Volksschule. Einsatz des Europäischen Sprachenportfolios an der Zürcher Volksschule. Genehmigung des kantonalen Einführungskonzeptes

Beschluss Bildungsrat
2007 / 21
Sitzungsdatum
30. April 2007

Ausgangslage

Am 25. März 2004 beschloss die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule zu koordinieren. Sie einigte sich auf eine Strategie und einen Arbeitsplan für die gesamtschweizerische Koordination. In dieser Koordinationsstrategie wie auch im Gesamtkontext des Sprachenlernens spielt das Europäische Sprachenportfolio (ESP) eine zentrale Rolle. Damit die Lernenden aller Schulstufen ein ihrem Alter angepasstes ESP verwenden können, hat die EDK für die Schweiz folgendes Gesamtkonzept beschlossen:

Gesamtkonzept

Produkt Alterstufe Erscheinungstermin
Portfolino Kinder 4 bis 6 Jahre frühestens ab Januar 2008
ESP I Kinder 6 bis 11 Jahre frühestens ab Januar 2008
ESP II Kinder und Jugendliche 11 bis 15 Jahre August 2005
Kanton ZH: zugelassenes Lehrmittel seit Schuljahr 2005/06
ESP III Jugendliche ab 15 Jahre und Erwachsene März 2001
Kanton ZH: zugelassenes Lehrmittel seit Schuljahr 2001/02

Im Kanton Zürich wurden in den vergangenen Jahren eine Reihe von Massnahmen ergriffen oder eingeleitet, die alle in einem Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) oder dem ESP stehen. Trotz dieser Bemühungen fehlte bislang ein kantonales Konzept zur Generalisierung des ESP bis 2010, wie dies der Strategiebeschluss der EDK vorsieht. Der Bildungsrat beauftragte deshalb am 4. September 2006 das Volksschulamt (VSA) mit der Ausarbeitung eines kantonalen Einführungskonzeptes. Grundlage für diesen bildungsrätlichen Auftrag bildeten die umfassende Darstellung der Ausgangslage und Notwendigkeiten durch die Bildungsdirektion. Darin wurden die folgenden Sachverhalte bzw. Themen ausführlich erörtert:

  • Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER): Wesensmerkmale und Bedeutung
  • Gesamtschweizerische Koordination des Sprachenunterrichts: Massnahmen und Empfehlungen der EDK
  • Europäisches Sprachenportfolio (ESP): Zielsetzungen, Inhalte und Struktur
  • Bisherige Massnahmen im Kanton Zürich

Erwägungen

Das Europäische Sprachenportfolio (ESP) geht zurück auf eine Initiative des Europarates und stützt sich auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), das heute allgemein akzeptierte Referenzdokument für die Entwicklung von Instrumenten zur Förderung, Planung, Durchführung und Qualitätssicherung von Fremdsprachenunterricht. Der Kanton Zürich anerkennt die weitreichende Bedeutung sowohl des GER als auch des Strategiebeschlusses der EDK vom 25. März 2005 zur gesamtschweizerischen Koordination des Sprachenunterrichts. Er ist deshalb bestrebt, den Strategiebeschluss der EDK umzusetzen. Zentrales Element des EDK-Beschlusses ist die Einführung des ESP.

Die Implementierung des ESP sollte aus folgenden Gründen in Verbindung mit den Instrumenten des neuen Produktes LinguaLevel erfolgen, welches im Auftrag der EDKRegionalkonferenzen der Deutschschweiz entwickelt wurde. Das ESP ist ein persönliches Instrument der Lernenden zur Selbstbeurteilung der erworbenen Sprachkompetenzen in den fünf Fertigkeitsbereichen Hörverstehen, Leseverstehen, Gesprächsteilnahme, Zusammenhängendes Sprechen und Schreiben. Die Instrumente von LinguaLevel hingegen sind in erster Linie für die Hand der Lehrperson gedacht und dienen somit der Fremdbeurteilung. LinguaLevel bietet für den Französisch- und Englischunterricht validierte Kompetenzbeschreibungen, Testaufgaben und Beispiele von Lernenden (Referenzleistungen) an. Es ergänzt das ESP und ermöglicht eine transparente Fremdbeurteilung und Einstufung von Sprachkenntnissen.

