Volksschule. Neues Zeugnis für die Primarstufe. Neuerlass

Beschluss Bildungsrat
2007 / 04
Sitzungsdatum
15. Januar 2007

Ausgangslage

Allgemeine Bestimmungen zur Leistungsbeurteilung und zur Notengebung

Gemäss §31 Volksschulgesetz (LS 412.100) vom 7. Februar 2005 werden die Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe regelmässig beurteilt. Berücksichtigt werden insbesondere die Leistung, die Lernentwicklung und das Verhalten. Der Bildungsrat regelt die schriftliche Form der Beurteilung.
Das Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement, LS 412.121.31) wurde durch den damaligen Erziehungsrat am 30. Mai 1989 erlassen und auf den 15. August 1989 in Kraft gesetzt. Das Zeugnis erfüllt im Wesentlichen zwei Aufgaben:
Es dokumentiert den Schulbesuch und die in jeder Klasse besuchten Fächer und es ist ein Ausweis über die erbrachten Gesamtleistungen in einem bestimmten Fach.
In den Zeugnissen erfolgt die Notengebung in den Fächern des Lehrplans (§4 Zeugnisreglement). Entweder wird eine Note eingetragen oder der Vermerk «nicht benotet» gemacht. In jedem Schuljahr werden zwei Zeugnisse (Semesterzeugnisse) ausgestellt. Dabei sind die von der Bildungsdirektion erstellten Formulare zu verwenden (§1 und §12 Zeugnisreglement).

Beschlüsse des Bildungsrates zur Beurteilung des Fremdsprachenunterrichts

Mit Beschluss vom 11. März 1986 verfügte der Erziehungsrat, den Französischunterricht ab Schuljahr 1989/90 in die 5. Klasse der Primarschule vorzuverlegen. Damals basierte das Selektions- bzw. Übertrittsverfahren in die Oberstufe noch auf Notendurchschnitten. Bei der Einführung übernahm der Kanton Zürich die Empfehlungen der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und verzichtete auf eine Benotung
von Französisch an der Primarstufe.
In seinem Beschluss «Leitgedanken für eine Zürcher Sprachenpolitik» vom 5. Dezember 2000 stellte der Bildungsrat die Fremdsprachen formal den andern Unterrichtsgegenständen der Primarschule gleich. Er vertrat die Ansicht, die Leistungsbeurteilung habe anhand der Lehrplanvorgaben in der Form von Noten zu erfolgen. Am 25. Oktober 2004 legte der Bildungsrat fest, dass der Besuch des Englischunterrichts an der Unterstufe der Primarschule im Sinne einer Übergangslösung im Zeugnis mit einem Kleber bestätigt, aber nicht benotet werde. Gleichzeitig wurde die Bildungsdirektion beauftragt, dem Bildungsrat bis Mitte 2005 einen Vorschlag für die Benotung des Fremdsprachenunterrichts an der Primarschule vorzulegen.

Neue Zeugnisse für die Sekundarstufe

An seiner Sitzung vom 11. Juli 2005 verabschiedete der Bildungsrat ein neues Zeugnis für die Oberstufe, das seit Beginn des Schuljahres 2005/06 jeweils allen Schülerinnen und Schülern der ersten Sekundarklassen abgegeben wird.

Neue Zeugnisformulare für die Primarstufe

Begutachtung und Vernehmlassung

Am 31. Oktober 2005 unterbreitete die Bildungsdirektion dem Bildungsrat verschiedene Variantenvorschläge für ein neues Zeugnis der Primarstufe. Dieser ordnete eine Begutachtung an und unterstellte die Vorlage gemeinsam mit den damit verbundenen Änderungen des Zeugnisreglements der Vernehmlassung. Innert Frist vom 31. Mai 2006 wurden 88 Stellungnahmen eingereicht, wobei zu verschiedensten Anliegen teilweise sehr detaillierte Änderungsvorschläge gemacht wurden.

Ergebnisse der Begutachtung und der Vernehmlassung

Allgemeine Aussagen

Sowohl Schulbehörden als auch Lehrerschaft begrüssen grossmehrheitlich eine Neugestaltung der Zeugnisse der Primarstufe. Viele der Vorschläge des Bildungsrates werden im Grundsatz nicht oder kaum bestritten. Durchwegs positiv beurteilt wird die neue Form mit Einzelblättern und einer Dokumentenmappe, die es auch ermöglicht, die Formulare elektronisch auszufüllen.
Im Gutachten der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule akzeptiert die Lehrerschaft das Primarschulzeugnis als Übergangslösung, bis die gesamtschweizerischen Diskussionen um eine neue Form der Schülerbeurteilung abgeschlossen sind. Allerdings wird angeregt, die Notengebung auf diesen Zeitpunkt hin zu Gunsten einer differenzierten Gesamtbeurteilung generell zu überdenken.
Der Vorstand Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten begrüsst eine Angleichung der Primarschulzeugnisse an jene der Sekundarstufe. Die erweiterte Form ermögliche eine differenziertere Darstellung der Schülerleistungen. Die Abbildung der überfachlichen Kompetenzen und der Aspekte des Arbeits- und Lernverhaltens und des Sozialverhaltens sei sinnvoll, da eine vertiefte Beurteilung die Basis für eine adäquate Unterstützung der Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler bilde.
Die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen macht auf den Aspekt Mehraufwand und Belastungsgrenzen für die Lehrpersonen aufmerksam. Falls inskünftig die Fremdsprachen benotet würden, sei es auf Primarschulstufe nicht notwendig, auch noch die Teilkompetenzen zu erfassen.
Die Pädagogische Hochschule Zürich weist darauf hin, dass die Ausrichtung der Beurteilung auf eindeutige Lehrplanziele und die Kongruenz der Beurteilung mit dem Unterricht (Lehrangebot) auch mit den neu gefassten Zeugnissen nur schwer zu erreichen sei. Hierfür sei es notwendig, unmissverständlich die lernzielorientierte Beurteilung einzufordern. Für die Zukunft wäre es generell wünschenswert, nicht nur für den Sprachenunterricht, sondern für alle Fächer drei bis vier Kernkompetenzen zu formulieren.
Lehrerorganisationen und weiteren Vernehmlassungspartnern ist es ein grosses Anliegen, die Einführung des neuen Zeugnisses sorgfältig vorzubereiten. Zu diesem Zweck müsse die Einführung der neuen Zeugnisse um ein Jahr auf das Schuljahr 2007/08 verschoben werden. Die neuen Zeugnisformulare seien nicht gestaffelt, sondern in allen Klassen der Primarstufe gleichzeitig abzugeben. Es wird angeregt, den Lehrpersonen eine Dokumentation mit zusätzlichen Instrumenten und auch Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Die PHZH macht hierfür einen konkreten Vorschlag.

Aussagen zu einzelnen Punkten

Bewertungen der Leistungen im Sprachenunterricht (Deutsch, Französisch, Englisch)
Der Vernehmlassungsvorschlag, an der Mittelstufe neben Deutsch auch in den Fremdsprachen Noten zu erteilen, wird im Verhältnis 4 : 1 befürwortet. Die Befürworterinnen und Befürworter stellen sich auf den Standpunkt, dass «aufgrund der bisherigen Erfahrungen» die Benotung einem Fach eine grössere Bedeutung verleihe. Die differenzierte Darstellung der Schülerleistungen in den vier lehrplankonformen Teilkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben wird kaum bestritten. Aufgrund der Tatsache, dass die Leistungen in den Sprachen in einer vierstufigen Skala abgebildet werden und damit auch ohne Benotung eine klare Beurteilung abgegeben wird, erachtet die PHZH den Unterschied zwischen den beiden Variantenvorschlägen «Fremdsprachen ohne Benotung» und «Fremdsprachen mit Benotung» als minim, bevorzugt aber trotzdem die Notenvariante.

Bedeutung und Verhältnis des Sprachenunterrichts zum Mathematikunterricht
Verschiedene Vernehmlassungspartner bemängeln, mit der differenzierteren Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Sprachenunterricht erfahre die Bedeutung des Mathematikunterrichts eine massive Abwertung. Das Verhältnis der Sprachfächer zu Mathematik könne nicht mehr als ausgeglichen bezeichnet werden, das neue Zeugnis wird teilweise als sprachlastig und «mädchenfreundlich» empfunden. Auch die Pädagogische Hochschule Zürich warnt vor einer möglichen Gefahr des Gewichtsverlusts von Mathematik und der Naturwissenschaften, dies hinsichtlich des Übergangs in die Sekundarstufe I. Es bleibe zu untersuchen, ob die sprachlichen Fähigkeiten den Selektionsprozess nicht zu stark beeinflussten. Vor allem die fremdsprachigen Kinder wären von dieser Entwicklung besonders betroffen.

