Fachmittelschulen: Lehrplan und Prüfungsreglement

Beschluss Bildungsrat
2007 / 25
Sitzungsdatum
4. Juni 2007

Ausgangslage

Mit Beschluss Nr. 1023/2006 vom 12. Juli 2006 stimmte der Regierungsrat der Umwandlung der Diplommittelschulen in Fachmittelschulen zu. Der Aufbau des Unterrichts ist mehrstufig: Einer einjährigen Basisstufe mit gleichem Unterrichtsinhalt für alle Schülerinnen und Schüler folgt ein zweijähriger, richtungsgetrennter Teil mit sechs Profilen, der mit dem Fachmittelschulausweis abschliesst. Das 4. Ausbildungsjahr schliessen die Schülerinnen und Schüler mit der Fachmaturität ab bzw. bereiten sich auf die Aufnahmeprüfung in die Pädagogische Hochschule Zürich vor. Das Profil Gesundheit wird hingegen nach dem 4. Ausbildungsjahr mit einem Fähigkeitsausweis und einer Berufsmaturität abgeschlossen.

Die folgende Abbildung zeigt den Aufbau: jede Richtung bereitet auf eines oder
mehrere Profile vor.

Aufbau des Unterrichts

Abschluss EFZ Fage und BM FM Naturwiss. FM Musik FM Theater Aufnahmeprüfung an PHZH FM K+I
FMS
4. Jahr
Praxisjahr und LAP Praktikum und FM-Arbeit Prakt. Tätigk. FM-Arbeit Prakt. Tätigk. FM-Arbeit Bestehender 20-wöchiger Vorkurs Praktikum FM-Arbeit
Abschluss FMSA Gesundheit FMSA Naturwiss. FMSA Musik FMSA Theater FMSA Pädagogik FMSA K+I
FMS
3. Jahr
Richtung Gesundheit und Naturwissenschaften Richtung Gesundheit und Naturwissenschaften Richtung Kunst Richtung Kunst Richtung Pädagogik und Kommunikation Richtung Pädagogik und Kommunikation
FMS
2. Jahr
Richtung Gesundheit und Naturwissenschaften Richtung Gesundheit und Naturwissenschaften Richtung Kunst Richtung Kunst Richtung Pädagogik und Kommunikation Richtung Pädagogik und Kommunikation
FMS
1. Jahr
Basisjahr (Profilwahl) Basisjahr (Profilwahl) Basisjahr (Profilwahl) Basisjahr (Profilwahl) Basisjahr (Profilwahl) Basisjahr (Profilwahl)

(FM – Fachmaturität, FMSA – Fachmittelschulabschluss, K+I – Kommunikation und Information, EFZ – eidg. Fähigkeitszeugnis,BM – Berufsmaturität, LAP - Lehrabschlussprüfung)

Der Regierungsrat legte fest, dass die Kantonsschulen Zürich Birch und Rychenberg, Winterthur, je eine Fachmittelschule führen. In Anwendung von § 4 Ziffer 3 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (MSG) legte der Bildungsrat am 4. Dezember 2006 die Zuteilung der Profile an die Schulen wie folgt fest:

  • Kantonsschule Rychenberg, Winterthur
    Basisjahr
    Profile: Pädagogik, Kommunikation und Information, Musik, Theater
    Fachmaturität: Kommunikation und Information, Musik, Theater
  • Kantonsschule Zürich Birch
    Basisjahr
    Profile: Pädagogik, Kommunikation und Information, Gesundheit, Naturwissenschaften
    Fachmaturität: Kommunikation und Information, Naturwissenschaften
    Berufsmaturität: Gesundheit

Nach den Entscheiden über die Umwandlung der bestehenden Diplommittelschulen in Fachmittelschulen sowie über die Zuteilung der Profile stehen nunmehr die Entscheide über den Lehrplan, das Aufnahmereglement und Promotionsreglement sowie über das Prüfungsreglement an. Der Entscheid über das Aufnahmereglement fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrats.

