Volksschule. Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel. Ergänzungen und Änderungen auf das Schuljahr 2007/2008

Auf dieser Seite

Beschluss Bildungsrat
2007 / 15
Sitzungsdatum
12. März 2007

Nach § 22 des Volksschulgesetzes regelt der Bildungsrat die Verwendung der Lehrmittel im Unterricht. Er kann bestimmte Lehrmittel für obligatorisch erklären. Gemäss Lehrplan (S. 20) müssen obligatorische Lehrmittel von den Gemeinden angeschafft und von den Lehrkräften im Unterricht verwendet werden. Die zugelassenen Lehrmittel können von den Lehrkräften im Unterricht verwendet werden. Sie werden auf deren Wunsch von den Gemeinden angeschafft.
Am 4. April 1995 hat der Bildungsrat das Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel für die Volksschule in Kraft gesetzt. Dabei wurde festgelegt, dass das Verzeichnis alle zwei Jahre aktualisiert wird. Eine letztmalige Anpassung erfolgte am 4. April 2005 (Beilage 1). Das Verzeichnis wird neu jährlich angepasst und publiziert.
Die kantonale Lehrmittelkommission beantragt, dem Bildungsrat die in Beilage 2 aufgeführten Lehrmittel neu ins Verzeichnis aufzunehmen und den Status auf Schuljahr 2007/2008 festzulegen. Die kantonale Lehrmittelkommission beantragt im Weiteren, die in Beilage 3 aufgeführten Artikel zu streichen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Ergänzungen und Änderungen für das Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel werden auf das Schuljahr 2007/2008 in Kraft gesetzt.
  • Das Verzeichnis wird neu im Internet publiziert, auf die gedruckte Version wird verzichtet. Die Anpassungen erfolgen in Zukunft laufend, dazu braucht es keine Beschlüsse des Bildungsrats mehr.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an den Synodalvorstand (3), die Bezirksschulpflegen (12), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, den Verein SekZH, die Vereinigung der Schulleiter und Schulleiterinnen, Sektion Lehrberufe, die Pädagogische Hochschule Zürich (5), den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, den Verband Zürcher Privatschulen, die kantonale Lehrmittelkommission (10), die Direktion der Justiz und des Innern: Gemeindeamt, Abt. Gemeindefinanzen, die Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Bildungsplanung, Lehrmittelverlag, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: