. Der Schulweg kann zum Erlebnis werden, bei dem man gemeinsame Entdeckungen macht, seine Wahrnehmung schult, mit Klassenkameraden diskutiert und so seine Selbständigkeit übt. Die Eltern müssen aber vor allem dem Kind ihr Vertrauen schenken.

Gewalt

Offene und versteckte Gewalt belasten den Schulalltag zunehmend. Die damit verbundene Respektlosigkeit spiegelt sich beispielsweise in der Zunahme der verbalen Gewalt wider. Visitatorinnen und Visitatoren sind oft besorgt über den Sprachgebrauch der Jugendlichen, die vulgäre oder sexistische Ausdrücke verwenden. Es ist eine Binsenwahrheit, dass dies nicht ohne Einfluss auf die täglichen Umgangsformen bleiben kann.
Die Schule muss gegen brutale Filme vorgehen, welche die Jugendlichen aus dem Internet herunterladen und anschliessend mit dem Handys verschicken. Vieles davon bleibt von Eltern und Lehrpersonen unentdeckt. Taucht ein Verdacht auf, versuchen die Lehrkräfte rasch zu handeln. Die Eltern der betroffenen Jugendlichen werden angeschrieben. Auch wird das «Phänomen» im Team und in den Klassen thematisiert.
In Zusammenhang mit der Gewaltproblematik kommen wir zum Schluss, dass

  • die Lehrkräfte viel Zeit in Prävention und Konfliktlösungen investieren müssen;
  • die Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern hilft, Gewaltsituationen in einem Schulhaus zu kontrollieren;
  • die Schule ausserstande ist, alle Probleme aufzufangen, da sie die Jugendlichen in ihren Lebensräumen ausserhalb der Schule nicht begleiten kann.

Schulleitungen und Lehrkräfte tragen ihr Möglichstes bei zu Problem- und Konfliktlösungen; sie stossen jedoch mit ihren Bemühungen oft an die Grenzen ihrer Kapazität und sind in diesem Moment auf den Einbezug und auf die Unterstützung psychosozialer Beratungs- oder therapeutischer Kompetenzen angewiesen.

Drogen

Was den Lehrkräften auf der Oberstufe ebenfalls Sorgen bereitet, ist das Freizeitverhalten der Jugendlichen. Zunehmender Missbrauch von Alkohol, Cannabis und Nikotin wirkt sich negativ auf den Schulalltag aus. Ein Eingreifen seitens der Schule ist nicht immer möglich und manchmal erschwert das Verhalten der Eltern die Situation zusätzlich. Gewisse Gemeinden arbeiten nun mit Fachstellen zusammen und haben ein Regelwerk zu diesem Thema ausgearbeitet.
Fachleute empfehlen für die Suchtprävention klassenübergreifende Aktivitäten, zum Beispiel Workshops, bei denen sich die Jugendlichen in Themen vertiefen können, die sie interessieren.

Sparmassnahmen

Die Sparmassnahmen des Kantons, Stichwort Sanierungsprogramm 04, erschweren die Arbeit in den Schulgemeinden. Die Delegation von Aufgaben an die Gemeinden erhöht deren Kosten und vermehrt den Arbeitsaufwand. Die Umsetzung der Sparmassnahmen ergibt folgendes Bild:

  • Die Vorgaben der Bildungspolitik verlangen eine verstärkte Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Die aktuelle Sparpolitik dagegen führt dazu, dass Klassen vergrössert werden. Die individuelle Betreuung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen (Lern- und Verhaltensbehinderungen, spezielle Begabungen) wird somit erschwert. Trotz ausgewiesener ISF-Bedürftigkeit von einzelnen Kindern kann dieser Unterricht nicht immer im erforderlichen Rahmen durchgeführt werden. Für diese Schülerinnen und Schüler sind Sonderlösungen zu suchen. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch die Schulgemeinden zu tragen.
  • In kleineren Gemeinden schwankt die Schülerzahl stark und damit die Anzahl der bewilligten Vollzeiteinheiten. Insbesondere deren Herabsetzung, welche die Reduktion und die Zusammenlegung von Klassen erfordert und damit zu Entlassungen führt, belastet das Klima unter Lehrkräften und bei Schulbehörden.
  • Die Lektionen in Handarbeit und Werken wurden reduziert; mit der Folge, dass viele Kinder handwerkliche Fertigkeiten und handwerkliches Wissen nur noch unzureichend beherrschen. Unverständlicherweise erfolgt die Reduktion in einer Entwicklungsphase, in der die kognitive Reife anspruchsvollere und umfassendere handwerklichere Schulung erlauben würde.
  • Schwankende Schülerzahlen bewirken, dass an der Oberstufe der Schulbetrieb nur noch mit grossem Aufwand aufrecht erhalten bleiben kann. Eine mögliche Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden muss daher ins Auge gefasst werden. Das Angebot von drei Niveaustufen in den Hauptfächern kann in einigen Schulgemeinden nicht mehr aufrechterhalten werden. Somit können die Neuerungen nicht mehr umgesetzt werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden wurde und wird verschiedentlich angegangen. Die intensiven Gespräche führen aber nicht immer zum Erfolg.
  • Die Einführung des Englischunterrichts an der Primarschule ohne Aufstockung der Zahl der Lektionen macht wenig Sinn. Wer wird für diese zusätzlichen Kosten aufkommen müssen?

Kindergärten

Mit vielfältigen Themen werden heute die Kinder im Kindergarten gefördert: Sie erlernen unterschiedliche Fertigkeiten, finden sich in der Gruppe zurecht und werden in ihrer Entwicklung positiv unterstützt. Oft wird in den Kindergärten in der ersten Spielphase gezeichnet. Dabei arbeiten die Kinder ihrem Niveau entsprechend und entwickeln ihren Stil. Ideen werden ausgetauscht. Die Gemeinschaft motiviert auch zurückhaltende Kinder zur freien Zeichnung. Durch die tägliche Wiederholung stellt sich eine ruhige Stimmung ein. Unterschiedliches Verhalten zwischen Mädchen und Knaben fällt weniger ins Gewicht als Talent und Begabung.
Die Kindergärtnerinnen versuchen, im Unterricht möglichst alle Sinne der Kleinen anzusprechen. Grossen Stellenwert nehmen die Förderung von Musikalität und der Unterricht von Rhythmik ein. Beides fördert die Sprachkompetenz, steigert Konzentration sowie Leistungsfähigkeit und ist bei Kindern sehr beliebt.
Heilpädagogische Unterstützung im Kindergarten ist sehr verbreitet. Eine Fachkraft arbeitet auf emotionaler und sozialer Ebene mit denjenigen Kindern, die einen ausgewiesenen Förderbedarf haben. Leider ist die Zeit für individuelle Förderung sehr knapp bemessen.
Projektunterricht im Kindergarten hat zum Ziel, das eigenständige Lernen und Handeln sowie kommunikative und kooperative Fähigkeiten der Kinder zu fördern. Das «Würzburger Programm« ist ein Trainingsprogramm für die Sprache, mit dem die Kinder an die Standardsprache heran geführt werden. Tägliche Übungssequenzen von 15 Minuten Dauer bewirken eine Differenzierung von Silben und Lauten, erweitern den Wortschatz und verstärken die auditive Wahrnehmung. Die Kinder machen mit diesem Projekt raschere Fortschritte, hören bewusster zu und versuchen, die Standardsprache spielerisch anzuwenden. Die Verwendung der Standardsprache bereits im Kindergarten vereinfacht auch für die fremdsprachigen Kinder den Zugang zur deutschen Sprache. In einigen Klassen wird deshalb das «Würzburger Programm» im Unterricht verwendet oder es werden ganze Sequenzen, zum Beispiel am Nachmittag, in deutscher Sprache durchgeführt.

Privat-, Heim- und Sonderschulen

Privatschulen

Die Privatschulen kennen unterschiedliche Ausrichtungen. Meist arbeiten die Lehrkräfte mit kleineren Klassen und haben damit die grössere Möglichkeit zu individueller Betreuung. Privatschulen unterrichten vermehrt Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen. Viele Kinder und Jugendliche haben massgeschneiderte Programme und können in ihrem selbst gewählten Tempo arbeiten. Grossen Wert legen die Lehrpersonen auf gezielte Hilfeleistung und Lernen ohne Angst.
Privatschulen sind vorwiegend als Tagesschulen organisiert und bieten einen geschützten Raum, in dem zahlreiche Kinder und Jugendliche erstarken können.
In manchen Privatschulen fallen wohnlich eingerichtete Räume auf, die zu einem guten
Lernklima beitragen. Andererseits gibt es Schulen mit lieblos gestalteten Klassenzimmern.

Heimschulen

Die Nachfrage nach Heimplätzen für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche ist sehr gross. Die Arbeit in diesen Schulheimen stellt eine enorme Herausforderung dar. Der Unterricht findet in der Regel im Mehrklassenverband statt, was sehr anspruchsvoll ist. Persönliche und allenfalls auch soziale Probleme der Schülerinnen und Schüler, Aggressivität, fehlende Motivation bis hin zu Arbeitsverweigerung müssen aufgefangen und verarbeitet werden; ein zielgerichteter Unterricht und klar strukturierte Lektionen sind nur begrenzt möglich. Immer mehr Kinder und Jugendliche reagieren auf die Probleme der heutigen Gesellschaft und der zunehmenden Zerrüttung ihrer Familie mit psychischen Problemen: Die Mädchen mehrheitlich mit Essstörungen, die Knaben mit Aggressivität und Schulverweigerung.
Ein beschränkter Zeitraum muss genügen, um bei den Schülerinnen und Schülern das seelische Gleichgewicht wieder herzustellen und sie so zu fördern, dass sie wieder eine Perspektive vor sich haben. Es ist eine grosse Herausforderung für die Lehrkräfte und Therapeuten, die jungen Menschen aus ihrer Lethargie und Resignation herauszuholen.
Eine offene und konstruktive Zusammenarbeit ist wichtig, um der täglichen Gratwanderung im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen gewachsen zu sein. Grossen Stellenwert hat die Weiterbildung, wobei auf pädagogischer Ebene der Umgang mit Verhaltensstörungen ein zentrales Thema bildet.

