Volksschule. Religion und Kultur an der Primarstufe. Einführung. Rahmenbedingungen

Beschluss Bildungsrat
2007 / 29
Sitzungsdatum
29. Juni 2007

Ausgangslage

Nachdem der Kantonsrat mit grosser Mehrheit den Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Initiative «Wiedereinführung des Fachs Biblische Geschichte» befürwortet hat, wurde diese zurückgezogen. Das fakultative Referendum zum Gegenvorschlag des Bildungs- und des Regierungsrates «Einführung des Faches Religion und Kultur an der Primarstufe» wurde nicht ergriffen. Somit gilt der Grundsatzentscheid des Bildungsrates zur Einführung des Faches Religion und Kultur an der Primarstufe. Es geht nun darum, die Rahmenbedingungen der Einführung zu regeln.

Erwägungen

Unterrichtsbefähigung

Religion und Kultur ist ein ordentliches obligatorisches Schulfach.

Alle Zürcher Primarlehrpersonen verfügen über eine Unterrichtsbefähigung für das ehemalige Fach Biblische Geschichte. Die Inhalte des Lehrplans Religion und Kultur überschneiden sich teilweise mit jenen des Lehrplans für Biblische Geschichte. Daher kann diese Vorbildung vollumfänglich angerechnet werden. In der Grundausrichtung, den übergeordneten Zielsetzungen und der Tatsache, dass der Besuch für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend wird, ergeben sich jedoch erhebliche Unterschiede für die Unterrichtenden. Eine Weiterbildung ist daher erforderlich.

Nachdem die Primarlehrerinnen und Primarlehrer nicht mehr verpflichtet waren, Biblische Geschichte selber zu erteilen (ERB von 1987), die Schulgemeinden aber das Fach anbieten mussten, hatten verschiedenen Gemeinden Probleme, genügend Lehrpersonen zu finden. Am Pestalozzianum konnten Handarbeitslehrerinnen sowie Katechetinnen und Katecheten ohne Lehrerbildung während einiger Jahre die Unterrichtsbefähigung für Biblische Geschichte erwerben. Mit der Einführung von Religion und Kultur ändert sich die Vorgabe für die Unterrichtsbefähigung. Ein obligatorisches Fach muss durch Lehrpersonen mit einer Lehrbefähigung für die entsprechenden Schulstufe, einschliesslich Fachlehrpersonen, erteilt werden.

Gemäss § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule kann der Regierungsrat Personen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Vorbildung zur Ausbildung zulassen, wenn zu wenige Lehrpersonen vorhanden sind. Der Bildungsrat kann gemäss § 18 Abs. 2 des gleichen Gesetzes dafür besondere Ausbildungsgänge festlegen. Im jetzigen Zeitpunkt lässt sich nicht einschätzen, ob dies notwendig sein wird.

Für den Unterricht in Religion und Kultur darf nur eingesetzt werden, wer den Ausweis über die abgeschlossene Weiterbildung oder die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) vorweisen kann. Zu beachten ist dabei, dass bei der Gründung der PHZH eine Umbenennung im Fächerkanon vorgenommen wurde, die nicht dem Lehrplan der Volksschule entsprach. Im Diplom der Primarlehrpersonen, welche die PHZH zwischen 2003 und 2007 abgeschlossen haben, ist daher zwar eine Unterrichtsbefähigung für «Religion und Kultur» vermerkt, diese ist aber auf den Unterricht für Biblische Geschichte gemäss altem Lehrplan ausgerichtet. Auch diese Lehrpersonen müssen die Weiterbildung besuchen. Erst ab 2008 verfügen Primarlehrerinnen und Primarlehrer mit einem Diplom der PHZH für «Religion und Kultur» über die Befähigung das Fach zu unterrichten.

Lektionentafel

Am 27. Februar 2006 hat der Bildungsrat Lektionentafeln für die Unter- und die Mittelstufe beschlossen, die für die gesamte Primarstufe je eine Wochenlektion für Religion und Kultur ausweisen (Beilagen 1 und 2). An der Unterstufe wird Religion und Kultur zu Lasten einer Lektion Realien integriert. An der Mittelstufe ergibt sich mit Religion und Kultur eine zusätzliche Wochenlektion.

An der Unterstufe hatte die verpflichtende Einführung von Blockzeiten eine Erhöhung der Unterrichtszeit für die Schülerinnen und Schüler zur Folge. Die Integration von Religion und Kultur scheint an der Unterstufe auf den ersten Blick eine Einbusse für Realien darzustellen. Ein genauer Vergleich zeigt, dass nun erneut etwa gleich viele Lektionen Realien erteilt werden können, wie vor der Einführung der Blockzeiten. Mit der integrativen Lösung wird eine weitere Erhöhung der Gesamtlektionszahl für die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe sowie die daraus resultierende Verminderung der Halbklassenlektionen vermieden.

