Pilotprojekt Neugestaltung des 9. Schuljahres. Projektverlängerung und Ausweitung des Pilotprojekts auf weitere Sekundarschulen

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2007 / 11
Sitzungsdatum
12. Februar 2007

Ausgangslage

Am 7. Februar 2005 hat der Bildungsrat das Rahmenkonzept zur Neugestaltung des 9. Schuljahres genehmigt und ab Schuljahr 2005/06 bis 2007/08 die Erprobung in zehn Pilotschulen beschlossen. Um hinsichtlich einer definitiven Einführung die wesentlichen Erkenntnisse zu ziehen, wird die zweijährige Erprobungsphase wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die Evaluation erfolgt durch die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) und soll Aufschluss darüber geben, ob die Zielsetzungen des vom Bildungsrat genehmigten Rahmenkonzepts zur Neugestaltung des 9. Schuljahres in der Praxis erfüllt werden können und welche allfälligen Anpassungen für die Umsetzung vorzunehmen sind.

Der Bildungsrat hat an der Sitzung vom 4. September 2006 (Beilage 1) vom Zwischenbericht der externen Evaluation vom 18. August 2006 (Beilage 2) Kenntnis genommen. Der Bericht umfasst die Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der ersten Befragung aller am Pilotprojekt beteiligten Lehrpersonen. Die Erfahrungen nach dem ersten Jahr sind erfreulich. Die neuen Kernelemente wie der Stellwerktest und die Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahr erhalten bei den befragten Lehrpersonen eine hohe Zustimmung. Sie werden als eine gute Grundlage für eine individuellere und gezieltere Förderung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht des 9. Schuljahres erachtet, dies vor allem im Hinblick auf eine bessere Vorbereitung auf den schwierigen Einstieg ins Berufsleben. In die zweite Befragung im Frühjahr 2007 sollen die Erfahrungen aller im Projekt beteiligten Akteurinnen und Akteure einbezogen werden. Neben den Lehrpersonen werden auch die beteiligten Schülerinnen und Schüler, Eltern, Berufsberatende sowie betriebliche
Berufsbildnerinnen und -bildner aus Lehrbetrieben befragt, welche Jugendliche aus Pilotschulen für eine betriebliche Lehre rekrutiert haben. Der Schlussbericht soll bis August 2007 vorliegen.

Erwägungen

Zeitplan

Aufgrund der positiven Zwischenbilanz der externen Evaluation empfiehlt die bildungsrätliche Begleitkommission «Koordination Volksschule – Berufsbildung» nach der Aussprache vom 27. November 2006, das Projekt mit hoher Priorität weiterzuführen und die Grundlagen für eine baldige Generalisierung bereitzustellen. Damit die Pilotschulen, die im Schuljahr 2006/07 zum zweiten Mal mit rund 50 Klassen des 8. Jahrgangs eingestiegen sind, die Planung des neu gestalteten 9. Schuljahres rechtzeitig vornehmen können, empfiehlt die Kommission die Verlängerung des Projekts ab Schuljahr 2007/08.

Das Rahmenkonzept umfasst verschiedene Massnahmen ab 8. Schuljahr, die von den beteiligten Lehrpersonen erprobt und umgesetzt werden müssen. Die neue inhaltliche und schulorganisatorische Ausrichtung des bisherigen Wahlfachsystems im 9. Schuljahr unterscheidet sich von den bisherigen Rahmenbedingungen. Die Begleitkommission erwartet, dass die Vorarbeiten zur Einführung so geplant und umgesetzt werden, dass die Schulgemeinden die Massnahmen nach einem realistischen Zeitplan gestaffelt umsetzen könnten, falls die positive Beurteilung nach Auswertung der zweiten Evaluationsetappe 2006/07 bestätigt würde. Über die Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung in allen Sekundarschulen wie auch über den Zeitplan wird der Bildungsrat aufgrund des Schlussberichts voraussichtlich im Herbst 2007 beschliessen.

Lehrpersonen

Die Klassenlehrpersonen, welche eine 8. Klasse führen, werden im Rahmen des von der Pädagogischen Hochschule Zürich neu konzipierten Weiterbildungsmoduls «Vom Kompetenzprofil zur Förderplanung» unterstützt. Zusätzlich können die Pilotschulen bei Bedarf schulinterne Weiterbildungsangebote nutzen, die vor allem im Zusammenhang mit der Einführung des Projektunterrichts und der Abschlussarbeit im 9. Schuljahr in Anspruch genommen werden. Bezüglich der im Rahmenkonzept enthaltenen Kernelemente sind verschiedene Grundlagen und Materialien erarbeitet und den Lehrpersonen für die Erprobung als Starthilfe zur Verfügung gestellt worden.