Sonderschulen

In den Sonderschulen für körper- und mehrfachbehinderte Kinder werden bestimmte Themen mit möglichst allen Sinnen erlebt. Die Unterrichtsformen sind individuell abgestimmt; jede Schülerin und jeder Schüler hat einen Tagesplan, worin die einzelnen Therapien eingetragen sind. Auf gemeinsame Erlebnisse, sei das Singen, Spielen oder sogar Hockeyspielen wird viel Wert gelegt. Bei Schwerstbehinderten, die weder sprechen noch gehen können, versucht man, mit Musik oder leichtem Schaukeln eine Reaktion zu entlocken. Bildungsfähige Kinder lernen lesen und rechnen, normal begabte Kinder werden nach dem Lehrplan unterrichtet.
Sonderschulen arbeiten teilweise mit modernsten Mitteln. Sie sind innovativ und die Ausstattung der Klassen- und Zusatzräume ist fast überall sehr gut.

In den meisten Sonderschulen spüren wir einen guten Teamgeist, grosse Selbstverantwortung und die Kraft des gemeinsamen Wirkens zu Wohle der anvertrauten Kinder. Die Schüler und Schülerinnen werden liebevoll betreut und gefördert. Angesichts der vielschichtigen Probleme aus dem Alltag und dem Umfeld der Kinder bewältigen die Heil- und Sozialpädagogen eine enorme Aufgabe.
Über Jahrzehnte hinweg wurden Kinder mit Behinderungen in separaten Schulen gefördert. Das war gesetzlich festgelegt und in Leitbildern verankert. Neuerdings wird das Gegenteil verlangt: Die Sonderschulung soll möglichst in die Regelschule integriert werden. Das bedeutet, dass die sogenannte Integrative Sonderschulung, die erst am Anfang steht, in Zukunft zur Alltäglichkeit wird.

Tätigkeit der Gemeindeschulpflegen

Alle Schulgemeinden stehen in einem umfassenden, sehr viel Zeit in Anspruch nehmenden Veränderungsprozess. Vor allem die kantonalen Sparmassnahmen, die sinkenden Schülerzahlen und die Umsetzung der Verordnungen zum neuen Volksschulgesetz bereiten vielen Schulpflegen Mühe, und es brauchte zusätzliche Sitzungen und Gespräche, um Lösungen zu finden.
Schulleitungen sind praktisch überall erfolgreich eingesetzt. Eine Entlastung der Schulpflege und der Rückzug von vielen operativen Geschäften ist Folge davon. Die meisten Schulpflegen reduzierten deshalb auf die neue Amtsperiode hin die Anzahl ihrer Mitglieder.
Viele Gemeinden hatten am Ende des Schuljahres 05/06 grössere Wechsel und Umstrukturierungen in der Schulpflege zu bewältigen. Diese Arbeiten und die Einführung der neuen Behördenmitglieder beanspruchte die Verwaltung sehr stark.
Jede Schulgemeinde setzte sich neben der vorgegebenen Behördentätigkeit in ihrer strategischen Planung vielfältige zusätzliche Schwerpunkte. Beispiele dafür sind:

  • Einführung von Schulsozialarbeit
  • Einsatz von Seniorinnen und Senioren
  • Blockzeiten auf der Primarschule
  • Ablösung der Kleinklassen durch ISF
  • Integrativer Sprachheilkindergarten
  • Biblische Geschichte als Freifach an der Primarschule
  • Abbau von Klassen und Lektionen
  • Bildung von Mehrjahrgangsklassen
  • Versuchsweise Einführung von Grundstufenklassen
  • Einführung des Englischunterrichtes ab der 2. Primarklasse
  • Neugestaltung 9. Schuljahr

(Ausführungen dazu finden sich teilweise oben unter II. Stand der Schule.)

Tätigkeit der Bezirksschulpflegen

Allgemeines

Dieses Jahr stand wiederum im Zeichen der Einführung des Neuen Volksschulgesetzes und dessen Verordnungen. Für die Bezirksschulpflege war es das zweitletzte Amtsjahr vor der endgültigen Abschaffung. Trotzdem haben wir unsere Kernaufgabe, den Unterrichtsbesuch, weiter wahrgenommen und sind auch bei der Lehrerschaft auf ein breites Echo gestossen. Unsere Behörde legt Wert darauf, den Lehrerinnen und Lehrern der Schulen und Kindergärten als Vertrauensorgan und als beratende Instanz zu begegnen, der in erster Linie das Wohlbefinden der Lehrkräfte und der Schülerschaft am Herzen liegt. Meistens wurden die Visitatorinnen und Visitatoren in den Schuleinheiten freundlich empfangen und mit den nötigen Informationen über die schulischen Aktivitäten und den Beobachtungsschwerpunkt versorgt.
Oft kommen fremdsprachige Eltern mit den Schreiben der Schulpflegen nicht zurecht. Diese Eltern kennen unser Schulsystem nicht und sind froh, wenn sie Mitglieder der Bezirksschulpflege als Auskunfts- oder Schlichtungsstelle kontaktieren können. Ein geduldiges Zuhören oder ein Ratschlag kann vieles klären.
Nun beginnt das letzte Amtsjahr der Bezirksschulpflege. Wir werden unsere Aufgabe weiterhin wahrnehmen und freuen uns auf die bisherige gute Zusammenarbeit.

Rekurse und Beschwerden

Wie in den vorangehenden Jahren betrafen die meisten Rekurse die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu einer bestimmten Lehrkraft oder in ein bestimmtes Schulhaus. Die gesetzlichen Grundlagen lassen in diesen Fällen nicht immer einen eindeutigen Entscheid zu. Wenn immer möglich werden die örtlichen Verhältnisse beachtet. Die Bezirksschulpflegen erlauben sich, ihren Ermessensspielraum zu nutzen; etwa dann, wenn es um das Abwägen der Verhältnismässigkeit geht. Gespannt darf man sein, wie dereinst der Bezirksrat solche Rekurse behandeln wird.
Klärende Gespräche mit den Rekurrenten führten oft zu Rückzügen oder es wurden für beide Seiten akzeptable Lösungen gefunden.
Das Delegieren von Schullaufbahnentscheiden an die Schulleitungen lässt die Schulpflegen neu zur 1. Rekursinstanz werden. Damit sind sowohl Schulpflegen als auch Schulleitung gefordert, sich mit den formalen Aspekten des Rekursverfahrens auseinanderzusetzen.

Dank

Die Bezirksschulpflegen bedanken sich bei der Lehrerschaft, den Schulleitungen und den Schulpflegen für die Zusammenarbeit und das Vertrauen, das ihnen im vergangenen Schuljahr entgegengebracht wurde.

Rekursstatistik

Im Schuljahr 2005/2006 gingen bei den Bezirksschulpflegen 461 Rekurse ein (2004/05: 454). Aus dem Vorjahr waren noch 37 (37) pendente Fälle zu behandeln, während bis zum Stichtag 15. August 2005 27 (49) unerledigt blieben.
Die Bezirksschulpflegen behandelten demnach im Berichtsjahr 472 (491) Rekurse, was einer Abnahme von 19 Rekursen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auf 48 (41) Rekurse wurde nicht eingetreten oder es erfolgte eine Überweisung an eine andere Behörde. In 83 (84) Fällen erfolgte ein Rückzug durch die Rekurrenten und durch Wiedererwägungsentscheide der Schulpflegen wurden 51 (61) Rekurse, gegenstandslos. 216 (216) Rekurse wurden abgewiesen, 74 (66) Rekurse ganz oder teilweise gutgeheissen. Die Art der Erledigung von Rekursfällen entspricht wiederum dem langjährigen Mittel.
In diesem Berichtsjahr bilden die Einsprachen gegen Zuteilungsentscheide der Gemeindeschulpflegen wegen unzumutbarer Schulwege oder Kostenübernahme/ Beteiligung an Sonder- bzw. Privatschulen den häufigsten Rekursgrund. Mit 278 (265) Einsprachen erfolgte gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme.
Der bisherige Stand von 454 eingegangenen Rekursen bei den Bezirksschulpflegen im letzten Jahr, erfolgte im Berichtsjahr mit 461 Rekursen eine Zunahme von 7 Rekursen.
Im Schuljahr 2005/2006 gingen bei der Bildungsdirektion 58 (41) Rekurse ein. 8 (3) Rekurs wurde ganz, 1 (4) teilweise gutgeheissen, deren 9 (6) abgewiesen. 18 Rekurse (12) wurden zurückgezogen, auf 6 (4) wurde nicht eingetreten. Ende des Schuljahres 2005/2006 waren bei der Bildungsdirektion 16 (12) Rekurse noch unerledigt.

