Privatschulen. Rietberg Montessori Schule, Zürich. Zusätzliche Schulräume. Bewilligung

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2007 / 01
Sitzungsdatum
15. Januar 2007

Mit Schreiben vom 7. August 2006 (act. 1) ersucht Ch. Urand (Schulleiterin) von der Privatschule Rietberg Montessori Schule, Seestrasse 119, Zürich, um Bewilligung zur Erweiterung der Schulräume in der Liegenschaft Seestrasse 121.

Zur Errichtung aller Arten von Privatschulen bedarf es einer besonderen Bewilligung des Bildungsrates, die unter anderem auch die Überprüfung der Einrichtungen der Schulanstalt mit einschliesst (§ 270 Unterrichtsgesetz, § 151 Volksschulverordnung). Gemäss Praxis braucht es für jede Erweiterung oder Änderung bestehender Schulräumlichkeiten und für Neubauten ebenfalls eine Bewilligung vom Bildungsrat.

Laut Gutachten des Hochbauamtes vom 21. September 2006 (act. 3) beabsichtigt die Privatschule, im Erd- und Obergeschoss in der denkmalgeschützten Villa je eine altersgemischte Primarschulklasse (1.-3. Klasse) von bis zu 30 Kindern zu unterrichten.

Die Besichtigung der Liegenschaft durch das Hochbauamt hat gezeigt, dass sich die Räume für den Unterricht nach Montessori-Konzept sehr gut eignen. Sie sind jedoch nicht behindertengerecht erschlossen, ferner fehlt ein IV-WC. Da keine baulichen Veränderungen vorgesehen sind, haben die städtischen Behörden aus Gründen der Verhältnismässigkeit und des Denkmalschutzes auf die Forderung einer entsprechenden Nachrüstung verzichtet.

Gemäss den geltenden Schulbaurichtlinien vom 1. Oktober 1999 sind für die Bestimmung der im Maximum zulässigen Schülerzahl pro Unterrichtsraum folgende Minimalwerte pro Schüler/in einzuhalten: 6 m3 Rauminhalt und 2.5 m2 Bodenfläche (lichte Raumhöhe 3 m; im EG und im 1. OG erfüllt). Die Fensterfläche der Unterrichtsräume, gemessen über Tischhöhe (80 cm ab Boden), hat 20 % der Bodenfläche zu betragen. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, ist eine Klassengrösse von 30 Kindern im 1. Obergeschoss von der Bodenfläche der Hauptnutzräume her problematisch; nur unter Einbezug des Gruppen- und Pausenraumes ist das Unterrichten von höchstens
30 Schülerinnen und Schülern auf diesem Geschoss tragbar.

Raumaufteilung

  Boden m2 Fenster m2 max. Anzahl Schüler
Klassenzimmer EG 1 (links, Norden) 23.2 5.2 9
Klassenzimmer EG 2 (vorne, Norden + Osten) 44.6 ca.17 17
Klassenzimmer EG 3 (vorne, Osten) 21.7 5.2 8
Gruppenraum EG 4 (rechts, Westen) 13.8 2.6 5
Klassenzimmer OG 1 (links, Norden) 23.4 4.8 9
Klassenzimmer OG 2 (vorne, Osten) 21.2 5.4 8
Gruppenraum OG 2b (vorne links, Norden) 8 10.4 3
Klassenzimmer OG 3 (vorne, Osten) 22 4.8 8
Pausenraum OG 4 (rechts, Westen) 13.8 2.5 5

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt ist ein Teil des Untergeschosses der Liegenschaft Seestrasse 121 gemietet und darin ein Lehrer- und ein Bewegungs-/Sitzungszimmer sowie zwei Garderoben eingerichtet worden.

Im Gartenzaun zwischen den beiden Liegenschaften Seestrasse 119 und 121 besteht ein Durchgang. Deshalb können die Schülerinnen und Schüler der Seestrasse 121 die Infrastrukturräume (Aufenthaltsräume, Küche, Pausen- und Spielplatz) der Liegenschaft Seestrasse 119 mitbenutzen.

Unter Berücksichtigung obiger Erwägungen kann die Bewilligung für die Belegung mit zwei Schulklassen und unter Einhaltung der im Maximum zulässigen Schülerzahl pro Unterrichtsraum in der Liegenschaft Seestrasse 121 erteilt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Aufgrund obiger Erwägungen werden der Privatschule Rietberg Montessori Schule in Zürich die zusätzlichen Schulräume bewilligt. Somit dürfen in der Liegenschaft an der Seestrasse 121 maximal 30 Schülerinnen und Schüler regelmässig und gleichzeitig unterrichtet werden.
  • Jede weitere Vergrösserung oder Änderung der Schulräumlichkeiten bedarf der Bewilligung des Bildungsrates.
  • Die Kosten dieses Verfahrens bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 200 und den Ausfertigungsgebühren von Fr. 45, total Fr. 245, werden der Gesuchstellerin auferlegtund durch die Bildungsdirektion in Rechnung gestellt.
  • Ein Rekurs gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Mitteilung dieses Beschlusses an schriftlich und unter Beilage einer Kopie dieses Beschlusses beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, eingereicht werden. In der Rekursschrift sind die Rekursanträge zu stellen und zu begründen. Mit dem Rekurs können  alle Mängel des Verfahrens und der angefochtenen Verfügung geltend gemacht werden.
  • Mitteilung an Christine Urand, Rietberg Montessori Schule, Seestrasse 119, 8002 Zürich (eingeschrieben gegen Rückschein), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, die Bezirksschulpflege Zürich, die Kreisschulpflege Zürich-Uto, das Hochbauamt, sowie an das Volksschulamt (5) der Bildungsdirektion.

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