Tagessonderschule Eschenmosen/Räterschen Definitive Bewilligung

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2007 / 31
Sitzungsdatum
10. September 2007

Ausgangslage

Mit Beschluss vom 9. Juli 2002 erteilte der Bildungsrat dem Verein Dezentrale Tagesschulen, Räterschen, im Sinne von § 267 des Unterrichtsgesetzes die provisorische Bewilligung zur Führung einer privaten Tagessonderschule im Schulhaus Eschenmosen in Bülach bis Ende Schuljahr 2005/06.

Das Bundesamt für Sozialversicherung hat die «Tagesschule Eschenmosen» am 8. Januar 2003 als Sonderschule in der Invalidenversicherung zugelassen und am 7. Oktober 2003 die Beitragsberechtigung beschlossen.

Am 29. August 2005 bewilligte der Bildungsrat eine Erweiterung des Sonderschulangebots um acht Oberstufenplätze am Standort Räterschen, ebenfalls provisorisch bis Ende Schuljahr 2005/06. In diesem Beschluss wurde die Primarschulpflege Elsau mit der Aufsicht über die Oberstufenabteilung der «Tagesschule Eschenmosen/Räterschen» beauftragt.

Mit Schreiben vom 7. Oktober 2005 beantragte die Primarschulpflege, diese Aufsicht an die Oberstufenschulpflege Elsau-Schlatt zu übertragen. Da es sich bei der Erweiterung des Sonderschulangebots vorwiegend um Oberstufenplätze handelte, wurde diesem Antrag mit erneutem Beschluss des Bildungsrates vom 23. Januar 2006 entsprochen.

Mit Eingabe vom 14. August 2006 ersuchte der Verein Dezentrale Tagesschulen um die definitive Bewilligung der «Tagesschulen Eschenmosen/Räterschen», rückwirkend auf Beginn des Schuljahrs 2006/07.

Zwischenzeitlich wurde das Rahmenkonzept der Einrichtung entsprechend den Richtlinien über die Bewilligung von Tagessonderschulen vom 1. Mai 2006 überarbeitet. Am 7. Juni 2007 wurde dieses vom Volksschulamt genehmigt.

Die Aufsichtsbehörden wurden eingeladen, dem Volksschulamt zuhanden des Bildungsrates bis Mai 2006 schriftlichen Bericht über die Entwicklung der Schule zu erstatten. Zusammenfassend wird festgehalten, dass das Angebot einem ausgewiesenen Bedarf entspricht und eine wichtige Zuweisungsfunktion im Bereich der Sonderschulung für die Bezirke Bülach, Winterthur und einen Teil von Andelfingen einnimmt.

Auf Grund der positiven Beurteilung der Entwicklung der Schule durch die zuständigen Aufsichtsorgane und durch das Volksschulamt kann die definitive Bewilligung der Einrichtung ausgesprochen werden.

Es kommt in Betracht :

Laut § 267 Unterrichtsgesetz vom 23. Dezember 1859 ist für die Eröffnung einer Schule ausserhalb des regulären Schulsystems eine kantonale Bewilligung («Genehmigung») durch den Bildungsrat erforderlich. Vor der Bewilligung einer Schule ist eine Konzeptprüfung vorzunehmen.

Die Richtlinien über die Bewilligung von Tagessonderschulen vom 1. Mai 2006 präzisieren die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Tagessonderschule und welche Inhalte konzeptuell zu berücksichtigen sind.

Gemäss § 12 Volksschulgesetz sind Kinder, für die ein Unterricht in Sonderklassen nicht in Frage kommt, aufgrund eines Zeugnisses des Schularztes einer Sonderschulung zuzuführen. Für die Dauer der Schulpflicht haben diese Kinder Anspruch auf eine ihrem Gebrechen und ihrer Bildungsfähigkeit angepasste Schulung und Erziehung.

Konzeptionelles

Schultyp/Schülerzielgruppe

Gemäss dem genehmigten Rahmenkonzept vom März 2007 handelt es sich bei der «Tagesschule Eschenmosen/Räterschen» um eine lehrplanorientierte Tagessonderschule mit einem umfassenden Schulungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot für normal begabte Kinder und Jugendliche mit Schul- und Verhaltensschwierigkeiten im Mittel- und Oberstufenalter.

Platzzahlen

Die Platzzahlen an den beiden Standorten Eschenmosen und Räterschen wurden im Laufe der Zeit auf Grund der grossen Nachfrage der umliegenden Gemeinden sukzessive erhöht. Besuchten am Standort Eschenmosen anfänglich 12 Kinder der 1.-6. Klasse die Tagessonderschule, so sind es heute maximal 18 Kinder. Der Standort Räterschen bietet anstelle der bisherigen 8 Plätze neu maximal 12 Plätze für Kinder und Jugendliche der 6. Klasse
bis zur 3. Oberstufe an.

Die Einrichtung verzeichnet einen Nachfrageüberhang, dementsprechend ist sie gut ausgelastet. Auf Grund der positiven Beurteilung des Sonderschulangebots durch die zuständigen Aufsichtsorgane während der provisorischen Zulassung und weil die Erweiterungen in Absprache mit dem Volksschulamt geschahen, konnten die veränderten Platzzahlen genehmigt werden. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Volksschulgesetztes ist die Zuweisung zu integrierten Schulungsformen stärker zu betonen. Von einer weiterenErhöhung der nun 30 vorhandenen Schulplätze im Mittel- und Oberstufenbereich ist künftig abzusehen.