Wünsche und Anregungen der Bezirksschulpflegen 2005/2006 sowie Stellungnahmen des Bildungsrates

Aufnahmeprüfungen in Gymnasien

Die Schulpräsidenten des Bezirks Uster wünschen eine Vorverlegung der Aufnahmeprüfungen ins Gymnasium (Vorschlag: März).
Die Stellenplanung wird durch die späte Bekanntgabe der Ergebnisse, die erst nach der Kündigungsfrist für Lehrkräfte erfolgt, sehr erschwert.
Welche Möglichkeiten sieht die Bildungsdirektion, um die Schulpflegen in diesem Bereich spürbar zu entlasten?
(Uster)

Der Wunsch nach der Vorverlegung der Aufnahmeprüfung in die Gymnasien war in den letzten Jahren immer wieder einmal ein Thema und wurde von den Verantwortlichen mehrfach geprüft.
Tatsächlich kann dem Anliegen aus Sicht der Volksschule ein gewisses Verständnis entgegengebracht werden. Stellenplanung und Klassenbildung lassen sich dann relativ einfach durchführen, wenn die genaue Zahl der Schülerinnen und Schüler, welche die Sekundarstufe besuchen, möglichst frühzeitig bekannt ist. Andrerseits sprechen schulorganisatorische Gründe gegen eine Vorverlegung der Aufnahmeprüfungen in den März. Die Anmeldungen an die Gymnasien haben eine bestimmte Vorlaufzeit. Bei der Anmeldung an die Prüfungen müssen die Erfahrungsnoten aus den Januarzeugnissen der Schülerinnen und Schüler bekannt sein. Zumindest anfangs März sind in einigen zürcherischen Schulen noch Ferien. Zudem hätten an der Prüfung erfolgreiche Schülerinnen und Schüler weitere fünfeinhalb Monate an der Primarschule zu verbringen, was in Einzelfällen zu Motivationsproblemen führen könnte.
Fragen um die Festsetzung zu Terminen wecken immer wieder Emotionen und führen zumindest engagierten Diskussionen. Vorliegendenfalls hat sich das Datum der Aufnahmeprüfungen im Mai aus Sicht der Mittelschulen bewährt. Dieses war auch in der breit angelegten Vernehmlassung zur Verkürzung der Mittelschuldauer auch nicht bestritten. Der Bildungsrat möchte am bestehenden Termin für die Aufnahmeprüfungen festhalten.

Ausbildung und Bezahlung der Schulleiter

Trotz Verbesserungen erhalten wir die Rückmeldung, dass die Arbeit der Schulleitungspersonen finanziell noch nicht genügend hoch abgegolten wird.
Zudem scheint die Ausbildung für die neuen Aufgaben noch nicht überall erfolgt zu sein. Besonders die psychologisch heikle Mitarbeit in der Beurteilung von Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen müsste gut vorbereitet sein, um eine Rollenkonfusion Führungskraft/ Kollegin/e zu vermeiden.

Was ist diesbezüglich in nächster Zeit geplant?
(Zürich)

Schulleiterinnen und Schulleitern kommt bei der Entwicklung und bei der Qualitätssicherung der Schulen eine zentrale Rolle zu. Für diese Aufgabe sind sie sorgfältig und gründlich vorzubereiten. Aus diesem Grund werden im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes gezielte Weiterbildungen angeboten. So werden die amtierenden und künftigen Schulleiterinnen und Schulleiter unter anderem auf ihre Aufgabe als Vorgesetzte vorbereitet. Ein spezielles Weiterbildungsmodul, welches sich grosser Nachfrage erfreut, wurde zusammen mit der Pädagogischen Hochschule des Kantons Zürich entwickelt. Ziel und Inhalt dieses Moduls sind einer fördernden und fordernden Personalentwicklung und Personalförderung gewidmet. Auf diese Weise wird der Konflikt Vorgesetzte/r / Kollege/in thematisiert, aktiv angegangen und vermieden.
Die Mitwirkung bei der Beurteilung der Lehrpersonen führt zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung der Schulleiterinnen und Schulleiter. Dieser Tatsache wird mit einer 20% Erhöhung der Entlastung der Schulleiter und Schulleiterinnen gegenüber der Regelung im Schulversuch mit teilautonomen Schulen begegnet. Der Meinung des Regierungsrates hat sich auch der Kantonsrat in seiner Sitzung von Mitte November 2006 angeschlossen und die Lehrerpersonalverordnung entsprechend angepasst.

Einführung Mittagstisch

Sparbemühungen sind grundsätzlich zu unterstützen, jedoch nicht immer sinnvoll. Die Einführung eines Mittagstisches bei nicht ausgewiesenem Bedürfnis verursacht unnötige Kosten.
(Andelfingen)

§ 27 Abs. 3 des Volksschulgesetzes fordert Tagesstrukturen, die über das Blockzeitenangebot hinausgehen. Diese müssen jedoch nur im Bedarfsfall angeboten werden. So hält § 27 der Volksschulverordnung in den Abs. 2 und 3 fest, welche Angebote einem tatsächlichen Bedarf entsprechen, welche Zeiten abzudecken sind und wie bei Einzellösungen dem Bedarf nach (Tages)Betreuung nachgekommen werden kann.
Das Volksschulamt hat für die Gemeinden einen Fragebogen ausgearbeitet, der diesen hilft, den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsangeboten zu ermitteln. In diesem Fragebogen werden die Eltern auch nach ihrer Zahlungsbereitschaft befragt, sieht die Volksschulverordnung doch eine Kostenbeteiligung der Eltern bis zur vollen Kostendeckung vor. Durch diese sorgfältige Abklärung wird es möglich sein, nur Angebote, die einem echten Bedürfnis entsprechen, zu installieren. Gemäss den gesetzlichen Regelungen und nach einer sorgfältigen Bedarfserhebung ist die Führung eines Mittagstisches, ohne dass ein ausgewiesenes Bedürfnis vorliegt, nicht möglich.

Englisch-Lehrmittel

Das vom Volksschulamt vorgeschriebene neue Englischlehrmittel für die Primarschule vermag die Lehrkräfte in keiner Hinsicht zu überzeugen. Mit den bei uns seit 6 Jahren gemachten Erfahrungen mit «Englisch an der Primarschule» sind die Lehrkräfte zur Erkenntnis gelangt, dass auf dem Markt eine grosse Auswahl deutlich besserer Lehrmittel vorhanden ist, welche auch ebenso deutlich kostengünstiger sind.
Die Englischlehrmittel sollten dringendst überdacht und ersetzt werden, resp. der Gebrauch alternativer Lehrmittel erlaubt werden.
(Bülach)

Der Bildungsrat beschloss am 14. März 2003, dass ab Schuljahr 2006/07 alle Gemeinden mit der rollenden Einführung des Englischunterrichts ab der zweiten Primarklasse beginnen müssen. Hierzu wurden die Unterrichtsmaterialien «first choice» als obligatorisch für den Englischunterricht an der Unterstufe erklärt. Zur Sicherstellung eines nahtlosen Überganges beschloss der Bildungsrat zudem, ein weiterführendes Englischlehrmittel für die Mittelstufe in Zusammenarbeit mit der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ILZ erarbeiten zu lassen. Seit Beginn des Schuljahres 2006/07 ist nun «Explorers 1» für das 4. Schuljahr im Einsatz, die Bände für das 5. und 6. Schuljahr sind noch in Vorbereitung. Die von der Bezirksschulpflege Bülach vorgebrachte Kritik kann sich demnach nur auf das Unterstufenlehrmittel «first choice» beziehen, das seit etwas mehr als einem Jahr vollständig vorliegt. Im Moment handelt es sich um ein «provisorisch-obligatorisches» Lehrmittel und muss nach drei Jahren von der Schulsynode des Kantons Zürich einer eingehenden Begutachtung unterzogen werden. Im Anschluss an diese Überprüfung werden Kantonale Lehrmittelkommission und Bildungsrat allfällige Massnahmen beschliessen. Zudem hat das Lehrmittelsekretariat des Volksschulamtes in Rücksprache mit der ILZ und den Projektleitungen der beiden Lehrmittelprojekt «first choice» und «Explorers» beschlossen, die Rückmeldungen aus der Praxis laufend zu sammeln und zu gegebener Zeit eine Umfrage bei der Lehrerschaft durchzuführen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für den Englischunterricht an der Primarstufe neu eine Elternbroschüre entwickelt wurde, die auch Auskunft gibt über die Verwendung der beiden erwähnten Lehrmittel an der Primarstufe.

Ferien und schulfreie Tage

Gemäss § 32 der neuen Volksschulverordnung sind die möglichen vier zusätzlichen Freitage genauer definiert. Wir sehen, dass neu der Gründonnerstag zum Feiertag erklärt
wird, um daraus weiter verlängerte Ostertage zu generieren.
Erachtet der Bildungsrat dies sowie die Verlängerung der Sommerferien (Freitag vor den Ferien auch schon schulfrei) als statthaft?
(Horgen)

Als Ersatz für in die Ferien fallende Feiertage stehen den Gemeinden gemäss § 32 Volksschulverordnung maximal vier Tage pro Schuljahr zu, die für lokale Feiertage oder Brückentage (Tage zwischen zwei Feiertagen) verwendet werden. Diese dürfen nicht zu einer zusätzlichen Ferienwoche führen. Ein Anspruch der Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen auf diese zusätzlichen unterrichtsfreien Tage besteht allerdings nicht.

In der Praxis bewährt sich diese Bestimmung weitgehend. In vielen Fällen sind schüler- und elternfreundliche Lösungen möglich.
Unter diesem Gesichtspunkt kann es toleriert werden, wenn in Gemeinden, in denen das Kontingent der vier Freitage nicht vollständig ausgeschöpft wird, der Gründonnerstag ausnahmsweise als schulfrei erklärt wird. An vielen Orten werden über Ostern auch nicht eigentliche Ferien angesetzt, so dass nur eine «Osterpause» stattfindet.
Den Freitag vor den Sommerferien als schulfrei zu erklären, wäre allerdings nicht statthaft und würde nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. Eigentliche Ferienverlängerungen sind nicht gestattet. Ausnahmen vermögen höchstens langjährige und der Tradition verpflichtete lokale Feiertage zu begründen, so zum Beispiel die Wetziker-Chilbi am ersten Schultag nach den Sommerferien.

