Volksschule. Bildungsrätliche Kommission «Fachstelle für Schulbeurteilung»

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2007 / 24
Sitzungsdatum
4. Juni 2007

Ausgangslage

Mit dem neuen Volksschulgesetz wurden die Grundlagen für ein neues System der Qualitätssicherung im Volksschulbereich geschaffen. Neben der Erhebung von Bildungsdaten an der Volksschule, der Mitarbeiterbeurteilung gemäss der Lehrerpersonalgesetzgebung und der schulinternen Qualitätssicherung wird die Schulqualität neu durch die Fachstelle für Schulbeurteilung überprüft. Die Fachstelle für Schulbeurteilung überprüft mindestens alle vier Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht.
Die Fachstelle ist fachlich unabhängig. Sie arbeitet im Rahmen der vom Bildungsrat festgelegten Qualitätsstandards. Der Bildungsrat regelt zudem das Verfahren und das Weitere zum Inhalt der externen Beurteilung.
Die externe Schulevaluation wurde seit 1999 im Projekt Neue Schulaufsicht entwickelt. Die Grundsätze des Verfahrens hat der Bildungsrat mit dem Handbuch «Verfahrensschritte der externen Schulevaluation» festgelegt. Die Qualitätsstandards sind im Handbuch Schulqualität festgehalten und durch den Bildungsrat in einer Erprobungsfassung genehmigt worden. Das Projekt wurde durch die Bildungsrätliche Aufsichtskommission «Neue Schulaufsicht» begleitet. Die Bestimmungen des neuen Volksschulgesetzes, welche die externe Schulbeurteilung regeln, treten auf Beginn des Schuljahres 2007/2008 in Kraft. Die bildungsrätliche Aufsichtskommission «Neue Schulaufsicht» wird deshalb per Ende Schuljahr 2006/2007 aufgelöst.
Auf diesen Zeitpunkt soll eine neue bildungsrätlich Kommission «Fachstelle für Schulbeurteilung» ins Leben gerufen werden, in welcher die wichtigsten Anspruchsgruppen der externen Schulbeurteilung vertreten sind und welche den Bildungsrat in den Fragen der externen Schulevaluation berät.

Erwägungen

Die externe Schulevaluation ist im Kanton Zürich und der Schweiz ein relativ neues Instrument zur Qualitätsentwicklung und –sicherung. Der Kanton Zürich hat durch das langjährige Projekt und den vom Bildungsrat verabschiedeten Referenzrahmen wichtige Aufbauarbeit geleistet. Mit der Einführung der flächendeckenden und wiederkehrenden Schulbeurteilung werden sich für die externe Schulevaluation neue Herausforderungen stellen.
Der Bildungsrat hat für das laufende und das kommende Schuljahr 2007/2008 den Qualitätsbereich «Sprachförderung Deutsch» als Pflichtthema der externen Evaluation bezeichnet.

Der Bildungsrat wird im nächsten Schuljahr darüber zu befinden haben, ob und in welchem Umfang dieser Qualitätsbereich im ersten Evaluationszyklus weiterhin evaluiert wird oder ob dieser Schwerpunkt allenfalls durch eine neue Fragestellung der externe Evaluation ersetzt werden soll.
Ferner wird sich die Frage stellen, inwiefern das heutige, standardisierte Verfahren in einem zweiten Evaluationszyklus differenziert werden soll, um den Aufwand gezielter auf jene Schulen zu richten, welche in der Schulentwicklung weniger weit fortgeschritten sind. Die Entwicklung weiterer Instrumente der Qualitätssicherung wie etwa des schulinternen Qualitätsmanagements wird zudem den Koordinationsbedarf zwischen den verschiedenen Akteure und Aktivitäten erhöhen. Der Aufbau von schulinternen Qualitätssicherungssystemen wird auch die Möglichkeit eröffnen, die externe Evaluation in Form einer Metaevaluation durchzuführen.
Der Bildungsrat wird sich in den nächsten Jahren deshalb mit einigen grundsätzlichen Fragen der externen Schulevaluation befassen und auf Antrag der Bildungsdirektion entsprechende Entscheidungen treffen müssen. Die Bildungsrätliche Kommission «Fachstelle für Schulbeurteilung» soll solche Fragen im Vorfeld diskutieren und den Bildungsrat entsprechend beraten.
Damit die Sichtweisen der verschiedenen Anspruchsgruppen der externen Schulevaluation in die Entwicklung der Fachstelle für Schulbeurteilung und die Vorbereitung bildungsrätlicher Geschäfte strukturiert einfliessen können, sollen die wichtigsten Akteure im Volksschulbereich und die wichtigsten Partner in Schulqualitäts- und Evaluationsfragen in der Kommission vertreten sein. Damit wird auch die Kooperation der verschiedenen Akteure und Anspruchsgruppen in Fragen der externen Schulevaluation im Interesse eines nachhaltigen Qualitätsmanagements im Volksschulbereich verbessert.

Mandat

Der bildungsrätlichen Kommission externe Schulevaluation wird die Aufgabe übertragen, die Entwicklung der Fachstelle für Schulbeurteilung zu begleiten und den Bildungsrat bei Entscheiden zur externen Schulevaluation im Volksschulbereich zu beraten. Die Kommission verfolgt die Entwicklung im Bereich der externen Schulevaluation und unterstützt die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren und Anspruchsgruppen.

