Aufsichtskommission über die IV-Abklärungsstellen für schwere Sprachgebrechen im Kanton Zürich; Mutation

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Beschluss Bildungsrat
2007 / 02
Sitzungsdatum
15. Januar 2007

Mit Beschluss vom 19. Mai 1981 hat der Erziehungsrat, gestützt auf das Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherung über die Behandlung von Sprachgebrechen in der Invalidenversicherung vom 1. November 1978, eine «Aufsichtskommission über die Abklärungsstellen für schwere Sprachgebrechen im Kanton Zürich» ernannt.

Diese Fachkommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Fachkreise Logopädie, Schulpsychologie, Kinderpsychiatrie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, einer Vertretung der Interkantonalen Hochschule Heilpädagogik Zürich (HfH) und einer Sonderschulberaterin der Bildungsdirektion, Volksschulamt, als Vorsitzender, zusammen.

Auf den 31. Juli 2006 trat Frau Dr. med. Cornelia Hediger, Oberärztin am Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie Universität Zürich, Billrothstr. 15, 8032 Zürich, als Mitglied der Aufsichtskommission zurück.

Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Kantons Zürich schlägt als Nachfolgerin Frau Dr. med. Elena Meyer, Oberärztin, FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Tagesklinik für Kinder, Billrothstrasse 15, 8032 Zürich, vor.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Frau Dr. med. Cornelia Hediger, Oberärztin am Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie Universität Zürich, Billrothstr. 15, 8032 Zürich, wird auf den 31. Juli 2006 als Mitglied der Aufsichtskommission über die Abklärungsstellen für schwere Sprachgebrechen im Kanton Zürich unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen.
  • Als Mitglied der Aufsichtskommission über die Abklärungsstellen für schwere Sprachgebrechen im Kanton Zürich wird auf den 20. September 2006 neu ernannt: Frau Dr. med. Elena Meyer, Oberärztin, FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Tagesklinik für Kinder, Billrothstrasse 15, 8032 Zürich.
  • Mitteilung an die Genannten, an das Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, an die IV-Stelle des Kantons Zürich, 8087 Zürich, sowie an die Abteilung Finanzen, das Amt für Jugend und Berufsberatung und das Volksschulamt (5) der Bildungsdirektion.

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