Auftrag

Im Vordergrund stehen neben der Vermittlung von schulischen Fertigkeiten das soziale Lernen und die Verbesserung der Lern- und Sozialkompetenz. Folgende pädagogischen Prinzipien bestimmen das Unterrichtsgeschehen:

  • Individualisierung,
  • Gemeinschaftsbildung,
  • Verbindung zwischen Erziehung und Unterricht,
  • verbindliche Zusammenarbeit mit allen Fachpersonen.

Aufnahme von Schülerinnen und Schülern

Es werden sonderschulbedürftige Kinder und Jugendliche aufgenommen, die von schulärztlichen, schulpsychologischen oder kinderpsychiatrischen Diensten abgeklärt wurden und aus psychosozialen Gründen oder aufgrund von Verhaltensschwierigkeiten einer teilstationären Förderung und Betreuung bedürfen. Einweisende Instanzen sind in erster Linie die Schulbehörden aus den Bezirken Bülach, Winterthur und Andelfingen.

Stellenplan

Der Stellenplan richtet sich nach den Vorgaben des sogenannten «Pensenpoolmodells für Tagessonderschulen», welches als Berechnungsgrundlage für alle Tagessonderschulen ab Schuljahr 2006/07 versuchsweise eingeführt wurde.

Personal

Alle Fachpersonen verfügen über die für ihre Tätigkeit erforderliche Ausbildung und müssen von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) zugelassen werden.

Trägerschaft

Die «Tagesschule Eschenmosen/Räterschen» wird vom Verein «Dezentrale Tagesschulen» mit Sitz in Elsau getragen.

Räumlichkeiten

Die «Tagesschule Eschenmosen/Räterschen» ist an zwei Standorten untergebracht. Die Primarstufe befindet sich im ehemaligen Schulhaus Eschenmosen, der gleichnamige Ort ist eine Aussenwacht von Bülach. Die Oberstufe nutzt die Räumlichkeiten des ehemaligen Oberstufenschulhauses Elsau-Räterschen.

Finanzielles

Die in dieser Verfügung erteilte Bewilligung beinhaltet keine Beitragsberechtigung durch den Regierungsrat. Über die Staatsbeitragsberechtigung entscheidet der Regierungsrat auf Gesuch der Trägerschaft in einem separaten Verfahren.

Leitbild für das sonderpädagogische Angebot, Umsetzung neues Volksschulgesetz und Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)

Gemäss Leitbild soll das sonderpädagogische Angebot im Kanton Zürich nicht weiter ausgebaut, sondern mit den bisherigen Mitteln qualitativ verbessert werden, da die erfolgte Auffächerung und quantitative Steigerung des Angebotes eine grössere Differenzierung und Komplexität zur Folge hatten. Zurzeit werden im Rahmen der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes und der Neugestaltung des Finanzausgleichs die entsprechenden Steuerungsinstrumente erarbeitet. Die Umsetzung wird anschliessend erfolgen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Gestützt auf § 267 Unterrichtsgesetz wird dem Verein Dezentrale Tagesschulen, Elsau, die definitive Bewilligung erteilt, die «Tagesschule Eschenmosen/Räterschen», mit je einem Standort in Eschenmosen, 8180 Bülach, und in 8352 Räterschen, für höchstens 30 sonderschulbedürftige Kinder im Primarschul- und Oberstufenalter zu führen. Die Bewilligung gilt rückwirkend auf den Beginn des Schuljahrs 2006/07. Vorbehalten bleiben Änderungen der gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes, der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Finanzierung der Sonderschulung.
  • Die «Tagesschule Eschenmosen/Räterschen» wird verpflichtet, die Bestimmungen gemäss den Richtlinien über die Bewilligung von Tagessonderschulen vom 1. Mai 2006 anzuwenden. Andernfalls kann die erteilte Bewilligung widerrufen werden.
  • Die «Tagesschule Eschenmosen/Räterschen» hat die Vorschriften der eidgenössischen Verordnungen über die Zulassung von Sonderschulen in der Invalidenversicherung einzuhalten.
  • Neueintritte resp. eine Änderung der Anstellungsverhältnisse von Unterrichts-, Therapie- und Betreuungspersonal sind der Bildungsdirektion zur Zulassung zu melden.
  • Vorliegende Bewilligung beinhaltet keine Staatsbeitragsberechtigung. Über eine solche entscheidet der Regierungsrat auf Gesuch hin in einem separaten Verfahren.
  • Im Sinne von § 34 des Reglements über die Sonderklassen und die Sonderschulen werden die Primarschulpflege Bülach für den Standort Eschenmosen und die Oberstufenschulpflege Elsau-Schlatt für den Standort Räterschen beauftragt, die Aufsicht über die «Tagesschule Eschenmosen/Räterschen» auszuüben.
  • Gegen diesen Beschluss kann innert dreissig Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs gemacht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
  • Mitteilung an den Verein Dezentrale Tagesschulen, lic. iur. Michael Neidhart (Präsident), Postfach 60, 8352 Räterschen, die Tagesschule Eschenmosen/Räterschen, R. Albertin (Geschäftsleiter), Pädagogisches Zentrum Pestalozzihaus, 8352 Räterschen, die Primarschulpflege Bülach, die Oberstufenschulpflege Elsau-Schlatt, das Bundesamt für Sozialversicherung, die IV-Stelle des Kantons Zürich sowie das Volksschulamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: