Sonderschulen mit Tagesstruktur Puls+ Definitive Bewilligung

Beschluss Bildungsrat
2007 / 32
Sitzungsdatum
10. September 2007

Ausgangslage

Mit Beschluss des Bildungsrates vom 18. August 2003 wurde die Tagessonderschule Puls als private Tagessonderschule mit drei Gruppen für je sechs entwicklungsgestörte und verhaltensauffällige Primarschülerinnen und -schüler im Sinne von § 267 des Unterrichtsgesetzes einstweilen befristet bis Ende Schuljahr 2006/07 anerkannt.

Mit Verfügung vom 24. November 2003 wurde die Einrichtung vom Bundesamt für Sozialversicherung als Sonderschule in der IV ebenfalls bis Ende Schuljahr 2006/07 zugelassen.

Mit Eingabe vom 13. Juni 2007 ersuchte die Stiftung Enzian um die definitive Bewilligung der Sonderschule auf Beginn des Schuljahrs 2007/08.

Zwischenzeitlich wurde das Rahmenkonzept der Einrichtung entsprechend den Richtlinien über die Bewilligung von Tagessonderschulen vom 1. Mai 2006 überarbeitet. Am 5. Juni 2007 wurde dieses vom Volksschulamt genehmigt.

Die Aufsichtsbehörden wurden eingeladen, dem Volksschulamt zuhanden des Bildungsrates im Hinblick auf die definitive Anerkennung der Einrichtung bis im Mai 2007 einen schriftlichen Bericht über die Entwicklung der Sonderschule zu unterbreiten.

Zusammenfassend wird festgehalten, dass das Bedürfnis nach Tagesschulplätzen für stark verhaltensauffällige und entwicklungsgestörte Kinder und Jugendliche im Kanton Zürich ausgewiesen ist. Auf Grund der positiven Beurteilung der Entwicklung der Schule durch die zuständigen Aufsichtsorgane und durch das Volksschulamt kann die definitive Bewilligung der Einrichtung ausgesprochen werden.

Es kommt in Betracht :

Laut § 267 Unterrichtsgesetz vom 23. Dezember 1859 ist für die Eröffnung einer Schule ausserhalb des regulären Schulsystems eine kantonale Bewilligung («Genehmigung») durch den Bildungsrat erforderlich. Vor der Bewilligung einer Schule ist eine Konzeptprüfung vorzunehmen.

Die Richtlinien über die Bewilligung von Tagessonderschulen vom 1. Mai 2006 präzisieren die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Tagessonderschule und welche Inhalte konzeptuell zu berücksichtigen sind.

Gemäss § 12 Volksschulgesetz sind Kinder, für die ein Unterricht in Sonderklassen nicht in Frage kommt, aufgrund eines Zeugnisses des Schularztes einer Sonderschulung zuzuführen. Für die Dauer der Schulpflicht haben diese Kinder Anspruch auf eine ihrem Gebrechen und ihrer Bildungsfähigkeit angepasste Schulung und Erziehung.

Konzeptionelles

Schultyp/Schülerzielgruppe

Bei den Sonderschulen mit Tagesstruktur Puls+ handelt es sich gemäss dem genehmigten Rahmenkonzept vom Mai 2007 um eine lehrplanorientierte Tagessonderschule für normal begabte Kinder und Jugendliche im Primarschul- und Oberstufenalter mit ausgeprägten Persönlichkeits-, Entwicklungs- und Lernstörungen. Stütz- und Fördermassnahmen sowie Wahlfächer ergänzen das Angebot. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler über Mittag wird durch einen Hortbetrieb sichergestellt.

Auftrag

Im Vordergrund stehen neben der Entwicklung von schulischen Fähigkeiten und Fertigkeiten das soziale Lernen. Die Sonderschule legt grossen Wert im Suchen und Finden von geeigneten Anschlusslösungen in den Bereichen der Regelschule oder der Berufsausbildung.
Die Schwerpunkte der Sonderschulung liegen:

  • in einem Rahmen mit klarer Strukturgebung,
  • in der individuellen Förderung,
  • im Anstreben von sozialer und schulischer Integration

Aufnahme von Schülerinnen und Schülern

Es werden sonderschulbedürftige Kinder und Jugendliche aufgenommen, die von schulärztlichen,  schulpsychologischen Diensten abgeklärt und durch die Schulgemeinden zugewiesen werden.

Erweiterung auf sechs Schulgruppen an zwei Standorten

Seit der letztmaligen provisorischen Anerkennung wurde die Platzzahl in der Sonderschule um eine weitere Mittelstufen- und zwei Oberstufengruppen erhöht. Die Sonderschule Puls+ in Schwamendingen führt eine Unter-, eine Mittel- und eine Oberstufenklasse. Die Sonderschule Puls+ in Oerlikon führt eine Mittel- und zwei Oberstufenklassen. Der Bedarf an solchen Schulplätzen ist nach Auffassung der zuweisenden Stellen ausgewiesen. Die Einrichtung ist gut ausgelastet.