In Abstimmung mit den meisten übrigen Kantonen der Deutschschweiz erfolgt im Kanton Zürich die flächendeckende kombinierte Einführung von ESP und LinguaLevel in zwei Phasen. Phase 1 (2007/08 bis 2009/10) ist dabei die Phase der Konzeptbereinigung, breiten Informationstätigkeit, Ausbildung des ESP-Kurskaders und der ersten Grundkurse für die Lehrerschaft. Die verschiedenen Stufenausgaben des ESP haben in dieser ersten Phase den Status «zugelassenes Lehrmittel». Die daran anschliessende Phase 2 (2009/10 bis 2011/12) ist die Phase der konsolidierten Modelle und verbindlichen Vorgaben. ESP I und II erhalten ab Schuljahr 2009/10 den Status «obligatorisches Lehrmittel». Auf der Primarstufe beginnt die obligatorische Abgabe und Verwendung einlaufend mit dem 2. Schuljahr, auf der Sekundarstufe I einlaufend mit dem 7. Schuljahr. Spätestens nach dem Schuljahr 2011/12 besitzen alle Jugendlichen, die die Schulpflicht erfüllt haben und aus der Schule austreten, ein persönliches ESP.

Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Implementierungsphase 1 werden in einem Zwischenbericht zuhanden des Bildungsrates festgehalten, der auf dieser Grundlage allfällig notwendige Massnahmen sowie die Einleitung der Implementierungsphase 2 beschliesst.

Die Implementierung des ESP an der Zürcher Volksschule erfolgt als Vollzugsprojekt. Hierzu wird im Volksschulamt eine zeitlich befristete ESP-Koordinationsstelle eingerichtet.

Eine sinnvolle und nutzbringende Verwendung von ESP und LinguaLevel im Fremdsprachenunterricht setzt voraus, dass die verantwortlichen Lehrpersonen über das hierzu notwendige Know-how verfügen. Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) hat deshalb im Auftrag des VSA ein Weiterbildungsprogramm für die Lehrerschaft konzipiert, das die folgenden drei Angebote umfasst:
(1) Informationsveranstaltungen für Lehrerschaft und Behörden (Umfang: 1 Halbtag)
(2) Grundkurse für Lehrpersonen, die ESP/LinguaLevel einsetzen (Umfang: 3 Halbtage)
(3) Kaderkurs für ESP-Multiplikator/innen (Umfang: 5 Halbtage)

Die Finanzen für die Kosten der Weiterbildung der Lehrerschaft durch die PHZH sind im Budget 2007 und im Finanzplan bis 2010 eingestellt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bildungsrat stimmt der Einführung des Europäischen Sprachenportfolios an der Zürcher Volksschule gemäss Konzept zu.
  • Die Einführung des Europäischen Sprachenportfolios erfolgt im Sinne der Erwägungen in zwei Phasen. Ab Schuljahr 2009/10 ist an der Volksschule die Verwendung des Europäischen Sprachenportfolios obligatorisch.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, im Sinne der Erwägungen einen Zwischenbericht auszuarbeiten und bis spätestens Mai 2009 dem Bildungsrat vorzulegen.
  • Die Weiterbildung der Lehrerschaft durch die PHZH erfolgt gemäss vorliegendem Konzept.
  • Schulen und Öffentlichkeit sind in geeigneter Form zu informieren.
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Bezirksschulpflegen (12), die Schulpflegen (223), das Schul- und Sportdepartement der  Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Vereinigung Zürcherischer Schulpräsidenten, das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Zürich , den Zürcher Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverband zuhanden der Stufenorganisationen, die Vereinigung der Schulleiter und Schulleiterinnen des Kt. Zürich, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Verband des Personals öffentlicher Dienste der Sektion Zürich (Lehrberufe), den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, die Mittelschulen, den Verband Zürcher Privatschulen, die Vereinigung der Eltern-Organisationen im Kanton Zürich, die interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz), die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission (10), das Generalsekretariat der EDK, die Regionalsekretariate der D-EDK (3), die Präsidenten der Sprachenkommissionen NWEDK und EDK-Ost, die Bildungsplanung Zentralschweiz, die Bildungsdirektion: das Generalsekretariat der Bildungsdirektion / Abteilung Bildungsplanung, das Volksschulamt, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, den Lehrmittelverlag.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: