Lehrplan für die Kindergartenstufe des Kantons Zürich: Erprobungsfassung ohne Basiskompetenzen

Beschluss Bildungsrat
2007 / 34
Sitzungsdatum
10. September 2007

Ausgangslage

Kantonalisierung Kindergarten

Das Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG) legt fest, dass die Kindergartenstufe Teil der öffentlichen Volksschule ist. In einem Lehrplan sollen die Stufenziele und die grundlegenden Inhalte des Unterrichts verbindlich geregelt werden. Dabei dürfen die Stufenziele und Inhalte der Folgestufe nicht vorweggenommen werden. Lektionentafeln beschreiben im Lehrplan die Unterrichtszeit sowie den Rahmen für deren Aufteilung auf die Fächer (vgl. §§ 4, 5 und 21 VSG).

Bisherige Schritte

Am 13. November 2006 beschloss der Bildungsrat, die Stundentafel für die Kindergartenstufe provisorisch zu erlassen. Zusammen mit dem Lehrplan soll sie dem Bildungsrat erneut vorgelegt und auf das Schuljahr 2008/09 definitiv in Kraft gesetzt werden.
An seiner Sitzung vom 30. April 2007 nahm der Bildungsrat zustimmend Kenntnis von den in einem Aussprachepapier dargelegten Vorgehensabsichten im Projekt Lehrplan Kindergarten. Darin ist eine Lehrplan-Erprobungsfassung für das Schuljahr 2007/08 vorgesehen. Die Rückmeldungen aus der freiwilligen Erprobung sollen zu einer überarbeiteten Fassung führen, die auf das Schuljahr 2008/09 in Kraft gesetzt werden kann.

Zeitplan

Der Bildungsrat äussert an seiner Sitzung vom 30. April Bedenken, ob der ehrgeizige Zeitplan umgesetzt werden könne. Der Zeitdruck wird jedoch anerkannt. Auf das Jahr 2011 soll der Deutschschweizer Lehrplan erscheinen. Somit bleibt für die Schaffung, Einführung, Umsetzung und Anwendung eines Zürcher Lehrplans nur wenig Zeit.
Um eine sorgfältige fachliche Absicherung auf allen Ebenen des Lehrplans zu gewährleisten, wird der konkreteste Teil, die Basiskompetenzen, in Zusammenarbeit mit Fachpersonen der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) bis Ende Kalenderjahr 2007 erarbeitet. Die PHZH übernimmt die Aufgabe, für die fünf Bildungsbereiche gemäss vorliegendem Lehrplan je 10 bis 15 Basiskompetenzen zu bezeichnen. Damit werden die Erwartungen bezüglich Mindestkompetenzen am Ende der Kindergartenstufe beschrieben. Dieser Teil wird Mitte Schuljahr 2007/08 fertiggestellt und hat allenfalls auch Auswirkungen auf die Beschreibungen der Bildungsbereiche.

Erwägungen

Das Volksschulamt legt vorerst eine Erprobungsversion des Lehrplans ohne Aufzählung der geforderten Basiskompetenzen vor. Dies geschieht nach intensiver Zusammenarbeit mit dem Projektteam, den Organisationen der Kindergarten- und Volksschullehrpersonen sowie Fachkräften aus Ausbildung und Verwaltung und im Einverständnis mit denselben.
In einer ersten Erprobungsphase von Herbst 2007 bis Anfang 2008 können somit Erfahrungen und Stellungnahmen eingebracht werden, die sich auf die Grundausrichtung, den Aufbau, das Kindergarten-Bild und die Rahmenbedingungen im Lehrplan beziehen. Ab Januar 2008 wird die Erprobungsfassung ergänzt um die Beschreibung der erwarteten Basiskompetenzen. Die Erprobungsfassung des Lehrplans wird auf der Homepage des Volksschulamtes zur Verfügung gestellt.
Gemäss bestehendem Konzept können bis März 2008 Rückmeldungen aus der Erprobung abgegeben werden. Aufgrund dieser Rückmeldungen wird die Vorlage für den ab Schuljahr 2008/09 obligatorischen Lehrplan erstellt.
Die bisher eingegangenen Rückmeldungen machen klar, dass die Überarbeitung noch grundlegende Fragen klären muss. Soll ein Bildungsplan vorliegen, der sich durch Anschaulichkeit und Ganzheitlichkeit auszeichnet, oder eher ein auf sachliche Nennung von Rahmenbedingungen und Lernzielen beschränkter Lehrplan? Sollen Fachbegriffe erläutert werden - und wenn ja, in welcher Ausführlichkeit?
Die vorliegende Erprobungsfassung ist ein Zwischenprodukt und bis Sommer 2008 Gegenstand intensiver Diskussionen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der vorgelegte Lehrplan für die Kindergartenstufe des Kantons Zürich wird den Lehrpersonen zur freiwilligen Erprobung im Schuljahr 2007/08 zur Verfügung gestellt.
  • Im Verlauf des Schuljahres 2007/08 werden für die fünf im Lehrplan genannten Bildungsbereiche je 10 bis 15 Basiskompetenzen beschrieben und ebenfalls zur Erprobung freigegeben.
  • Die Ergebnisse der Erprobung bilden die Grundlage für die Erstellung derjenigen Lehrplanversion, die auf das Schuljahr 2008/09 obligatorisch eingeführt und dem Bildungsrat zu diesem Zweck rechtzeitig vorgelegt wird.
  • Publikation der Erprobungsfassung im Internet und Hinweis im Schulblatt
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Schulpflegen (223), Vereinigung Zürcherischer Kindergartenbehörden VZKB, Verband Kindergärtnerinnen Zürich VKZ, Konferenz der KG-Inspektorinnen, Vereinigung der Präsidentinnen der Kindergärtnerinnenkapitel im Kanton Zürich VPKKZ, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, das Rektorat Pädagogische Hochschule Zürich, den Verband der Privatschulen im Kanton Zürich, das Generalsekretariat und die Regionalsekretariate der EDK, die Projektleitung Deutschschweizer Lehrplan, die Projektleitung EDK-Ost-4bis8, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Lehrberufe, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die Patronatsschulen des Kantons Zürich im Ausland, die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich (VEZ) Schule und Elternhaus, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Volksschulamt, Amt für Jugend- und Berufsberatung, Lehrmittelverlag.

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