Umfassendere Abbildung des Schülerverhaltens (überfachliche Kompetenzen) anstelle der Beurteilung von »Fleiss», «Ordnung» und «Betragen»
Der Handlungsbedarf, die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler differenzierter abzubilden, wird seitens der Begutachtungs- und Vernehmlassungspartner nicht bestritten. Allerdings wird teilweise kritisiert, die Operationalisierung der Verhaltensweisen vermöge nicht vollständig zu überzeugen. Zudem fänden sich einige Begriffe, die einen zu hohen Interpretationsspielraum zuliessen oder kaum beobachtbar seien.

Erwägungen

Grundsätzliche Überlegungen

Die Auswirkung von Noten auf die Lernleistungen oder die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler wird kontrovers beurteilt. Befürworter eines möglichst notenfreien Unterrichts stellen den angstfreien Zugang zum Lernen in den Vordergrund. Sie sind überzeugt, dass Kinder grundsätzlich neugierig sind und über eine generelle Leistungsbereitschaft und Lernfreude verfügen, die durch Noten – insbesondere natürlich ungenügende – beeinträchtigt werden können. Auf der andern Seite sind Notenbefürworter der Ansicht, dass Noten zum Lernen anspornen, da jedes Kind gerne gute Noten haben möchte und sich gerne misst und vergleicht.
Unbestritten gehören die Beurteilung der Lernleistungen und des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler zwingend zum Unterricht. Der Lehrplan der Volksschule verlangt, dass die Beurteilung vom Kind als Unterstützung seines Lernens erlebt werden soll. Diese hilft aber nicht nur den Lernenden selber, ihre Lernprozesse zu beurteilen, sondern ist auch eine wichtige Information für Eltern und Erziehungsberechtigte, um sich über die erbrachten Leistungen ein Bild machen zu können.

Die Beurteilung der Leistungen im Fremdsprachenunterricht

Dass im Französischunterricht keine Noten erteilt werden, hat die Einführung der ersten Fremdsprache an der Primarstufe erleichtert, führte aber auch zu verschiedenen unerwünschten Nebeneffekten. Anfänglich wurde fälschlicherweise der Verzicht auf Noten gleichgesetzt mit einer Lernzielbefreiung. Schülerinnen und Schüler der Primarstufe traten mit teilweise sehr unterschiedlichen Kenntnissen und Vorleistungen in Französisch in die
Oberstufe über. In diesem Zusammenhang kann davon ausgegangen werden, dass einem nichtbenoteten Fach seitens der Schülerinnen und Schüler und der Eltern teilweise nicht der gleiche Stellenwert beigemessen wird wie anderen Fächern.
Die heute geltenden Promotions- und Übertrittsbestimmungen gehen von einer Gesamtbeurteilung aus. Sie basieren nicht mehr auf Entscheiden, die sich auf Notendurchschnitte in einzelnen Fächern abstützen. Für den Übertritt in die Oberstufe hat der Primarlehrer bzw. die Primarlehrerin eine prognostische Einschätzung darüber abzugeben, in welcher Abteilung der Oberstufe ein Schüler oder eine Schülerin mit Erfolg die Sekundarstufe durchlaufen kann. In diese Überlegungen müssen alle Schulleistungen einbezogen werden, auch diejenigen in Französisch und neu auch in Englisch. In der Praxis bewährt sich diese Regelung weitgehend. Der Grundsatz der formalen Gleichstellung aller Fächer und die oben skizzierten Gedanken führen konsequenterweise dazu, die Leistungen im Fremdsprachenunterricht auf der Primarstufe, mindestens in der 4. – 6. Klasse, zu benoten.