Die Unterstützung der zehn Pilotschulen im Rahmen des obligatorischen Weiterbildungsmoduls zeigt, dass Schulen und Lehrpersonen über ein unterschiedliches Vorwissen bezüglich der im Rahmenkonzept enthaltenen förderorientierten Kernelemente der Schul- und Unterrichtsentwicklung verfügen und die Lehrpersonen eine möglichst praxisorientierte Vermittlung wünschen. Die Zwischenevaluation gelangt zum Schluss, dass das Weiterbildungskonzept überarbeitet und noch besser auf die Praxisbedürfnisse angepasst werden muss. Erste Anpassungen sind im Rahmen des zweiten Weiterbildungsdurchgangs erfolgt. Es zeichnet sich ab, dass der prozessorientierten Unterstützung durch schulinterne Weiterbildung wie auch der Vernetzung der Schulen und Lehrpersonen in Form von Lernpartnerschaften eine Schlüsselfunktion für eine flächendeckende Einführung zukommt.

Rahmenbedingungen

Obwohl sich viel mehr Schulen für eine Teilnahme an der Erprobung interessiert hatten, konnten aufgrund des Bildungsratsbeschlusses vom 7. Februar 2005 nur zehn Schulen in das Pilotprojekt aufgenommen werden. Eine zweijährige Projektverlängerung ab Schuljahr 2007/08 bietet die Möglichkeit, einerseits das Pilotprojekt auf weitere Schulen auszudehnen und andererseits die Arbeiten im Bereich von Lehrplananpassungen, Lektionentafel und Wahlfachreglement einschliesslich Vernehmlassung einzuleiten. Mit der Ausweitung erhalten weitere Schulen ebenfalls die Gelegenheit, die Rahmenbedingungen des neu gestalteten 9. Schuljahres ab Schuljahr 2007/08 umzusetzen und zu einem Erfahrungsgewinn im Rahmen der Pilotierung beizutragen. Dies ist ein massgeblicher Vorteil im Zusammenhang mit den Vorarbeiten für eine flächendeckende Umsetzung, indem das Erfahrungswissen einer grösseren Anzahl von Pilotschulen und der beteiligten Lehrpersonen für die Einführung in den übrigen Schulen möglichst praxisnah genutzt werden kann. Im Zuge der Projektverlängerung ist es sinnvoll, die Erweiterung auf geleitete Sekundarschulen einzuschränken, welche ausserhalb des Pilotprojekts den Stellwerk-Test bereits eingesetzt haben wie auch auf interessierte Schulen, welche aufgrund der beschränkten Anzahl Pilotschulen seinerzeit nicht aufgenommen werden konnten. Im Verhältnis zu den bisherigen zehn Pilotschulen und den erforderlichen Mitteln soll die Ausweitung auf höchstens 10 bis 20 weitere Schulen beschränkt werden. Die Auswahl und der Entscheid über die Teilnahme liegen beim Volksschulamt. Mit den neu aufgenommenen Pilotschulen wird eine Projektvereinbarung abgeschlossen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Projektverlängerung ab Schuljahr 2007/08 bis Ende Schuljahr 2008/09 wird genehmigt.
  • Im Rahmen der Projektverlängerung soll die Teilnahme am Pilotprojekt gemäss den Erwägungen auf weitere Pilotschulen ausgeweitet werden.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die für eine flächendeckende Einführung der «Neugestaltung des 9. Schuljahres» erforderlichen Grundlagen bis Herbst 2007 vorzubereiten und dem Regierungsrat Antrag zu stellen
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die im Rahmenkonzept vom 7. Februar 2005 enthaltenen Massnahmen im Rahmen der Unterrichtsgestaltung und Beurteilungspraxis eine Entlastung bewirken können.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Mitglieder der bildungsrätlichen Kommission «Koordination Volksschule – Berufsbildung» (18 ), den Synodalvorstand (3), die Bezirksschulpflegen (12), die Schulpflegen (222), der Verband Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (5), den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Sektion Zürich, Lehrberufe, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Mittelschullehrerverband des Kantons Zürich, die Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen, den Verband Zürcher Privatschulen, die Vereinigung der Elternorganisationen des Kantons Zürich, die Sektion Schule und Elternhaus des Kantons Zürich, die Pädagogische Hochschule Zürich (3), die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich und die Bildungsdirektion: Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Amt für Jugend und Berufsberatung, Abteilung Bildungsplanung sowie Lehrmittelverlag.

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