Volksschule. Religion und Kultur an der Primarschule

Beschluss Bildungsrat
2006 / 06
Sitzungsdatum
27. Februar 2006

Ausgangslage

Die Volksschule des Kantons Zürich ist eine vom Staat getragene Schule, die gemäss der Bundesverfassung und kantonaler Verfassung konfessionell neutral geführt werden muss. § 1 des Volksschulgesetzes hält fest, dass die Volksschule zu einem Verhalten erzieht, das4 sich an christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen orientiert. In den obligatorischen Unterricht dürfen nur Ziele und Inhalte integriert werden, von denen Eltern ihre Kinder nicht dispensieren können, indem sie sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen.

Am 10. September 2005 wurde im Kantonsrat ein dringliches Postulat eingereicht, das die Einführung eines obligatorischen Faches Religion und Kultur an der Primarschule fordert. Es wurde in der Folge als dringlich erklärt und am 14. November 2005 zu Bericht und Antrag an den Regierungsrat überwiesen. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, die im September 2004 eingereichte Volksinitiative zur Weiterführung der Biblischen Geschichte zur Ablehnung zu empfehlen und einem Gegenvorschlag zuzustimmen. Dieser sieht an der Primarschule ein Fach Religion und Kultur im gleichen zeitlichen Umfang wie ehemals Biblische Geschichte vor. Inhaltlich soll es jedoch erweiterte Zielsetzungen erhalten und der Besuch soll obligatorisch erklärt werden.

Mit dem Gegenvorschlag beziehungsweise einem neuen Fach Religion und Kultur soll vorab die Fähigkeit zum Verstehen der unsere Gesellschaft prägenden Religion und Kultur, aber auch das Verständnis für Differenzen zu anderen Religionen und Kulturen vermittelt werden, um das friedliche Zusammenleben in einer religiös und kulturell heterogener gewordenen Gesellschaft zu fördern und die Integration der Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen zu fördern. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist das neue Fach als obligatorisches Fach ohne Abmeldemöglichkeiten auszugestalten.

Grundlagen und Eckwerte für das Fach Religion und Kultur

Das Fach Religion und Kultur auf der Primarstufe ist als obligatorisches Fach so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Hintergründen daran teilnehmen können. Das Vollziehen religiöser Handlungen (z.B. Beten) hat keinen Platz in der Schule. Die Beheimatung in einer Glaubensgemeinschaft und der Bekenntnisunterricht ist Sache der einzelnen Glaubensgemeinschaften.

Religion und Kultur ist ein religionskundlicher Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler lernen die religiösen und kulturellen Wurzeln unserer Gesellschaft, aber auch Merkmale und Überlieferungen anderer Religionen und Kulturen kennen und achten. Ethische Gemeinsamkeiten der verschiedenen Glaubensbekenntnisse erfahren eine besondere Beachtung.

Die Auseinandersetzung mit der Geschichte der Religion, ihren Überlieferungen und Bräuchen setzt den Schwerpunkt auf dem Christentum als der die Gesellschaft und ihre Wertvorstellungen prägenden Religion im Kanton Zürich und behandelt ihre kulturellen und gesellschaftlichen Auswirkungen auf das Leben der Schülerinnen und Schüler. Das neue Fach vermittelt aber auch Kenntnisse über andere Religionen und Kulturen, die in der Lebenswelt der Kinder sichtbar und erfahrbar sind. Dabei sind Anschaulichkeit, Begegnungen sowie Bezüge zu bereits Bekanntem altersgemäss umzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Fach Religion und Kultur die Lebenswelt und die Werte, von denen sie geprägt und bestimmt sind, kennen lernen und Handlungsweisen, die sich von den eigenen unterscheiden, einordnen können. Sie sollen Respekt und Achtung für Differenzen zwischen den verschiedenen Glaubensrichtungen entwickeln können.

Der Unterricht an der Primarstufe soll das Fundament für den Unterricht an der Sekundarstufe bilden. An der Sekundarstufe wird eine inhaltliche Gleichwertigkeit der Weltreligionen angestrebt. Die Schülerinnen und Schüler lernen wahrzunehmen, wo religiöse Fragen auftauchen und religiöse Vorstellungen angesprochen oder berührt werden. Sie erwerben vertiefte Erkenntnisse und werden angeleitet, die Welt und sich selbst aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.

Umsetzung der Eckwerte

Lehrplan

Es wird entsprechend der Eckwerte ein neuer Lehrplan «Religion und Kultur» der Primarschule entwickelt. Die mit einer kleinen Lehrplananpassung vom 14. März 2005 in obligatorische Fächer verschobenen Ziele und Inhalte werden in den neuen Lehrplan integriert. Der Lehrplan umfasst neben den Zielen und Inhalten ausführliche Aussagen zur Planung und Gestaltung des Unterrichts sowie normative Grundsätze. Sie dienen den Lehrpersonen, Eltern und Schulbehörden als Richtlinien, damit ein Unterricht im Sinne von «teaching about religion» gewährleistet ist.