Die Beurteilung der Leistungen im Mathematikunterricht

Die Gefahr des allfälligen Gewichtsverlusts von Mathematik und der Naturwissenschaften gegenüber den sprachlichen Fächern, in denen eine differenzierte Abbildung der Teilleistungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt, ist ernst zu nehmen. Der Regierungsrat hat am 22. November 2006 zuhanden des Kantonsrates Bericht erstattet und beantragt, das entsprechende Postulat KR-Nr. 204/2004 betreffend Aufwertung der mathematischnaturwissenschaftlichen Schulfächer in den Sekundar- und Mittelschulen (Sekundarstufen I und II) als erledigt abzuschreiben. Gemeinsam mit den Fachorganisationen wurde deshalb nach Möglichkeiten gesucht, auch auf der Primarstufe in Mathematik die Teilkompetenzen zu beurteilen. Die Pädagogische Hochschule Zürich machte hierfür den Vorschlag, die HarmoS-kompatiblen Teilkompetenzen «Operieren und Berechnen», «Anwenden und Problemlösen» und «Argumentieren und Interpretieren» mit «sehr gut», «gut», «genügend» und «ungenügend» zu bewerten. Am 13. Dezember 2006 wurde dieser Vorschlag vorgestellt und mit den Vertretungen der Lehrerorganisationen diskutiert.
Im Wesentlichen fand die differenzierte Beurteilung der Schülerleistungen in Mathematik Zustimmung. Viele der an der Primarstufe tätigen Lehrpersonen beurteilen bereits heute so. Das Formalisieren im Zeugnis scheint nur noch ein kleiner Schritt dazu. Trotzdem besteht Einigkeit darüber, dass die Einführung sorgfältig geplant werden muss. Im besonderen gewünscht werden:

  • Die Schulung und Weiterbildung der Lehrpersonen für Interessierte (schulinterne Weiterbildung)
  • Die Planung und die Durchführung von Informationsveranstaltungen für Lehrpersonen zu Beginn des Schuljahres 2007/08.
  • Die Bereitstellung von Aufgabenbeispielen in Mathematik (Musteraufgaben und Testaufgaben)
  • Mittelfristig die Schaffung eines neuen Mathematiklehrmittels für die Primarstufe

Zudem sind die zentralen Aufnahmeprüfungen an die Langgymnasien der Zürcher Mittelschulen (ZAP) an die Neuerungen anzupassen.
Aufgrund der mehrheitlich positiven Rückmeldungen der Vertretungen der Lehrerorganisationen ist es gerechtfertigt, vorbehältlich der Bereitstellung der oben angeführten Unterstützungsmaterialien auf der Primarstufe eine differenzierte Beurteilung der Schülerleistungen in Mathematik auf Beginn des Schuljahres 2007/08 einzuführen.

Zeugnisreglement. Änderungen von einzelnen Bestimmungen

Es ist nicht bestritten, dass die Notengebung auch inskünftig in den Fächern des Lehrplans erfolgt. Für alle Fächer gilt entweder ein Noteneintrag oder der Vermerk «nicht benotet». Bereits bei der Neuschaffung der Zeugnisformulare für die Sekundarstufe hat der Bildungsrat betont, dass der Entscheid in Teilbereichen Auswirkungen auf die Primarstufe habe. Hierbei führte er explizit die Bewertung des Arbeits- und Lernverhaltens und des Sozialverhaltens und die Form der Zeugnisformulare an. Nicht zuletzt aufgrund der differenzierten Begutachtungs- und Vernehmlassungsergebnisse werden folgende primarschulspezifischen Anpassungen des Zeugnisreglements vorgenommen:

Benotete Fächer (§ 4 Zeugnisreglement)

Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch)
Analog der Darstellung im neuen Zeugnis der Sekundarstufe wird auch in der Primarstufe eine differenzierte Darstellungsform für die Bewertung der Schülerleistungen in Deutsch und in den Fremdsprachen gewählt. Es wird eine Gesamtnote erteilt und es werden grundsätzlich die vier Kernkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben gemäss Lehrplan abgebildet. Damit soll gewährleistet werden, dass nicht allein sprachproduktive Fertigkeiten beurteilt werden. Die Verstehenskompetenzen werden aufgewertet, da sie beim Sprachenlernen am Anfang stehen und bisher in der Schule zu wenig beachtet oder als qwselbstverständlich vorausgesetzt wurden.
In der 2. und 3. Klasse der Primarstufe wird in Englisch keine Note erteilt.

Biblische Geschichte
Der Besuch des Freifaches Biblische Geschichte wird wie bis anhin im Zeugnisformular mit «besucht» bestätigt. Über die Auswirkungen des neuen Faches «Religion und Kultur» auf die Zeugnisse kann erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, wenn auf politischer Ebene Grundsatzentscheide gefällt worden sind.

Schülerverhalten (§ 9 Zeugnisreglement)

Aufgrund der positiven Rückmeldungen, analog der Neuregelung auf der Sekundarstufe die Schülerleistungen im Arbeits- und Lernverhalten und im Sozialverhalten differenzierter abzubilden und in einer vierstufigen Beurteilungsskala zu erfassen, wird der Vorschlag auch für die Primarstufe übernommen. Teilweise erwächst den einzelnen Begrifflichkeiten des Kriterienkatalogs Opposition.
Die ersten Erfahrungen mit den Zeugnisformularen der Sekundarstufe relativieren allfällige Befürchtungen, wonach die Kriterien diffus gefasst seien und ein Umgang damit schwierig sei. Verhaltensweisen lassen sich nie umfassend und präzis abbilden, Begrifflichkeiten geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. Im Sinne einer Vereinheitlichung wird der für die Sekundarstufe geltende Kriterienkatalog für die ganze Volksschule übernommen.