Zeitplan

Anfragen aus Schulgemeinden und Äusserungen in der Öffentlichkeit deuten darauf hin, dass eine rasche Einführung erwünscht und erwartet wird. Die Einführung des obligatorischen Fachs Religion und Kultur muss sorgfältig erfolgen, da der Besuch des Faches für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch wird. Ohne genügend ausgebildete Lehrpersonen ist eine Einführung nicht möglich. Idealerweise müssten gleichzeitig mit der Einführung auch die Lehrmittel bzw. Handbücher für die Lehrpersonen zur Verfügung stehen. Die Durchführung von Weiterbildungskursen und die Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien sind jedoch durch personelle Engpässe an der PHZH erschwert.

Wie auf der Sekundarstufe können Gemeinden dann mit der Einführung beginnen, wenn gleichzeitig alle Klassen des gleichen Jahrgangs erfasst werden können, bzw. der Unterricht durch Lehrpersonen mit der entsprechenden Aus- oder Weiterbildung erteilt werden kann. Die Einführung innerhalb der Gemeinde erfolgt von «unten nach oben», d.h. sie beginnt mit den ersten Klassen und führt schrittweise bis zur sechsten Klasse. Die Staffelung muss nicht unbedingt in Jahrgangsklassen erfolgen. Je nach den Möglichkeiten oder Gegebenheiten der lokalen Schulorganisation, z.B. bei mehrklassigen Klassen, kann in einem Schritt auch mehr als ein Jahrgang erfasst werden.

Die Einführung kann frühestens im Schuljahr 2008/09 beginnen. Erstmals werden dann Abgängerinnen oder Abgänger des Studiengangs für die Primarstufe der PHZH, die das Fach im Studienjahr 2007/08 gewählt haben, über eine Unterrichtsbefähigung für Religion und Kultur verfügen. Ab 2008 werden an der PHZH Weiterbildungskurse für amtierende Lehrpersonen angeboten (vgl. 2.4). Der obligatorisch erklärte Unterricht kann nur von Lehrpersonen mit einer provisorischen oder einer definitiven Unterrichtsbefähigung der PHZH erteilt werden.

In den Gemeinden muss sichergestellt sein, dass die einmal begonnene Einführung des obligatorischen Fachs kontinuierlich weitergeführt werden kann.

Die Einführung muss in allen Schulgemeinden im Schuljahr 2011/12 begonnen haben.

Aus- und Weiterbildung

Bisher wurden am Primarlehrerinnen- und Primarlehrerseminar sowie im Studiengang Primarstufe der PHZH alle Studierenden für das Fach Biblische Geschichte ausgebildet. An der PHZH umfasste die Ausbildung 2 Module im Rahmen der Ausbildung zu Mensch und Umwelt.

Ab dem Herbstsemester 2007 gliedert die PHZH die neue Ausbildung wie folgt:

  • Alle Studierenden für die Primarstufe besuchen im Rahmen der Grundausbildung Mensch und Umwelt zwei Module im Fachbereich Religion und Kultur (Religionen in Schule und Gesellschaft: Grundfragen und Grundlagen sowie Religiöse Fragen und Traditionen erkunden)
  • Studierende, welche die Unterrichtsbefähigung für Religion und Kultur erwerben wollen, besuchen zusätzlich zwei Vertiefungsmodule Fachdidaktik Religion und Kultur.

Die Anmeldezahlen zeigen, dass dieses neue Angebot auf ein sehr grosses Interesse stösst.

Die Weiterbildung amtierender Lehrpersonen führt zu zusätzlichem religionskundlichem Wissen. In einem Einführungskurs von 5-6 Halbtagen bzw. 20-24 Präsenzlektionen werden die Lehrpersonen vor allem auf die neue Ausrichtung des Faches vorbereitet und es werden Aspekte thematisiert, die sich aus dem obligatorischen Besuch ergeben. Wer diesen Einführungskurs besucht hat, erhält eine provisorische Unterrichtsbefähigung. Der Besuch weiterer praxisbegleitender Weiterbildungsveranstaltungen führt zur definitiven Unterrichtsbefähigung. Die gesamte Weiterbildung erfolgt in der unterrichtsfreien Zeit. Die Kosten werden von der Bildungsdirektion übernommen.

Diese Weiterbildung kann auf Wunsch der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu 2 Modulen (Einführungsmodul und Praxisbegleitung mit Abschlussarbeit) ausgebaut und mit 3 ECTS-Punkten angerechnet werden. Damit fügt sie sich in das Weiterbildungssystem mit Zertifikations- und Wahlmodulen der PHZH ein.