Heikle Daten

Bei Klassen-, Stufen- oder Ortswechseln von Schülerinnen und Schülern wären oft wichtige und aussagekräftige Informationen an die übernehmenden Lehrkräfte zu vermitteln. Es bestehen aber grosse Unsicherheiten, welche Angaben aus Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben werden dürfen.
Gibt es klare Regelungen, an die sich Lehrkräfte halten können?
(Meilen)

Bei der Überweisung von einzelnen Schülerinnen und Schülern in eine andere Schulstufe, in ein anderes Schulhaus oder in eine andere Schulgemeinde müssen Personendaten weitergegeben werden. Das Volksschulamt erarbeitete vor einigen Jahren gemeinsam mit der Vereinigung der Schulsekretärinnen und Schulsekretären sowie dem Datenschutzbeauftragten des Kantons ein einheitliches Formular für die Schülerüberweisung. Bei einem Übertritt zu erfassen sind folgende Daten:

- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Heimatort
- Geschlecht
- Muttersprache
- Konfession

Bei der Konfession darf nur die Zugehörigkeit zu einer der drei im Kanton Zürich anerkannten Landeskirchen erfasst werden. Diese Konfessionszugehörigkeiten werden im Auftrag der entsprechenden Kirchgemeinden erfragt. Die Erfassung anderer Religionszugehörigkeiten ist nicht gestattet, da die Religionszugehörigkeit für die Aufgabenerfüllung der Schule nicht relevant ist.
Weiter erhoben werden:

  • Klasse
  • bisherige Lehrperson
  • Inhaber der elterlichen Sorge
  • allfällige Tagesbetreuung
  • Datum des Austritts aus der bisherigen Schule

Zudem werden Abklärungen von Stütz- und Fördermassnahmen, Dispensationen sowie auswärtige Schulung erfasst, dies jedoch höchstens während der letzten zwei Jahre und nur insofern sie noch aktuelle Unterrichtsrelevanz besitzen.
Die Erziehungsberechtigten und die Schulpflege/Schulleitung nehmen im Rahmen der Transparenz mittels Unterschrift vom Überweisungsblatt Kenntnis. Die Eltern können ausserdem in einer speziellen Rubrik «Bemerkungen» das Blatt mit wichtigen Informationen (zum Beispiel «leidet an einer Bienenallergie») ergänzen.

Das Formular ist zu finden unter zh.ch/volksschulamt > Downloads > Formulare > Schüleradministration und enthält alle geeigneten und für die Überweisung von Schülerinnen und Schüler erforderlichen Daten.

Kommunikationsprobleme von fremdsprachigen Eltern

Bei fremdsprachigen Eltern mit geringen Deutschkenntnissen besteht das Problem der Kommunikation zwischen ihnen und den Lehrpersonen ihrer Kinder. Wir erachten es als selbstverständlich, dass deshalb zu Elterngesprächen über Schullaufbahnentscheide (Promotion, Remotion, Ein- und Umstufungen usw.) jeweils ein Dolmetscher beigezogen wird.
Für die vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Lehrpersonen ist aber auch eine umfassende Alltagskommunikation notwendig. Die Eltern sollten in der Lage sein, Mitteilungen der Lehrkräfte (Elternbriefe, Einträge im Kontaktheft usw.) zu verstehen, was häufig nicht der Fall ist.
Wie weit liegt es in der Verantwortung der Schule bzw. der Eltern, dass diese Alltagskommunikation verstanden wird? Gibt es diesbezügliche Empfehlungen des Bildungsrates?
(Horgen)

Zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern sind gemäss Volksschulgesetz beide Seiten verpflichtet. Das sprachliche Medium der Zusammenarbeit ist in der Regel die deutsche Sprache. Selbstverständlich ist es wichtig, dass möglichst alle Eltern so gut Deutsch beherrschen, dass sie sich in Schul- und Erziehungsfragen verständigen können. Eine gesetzliche Pflicht, die Lokalsprache (Deutsch) zu lernen, besteht in der Schweiz nicht. Der Bildungsrat hat neue «Leitlinien zu Bildung und Integration» in Vorbereitung, in denen er die klare Erwartung an alle Eltern von Schulkindern formulieren will, dass sie - im Interesse eines erfolgreichen Lernens ihrer Kinder – selbst Deutsch lernen. Gemeinden und Schulen können das Deutschlernen von Eltern mit geeigneten niederschwelligen Kursangeboten, wie zum Beispiel die bewährten Kurse «Deutsch für Mütter», unterstützen.
Eine Tatsache ist jedoch, dass heute ein Teil der eingewanderten Eltern nicht in der Lage ist, sich in Schul- und Erziehungsfragen auf Deutsch zu verständigen. In diesen Fällen ist es sowohl für die Schule wie auch für die Eltern von Nutzen, dass Personen, die übersetzen und interkulturell vermitteln, die Verständigung in wichtigen Fragen ermöglichen. Viele Gemeinden und Schulen haben selbst ein Netz solcher Personen aufgebaut und machen gute Erfahrungen damit. Neu gibt es eine zentrale Stelle, die solche Personen bei Bedarf vermittelt (www.medios.ch ; eine vom Bund unterstützte Vermittlungsstelle). Das Volksschulamt stellt einige übersetzte Informationsschriften zur Verfügung, um Eltern in verschiedenen Sprachen über wichtige Aspekte der Zürcher Volksschule zu informieren (zh.ch/volksschulamt).

Neues Volksschulgesetz

Damit keine rechtsfreien Lücken entstehen wünschen wir dringend, dass Verordnungen schnell erarbeitet werden und die Rechtsgrundlagen im Volkschulgesetz verankert werden. Ohne diese Verordnungen besteht die Gefahr, dass geänderte Themen von den Schulen und Eltern nicht respektiert werden.
(Affoltern)

Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2006 die Volksschulverordnung, die Lehrerpersonalverordnung und die Übergangsordnung zum Volksschulgesetz beschlossen. In den Beschlüssen ist die Inkraftsetzung der einzelnen Paragrafen des Volksschulgesetzes, des Lehrerpersonalgesetzes und der Verordnungen geregelt. Wenn immer möglich, wurden die Bestimmungen auf Beginn des Schuljahres 2006/07 in Kraft gesetzt. Dies betrifft beispielsweise Regelungen über den Schulort, den Schulbetrieb, die Promotion oder die Disziplinarmassnahmen. Einzelne Bestimmungen, die beispielsweise diejenigen Teile des Gesetzes regeln, welche die Bezirksschulpflegen betreffen, können erst auf Beginn des Schuljahres 2007/08 in Kraft gesetzt werden. Gleiches gilt für die Privatschulen.
Bei zwei Verordnungen stehen die Beschlüsse der Regierung noch aus. So soll die Finanzverordnung in den nächsten Monaten erlassen werden. Die Paragrafen dieser Verordnung treten auf den 1. Januar 2008 in Kraft.
Die Überarbeitung der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen beansprucht mehr Zeit als ursprünglich geplant. Einerseits gilt es, die zahlreich eingegangenen Wünsche und Anregungen sorgfältig auszuwerten und in der Überarbeitung nach Möglichkeit zu berücksichtigen und andererseits die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) einzuplanen. Mit einem Beschluss ist in der ersten Hälfte 2007 zu rechnen.

Neues Volksschulgesetz – Information aus der Bildungsdirektion

Im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des neuen Volksschulgesetzes sind die Schulpflegen auf die Hilfe des Volksschulamtes angewiesen. Es wäre zu begrüssen, wenn die benötigten Informationen frühzeitig, klar formuliert und benutzerfreundlich dargestellt bei den Schulpflegen eintreffen würden.
Was gedenkt der Bildungsrat zu tun, um den Bedürfnissen der Schulpflegen gerecht zu werden?
(Meilen)

Das Volksschulamt misst einer fristgerechten und umfassenden Information aller Beteiligten ein grosses Gewicht zu. So sind denn rund 20 Handreichungen und Merkblätter zu den verschiedensten Themen geplant oder bereits realisiert.
Die Reaktionen auf die Unterstützungsmaterialien sind durchwegs positiv. Die örtlichen Behörden, speziell die Umsetzungsbeauftragten des neuen Volksschulgesetzes in den Gemeinden, fühlen sich gut unterstützt und entlastet. Die Unterstützung der Gemeinden beim neuen Volksschulgesetz ist Sache der Bildungsdirektion, nicht des Bildungsrats. Dem Wunsch nach Benutzerfreundlichkeit konnte und kann vollumfänglich nachgekommen werden.
Die vorgängig erwähnten Handreichungen werden durch gezielte regionale Informationsveranstaltungen und verschiedenen Tools begleitet. So ist es den Gemeinden zum Beispiel möglich, den ganzen Verlauf der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes in einem Planungstool abzubilden. Ein Standortbestimmungstool benennt die anstehenden Arbeiten in den Gemeinden und verweist auf zur Verfügung stehende Unterstützungsmaterialien.
Alle Gemeinden erhalten zudem Beratung und Unterstützung durch Mitarbeitende des Volksschulamtes am Ort. Gemeinsam mit dem/der Umsetzungsbeauftragten und der örtlichen Steuergruppe wird der Verlauf der Umsetzung besprochen, Fragen geklärt und im Bedarfsfall an grösseren örtlichen Veranstaltungen informiert.

Neues Volksschulgesetz – Kindergarten – Klassengrösse

Mit der Kantonalisierung des Kindergartens wird die Klassengrösse ansteigen. Dies ist problematisch, da zunehmend sozial auffällige Kinder im Kindergarten anzutreffen sind. Die nordeuropäischen Staaten, die in der PISA-Studie die vorderen Plätze einnehmen, investieren speziell in die untersten Schulstufen, um einen guten Boden für den weiteren Verlauf der Schulentwicklung legen zu können. So gesehen, müssten die Kindergarten-Klassen eher kleiner als grösser werden.
Wie stellt sich der Bildungsrat dazu?
(Winterthur)

Die Rückmeldungen der Schulpflegen zeigen, dass knapp 50 % der Schulgemeinden die kantonalen Vorgaben bezüglich Vollzeiteinheiten bereits erfüllen und entsprechend keine weiteren Stellen oder Stellenprozente abbauen müssen bzw. teilweise sogar zusätzliche Stellenprozente erhalten. Dieser Sachverhalt zeigt, dass die Vorgaben des Kantons realistisch sind.
In den bisherigen Empfehlungen zum Kindergarten wurde von einem Klassendurchschnitt von 20 Schülerinnen und Schülern ausgegangen. Mit der sozialindizierten Zuteilung von Vollzeiteinheiten wird der kantonale Klassenschnitt künftig maximal 18.45 Schülerinnen und Schüler betragen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass künftig eine bestimmte Zahl von Vollzeiteinheiten für die integrative Förderung reserviert wird.