Rechtsgrundlagen

Gemäss § 4 MSG ist der Bildungsrat für den Erlass der Lehrpläne der einzelnen Schulen sowie der für den Schulbetrieb erforderlichen Rahmenbestimmungen, insbesondere für Promotion und Abschlussprüfungen zuständig. Massgebend sind nebst den einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen auch entsprechende interkantonale Vereinbarungen, so insbesondere das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse der Fachmittelschulen, welches die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 12. Juni 2003 erlassen hat (nachfolgend EDK-Reglement genannt). Der Antrag auf Anerkennung der Fachmittelschulen im Kanton Zürich ist spätestens bis 31. Juli 2007 einzureichen (Art. 27 Abs. 2 des EDK-Reglements).
Weil im Profil Gesundheit auf den Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses «Fachangestellte/r Gesundheit» sowie auf die Berufsmaturität vorbereitet wird, müssen auch die Bestimmungen von Bildungsverordnung und Bildungsplan «Fachangestellte/r Gesundheit», Fassung vom 3. Juli 2003, sowie die eidgenössische Verordnung über die Berufsmaturität vom 30. November 1998 (Berufsmaturiätsverordnung) und der Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität gesundheitliche und soziale Richtung vom 12. August 2005 eingehalten werden.

Lehrplan (Schulprogramm)

Gemäss § 27 Abs. 1 MSG erlässt der Bildungsrat auf Antrag der Schulkommission den Lehrplan, welcher die Ziele und die Stundentafel der obligatorischen Fächer festlegt. Zur Ausarbeitung eines für die kantonalen Fachmittelschulen gemeinsamen Lehrplans setzte das Mittelschul- und Berufsbildungsamt eine Projektgruppe ein. Sie umfasst Vertretungen der Schulleitungen und der Konvente der beiden kantonalen Schulen, die eine Fachmittelschule führen werden, sowie Vertretungen der Freien Evangelischen Schule Zürich und des Hochschulamtes. Weiter sind vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt die Abteilung Mittelschulen, der Rechtsdienst, das Projekt ReBeGe und der Sektor Berufsmatura vertreten. Die Stundentafeln wurden den für die Fachmittelschule bedeutsamsten Fachhochschulen im Kanton Zürich sowie der Pädagogischen Hochschule Zürich vorgelegt. Ferner wurde die Ausgestaltung des Profils Gesundheit auch mit Vertretern potenzieller Lehrbetriebe besprochen. Die im Lehrplan aufgeführten Fachkompetenzen berücksichtigen die Bestimmungen des Rahmenlehrplans der EDK, des Bildungsplans «Fachangestellte/r Gesundheit» und des Rahmenlehrplans für die Berufsmaturität gesundheitliche und soziale Richtung. Im Übrigen baut das Schulprogramm auf einem Kompetenzenmodell auf, das auf die Förderung von Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz als Basis für die Studierfähigkeit grossen Wert legt.
Die unterschiedliche Lektionendauer der Kantonsschule Zürich Birch (45 Minuten) und der Kantonsschule Rychenberg, Winterthur (40 Minuten) wurde durch unterschiedliche Lektionenzahlen berücksichtigt, wobei die totale Unterrichtsdauer pro Fach soweit wie möglich in Übereinstimmung gebracht wurde.

Die Projektgruppe hat am 18. April 2007 den Lehrplan (umfassend die Dokumente «Lehrplan FMS ZH» und «Schulprogramm FMS ZH») verabschiedet, wobei auch zwei Anträge seitens der Lehrerschaft auf Ausweitung der Stundenzahlen für die Fächer Geographie bzw. Physik behandelt wurden. Im Lichte der regierungsrätlichen Sparvorgaben San04 ist keine Ausweitung des Unterrichtsangebots möglich. Vorschläge, in welchen Fächern Stunden zugunsten von Geographie bzw. Physik abgebaut werden können, fanden in der Projektgruppe keine Mehrheit. Deshalb wurde auf die Berücksichtigung der beiden erwähnten Anträge verzichtet.
Die vorgesehenen Stundentafeln berücksichtigen die Sparvorgaben gemäss RRB Nr. 1023/2006 vom 12. Juli 2006. Die im Schulprogramm enthaltenen Angaben zum Aufnahmeverfahren
entsprechen dem Aufnahmereglement.
Die Schulkommissionen der Kantonsschulen Rychenberg und Birch haben den «Lehrplan FMS ZH» und das «Schulprogramm FMS ZH» in zustimmendem Sinn verabschiedet. Eine Minderheit der Schulkommission der Kantonsschule Rychenberg erachtete allerdings die Stundendotation für Chemie und Physik als ungenügend, um die im Lehrplan genannten allgemeinen Bildungsziele sowie die Richt- und Referenzziele in diesen Fächern erreichen zu können. Die Bildungsdirektion soll deshalb beauftragt werden, dem Bildungsrat nach Ablauf von drei Jahren Bericht zu erstatten. Es soll insbesondere den betroffenen Schulleitungen und Schulkommissionen sowie der Bildungsdirektion Gelegenheit gegeben werden, die Auswirkungen des neuen Lehrplanes, namentlich in Bezug auf die Stundendotation, zu prüfen, und falls erforderlich, beim Bildungsrat eine entsprechende Anpassung zu beantragen.