Auf Grund der positiven Beurteilung des Sonderschulangebots während der provisorischen Zulassung durch die zuständigen Aufsichtsorgane kann die Sonderschule mit Tagesstruktur Puls+ von drei auf sechs Schülergruppen erweitert werden. Damit bietet die Einrichtung Platz für max. 36 Schülerinnen und Schülern. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Volksschulgesetztes ist die Zuweisung zu integrierten Schulungsformen stärker zu betonen. Von einer weiteren Erhöhung der Schulplätze ist künftig abzusehen.

Stellenplan

Der Stellenplan richtet sich nach den Vorgaben des sogenannten «Pensenpoolmodells für Tagessonderschulen», welches als Berechnungsgrundlage für alle Tagessonderschulen ab Schuljahr 2006/07 versuchsweise eingeführt wurde.

Personal

Alle Fachpersonen verfügen über die für ihre Tätigkeit erforderliche Ausbildung und müssen von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) zugelassen werden.

Trägerschaft

Die «Sonderschulen mit Tagesstruktur Puls+" werden von der Stiftung Enzian mit Sitz in Zürich getragen.

Räumlichkeiten

Die Sonderschule Puls+ Schwamendingen befindet sich an der Luchswiesenstrasse 217, 8051 Zürich. Die Sonderschule Puls+ Oerlikon befindet sich an der Birchstrasse 117, 8050 Zürich. Das kantonale Hochbauamt hat beide Standorte begutachtet und diese für die vorgenannten Zwecke als tauglich befunden

Finanzielles

Die in dieser Verfügung erteilte Bewilligung beinhaltet keine Beitragsberechtigung durch den Regierungsrat. Über die Staatsbeitragsberechtigung entscheidet der Regierungsrat auf Gesuch der Trägerschaft in einem separaten Verfahren.

Leitbild für das sonderpädagogische Angebot, Umsetzung neues Volksschulgesetz und Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)

Gemäss Leitbild soll das sonderpädagogische Angebot im Kanton Zürich nicht weiter ausgebaut, sondern mit den bisherigen Mitteln qualitativ verbessert werden, da die erfolgte Auffächerung und quantitative Steigerung des Angebotes eine grössere Differenzierung und Komplexität zur Folge hatten. Zurzeit werden im Rahmen der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes und der Neugestaltung des Finanzausgleichs die entsprechenden Steuerungsinstrumente erarbeitet. Die Umsetzung wird anschliessend erfolgen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Gestützt auf § 267 Unterrichtsgesetz wird der Stiftung Enzian, Zürich, die definitive Bewilligung erteilt, die Sonderschulen mit Tagesstruktur Puls, mit je einem Standort an der Luchswiesenstrasse 217, 8051 Zürich, und an der Birchstrasse 117, 8050 Zürich, für höchstens 36 sonderschulbedürftige Kinder im Primarschul- und Oberstufenalter zu führen. Die Bewilligung gilt rückwirkend auf den Beginn des Schuljahrs 2007/08. Vorbehalten bleiben Änderungen der gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes, der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Finanzierung der Sonderschulung.
  • Die Sonderschulen mit Tagesstruktur Puls+ werden verpflichtet, die Bestimmungen gemäss den Richtlinien über die Bewilligung von Tagessonderschulen vom 1. Mai 2006 anzuwenden. Andernfalls kann die erteilte Bewilligung widerrufen werden.
  • Die Sonderschulen mit Tagesstruktur Puls+ haben die Vorschriften der eidgenössischen Verordnungen über die Zulassung von Sonderschulen in der Invalidenversicherung einzuhalten.
  • Neueintritte resp. eine Änderung der Anstellungsverhältnisse von Unterrichts-, Therapie- und Betreuungspersonal sind der Bildungsdirektion zur Zulassung zu melden.
  • Vorliegende Bewilligung beinhaltet keine Staatsbeitragsberechtigung. Über eine solche entscheidet der Regierungsrat auf Gesuch hin in einem separaten Verfahren.
  • Die Aufsichtskommission für die Sonderschulung der Stadt Zürich werden beauftragt, im Sinne von § 37 des Reglements über die Sonderklassen und die Sonderschulen die Aufsicht über die Schule auszuüben.
  • Gegen diesen Beschluss kann innert dreissig Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs gemacht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
  • Mitteilung an die Stiftung Enzian, Thomas Paulin (Präsident), Heinrich Bosshardtstrasse 6, 8051 Zürich, die Aufsichtskommission für Sonderschulung der Stadt Zürich, das Bundesamt für Sozialversicherung, die IV-Stelle des Kantons Zürich sowie das Volksschulamt.

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