Lehrmittel

Im Auftrag des Bildungsrates hat die kantonale Lehrmittelkommission Unterrichtsmaterialien für jene Ziele und Inhalte des Lehrplans Biblische Geschichte schaffen lassen, die in die Lehrpläne obligatorischer Fächer verschoben wurden. Ursprünglich war eine Reihe von mehreren Heften geplant. Nach einer Verzögerung erscheint das erste Impulsheft «Feste und Feiern» auf das Schuljahr 07/08. Diese Materialien können im obligatorischen Fach verwendet werden. Sie decken jedoch nur einen Teil des neuen Lehrplans ab.

Die Schaffung eines neuen Lehrmittels erfordert einige Zeit. Die Lehrpersonen in jenen Gemeinden, die das Fach rasch umsetzen wollen, stehen während einer Übergangszeit nur provisorischen Unterrichtshilfen zur Verfügung. Auf Beginn des Schuljahres 2011/12, in dem alle Gemeinden mit der Einführung beginnen müssen, werden neue Unterrichtsmaterialien
bereit stehen.

Zeugniseintrag

Biblische Geschichte gehört zu den Fächern, die in der Primarschule nicht benotet werden. Im Zeugnis wird jedoch vermerkt, wenn der Unterricht besucht wird. Für ein Fach, dessen Besuch verpflichtend ist, macht ein solcher Vermerk keinen Sinn.

Religion und Kultur soll andern Fächern des Lehrplans gleichgestellt werden. An der Primarstufe werden in den ersten drei Schuljahren gewisse Fächer, z. B. Realien, nicht benotet. Ab der 4. Klasse werden in allen Fächern Noten erteilt. Diese Regelung soll für Religion und Kultur übernommen werden. Das Zeugnisreglement und die Zeugnisblätter müssten entsprechend angepasst werden.

Fachstelle an der Pädagogischen Hochschule

Bei der Umsetzung der Vorgaben des Bildungsrates für das Fach Religion und Kultur können sich für die Lehrpersonen und Behörden Probleme verschiedenster Art ergeben. Sie betreten Neuland und sollen sich mit Fragen an Fachleute wenden können. Die Bildungsdirektion ist Anlaufstelle für administrativ-organisatorische und für juristische Fragen. Fragen zur Unterrichtsgestaltung sollten an Personen mit methodisch-didaktischem Fachwissen, d.h. an die PHZH gestellt werden können. Es wird geprüft, in welchem Rahmen auf Beginn der Einführung im Schuljahr 08/09 ein befristeter Auftrag an die PHZH erteilt werden kann.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Schulgemeinden können Religion und Kultur an der Primarstufe ab Schuljahr 2008/09 einführen, sofern in allen Klasse eines Jahrgangs der Unterricht von Lehrpersonen mit der vorgeschriebenen Unterrichtsbefähigung erteilt wird. Die Einführung beginnt spätestens im Schuljahr 2011/12.
  • Die Schulpflegen bestimmen die Staffelung der Einführung nach ihren lokalen Möglichkeiten und Bedürfnissen. Die Lektionentafeln mit Religion und Kultur treten gemäss dieser Staffelung in Kraft.
  • Der Unterricht kann von Lehrpersonen der Primarstufe mit einem Diplom der Pädagogischen Hochschule Zürich für das Fach Religion und Kultur ab Abschlussjahr 2008 erteilt werden sowie von Lehrpersonen der Primarstufe mit einer provisorischen oder definitiven Unterrichtsbefähigung für Religion und Kultur an der Primarstufe der Pädagogischen Hochschule Zürich.
  • Die Kantonale Lehrmittelkommission wird beauftragt, Unterrichtsmaterialien für Religion und Kultur erarbeiten zu lassen.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, das Zeugnisreglement und die Zeugnisformulare gemäss den Erwägungen zu ändern.
  • Publikation (einschliesslich Beilagen) im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an die Lehrpersonenkonferenz (3), die Schulpflegen (222), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, den Vorsteher des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich, die Vorsteherin des Departements Schule und Sport Winterthur, die Vereinigung Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (5), den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Sektion Zürich, Lehrberufe, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, die Vereinigung der Elternorganisationen des Kantons Zürich, die Sektion Schule und Elternhaus des Kantons Zürich, die Pädagogische Hochschule Zürich (3), das Institut Unterstrass an der PHZH, die kantonale Lehrmittelkommission (10), die Mitglieder der Kontaktgruppe Religion und Kultur, die Interkantonale Lehrmittelzentrale und die Bildungsdirektion: Volksschulamt, Abteilung Bildungsplanung sowie Lehrmittelverlag.

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