Fachmittelschulen: Promotionsreglement

Beschluss Bildungsrat
2007 / 28
Sitzungsdatum
29. Juni 2007

Ausgangslag

Mit Beschluss vom 4. Juni 2007 verabschiedete der Bildungsrat den Lehrplan («Lehrplan FMS ZH» und «Schulprogramm FMS ZH») sowie das Prüfungsreglement. Der Entscheid über das Promotionsreglement wurde ausgesetzt, weil § 8 des Promotionsreglementes vorsah, dass die Bedingungen für die definitive Aufnahme bzw. Promotion erfüllt sind, wenn in allen Promotionsfächern

  • der Durchschnitt mindestens 4 ergibt;
  • die Summe der vier tiefsten Noten mindestens 14,5 beträgt.

Demgegenüber ist im Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich vom 10. März 1998 (413.251.1) in § 9 vorgesehen, dass die Bedingungen für die definitive Aufnahme bzw. Promotion erfüllt sind, wenn in allen Promotionsfächern, die im betreffenden Semester unterrichtet werden,

  • die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und
  • nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden.

Der Bildungsrat bevorzugte die Fassung, wie sie für die kantonalen Gymnasien gilt, da diese weniger auf die negativen Leistungen ausgerichtet sei. Es war daher zu prüfen, welche der beiden Bestehensvorschriften den besonderen Gegebenheiten der Fachmittelschulen besser entspricht.

Neuerungen gegenüber dem bisher geltenden Promotionsreglement für die Diplommittelschulen

Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen kann auf die bereits mit Beschluss des Bildungsrates vom 4. Juni 2007 dargelegten Erwägungen verwiesen werden. Das Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich entspricht neu vom Aufbau her dem Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich vom 10. März 1998. Im Gegensatz zum Promotionsreglement für die Gymnasien sieht das Promotionsreglement der Fachmittelschulen in Bezug auf die Nennung der Promotionsfächer nicht nur eine Verweisung auf den Lehrplan der Schule vor, sondern nennt im Anhang zum Reglement auch die möglichen Profile und die entsprechenden Promotionsfächer. Damit sind alle für die Promotion massgebenden Lerninhalte aus den in der Gesetzessammlung publizierten Erlassen ersichtlich. In materieller Hinsicht ist vorgesehen, dass im Gegensatz zu den Promotionsbestimmungen der bisherigen Diplommittelschule eine Schülerin oder ein Schüler nur noch einmal provisorisch promoviert werden kann. Diese Regelung entspricht den bestehenden Promotionsbestimmungen für die Gymnasien des Kantons Zürich.

Bestehensnorm

Was nun die fragliche Bestehensnorm anbelangt, ist Folgendes festzuhalten: Dem Bildungsrat wurde am 4. Juni 2007 hinsichtlich der Bestehensnorm dieselbe Regelung vorgeschlagen, wie sie für die bisherige Diplommittelschule galt. Wie bereits eingangs dargelegt, wurde in jener Fassung verlangt, dass der Notendurchschnitt aller Fächer die Note 4 ergeben soll. Eine doppelte Kompensation der Fächer unter 4, wie dies die Promotionsbedingungen der Gymnasien vorsehen, war demnach bei der Diplommittelschule nicht vorgesehen. Ebenfalls nicht vorgesehen war eine Beschränkung der Anzahl Noten unter 4, wie dies in § 9 lit. b der Promotionsbedingungen der Gymnasien statuiert ist.

Der Vorschlag des Bildungsrates vom 4. Juni 2007, wonach die Bestehensnorm der Regelung des Promotionsreglementes der Gymnasien anzupassen sei, wurde den beiden Schulleitungen unterbreitet. Die Kantonsschule Zürich Birch hat gegen diesen Vorschlag nichts einzuwenden. Die Kantonsschule Rychenberg, Winterthur, hat sich demgegenüber klar für die Anpassung der Promotionsbedingungen an die Gymnasien ausgesprochen, zumal sie zu diesem Thema bereits eine Konsultativabstimmung im Konvent mit dem Ergebnis durchgeführt hatte, bei der sich eine Mehrheit der Lehrpersonen für die Anpassung der Regelung an die Gymnasien aussprach. Namentlich befürworteten 59 Lehrpersonen die Anpassung, 6 Lehrpersonen sprachen sich gegen diese Regelung aus und 19 enthielten sich der Stimme.

Bei der Übernahme der Promotionsbestimmungen der Gymnasien handelt es sich zwar um eine Verschärfung der Promotionsbedingungen gegenüber dem bisherigen Promotionsreglement der Diplommittelschulen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass an den Fachmittelschulen eher mehr Promotionsfächer vorgesehen sind als an den Gymnasien und damit eine doppelte Kompensation der ungenügenden Noten möglicherweise einfacher zu erlangen ist. Eine Angleichung der Bestehensvorschriften an das Gymnasium wäre auch insofern zu begrüssen, als damit alle Schülerinnen und Schüler an derselben Schule dieselben Promotionsbedingungen zu erfüllen hätten, unabhängig davon, ob sie den Fachmittelschulausweis anstreben oder die gymnasiale Maturität erlangen wollen. Hinzu kommt, dass die Fachmittelschule im Unterschied zur Diplommittelschule zusätzlich eine Fachmaturität vorsieht, die auch den Zugang zu Fachhochschulen ermöglicht. Daher ist es umso mehr gerechtfertigt, die Bestehensnorm in diesem Sinne anzupassen. Werden an die Fachmittelschülerinnen und – schüler hinsichtlich der Promotionsbedingungen gleich hohe Anforderungen wie an die Gymnasialschülerinnen und -schüler gestellt, wird der neue Ausbildungsgang indirekt zusätzlich aufgewertet, was ebenfalls zu begrüssen ist. Aus all diesen Gründen ist die vom Bildungsrat am 4. Juni 2007 vorgeschlagene Änderung vorzunehmen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Es wird ein Promotionsreglement für die Fachmittelschulen im Kanton Zürich erlassen (siehe Anhang).
  • Veröffentlichung des Promotionsreglements gemäss Ziffer I in der Gesetzessammlung.
  • Mitteilung an Herrn Dr. Ulrich Weiss, Schulkommissionspräsident der Kantonsschule Rychenberg; Frau Silvia Luginbühl, Schulkommissionspräsidentin der Kantonsschule Zürich Birch; Frau Dr. Franziska Widmer Müller, Rektorin der Kantonsschule Rychenberg;  Herrn Prof. Kurt Zangger, Rektor der Kantonsschule Zürich Birch; Herrn Peter Weiss, Präsident der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen; Herrn Prof. Dr. Alfred Baumgartner, Präsident der Schulleiterkonferenz Mittelschulen; Herrn Prof. Markus Späth, Präsident der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen; die Bildungsdirektion (Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie Amt für Jugend und Berufsberatung).

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