Neues Volksschulgesetz - Schulleitung/Rektor

Eine Gemeinde unseres Bezirks hat bereits einen Rektor für die gesamte Schule angestellt. Andere Gemeinden liebäugeln auch damit, da sie sich dadurch eine weitere Entlastung für die Schulpflege erhoffen. § 44 VSG und § 45 VSV halten die Kompetenzen der Schulleitungen fest, die ja nicht abgetreten werden können.
Wie stellt sich der Bildungsrat dazu, wenn in den Gemeinden neben den Schulpflegen und deren Präsidien, den Schulleitungen und den Schulsekretariaten noch weitere Personen oder Institutionen wie ein Rektor/eine Rektorin eingesetzt und mit Kompetenzen versehen werden?
(Horgen)

Das Gesetz schreibt einen Teil der Kompetenzen der Schulpflege und Schulleitungen explizit fest. Diese im Gesetz erwähnten Aufgaben können nicht delegiert werden (vgl. VSV §§ 44, 45). Ebenso wenig können die Schulleitungsstunden an Dritte weitergegeben werden.
Daraus ergibt sich, dass zwischen die Schulpflege und die Schulleitung keine weitere Hierarchiestufe im Sinne eines/r Oberschulleiters/in oder Rektors/in eingefügt werden kann. Will die Schulpflege sich im pädagogischen Bereich entlasten, so kann sie als Erweiterung ihres Stabes neben dem Schulsekretariat auch einen pädagogischen Sekretär oder Sekretärin als Gemeindeangestellte oder ein/e Schulkoordinator/in einstellen. Eine solche Stelle kann die Geschäfte der Schulpflege vorbereiten, kann aber nicht mit Kompetenzen ausgestattet werden.

Privatschulen

Mit dem neuen Volksschulgesetz ist die Aufsicht über die Privatschulen an die Bildungsdirektion übergegangen.
Wer genau ist in der Bildungsdirektion zuständig für diese Aufsicht? Wie erfolgt sie? Welche Rolle spielt die Gemeindeschulpflege zukünftig in der Aufsicht über die Privatschulen?
(Uster)

Gemäss den neuen, ab Schuljahr 2007/2008 geltenden Bestimmungen (§ 70 Volksschulgesetz in Verbindung mit § 72 Volksschulverordnung) ist die Bildungsdirektion für die Aufsicht über die Privatschulen und deren Lehrpersonen zuständig. Durch diese Neuregelung werden einzelne Schulpflegen, die in der Vergangenheit durch diese Aufgabe oftmals stark belastet waren, entlastet.
Die Ausgestaltung der Aufsicht, für die das Volksschulamt zuständig ist, basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre, dass die Privatschulen in ihrem eigenen Interesse grossmehrheitlich einen guten Unterricht anbieten. Es ist deshalb lediglich vorgesehen, zu überprüfen, ob die Bewilligungsvoraussetzungen noch erfüllt sind. Dies im Gegensatz zu den öffentlichen Volksschulen, in denen durch die Fachstelle Schulbeurteilung eine umfassende Qualitätsüberprüfung vorgenommen wird.
Die Aufsicht an Privatschulen geschieht einerseits mittels Berichterstattung, andererseits mittels Schulbesuchen. Um bei allfälligen Missständen schnell und unbürokratisch handeln zu können, ist die Bildungsdirektion befugt, bei erheblichen Zweifeln eine externe Beurteilung anzuordnen, z.B. eine Fachaufsicht bei einer Lehrperson.
Die Gemeinde ist inskünftig von der Aufgabe, Privatschulen auf ihrem Gemeindegebiet zu beaufsichtigen, gänzlich entlastet.

Qualitätsabbau im Deutschunterricht

Mit grossem Einsatz haben Schulen auf die durch die PISA-Studien bestätigten Leseschwächen unserer Schülerinnen und Schüler reagiert. In einer Mehrzahl von Gemeinden sind Leseprojekte, durchgeführt worden. Lesenacht, Lesepässe, Unterrichtsreihen zu Sinnentnehmendem Lesen, Zeitungsprojekte und Aktionen in Zusammenarbeit mit den Ortsbibliotheken zeugen von grossem Einsatz und Ideenreichtum, wenn es darum geht, die Lesekompetenz der Kinder zu fördern.
Der empfindliche Abbau der in Deutscher Sprache unterrichteten Fächer an der Unterstufe im Zuge der Einführung des Englischunterrichts trifft willige Lehrkräfte, die sich der hohen Qualitätsansprüche bewusst sind, hart. Es ist zu befürchten, dass künftig Kinder allgemein mit weniger Kompetenzen in den Grundtechniken Lesen, Schreiben, Sprechen und Verstehen in die Mittelstufe entlassen werden. Den Mittelstufenlehrerkräften ist es überlassen, die (notwendigen) Standards in Deutsch und den zwei Fremdsprachen bis zum Übertritt in die Oberstufe zu gewährleisten. Der Stoffdruck auf der Mittelstufe ist jetzt schon ausgereizt.
Ein Qualitätsabbau der Leistungen in Deutsch und, - was sich aus pädagogischer Sicht noch gravierender auswirken könnte-, ein Motivationsabbau in der Lehrerschaft ist unbedingt zu verhindern.
Findige Schulen reagierten bereits mit ausgeklügelten Stundenplänen im Zuge der Umsetzung der Blockzeiten. Die Schülerinnen und Schüler kommen so zu mehr Deutschlektionen, allerdings nicht zum Nulltarif. Die Einführung des Englischunterrichts wird somit an die Gemeinden delegiert: Will man keinen Qualitätsverlust hinnehmen, müssen mehr Mittel seitens der Gemeinde gesprochen werden.
Die sehr kurzfristige Änderung der Stundentafeln durch die Bildungsdirektion setzen Schulgemeinden und Lehrerschaft enorm unter Druck. Finanzschwache Gemeinden können kaum reagieren. Dass die Einführung des Englischunterrichts an der Primarschule ohne Aufstockung der Lektionenzahl in den Stundentafeln und ohne Qualitätsabbau der Deutschen Sprachkompetenz realisiert werden kann, wird hier vehement bezweifelt.
Immerhin werden zukünftig an der Primarschule von der 1. – 6. Klasse insgesamt 440 ehemals in Deutsch unterrichtete Lektionen durch Englisch ersetzt!
Gibt es Erhebungen über die effektiven Lektionenzahlen an Primarschulen? (Wie viele Blockzeitenstunden werden anstelle von Schülerclubs mit zusätzlichen D/MU-Lektionen ergänzt?)
Wird die Auswirkung der Einführung des Englischunterrichts auf die Deutschkompetenzen und die Fachkompetenzen in Mensch/Umwelt von Schülerinnen und Schüler evaluiert?
(Dielsdorf)

Der Umfang des obligatorischen Unterrichts wird durch die Lektionentafeln bestimmt. Bei der Gestaltung des Stundenplans sind zudem die Bestimmungen der Blockzeiten zu beachten. In den 1. - 3. Klassen der Primarstufe hält die Volksschulverordnung schliesslich den Umfang des Unterrichts in Halbklassen oder im Teamteaching fest.
Ergänzungen zu den obligatorischen Fächern dienen meist dazu, die Bestimmungen der Blockzeiten einhalten zu können. Sie werden als «Betreuungsangebote» bezeichnet. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schülern an diesen Betreuungsangeboten ist freiwillig. Im Schuljahr 2006/07 gelten unterschiedliche Regelungen: An der 1. - 3. Klassen der Primarstufe werden Blockzeiten geführt. Es sind dabei aber drei Blockzeitenmodelle im Einsatz: das bisherige 3-Stunden-Modell, das bisherige 4-Stunden-Modell und die neuen Blockzeiten gemäss neuem Volksschulgesetz. An den übrigen Stufen sind die Blockzeiten noch nicht zwingend. Ab Schuljahr 2007/08 gelten für alle Stufen die Blockzeiten gemäss neuem Volksschulgesetz. Entsprechend gibt es noch keine Erhebungen oder Erfahrungen, wie die Schulpflegen die Blockzeiten in ihren Stundenplänen umgesetzt haben.

Mit der gesamtschweizerischen Harmonisierung der obligatorischen Schule werden für die Fächer Erstsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften Mindeststandards festgelegt für das Ende des 2., 6. und 9. Schuljahres. Sobald diese Standards und die Kompetenzprofile für die genannten Fächer festgelegt sind, werden die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen mittels geeigneter Testverfahren geprüft. In diesem Zusammenhang wird es Möglichkeiten geben, die Deutschkompetenzen zu messen.
Diese jedoch in Relation zu den früheren Kompetenzen, d.h. zu denjenigen vor der Einführung des Englischunterrichts in der 2. Klasse, zu setzen, ist nicht vorgesehen.

