Privatschulen. Schule Zürich Nord AG. Führung einer Primar- und Sekundarschule (Gegliederte Sekundarschule). Bewilligung

Beschluss Bildungsrat
2006 / 09
Sitzungsdatum
15. Mai 2006

Am 8. Januar 2006 stellten Y. Dürlemann und B. Stucki namens der «Schule Zürich Nord AG» ein Gesuch zur Führung einer privaten Primar- und Sekundarschule. Gemäss Handelsregisterauszug sind die beiden Gesuchstellenden berechtigt, die Aktiengesellschaft nach aussen hin zu vertreten (act. 1/2).

Die Privatschule soll gemäss Gesuch bezüglich Lektionentafel, Stundenplan und Organisation den Richtlinien der Bildungsdirektion und des kantonalen Lehrplanes entsprechen. Die Kinder und Jugendlichen sollen in Kleingruppen möglichst individuell schulisch gefördert werden. Man lege Wert auf ein hohes Leistungsniveau, das mittels individuell festgelegten Lernzielen erreicht werden soll. Es sei vorgesehen, zunächst eine Mittelstufenklasse und dann eine Gegliederte Sekundarschule zu führen.

Ausgehend von einer individuellen Standortbestimmung beim Eintritt in die Schule würden auf Grundlage des zürcherischen Lehrplans realistische Ziele vereinbart. Diese sollen in regelmässigen Standortgesprächen überprüft werden. In einer lernfreundlichen, warmen Atmosphäre sollen die Kinder in den kleinen Gruppen ein Unterrichtsklima erleben, in dem ihr Selbstvertrauen wachsen kann und Lernfortschritte erzielt werden.

Die Privatschule ist als Tagesschule konzipiert. Biblische Geschichte und Konfessionsübergreifender Kooperativer Religionsunterricht (KoKoRU) werden als Wahlfächer angeboten. Externe Arbeitswochen sind vorgesehen für die Sicherstellung des übrigen Spezialunterrichts (Werken Metall und Holz, Naturkunde etc.).

Folgende Personen erhalten die Lehrbewilligung:

  • Yvonne Dürlemann, Sekundarlehrerin phil. I, Kt. Zürich 1992. Befähigung zur Erteilung des Englischunterrichts, Fähigkeitsausweis Kt. Zürich 1996;
  • Bruno Fuchs, Primarlehrer, Kt. Zürich 1985;
  • Urs Hardegger, Primarlehrer, Kt. Zürich 1985;
  • Balz Krügel, Reallehrer, Kt. Zürich 1993;
  • Beat Stucki, lic.phil., Lehrpatent für Primar- und Realschule Kt. Aargau 1996, Heilpädagoge.

Vor jeder Neuanstellung ist bei der Bildungsdirektion, Volksschulamt, eine Lehrbewilligung einzuholen.

Laut Gutachten des Hochbauamtes vom 28. Februar 2006 (act. 3) findet der Unterricht im dritten Obergeschoss des früheren ABB-Bürogebäudes an der Elias Canettistrasse 7 in Zürich-Oerlikon statt. Die Klassen sollen jeweils nicht mehr als 15 Schülerinnen und Schüler umfassen. Die Privatschule liegt ca. 200 m Fussweg vom Bahnhof Oerlikon entfernt. Auf der Nordseite des Gebäudes liegt ein Park. Die behindertengängige Erschliessung ist über einen bestehenden Lift beim zentralen Gebäudeeingang und via Mieträumen von Drittbenutzern. Möglich. Ein IV-WC besteht nicht. Die der Schule zugeordneten geschlechtergetrennten WC-Anlagen befinden sich im dritten und zweiten Obergeschoss und sind vom Treppenhaus her zugänglich. Die für den Schulbetrieb vorgesehenen Räume weisen bezüglich der massgebenden Schulbaurichtlinien vom 1. Oktober 1999 folgende Kennzahlen auf:

Kennzahlen der für den Schulbetrieb vorgesehenen Räume

  Fläche (m2) Vol. (m3) Fenster (m2) Max. Schülerzahl
Klassenzimmer Ost 101  341  25.4 40
Klassenzimmer West 115  389  25.4 46
Schulküche/Aufenthalt 21  21  4.2 8
Büro/Einzelunterricht
(für eine spätere Nutzung) 
12 
24 
39
81 
4.2
4.2
(8)

Mit der maximal zulässigen Schülerzahl sind die gemäss Schulbaurichtlinien erforderlichen Raumabmessungen je Schüler/in (2.5 m2, 6 m3) und die natürliche Belichtung eingehalten. Der in den neuen Schulräumen vorgesehene Schulbetrieb mit maximal 30 Schülerinnen und Schülern ist unproblematisch, hingegen ist die maximal mögliche Belegung der Unterrichtsräume mit total 98 Schülerinnen und Schülern nur theoretischer Natur. Bei einer allfälligen Erhöhung der Schüler- oder Klassenzahl ist ein erneutes Gesuch an die Bildungsdirektion, Volksschulamt, erforderlich. Für den Haushaltkundeunterricht und die Mittagsverpflegung soll im Aufenthaltsraum eine Küche eingerichtet werden.

Der textile und nichttextile Handarbeitsunterricht ist in den bestehenden Räumen vorgesehen.
Für die Sicherstellung des Turnunterrichts sollen Räume dazugemietet werden, öffentliche Hallenbäder und Sportanlagen benutzt und eine intensive Sportwoche durchgeführt werden. Der Bildungsdirektion ist mitzuteilen, wenn eine geeignete Turnhalle gefunden wurde. Allfällige Auflagen der örtlichen Baubehörde für den neuen Schulbetrieb an der Elias Canettistrasse 7 sind ausdrücklich vorbehalten. Für jede Erweiterung oder Änderung bestehender Schulräumlichkeiten sowie für Neubauten braucht es eine Bewilligung des Bildungsrates.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Aufgrund vorstehender Erwägungen wird der Schule Zürich Nord AG, vertreten durch Y. Dürlemann und B. Stucki, die Bewilligung zur Führung einer privaten Primar- und Sekundarschule (Gegliederte Sekundarschule) erteilt.
  • In den beiden Klassenzimmern Ost und West dürfen insgesamt nicht mehr als 30 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig unterrichtet werden. Bei einer allfälligen Erhöhung der Schüler- oder Klassenzahl ist bei der Bildungsdirektion, Volksschulamt, ein Gesuch einzureichen.
  • Die Kosten dieses Verfahrens bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 400 und den Ausfertigungsgebühren von Fr. 50, total Fr. 450, werden den Gesuchstellenden auferlegt und nach Eintreten der Rechtskraft durch die Bildungsdirektion in Rechnung gestellt.
  • Ein Rekurs gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Mitteilung dieses Beschlusses an schriftlich und unter Beilage einer Kopie dieses Beschlusses beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, eingereicht werden. In der Rekursschrift sind die Rekursanträge zu stellen und zu begründen. Mit dem Rekurs können alle Mängel des Verfahrens und der angefochtenen Verfügung geltend gemacht werden.
  • Mitteilung an die Schule Zürich Nord AG, Scheuchzerstr. 74, 8006 Zürich (eingeschrieben gegen Rückschein), die Bezirksschulpflege Zürich, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, Abt. Privatschulen, das Hochbauamt, sowie an das Volksschulamt (5) der Bildungsdirektion.

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