Prüfungsreglement

Der Geltungsbereich des Reglements für die Abschlüsse an den Fachmittelschulen des Kantons Zürich umfasst vier Abschlüsse:

  • Fachmittelschulausweis,
  • Fachmaturität,
  • eidgenössischer Fähigkeitsausweis Fachangestellte/r Gesundheit,
  • Berufsmaturität im Profil Gesundheit.

Bezüglich Fachmittelschulausweis und Fachmaturität legt das EDK-Reglement sowohl die Prüfungsfächer als auch die Prüfungsmethoden und den Inhalt der beiden Ausweise fest. Bezüglich der Dauer der Praktika im gewählten Berufsfeld, die im Rahmen der Vorbereitung auf die Fachmaturität zu leisten sind, wird eine Bandbreite von 12 bis 40 Wochen genannt (vgl. § 18 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 EDK-Reglement). Wer in
eine Fachhochschule eintreten will, hat die Vorgaben des jeweiligen Studienganges zu berücksichtigen, die in der Regel Praktika von über 40 Wochen vorsehen. 

Beim Profil Gesundheit kann der eidgenössische Fähigkeitsausweis Fachangestellte/r Gesundheit sowie die Berufsmaturität erworben werden. Demzufolge müssen die entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, welche für Vollzeitschulen der beruflichen Grundbildung und für Berufsmaturitätsschulen gelten (vgl. vorne lit. B). Auf Grund der Anwendbarkeit der Berufsmaturitätsverordnung ergibt sich, dass beim Abschluss Berufsmaturität strengere Bestehensvoraussetzungen bestehen als beim Abschluss Fachmittelschulausweis, weil dort nur zwei statt drei Fachnoten ungenügend sein dürfen. Diese Verschärfung wird mit § 26 Abs. 2 letzter Satz berücksichtigt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Es wird ein Lehrplan («Lehrplan FMS ZH» und «Schulprogramm FMS ZH») für die Fachmittelschulen der Kantonsschulen Zürich Birch und Rychenberg, Winterthur, erlassen (siehe Anhang).
  • Es wird ein Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen im Kanton Zürich erlassen(siehe Anhang).
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, dem Bildungsrat nach Ablauf von drei Jahren Bericht zu erstatten. Es sollen die mit dem neuen Schulmodell gemachten Erfahrungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen des neuen Lehrplanes in Bezug auf die Stundendotation, dargelegt werden.
  • Veröffentlichung des Prüfungsreglements gemäss Ziffer III in der Gesetzessammlung.
  • Mitteilung an Herrn Dr. Ulrich Weiss, Schulkommissionspräsident der Kantonsschule Rychenberg; Frau Silvia Luginbühl, Schulkommissionspräsidentin der Kantonsschule Zürich Birch; Frau Dr. Franziska Widmer Müller, Rektorin der Kantonsschule Rychenberg; Herrn Prof. Kurt Zangger, Rektor der Kantonsschule Zürich Birch; Herrn Peter Weiss, Präsident der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen; Herrn Prof. Dr. Alfred Baumgartner, Präsident der Schulleiterkonferenz Mittelschulen; Herrn Prof. Markus Späth, Präsident der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen; die Bildungsdirektion (Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie Amt für Jugend und Berufsberatung).

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