Rechtschreibung

Die Beobachtungen bezüglich Rechtschreibeunterrichts zeigen, dass ein durchgehender Aufbau fehlt und die Lehrpersonen teilweise selbst Übungen verfassen müssen. Deshalb regt die Bezirksschulpflege an für den Rechtschreibunterricht ein Rahmenkonzept zu erarbeiten. Dieses soll die gesamte Volksschulzeit (Kindergarten bis Ende Sekundarstufe I) umfassen und die Entwicklungsstufen des Kindes berücksichtigen. Dazu werden die passenden Lehrmittel verfasst, die genügend Übungsmaterial für alle Stufen enthalten.
(Uster)

Der aktuell gültige Fachlehrplan Sprache macht klare Aussagen zum Rechtschreibunterricht und zur Bewertung der schriftsprachlichen Fähigkeiten. Ein Schwerpunkt des Schreibunterrichts ist die Förderung der Schreibfähigkeit und des schriftlichen Ausdrucks, zu der auch die Rechtschreibung zählt. Grundsätzlich stellt der Lehrplan fest: «Der Rechtschreibunterricht soll, wenn immer möglich, aus den Schreibanlässen herauswachsen und den Schülerinnen und Schülern erlauben, an ihren persönlichen Schwächen zu arbeiten und individuell zu üben. Dazu müssen sie verschiedene Übungstechniken kennen, z.B. Fehlerkarteien, Rechtschreibheft.» (Lehrplan des Kanton Zürich; Seite 120). Und: «Die Bewertung der schriftsprachlichen Fähigkeiten bezieht sich in erster Linie auf die Verständlichkeit des Inhalts und die sprachliche Form, erst in zweiter Linie auf die Rechtschreibung.»
Die drei Stufenlehrpläne machen klare Angaben zu den inhaltlichen Zielen des Rechtschreibunterrichts mit einem erkennbaren Aufbau (Progression) von der Unterstufe zur Oberstufe. Gleichzeitig fordert der Lehrplan, dass die Schülerinnen und Schüler aller Stufen einerseits in der Verwendung von Nachschlagewerken (z.B. Duden) als auch im Erkennen und Beheben eigener Schwachstellen in der Rechtschreibung geschult werden. Für den Sprachunterricht an der Zürcher Volkschule stehen eine Reihe neuwertiger Sprachlehrmittel zur Verfügung mit einem vielfältigen Angebot an Schreibanlässen, die alle auch der Förderung der Rechtschreibung dienen. Während für alle Schulstufen altersgerechte Wörterbücher bzw. Nachschlagewerke zur Verfügung stehen, existiert für die Oberstufe zudem noch ein eigentliches «Handbuch Rechtschreiben». Es ist im Übrigen nicht das Ziel des Lehrmittelangebots, dass die Lehrpersonen nie mehr eine eigene Übung verfassen sollen oder dürfen, wie man dies aus der Frage der Bezirksschulpflege schliessen könnte.
Gemäss Beschluss der EDK vom 22. Juni 2006 gelten ab Schuljahr 2006/07 die Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung in der aktualisierten Form. Die EDK hat zu diesem Zweck eine Broschüre publiziert, die eine Reihe fachlicher Empfehlungen für die Vermittlung der Regeln im Unterricht enthält. Gleichzeitig wurde von der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ILZ in Zusammenarbeit mit der Dudenredaktion der «Schweizer Schülerduden» überarbeitet. Die EDK-Broschüre wird an alle Lehrpersonen im Kanton Zürich unentgeltlich abgegeben.
Nach Einschätzung des Bildungsrates besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf, ein Rahmenkonzept zur Rechtschreibförderung ausarbeiten oder neue Lehrmittel entwickeln zu lassen.

Reduktion Lektionen Handarbeit/Werken

Manuelle Arbeit fördert die Wahrnehmung und die Bildung von Verknüpfungen in verschiedenen Hirnarealen. Gerade für die zahlreicher werdenden Kinder mit Wahrnehmungsstörungen ist die Reduktion der Lektionen ein Nachteil. Es bedeutet für eine Lehrperson zusätzlichen Aufwand, auf Wahrnehmungsdefizite während des normalen Unterrichts eingehen zu müssen, während die Fachlehrperson Handarbeit/Werken nur mit Mühe eine Lektionenzahl erreicht, die ihr einen ausreichenden Verdienst ermöglicht.
(Andelfingen)

Handarbeit ist Teil des Unterrichtsbereichs Gestaltung und Musik. Dieser ist mit fast einem Viertel (23.7%) der gesamten Unterrichtszeit nach der Kürzung immer noch stark dotiert. Er liegt damit in der Bandbreite der übrigen Kantone, im internationalen Vergleich sogar hoch. Die Ausgewogenheit der verschiedenen Unterrichtsbereiche im Lehrplan trägt dazu bei, die Konkurrenzierung zwischen den «musischen» und «intellektuellen» Fächern zu vermeiden.
Es ist unbestritten, dass Handarbeit der Schulung der Wahrnehmung dienen und diesbezüglich Defizite ausgleichen kann. Dies trifft auch für die Musik, das Zeichnen, den Sport, den ganzen Bereich Mensch und Umwelt und viele Aspekte der sprachlichen oder mathematischen Fächer zu. Auch dort kann und soll Wahrnehmungsfähigkeit durch einen handlungsorientierten Unterricht gefördert werden. Kinder mit ausgesprochenen Wahrnehmungsdefiziten können und sollen zudem im regulären Unterricht integriert gefördert werden. Das neue Volksschulgesetz schafft dafür die Voraussetzungen.
Durch das Erteilen eines einzigen Faches kann in der Primarschule der Lebensunterhalt einer Lehrperson kaum bestritten werden. Dies gilt auch – aber nicht nur – für die Handarbeit. Auf Grund der neuen Lehrerausbildung an der Pädagogischen Hochschule werden fortan keine Fachlehrerinnen für Handarbeit mehr ausgebildet. Künftig werden Lehrpersonen mit Befähigung zum Erteilen des Fachs Handarbeit auch andere Unterrichtsfächer übernehmen.

Regelung Vollzeiteinheiten (VZE)

Die Regelungen der VZE sind für Milizbehörden kaum nachzuvollziehen. Hier wünschte man sich eine übersichtliche klare Regelung, die im März herausgegeben wird und für das folgende Schuljahr gültig ist. Änderungen kurz vor Beginn des Schuljahres sind kaum mehr zu vollziehen, bzw. stellen die Schulen vor ernsthafte Probleme.
Welche Möglichkeiten sieht die Bildungsdirektion, für die Schulpflegen die Planung zu erleichtern?
In der Vernehmlassung zu den neuen Volksschulverordnungen wurde vorgesehen, dass die Schulen die Diskalkulie- und Legasthenietherapien im Rahmen der von der Bildungsdirektion zugeteilten VZE zu erfüllen haben. Diese Vorgabe ist unrealistisch, weil die erwähnten Therapien bisher durch die von der Gemeinde angestellten Therapeuten erteilt wurden. Es handelt sich also um ein Zusatzpensum. Fällt dieses weg, erhöhen sich durch die zusätzlichen Therapien entweder nochmals die Klassenbestände oder der ISF - Unterricht muss weiter eingeschränkt werden.
Die Bildungsdirektion wird gebeten die neue Verordnung zu den sonderpädagogischen Massnahmen so zu gestalten, dass

  • zusätzliche VZE für Legasthenie oder Diskalkulie bewilligt werden oder
  • diese Therapien in der VZE – Berechnung nicht berücksichtigt werden.

(Uster)

Die Bildungsdirektion teilt den Schulpflegen jeweils im Dezember die Vollzeiteinheiten für das nächste Schuljahr zu. Innerhalb dieser Vorgaben erstellen die Schulpflegen einen Stellenplan. Dieser muss bis spätestens 1. März dem Volksschulamt eingesendet werden. In der Regel finden in dieser Phase auch Gespräche und Verhandlungen für weitere Vollzeiteinheiten aus dem Pool statt. Veränderungen nach dem 1. März werden nicht durch die Bildungsdirektion verursacht; die Frage ist in diesem Punkt unklar.
Auf Beginn des Schuljahres 2007/08 erfährt das «VZE-System» einige Veränderungen.Diese wurden im November und Dezember 2006 kommuniziert und verschiedene Informationsveranstaltungen dazu durchgeführt.

Im interkantonalen Vergleich weist der Kanton Zürich ein überdurchschnittlich hohes sonderpädagogisches Angebot auf. In den letzten Jahren ist der Umfang der sonderpädagogischen Massnahmen zudem stark gestiegen – und dies nicht erst seit der Umsetzung der Sanierungsmassnahmen San04. Geprägt ist die aktuelle Situation von einer starken Differenzierung der Angebote. Schülerinnen und Schüler erhalten teilweise bis zu drei Massnahmen gleichzeitig.
Das neue Volksschulgesetz möchte diese Entwicklung korrigieren. Die Massnahmen sollen auf wenige Gefässe konzentriert und besser aufeinander abgestimmt werden. Die Zahl der Schnittstellen zwischen Lehrpersonen und Fachleute nimmt ab. Damit kann die verbindliche Zusammenarbeit auf weniger Personen konzentriert und gleichzeitig die Qualität dieser Zusammenarbeit verbessert werden. Dies ist für den Erfolg von Massnahmen unabdingbar.
Die Integration steht im Zentrum des Handelns. Entsprechend sollen die vorgesehenen Ressourcen auch vermehrt den Klassen zur Verfügung stehen und damit die Regelklassen in ihren Alltagssituationen unterstützen. Die Schulischen Heilpädagogin oder der Schulische Heilpädagoge ergänzt mit ihrem Fachwissen die Handlungskompetenz der Regelklassenlehrpersonen. Damit kann die Tragfähigkeit der Regelklasse gestärkt werden. Deshalb wird ein Grossteil der bisherigen Stütz- und Fördermassnahmen (u.a. Dyskalkulie, Legasthenie) zugunsten des Integrativen Förderunterrichts (IF) aufgegeben. Die Bildungsdirektion ist der Meinung, dass dank der Optimierung des Mitteleinsatzes künftig mit gebündelten Ressourcen ein mindestens gleichwertiges oder sogar besseres Resultat erzielt wird.
Der Vernehmlassungsentwurf der sonderpädagogischen Verordnung sieht auf der Primarstufe pro 700 Schüler/innen eine Vollstelle Psychomotorik sowie pro 350 Schüler/ innen eine Vollstelle Logopädie vor. Der schweizerischer Durchschnitt beträgt pro 1'500 Schüler/innen eine Vollstelle Psychomotorik sowie pro 750 Schüler/innen eine Vollstelle Logopädie. Schüler/innen mit Lernstörungen im schriftsprachlichen und mathematischen Bereich (Legasthenie, Dyskalkulie) können sowohl durch die IF-Lehrperson als auch – insbesondere bei schwerwiegenden Lernstörungen – durch die Logopädin/den Logopäden gefördert werden.