Im Einzelnen übernimmt die bildungsrätliche Kommission für externe Schulevaluation folgende Aufgaben:

  • Regelmässiger Informationsaustausch
  • Verfolgen der Entwicklung der externen Schulevaluation im Kanton Zürich
  • Verfolgen der Entwicklung der externen Schulevaluation im Allgemeinen
  • Unterstützung der Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren und Institutionen
  • Vorberatung von Vorlagen an den Bildungsrat

Institutionelle Zusammensetzung

Die Kommission setzt sich zusammen aus:

  • 1 Vertreter/in des Bildungsrates (Vorsitz)
  • 1 weitere(r) Vertreter/in des Bildungsrates
  • 1 Vertreter/in des Volksschulamtes
  • 1 Vertreter/in der Bildungsplanung
  • 1 Vertreter/in des Verbandes Zürcher Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VSZ)
  • 1 Vertreter/in der Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH)
  • 1 Vertreter/in der Leiterinnen und Leiter der Zürcher Schulheime (VLZS)
  • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz Volkschule
  • 1 Vertreter/in des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (ZLV)
  • 1 Vertreter/in des Verbandes des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich, Lehrberufe
  • 1 Vertreter/in des Vereins der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH)
  • 1 Vertreter/in der Elternschaft des Kantons Zürich
  • 1 Vertreter/in der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH)
  • 1 Vertreter/in der interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)
  • 1 Vertreter/in des Pädagogischen Institutes der Universität Zürich
  • 1 Vertreter/in des Kompetenzzentrums für Schulevaluation und Leistungsmessung an der Universität Zürich

Die Geschäftsstelle wird durch die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) geführt.

Entschädigung und Finanzen

Der Kanton übernimmt die Entschädigungen der Mitglieder für die Kommissionstätigkeit nach den massgebenden kantonalen Bestimmungen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die bildungsrätliche Aufsichtskommission «Neue Schulaufsicht» wird per 15. August 2007 aufgelöst.
  • Eine bildungsrätliche Kommission «Fachstelle für Schulbeurteilung» wird per 16. August 2007 gebildet.
  • Die bildungsrätliche Kommission «Fachstelle für Schulbeurteilung» wird mit folgenden Aufgaben mandatiert:
    • Regelmässiger Informationsaustausch
    • Verfolgen der Entwicklung der externen Schulevaluation im Kanton Zürich
    • Verfolgen der Entwicklung der externen Schulevaluation im Allgemeinen
    • Unterstützung der Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren und Institutionen
    • Vorberatung von Vorlagen an den Bildungsrat
  • Die bildungsrätliche Kommission «Fachstelle für Schulbeurteilung» setzt sich wie folgt zusammen:
    • 1 Vertreter/in des Bildungsrates (Vorsitz)
    • 1 weitere(r) Vertreter/in des Bildungsrates
    • 1 Vertreter/in des Volksschulamtes
    • 1 Vertreter/in der Bildungsplanung
    • 1 Vertreter/in des Verbandes Zürcher Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VSZ)
    • 1 Vertreter/in der Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH)
    • 1 Vertreter/in der Leiterinnen und Leiter der Zürcher Schulheime (VLZS)
    • 1 Vertreter/in der Lehrpersonenkonferenz Volkschule
    • 1 Vertreter/in des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (ZLV)
    • 1 Vertreter/in des Verbandes des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Sektion Zürich, Lehrberufe
    • 1 Vertreter/in des Vereins der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH)
    • 1 Vertreter/in der Elternschaft des Kantons Zürich
    • 1 Vertreter/in der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH)
    • 1 Vertreter/in der interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)
    • 1 Vertreter/in des Pädagogischen Institutes der Universität Zürich
    • 1 Vertreter/in des Kompetenzzentrums für Schulevaluation und Leistungsmessung an der Universität Zürich
  • Die Fachstelle für Schulbeurteilung wird beauftragt, bei den Institutionen und Vereinigungen gem. Ziff. IV. Nominationen einzuholen und dem Bildungsrat einen Nominierungsantrag zu stellen.
  • Mitteilung an das Generalsekretariat; Volksschulamt; Bildungsplanung; Verband Zürcher Schulpräsidentinnen Schulpräsidenten, Sekretariat VZS c/o Frau Renate Dieterle, Morfweg, 8610 Uster; Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich VSLZH, 8050 Zürich; Leiterinnen und Leiter der Züricher Schulheime, Werner Scherler, Koordinator, Stiftung Buechweid, 8332 Russikon; Lehrpersonenkonferenz Volksschule, Ursula de los Santos, Präsidentin, Weberstrasse 87, 8400 Winterthur; Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, Sekretariat ZLV, Postfach 7147, 8050 Zürich; Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Lehrberufe, Regionalsekretariat Zürich, Birmensdorferstrasse 67, Postfach 8180, 8036 Zürich; Vereinigung der Eltern- Organisationen des Kantons Zürich, Rolf Wolfensberger, Hofackerstrasse 58, 8032 Zürich; Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH, Postfach, 8953 Dietikon; Pädagogische Hochschule Zürich, Rektorat, Rämistrasse 59, 8090 Zürich; Hochschule für Heilpädagogik, Rektorat, Schaffhauserstrasse 239, 8057 Zürich; Pädagogisches Institut der Universität Zürich, Institutsleitung, Freiestrasse 36, 8032 Zürich; Institut für Bildungsevaluation, Institutsleitung, Wilfriedstrasse 15, 8032 Zürich; Fachstelle für Schulbeurteilung (2).

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