Lektionentafeln

Entsprechend dem Postulatsvorschlag bzw. dem Gegenvorschlag des Regierungsrates wird an den 1.-3. Klassen je 1 Wochenlektion für das Fach Religion und Kultur in den Unterrichtsbereich «Mensch und Umwelt» integriert. An der Mittelstufe wird «Mensch und Umwelt» und damit auch die Gesamtlektionenzahl für die Schülerinnen und Schüler um eine Wochenlektion erhöht (vgl. Beilage ). Die flächendeckende Einführung von Englisch wird an der Mittelstufe im Schuljahr 2010/11 abgeschlossen. Aus diesem Grund werden für die Mittelstufe zwei Lektionentafeln, ohne bzw. mit Englisch vorgelegt. Über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Lektionentafeln wird der Bildungsrat bei der Festlegung weiterer Rahmenbedingungen für das Fach Religion und Kultur entscheiden.

Lehrmittel

Für die in den obligatorischen Unterricht verschobenen Ziele und Inhalte aus Biblischer Geschichte werden zurzeit Unterrichtsmaterialien erarbeitet. Das Lehrmittelkonzept entspricht grundsätzlich den oben beschriebenen Eckwerten und ist für Religion und Kultur inhaltlich zu erweitern. Bisher sind Hefte für folgende Themenfelder geplant: Feste und Feiern, Schöpfung und Natur, Gebote und Lebensregeln, Feiern im Leben der Kinder, Bilder und ihre Geschichten. Es sind weitere Themenfelder aufzunehmen, z. B. künstlerische Ausdrucksformen des Christentums und anderer Religionen, ethische Gemeinsamkeiten verschiedener Religionen.

Unterrichtsbefähigung

Grundsätzlich verfügen alle Primarlehrpersonen mit einem Zürcher Patent über eine Unterrichtsbefähigung für den Unterricht in Biblischer Geschichte. Studierende der Pädagogischen Hochschule erhalten im Rahmen der obligatorischen Ausbildung für «Mensch und Umwelt» Einblicke in Ziele und Inhalte von Biblischer Geschichte. Die Eckwerte für Religion und Kultur stellen höhere Anforderungen an die Unterrichtenden. Der Studiengang für Primarlehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule ist auf die neue Situation hin zu prüfen. Zukünftig muss die Ausbildung der Primarlehrpersonen ein eigenes Fach Religion und Kultur beinhalten, da nur so die notwendigen Kompetenzen aufgebaut werden können. Durch ein strukturiertes Fach in der Ausbildung und in der Volksschule kann auch der Übergang von der Primarschule zur Sekundarstufe aufbauend gewährleistet werden.

Für das obligatorische Fach ist die Frage der Zulassung neu zu regeln.

Weiterbildung

Religion und Kultur ist von seiner Ausrichtung her ein neues Fach. Es ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch, daher ist wichtig, dass der Unterricht so stattfindet, wie es in den Eckwerten dargestellt ist.

Bezüglich der zu vermittelnden Inhalte besitzen die Primarlehrpersonen bereits über entsprechende Grundkenntnisse (vgl. Ziffer 4). Sie müssen jedoch über alle Richtziele, über die normativen Vorgaben und Einschränkungen, den Lehrplan und die Lehrmittel neue umfassende Informationen erhalten. Es wird Lehrpersonen an der Primarschule freigestellt, sich für Religion und Kultur weiterbilden zu lassen. Der Unterricht darf jedoch nur mit der entsprechenden Zusatzqualifikation erteilt werden.

Zeitplan

Über einen Zeitplan für die Umsetzung von Religion und Kultur an der Primarschule kann erst entschieden werden, wenn der Kantonsrat bzw. die Stimmberechtigten über die Volksinitiative bzw. den Gegenvorschlag entschieden haben. Vorerst gelten die Regelungen, wonach einzelne Ziele und Inhalte in den obligatorischen Fächern unterrichtet werden und Biblische Geschichte weiterhin als Freifach angeboten werden kann.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Religion und Kultur wird an der Primarstufe ein obligatorisches Fach.
  • Die Grundlagen und Eckwerte werden im Sinne der Erwägungen für die Umsetzungsarbeiten verbindlich erklärt.
  • Die Lektionentafeln gemäss Beilage werden in zustimmendem Sinn zur Kenntnis genommen.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, dem Bildungsrat bis August 2006 einen Lehrplanentwurf vorzulegen.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, dem Bildungsrat eine Anpassung des Entscheids über die obligatorischen und frei wählbaren Fächer des Ausbildungsgangs für Lehrkräfte für die Primarschule vorzulegen.
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule bis August 2006 ein Weiterbildungskonzept zu erarbeiten.
  • Publikation im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an den Synodalvorstand (3), den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Verband des Personals öffentlicher Dienste, Sektion Zürich, Lehrberufe, die SekZH, die Vereinigung der SchulleiterInnen des Kantons Zürich, die Bezirksschulpflegen (12), die Primar- und Gemeindeschulpflegen (165), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Vereinigung Zürcherischer Schulsekretärinnen und Schulsekretäre, die anerkannten Kirchen im Kanton Zürich, das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, die Zürcher Patronatsschulen im Ausland, die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, das Volksschulamt, das Mittel- und Berufsschulamt sowie den Lehrmittelverlag.

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