Schreibunterricht

Die Bezirksschulpflege bittet um eine Stellungnahme zu den vorgelegten Beobachtungen. Wird in Teilbereichen des Schreibens Handlungsbedarf gesehen und welche Massnahmen sind allenfalls vorgesehen?
(Uster)

Die Bezirksschulpflege Uster befasst sich in ihrem Jahresbericht schwerpunktmässig mit dem Schreibenlernen in seinen motorischen, gestalterischen, kommunikativen, informativen, grammatikalischen und orthografischen Aspekten. Der Bericht dazu zeigt auf vorbildliche Weise wie eine Bezirksschulpflege in einem Beobachtungsschwerpunkt zu einer umfassenden und systematischen Beurteilung kommt. Angesprochen wird damit die gesamte Fachdidaktik des Schreibens. Der Bildungsrat kann im Rahmen dieser Stellungnahme nicht eine gleich umfassende Beurteilung vornehmen, wie es die Bezirksschulpflege Uster getan hat, sondern nur auf einzelne ausgewählte Aspekte antworten: Das Schreiben als motorische Fertigkeit wird in den Schulen gemäss dem Bericht mit grosser Sorgfalt und Systematik eingeführt. Die Frage, ob dies in den Versuchen mit der Grundstufe ebenso gewährleistet ist, wird an die Projektleitung Grundstufe weitergegeben mit dem Auftrag, im Versuch auf diesen Punkt zu achten. Es ist aber immerhin festzustellen, dass an der Grundstufe Lehrpersonen mit gleicher Ausbildung und gleicher Lebenserfahrung tätig sind wie an 1. Klassen.
Erfreulich sind die vielen beobachteten Aktivitäten, mit denen Schulen das kommunikative und kreative Schreiben verstärken, wie Schreibkonferenzen, Literaturwettbewerbe, Schulzeitungen. Mit einem Projekt «Förderung der «Literalität» – einem Auftrag des Bildungsrates im Rahmen der PISA-Folgemassnahmen – wird das Volksschulamt den Schulen in den nächsten Jahren solche erprobte Anregungen vermitteln, mit denen sie in ihren Schulprogrammen der Lese- und Schreibförderung ein grosses Gewicht geben können.
Der Bericht aus Uster bemängelt, dass im Vermitteln und Einüben des grammatikalisch und orthografisch korrekten Schreibens oft kein «roter Faden» feststellbar sei. In den obligatorischen Deutschlehrmitteln ist ein solcher «roter Faden» jedoch enthalten. Wenn die Lehrpersonen sich an diesen Lehrmitteln orientieren, folgen sie einem fachdidaktisch fundierten Aufbau. Auf diese Weise kommt es nicht zu einem konzeptlosen und willkürlichen Behandeln von einzelnen Elementen. Sich am Aufbau der Lehrmittel zu orientieren, schliesst eine Ergänzung mit Übungsmaterialien nicht aus. Das kritisierte Lehrmittel der Mittelstufe «Treffpunkt Sprache» wird voraussichtlich ab Schuljahr 2009/10 durch ein neues Lehrmittel abgelöst. Die Arbeiten dazu sind im Gange.

Schulsozialarbeit

Viele Gemeinden beschäftigen eine Schulsozialarbeiterin oder einen Schulsozialarbeiter. Einige bieten dieses Angebot auf freiwilliger Basis an. Wenn Jugendliche nicht bereit sind, das Angebot zu nutzen, kann auf dieser Ebene aber nicht gearbeitet werden.
Hält es der Bildungsrat für sinnvoll, solche Angebote nur auf freiwilliger Basis zu führen?
(Winterthur)

Die Schulsozialarbeit im Kanton Zürich kennt zurzeit noch keine definierten Standards. Entsprechend fehlen auch Rechtsgrundlagen, um Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Unterrichtszeit dazu verpflichten zu können, die Angebote der Schulsozialarbeit zu nutzen.
Trotzdem sehen erfolgreiche Konzepte in einigen Zürcher Schulgemeinden vor, dass Schülerinnen und Schüler mit auffälligem Verhalten von den Lehrpersonen zu einer ersten Kontaktaufnahme mit der Schulsozialarbeiterin oder dem Schulsozialarbeiter überzeugt werden können. Die Erfahrungen im Schulalltag zeigen, dass die Jugendlichen in der Regel zur Arbeit an ihren Problemen und Schwierigkeiten durchaus motiviert werden können, das freiwillige Beratungsangebot, auch ausserhalb der Schulzeit, zu nutzen. In denjenigen Fällen, in denen dies nicht gelingt, liegt der Entscheid für alternative Problemlösungskonzepte bei der initiierenden Lehrperson, welche gemäss den schulinternen Abläufen hierfür die Schulleitung oder die Schulpflege einbeziehen kann.
Freiwilligkeit ist ein wichtiges Prinzip in der Einzelfallberatung. Wer aus eigener Initiative die Schulsozialarbeit aufsucht, nimmt die Beratung freiwillig in Anspruch und kann sie auch jederzeit wieder beenden. Im Gegensatz dazu ist die Teilnahme an Gruppenarbeiten, Gruppenberatungen, Klassen- oder Schulprojekten, die in enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulsozialarbeit im Rahmen des ordentlichen Schulunterrichts stattfinden, obligatorisch. Hier bieten sich für Schülerinnen und Schüler nicht zuletzt deshalb nachhaltige Möglichkeiten, sich mit gesellschaftlichen Werten auseinander zu setzen und eigene Grenzen zu hinterfragen, weil die Erfahrungen gemeinsam mit Gleichaltrigen möglich sind.
Mit der Frage, wie weit Freiwilligkeit gehen soll, haben sich bereits verschiedene Arbeitsgruppen zur Schulsozialarbeit auseinandergesetzt. Auch die Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz NWEDK befürwortet im Prospektivbericht der Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit vom Oktober 2003 die Freiwilligkeit: Individuell zu klären ist die Frage, ob einzelne Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten zu einem Erstgespräch mit dem Schulsozialarbeiter oder mit der Schulsozialarbeiterin verpflichtet werden sollen. Der Bildungsrat befürwortet aber nach wie vor das Prinzip der Freiwilligkeit.

Sparmassnahmen

Wegen weiteren Abbaus der VZE (zweites Drittel, Vorgabe der BiD) verschärft sich das Problem an der Oberstufe stetig. Bei sechs Klassenzügen und zwei Niveaufächern in drei Anforderungsstufen braucht man mindestens 7 VZE, da auch der ISF einen viel grösseren Bedarf hat, als dies die Richtlinien vorsehen.
Planung des Schuljahres 2006/07: Für kleine Schulen ist es enorm schwierig, mit den zugeteilten VZE das ganze Schulprogramm anbieten zu können (ISF, Sonderpädagogische Massnahmen).
Die Sparmassnahmen machen sich weiter bemerkbar. In der Primarschule sind zum Teil grosse Klassen vorhanden. Die Sekundarschule fährt letztmals mit allen Niveaus; um die letzte Sparrunde durchführen zu können, werden zukünftig e/m und m/g Niveaus geführt. Diese Sparmassnahmen bewirken eine Vergrösserung einzelner Klassen, andere Klassen müssen neu als Doppelklassen geführt werden. Dieser Trend ist keine gute Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der vielen Aufgaben, die die Volksschule – neben dem Unterricht in den normalen Fächern – bewältigen muss, z.B. Fremdsprachenunterricht, Computerunterricht, spezielle Förderung der schwächeren bzw. begabten Schüler/innen. Dies sind einige Stimmen aus dem Kreis unserer Gemeindeschulpflegen. Was gedenken die Bildungsdirektion und der Bildungsrat zur Sicherung der Schulqualität in dieser Beziehung zu tun?
(Bülach)

Die Erhöhung der Klassengrösse wurde auf Beginn des Schuljahres 2006/07 abgeschlossen. Die beschriebenen Probleme beziehen sich in erster Linie auf kleinere Gemeinden. In vielen Fällen erhalten diese zusätzlichen Vollzeiteinheiten (VZE) aus dem Pool. Dennoch sind aber auch sie im Rahmen der Möglichkeiten angehalten, ihren Sparbeitrag zu leisten.
Ab Schuljahr 2007/08 wird aufgrund des neuen Volksschulgesetzes die Möglichkeit geschaffen, die Sekundarstufe mit verschiedenen Varianten zu gestalten. Kleineren Gemeinden wird empfohlen, neben den pädagogischen Überlegungen auch die organisatorischen Belange einfliessen zu lassen. Damit kann der Bedarf an VZE optimiert werden. Mehrklassige Klassen auf der Primarstufe führen nicht zu einem Qualitätsabbau. Im Gegenteil: Vermehrt wählen Gemeinden und Schulen dieses Modell, da sie überzeugt sind, damit eine pädagogisch wertvolle Entwicklung in Gang zu setzen.

Viele wissenschaftliche Studien zeigen, dass in der Bandbreite, in der wir uns im Kanton Zürich bewegen, kein direkter Zusammenhang zwischen Klassengrösse und Unterrichtsqualität besteht.
Auch nach Abschluss der Sanierungsmassnahmen liegt die durchschnittliche Klassengrösse deutlich unter derjenigen der OECD-Staaten. Auf der Sekundarstufe hat nur Island kleinere Klassen als der Kanton Zürich, auch an der Primarschule liegen unsere Klassenbestände bei den tiefsten.
Allerdings trifft die Bemerkung der Bezirksschulpflege zu, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem Engagement der Beteiligten und der Unterrichtsqualität besteht. Dies gilt aber unabhängig davon, ob die Klassen etwas grösser oder etwas kleiner sind.

Überlastungssituation bei Schulleitenden

Bei vielen Lehrpersonen, Schulleitenden und Behördemitgliedern entstehen immer häufiger Überlastungssituationen. Die geleiteten Schulen sind als Entlastung für die Behörden gedacht. Die Schulleitenden haben aber bereits jetzt schon ein enorm grosses Pensum zu bewältigen. Es ist nicht sinnvoll, sie mit weiteren Aufgaben zu belasten, ohne dass eine Kompensation im notwendigen Umfang gewährleistet ist. Welche Lösungsansätze sieht der Bildungsrat?
(Winterthur)

Mit den geleiteten Schulen schafft der Gesetzgeber eine Führungsstruktur, in welcher sich die Schule gut entwickeln kann. Die Entscheide sollen möglichst dort gefällt werden, wo das Wissen liegt. Durch die Entlastung von schulnahen Alltagsgeschäften, kann sich die Schulpflege auf strategische Fragen und ihr eigenes Alltagsgeschäft konzentrieren. Diese Idee hat sich im TaV-Projekt bewährt.
Die gestellte Frage suggeriert, dass die Schulleitungen zu wenig entlastet sind. Im Vergleich zum TaV-Projekt kommt im neuen Volksschulgesetz dazu, dass sich die Schulleitungen an der Mitarbeiterbeurteilung beteiligen müssen. Dies ist eine zusätzliche Aufgabe, der mit einer um 20% höheren Entlastung der Schulleitungen Rechnung getragen wurde. Schulleiterinnen und Schulleiter müssen darauf achten, dass sie ihren Kolleginnen und Kollegen nicht zu viele Aufgaben abnehmen. Auch in geleiteten Schulen muss das ganze Kollegium seinen Beitrag am Gesamtbetrieb übernehmen.

Übertritts- und Versetzungsentscheide von/in Privatschulen

Stimmt die Information, dass die Privatschulen Versetzungsentscheide in Zukunft abschliessend regeln werden, ohne Rekursmöglichkeit bei einer staatlichen Stelle?
(Zürich)

Die noch gültige Übertrittsverordnung (LS 412.12) hat auch für Privatschulen Gültigkeit (§ 2). Das Promotionsreglement (LS 412.121.3) kennt allerdings keine solche Anwendbarkeitserklärung. Gemäss gängiger Praxis ist aber davon auszugehen, dass für die Schülerinnen und Schüler von Privatschulen die Schulpflege am Ort der Schule nicht nur bei «Beförderungen» im Übertrittsverfahren Beschluss fasst, sondern auch bei allen anderen Promotionsentscheiden. Gemäss noch immer geltendem Recht ist es deshalb nach wie vor möglich, Schullaufbahnentscheide von Privatschulen bzw. der Schulpflegen mit Rekurs anzufechten.
Das neue Volksschulrecht enthält keine vergleichbare Regelung. Erst auf dem Zeitpunkt der vollständigen Aufhebung des alten Volksschulgesetzes auf Beginn des Schuljahres 2010/11 wird jedoch auch die Rechtsgrundlage für die Promotions- und die Übertrittsverordnung dahinfallen. Es ist zu prüfen, ob auf den 15. August 2010 eine neue Regelung geschaffen werden soll.

Ungerechter Sozialindex

Zur Berechnung der Anzahl Vollzeiteinheiten, die den Gemeinden zustehen, wird auch der sogenannte Sozialindex herbeigezogen. Dieser berücksichtigt aber nur die Anzahl der in der Gemeinde wohnhaften Ausländer, nicht aber die Bevölkerungsstruktur. Gemeinden mit einem hohen Anteil an Ausländern aus bildungsfernen Schichten und eingebürgerten Schweizern, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen, werden dadurch klar benachteiligt.
Ist der Bildungsrat bereit, durch eine differenzierte Berechnungsart des Sozialindexes die Chancengleichheit der Gemeinden zu verbessern?
(Meilen)

Der Anteil der ausländischen Bevölkerung ist einer von vier Faktoren, die für die Festlegung des Sozialindexes massgeblich sind. Zu diesem Faktor wurde bereits früher Kritik äussert, die sich auf zwei Sachverhalte richtet:

  1. Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung ist meist kleiner als der Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler.
  2. Der Begriff «Ausländer/innen» ist zu wenig differenziert. Probleme bilden in der Regel die bildungsfernen, fremdsprachigen Schüler/innen.

Beide Kritikpunkte wurden geprüft. Der Sozialindex wurde dabei auch mit anderen Parametern berechnet. Die Resultate zeigten, dass sowohl die Abstützung auf ausländische Schülerinnen und Schüler als auch die Differenzierung der Herkunftsländer der ausländischen Bevölkerung zu unwesentlichen Abweichungen der Sozialindizes der einzelnen Gemeinden führen würde. Weitere Details zu den gegenüber dem Sozialindex geäusserten Kritik sind auf der Homepage der Bildungsstatistik publiziert:
http://www.bista.zh.ch/usi/Sozialindex-Text.aspx
Zum heutigen Zeitpunkt ist eine Neudefinition des Sozialindizes nicht vorgesehen.

Vorverschiebung der Sommerferien

Erfahrungsgemäss entwickelt sich das 4. Quartal im Schuljahr in Bezug auf die zu leistenden Wochen sowohl für Lehrkörper wie für Schüler als «Durststrecke» vor den Sommerferien. Da die Ferienintervalle sehr ungleich verteilt sind, bietet sich eine Vorverschiebung der Sommerferien um mindestens eine Woche als geeignete Entschärfung der Situation an. Administrativ gäbe es zwischen Sommer- und Herbstferien etwas mehr Zeit für all die 1.-Klässler-Kontakte (Elternabend, Elterngespräche) und die Spanne bis zum ersten Umstufungstermin wäre auch nicht so kurz.
(Bülach)

Die Bundesverfassung verlangt, dass gesamtschweizerisch das Schuljahr zwischen Mitte August und Mitte September beginnt (Art. 62 BV). Im Kanton Zürich ist dies für die Volksschule und die Mittelschulen einheitlich jeweils am Montag der 34. Kalenderwoche. Diese Regelung bewährt sich in der Praxis.

Einerseits fällt der Montag der 34. Kalenderwoche jeweils zwischen den 17. und 23. August, was der Verfassungsbestimmung entspricht. Bei einer Vorverschiebung der Sommerferien würde das Schuljahr in einzelnen Jahren bereits am 10. August beginnen. Auf der anderen Seite führt ein möglichst später Schuljahresbeginn im August zu ausgeglichenen Semestern mit den Sportferien als Zäsur. Das ist weniger für die Volksschule von Bedeutung als für die Mittel- und Berufsschulen, die auf einigermassen ausgeglichene Semester angewiesen sind, werden doch unterschiedliche Fächer mit einer unterschiedlichen Lektionendotation erteilt. So dauern beim Schuljahresbeginn in der 34. Woche und Sportferien in den Wochen 7 und 8 die beiden Semester 21 und 18 Wochen. Bei einer Vorverschiebung der Sommerferien um eine Woche würde das Verhältnis 22 zu 17 Wochen betragen, was einen Unterschied von 5 Wochen ausmachen würde. Dies würde die Schulen der Sekundarstufe II vor grosse Probleme stellen.
Auch wenn sich bei einer Neuregelung aus Sicht der Volksschule hinsichtlich der Verlängerung des Herbstquartals eine gewisse Verbesserung ergäbe, so soll mit Rücksicht auf die Mittelschulen und damit einer elternfreundlichen, harmonisierten Lösung an der bewährten Regelung festgehalten werden.

Zeugnis Oberstufe

An den Oberstufen sind nun die ersten Erfahrungen mit den neuen Zeugnissen gesammelt worden. Die Sozialkompetenzen werden von verschiedenen Lehrpersonen unterschiedlich wahrgenommen. So kann zum Beispiel eine Handarbeitslehrerin einen Schüler als frech und faul beurteilen, während andere Lehrpersonen den gleichen Schüler als bemüht und interessiert taxieren.
Wie sind die Kompetenzen zur Beschlussfassung für die entsprechenden Einträge geregelt?Welche Erfahrungen wurden damit gemacht?
(Horgen)

Gemäss § 31 Volksschulgesetz in Verbindung mit § 31 Volksschulverordnung und den Bestimmungen des Zeugnisreglements sind die Schülerinnen und Schüler regelmässig zu beurteilen. Dazu gehören die Leistungen, die Lernentwicklung und das Verhalten. Einerseits liegt die Kompetenz zur Ausstellung der Zeugnisse bei der Lehrperson, wobei dabei die für die Klasse hauptverantwortliche Person gemeint ist. Andererseits verpflichtet der Berufsauftrag die Lehrpersonen, untereinander zusammenzuarbeiten (§ 18 Abs. 3 Lehrerpersonalgesetz).
Bei der Lernbeurteilung ist von einer Gesamtbeurteilung auszugehen. Dies heisst nichts anderes, als dass beim Arbeits- und Lernverhalten und des Sozialverhalten die «Leistungen» der Schülerinnen und Schüler auch in den Fachlehrerstunden in angemessenem Umfang zu berücksichtigen sind. Diese Bestimmung hat im Schulalltag zumindest in der Vergangenheit kaum je zu Schwierigkeiten geführt. Zudem steht bei allfälligen Schwierigkeiten Klassenlehrpersonen und Fachlehrerinnen und Fachlehrern wie bis anhin die Möglichkeit offen, Eltern und Erziehungsberechtigte z.B. über auffälliges Verhalten einer Schülerin bzw. eines Schülers direkt oder durch einen dem ordentlichen Zeugnis beigelegten separaten Bericht zu orientieren. Die neu gestalteten Zeugnisformulare wurden allen Schülerinnen und Schülern der ersten Klasse der Sekundarstufe erstmals im Schuljahr 2005/2006 abgegeben. Entsprechend sind noch keine allgemein gültigen Erfahrungswerte vorhanden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bericht der Bezirksschulpflegen über das Schuljahr 2005/2006 wird zur Kenntnis genommen.
  • Hinweis im Schulblatt.
  • Mitteilung an die Bezirksschulpflegen (12) sowie die Bildungsdirektion: Volksschulamt, Abteilung Bildungsplanung und Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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