Privatschulen. Stiftung SalZH, Winterthur. Sekundarstufe. Bewilligung

Beschluss Bildungsrat
2007/18
Sitzungsdatum
30. April 2007

Am 13. August 2002 bewilligte der Bildungsrat der Stiftung SalZH («eine Schulalternative für Zürich») die Führung einer Primarschule in Winterthur.

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2006 reichte die Stiftung SalZH, vertreten durch Lukas Bär, Stiftungsratspräsident, bei der Bildungsdirektion ein Gesuch zur Führung einer Sekundarstufe ein ab Schuljahr 2007/2008.

Gemäss den schulrechtlichen Bestimmungen (§§ 270 und 271 Unterrichtsgesetz vom 22. Dezember 1859 in Verbindung mit § 151 Volksschulverordnung vom 31. Dezember 1900) bedarf es zur Errichtung aller Arten von Privatschulen auf Volksschulstufe einer besonderen Bewilligung des Bildungsrates, welcher eine genaue Prüfung des Lehrplans, der Einrichtung der Anstalt und der Ausweise über die Befähigung des Lehrpersonals
vorauszugehen hat. Die Schülerinnen und Schüler haben an den Privatschulen einen der Volksschule entsprechenden Unterricht zu erhalten. Danach müssen die im Lehrplan festgelegten Lernziele erreicht werden. Mit der bildungsrätlichen Bewilligung wird lediglich erklärend festgestellt, dass der Eröffnung der Privatschule kein polizeiliches Hindernis entgegensteht. Man spricht deshalb auch von einer sog. Polizeierlaubnis (B. Mascello, Elternrecht und Privatschulfreiheit - Dargestellt an der Volksschule in der Schweiz und in Deutschland, St. Gallen 1995, S. 152). Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bewilligung. Die Polizeierlaubnis verschafft dem Gesuchsteller eine bestimmte Rechtsposition, indem eine Tätigkeit als rechtmässig erklärt wird (Häfelin/Müller/Uhlmann, Grundriss des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 5. Auflage, Rz. 2527 und 2534).

Gemäss Gesuchstellerin wolle man auch in der Sekundarschule an christlichen Grundwerten orientierte Bildung und Erziehung vermitteln. Einerseits wolle man Schwächere fördern und begabte Schülerinnen und Schüler fordern. Man möchte die Idee der Schule als Lebensraum umsetzen, in welchem der gemeinsame Einsatz von Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern gestaltet werde (act. 1).
Der Unterricht ist entsprechend der öffentlichen Volksschule aufgebaut und folgt dem zürcherischen Lehrplan. Die Lernformen sind ressourcenorientiert, d.h. man geht von den Stärken des Kindes aus. Durch Coaching sollen individuelle Lernziele gefunden und Entwicklungsschritte begleitet werden.
Es werden variantenreiche Unterrichtsformen angestrebt: Gruppen-/Werkstatt- und Projektunterricht, computer- und medienunterstützte Individualarbeit, sowie themenbezogener Blockunterricht.

In der geplanten Sekundarschule, die ab Schuljahr 2007/08 geführt wird, will man die Abteilungen A und B anbieten. Zu Beginn möchte man eine Klasse führen, in der Schülerinnen und Schüler beider Abteilungen zusammen sind. Die Fächer Mathematik, Geometrie, Englisch und Französisch werden mit den Anforderungsstufen I-III geführt (§ 7 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 und § 6 Volksschulverordnung, VSV, vom 28. Juni 2006). Die Bestimmungen über die Organisation der Sekundarstufe sind für die Privatschulen nicht verbindlich, weshalb die Gesuchstellerin - in Abweichung von § 6 Abs. 2 VSV - in vier Fächern Anforderungsstufen führen kann.

Folgende Lehrpersonen erhalten eine Lehrbewilligung:

  • Lukas Bär, Sekundarlehrer, Basel-Stadt 1995
  • Anna-Katharina Brauen, Sekundarlehrerin, Zürich 2006
  • David Schneider, Sekundarlehrer, Zürich 1983
  • Annemarie Germann-Javet, Handarbeitslehrerin, Zürich 1979
  • Rita Eberhart, Hauswirtschaftslehrerin.

Neuanstellungen erfordern eine Bewilligung der Bildungsdirektion.

Gemäss Gutachten des Hochbauamtes vom 30. Januar 2007 (act. 5) soll der Unterricht an der Sekundarschule im Zeughaus 2 auf dem Zeughausareal in Winterthur stattfinden.
Im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss des ehemaligen Zeughauses sollen drei Unterrichtsräume, Gruppenräume, eine Bibliothek sowie Räume für den Aufenthalt eingerichtet werden. Spezialräume für den Unterricht in Naturwissenschaften, Werken und Hauswirtschaft sind hier nicht vorgesehen. Der Unterricht in diesen Fächern soll, wie auch das Turnen, in nahe gelegenen Schulhäusern der Stadt Winterthur erteilt werden.
Die Schulräume im Zeughaus 2 sind grundsätzlich für die vorgesehene Nutzung gut geeignet. Toilettenanlagen stehen in knapp genügender Anzahl zur Verfügung. Während das Obergeschoss nur über eine Treppe erreichbar und damit nicht rollstuhlgängig ist, stehen im Erdgeschoss ein Schulzimmer sowie Toiletten zur Verfügung, welche als beschränkt behindertengerecht gelten können. Sobald am Gebäude Umbauten im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens vorgenommen werden, sind die Anforderungen des behindertengerechten Bauens zu erfüllen.

Die max. zulässigen Schülerzahlen werden gemäss den auch für Privatschulen geltenden Schulbaurichtlinien auf Grund der bestehenden Raumverhältnisse festgelegt. Ausgehend von den Minimalanforderungen von 2.5 m2 - 3 m2 Bodenfläche, 6 m3 Raumvolumen und 0.5 m2 Fensterfläche pro Schülerin oder pro Schüler zeigt die nachstehende Tabelle, für welche Schülerzahlen ein Klassenunterricht in den einzelnen Unterrichtsräumen zugelassen werden kann:

Zugelassene Schüeranzahl in Unterrichtsräumen

  Fläche
m2
Volumen
m3
Fenster
m2
max. Schülerzahl
Erdgeschoss        
Unterrichtszimmer 1/West1Das Unterrichtszimmer im Erdgeschoss wird durch eine mobile Wandtafel in zweiBereiche gegliedert. 58.5 158 6.8 13
Unterrichtszimmer 1/Ost1Das Unterrichtszimmer im Erdgeschoss wird durch eine mobile Wandtafel in zweiBereiche gegliedert. 32.3 87.2 5.1 10
Obergeschoss        
Unterrichtszimmer 2 40.2 132.6 4.8 9
Unterrichtszimmer 3 55.9 198.5 8.15 16
Gruppenraum 36.6 129.9 2.72 -
Lehrerzimmer 19 62.7 1.6 -
Bibliothek 37.8 132.5 2.75 -
Mehrzweckbereich        
Aufenthalt/Pause/Mittagstisch ca. 200      
Total mögliche Schülerplätze       48

1 Das Unterrichtszimmer im Erdgeschoss wird durch eine mobile Wandtafel in zweiBereiche gegliedert.

Gemäss den geltenden Richtlinien können in den Unterrichtszimmern im Zeughaus 2 auf dem Zeughausareal in Winterthur max. 48 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig unterrichtet werden.

Neue Schulräume oder bauliche Veränderungen an bestehenden Schulräumen benötigen wiederum die Bewilligung.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Stiftung SalZH wird im Sinne vorstehender Erwägungen die Bewilligung zur Führung einer Sekundarschule bewilligt.
  • In den vorgesehenen Schulräumen im Zeughaus 2 auf dem Zeughausareal in Winterthur dürfen maximal 48 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig unterrichtet werden. Neue Schulräume oder bauliche Veränderungen an bestehenden Schulräumen brauchen wiederum eine Bewilligung.
  • Neuanstellungen von Lehrpersonen benötigen eine Bewilligung der Bildungsdirektion.
  • Ein Rekurs gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Mitteilung dieses Beschlusses an schriftlich und unter Beilage einer Kopie dieses Beschlusses beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, eingereicht werden. In der Rekursschrift sind die Rekursanträge zu stellen und zu begründen. Mit dem Rekurs können alle Mängel des Verfahrens und der angefochtenen Verfügung geltend gemacht werden.
  • Mitteilung an die Stiftung SalZH, vertreten durch Lukas Bär, Hinterdorfstrasse 47, 8405 Winterthur, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Bezirksschulpflege Winterthur, sowie an das Volksschulamt (5) der Bildungsdirektion.

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