Zeugnisform (§ 12 Zeugnisreglement)

Dem Wunsch der Lehrerschaft, die Schülerzeugnisse auch auf elektronischem Weg erstellen zu können, wird entsprochen. Das Zeugnis der Primarstufe ist analog dem Zeugnis der Sekundarstufe gestaltet und liegt in Form einer Dokumentenmappe vor.

4.4Reihenfolge der Fächer in den Zeugnisformularen

Die Reihenfolge der Fächer in den bisherigen Zeugnissen der Primarstufe entspricht derjenigen der Auflistung im Lehrplan. Im Zeugnisformular der Sekundarstufe hat der Bildungsrat dem Wunsch der Lehrerschaft entsprochen und die Reihenfolge geändert. Durch die Voranstellung von Mathematik wird die gleichwertige Bedeutung des Unterrichtsbereichs gegenüber den Sprachfächern betont.

Neue Zeugnisformulare

Grundsätzlich erfolgt die Notengebung in den Fächern des Lehrplans. In der gesamten Primarstufe wird Lebenskunde nicht benotet.

Primarstufe 1. – 3. Klasse

Wie bis anhin wird in der ersten Klasse zugunsten von zwei Elterngesprächen auf Noten verzichtet. In der 1.- 3. Klasse werden Realien, Englisch, Handarbeit, Zeichnen, Musik und Sport auch weiterhin nicht benotet. Neben einer Gesamtnote werden die Leistungen in Deutsch neu auch in den vier Kernkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben differenziert erfasst und im Zeugnis abgebildet. In Mathematik erfolgt neben der Gesamtnote auch die Beurteilung der Teilleistungen Operieren und Berechnen, Anwenden und Problemlösen und Argumentieren und Interpretieren.

Primarstufe 4. – 6. Klasse

Neu werden neben Deutsch auch in den Fremdsprachen Englisch und Französisch Noten erteilt. Durch eine Skalierung werden die Teilleistungen der Schülerinnen und Schüler im Sprachenunterricht zusätzlich erfasst und sichtbar gemacht. Auch in Mathematik erfolgt eine differenzierte Abbildung der Teilleistungen.

Zeugnisse für Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Die Lernbeurteilung bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen orientiert sich grundsätzlich an den im Lehrplan festgeschriebenen Kriterien, die für alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule Gültigkeit haben. Bis zur Inkraftsetzung des neuen Volksschulgesetzes und der dazu gehörenden Sonderpädagogischen Verordnung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen gelten folgende Regelungen:

  • Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen C und D (Sonderklassen C und D):
    Die Schülerinnen und Schüler erhalten das neue Zeugnis.
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, die integriert gefördert werden:
    Innerhalb der Integrativen Schulungsform (ISF) erhalten alle Schülerinnen und Schüler, auch jene mit erheblichen Lern- und Leistungsproblemen (Sonder B Status), das reguläre Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung erfolgt im Rahmen der Gesamtbeurteilung mit Noten. Ist die Benotung eines Schülers oder einer Schülerin in einem Fach aus besonderen Gründen nicht möglich, kann wie bis anhin auf eine Notengebung verzichtet und durch einen Bericht ersetzt werden. Der Verzicht ist im Zeugnis unter «Bemerkungen» zu begründen.
  • Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen B (Sonderklassen B):
    Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden wie bisher in das Zeugnisformular (Sonder B-Zeugnis) eingetragen oder in einem halbjährlich abgefassten Bericht festgehalten. Dieser macht auch Aussagen über die Lernfortschritte, das Arbeits- und Lernverhalten und das Sozialverhalten.

Die Zeugnisfrage für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen wird im Rahmen der Umsetzung der Einführung der sonderpädagogischen Verordnung definitiv geregelt.

Einführung der neuen Zeugnisse der Primarstufe

Der Bildungsrat ist anlässlich seiner Sitzung vom 17. Juli 2006 dem Wunsch der Lehrpersonen und weiteren Vernehmlassungspartnern unter dem Aspekt der Qualitätssicherung gefolgt und hat die Einführung der neuen Zeugnisse für die Primarstufe auf Beginn des Schuljahres 2007/08 verschoben. Um den Einführungsprozess zu erleichtern sind auf diesen Zeitpunkt im Sinne der Erwägungen verschiedene Unterstützungsmaterialien zuhanden der Lehrerschaft zu schaffen und freiwillige Weiterbildungsangebote zu planen.
Eltern und Erziehungsberechtigte sind in geeigneter Form über die Neuerungen zu informieren. Hierfür wird eine Informationsbroschüre erstellt.

Änderung der Zeugnisformulare der Sekundarstufe

Nach § 1 Übergangsordnung zum neuen Volksschulgesetz können die Schulpflegen Änderungen an der Organisation der Sekundarstufe gemäss §6 der Volksschulverordnung erstmals auf Beginn des Schuljahres 2007/08 umsetzen. Entsprechend ändern u.a. auch die Begrifflichkeiten. Die Zeugnisse der Sekundarstufe sind an die Volksschulgesetzgebung anzupassen. In diesem Zusammenhang ist auch die teilweise zu Missverständnissen Anlass gebende Skalierung bei der Beurteilung der Leistungen in den überfachlichen Kompetenzen zu ersetzen und entsprechend die Regelung für die Primarstufe in die Zeugnisformulare der Sekundarstufe zu übernehmen.
Auf eine Beurteilung der Teilleistungen in Mathematik wird bis auf Weiteres verzichtet.

Generelle Überprüfung der Leistungsbeurteilung an der Volksschule

Es ist zu erwarten, dass sich aus den gesamtschweizerischen Diskussionen um eine neue Form der Schülerbeurteilung in den nächsten Jahren generelle Konsequenzen für das Beurteilungssystem der Volksschule ergeben. Zu einem späteren Zeitpunkt wird deshalb allfällig ein grundsätzliches Überdenken der Schülerbeurteilung notwendig sein. Entsprechend kann das neu gestaltete Zeugnis für die Primarstufe nur eine Übergangslösung
darstellen.

Weiteres Vorgehen

Gestützt auf die geänderten §§ 4 und 9 Zeugnisreglement werden für die Primarstufe neue Zeugnisformulare geschaffen. Diese werden allen Schülerinnen und Schülern der Primarstufe erstmals am 31. Januar 2008 abgegeben. Für die Umsetzung werden verschiedene Unterstützungsmaterialien erarbeitet. Zudem werden auf Beginn des Schuljahres freiwillige Weiterbildungsangebote zuhanden der Lehrpersonen angeboten. Eltern und Erziehungsberechtigte werden in geeigneter Form über die Neuerungen informiert. Zu diesem Zweck wird eine Informationsbroschüre erstellt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bildungsrat nimmt die Begutachtungs- und Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis.
  • Das Zeugnisreglement wird im Sinne der Erwägungen geändert. Die Änderungen treten auf den 16. August 2007 in Kraft (Veröffentlichung in der Gesetzessammlung).
  • Auf der Primarstufe der Volksschule werden im Sinne der Erwägungen neue Zeugnisse geschaffen. Die neuen Zeugnisformulare werden allen Schülerinnen und Schülern der Primarstufe erstmals am 31. Januar 2008 abgegeben.
  • Die Bildungsdirektion, Volksschulamt, stellt in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten auf Beginn des Schuljahres 2007/08 zuhanden der Lehrerschaft Unterstützungsmaterialien zur Verfügung. Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird eine Informationsbroschüre geschaffen.
  • Die Zeugnisse der Sekundarstufe I werden auf Beginn des Schuljahres 2007/08 an die neue Volksschulgesetzgebung angepasst.
  • Die Zentralen Aufnahmeprüfungen an die Langgymnasien an die Zürcher Mittelschulen (ZAP) haben ab Schuljahr 2008/09 zu berücksichtigen, dass in Mathematik Teilleistungen beurteilt werden.
  • Die Zeugnisfrage für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen wird im Rahmen der Umsetzung der Einführung der sonderpädagogischen Verordnung definitiv geregelt.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Bezirksschulpflegen (12), die Schulpflegen (219), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Pädagogische Hochschule Zürich, die Hochschule für Heilpädagogik, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Lehrberufe, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, den Verein Schule und Elternhaus Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen den Kantonalen Gewerbeverband Zürich und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, die Abteilung Bildungsplanung des Generalsekretariats, den Lehrmittelverlag und sowie das Volksschulamt der Bildungsdirektion.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: