Religion und Kultur Primarstufe. Lehrplan
Auf dieser Seite
Ausgangslage
Am 27. Februar 2006 hat der Bildungsrat beschlossen, an der Primarstufe ein neues, obligatorisches Fach Religion und Kultur zu schaffen. Die Bildungsdirektion wurde beauftragt, einen Lehrplan erarbeiten zu lassen, der die im gleichen Beschluss formulierten Eckwerte konkretisiert.
Mit der Erarbeitung des Lehrplanentwurfs wurde die Pädagogische Hochschule Zürich beauftragt.
Erwägungen
Der Lehrplanentwurf berücksichtigt die formalen Vorgaben des Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich und insbesondere jene des Unterrichtsbereichs «Mensch und Umwelt».
Der Entwurf wurde im Rahmen eines «Runden Tischs» Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Glaubensgemeinschaften vorgelegt. In der Aussprache zeigte sich ein Interesse am geplanten Fach. Allerdings wurden ebenfalls Bedenken und Ängste geäussert, dass eine unerwünschte Beeinflussung der Kinder stattfinden könnte. Das Fach solle der Wissensvermittlung dienen, es können nicht seine Aufgabe sein, religiöse Identität zu stiften. Die Vertreterinnen und Vertreter nichtchristlicher Glaubensgemeinschaften äusserten dezidiert den Wunsch, in die Konkretisierung des Lehrplans einbezogen zu werden, z. B. bei der Auswahl von Themen und Geschichten für die Erarbeitung der Lehrmittel.
Der Lehrplanentwurf wurde ausserdem einer Vertreterin und einem Vertreter der Religionswissenschaft an der Universität Zürich vorgelegt. Im Gespräch wurden die gleichen grundsätzlichen Punkte angesprochen, wie sie gegenüber dem Lehrplan für die Sekundarstufe geäussert wurden:
- Ausgangspunkt der Diskussion sind unterschiedliche Prämissen. Während Religionspädagogen davon ausgehen, dass die religiöse Dimension Teil jedes Menschen, jedes Kindes ist, vertreten die Religionswissenschafter die Meinung, dass Religiosität nicht von vornherein jedem Menschen gegeben ist, sondern durch die Erziehung aufgebaut wird.
- Der Auftrag der Schule muss sorgfältig definiert werden. Darf die Schule für sich in Anspruch nehmen, bei allen Schülerinnen und Schüler eine religiöse Kompetenz oder die Sensibilisierung für religiöse Fragen entwickeln zu wollen? Müssen nicht neben den Rechten der unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften auch jene von Eltern und Kindern mit einer agnostischen oder atheistischen Ansicht beachtet werden?
- Nach Meinung der Religionswissenschaft muss ein obligatorisches Schulfach eine kulturelle und kommunikative Kompetenz im Umgang mit religiösen Sachverhalten entwickeln, nicht aber eine Kompetenz im Umgang mit religiösen Fragen. Dadurch würde auch klar zum Ausdruck gebracht, dass der schulische Unterricht in Religion und Kultur den Religionsunterricht der Glaubensgemeinschaften nicht ersetzen kann und will.
- Im Vorspann zum Lehrplan muss klar und trennscharf zum Ausdruck gebracht werden, was der Unterricht in Religion und Kultur anstrebt.
- Methodisch darf die Schule nicht bei religiösen Fragen ansetzen, sondern für religiöse Sachverhalte, die für die Kinder und Jugendlichen wahrnehm- und beobachtbar sind, Werte und Begründungen aus der Perspektive verschiedener Religionen aufzeigen.
Es wurden konkrete punktuelle Änderungsvorschläge gemacht und schriftlich vorgelegt. Diese konnten noch nicht in den vorliegenden Lehrplan eingearbeitet werden.
Am 13. September 2004 wurde die Volksinitiative zur Weiterführung des Faches Biblische Geschichte an der Primarschule eingereicht. Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen und seinem Gegenvorschlag zur Schaffung des Faches Religion und Kultur zuzustimmen. Die Schlussabstimmung im Kantonsrat muss spätestens drei Jahre nach der Einreichung erfolgen. Sowohl in der vorberatenden Kommission als auch im Parlament kann eine sachliche Diskussion nur erfolgen, wenn aufgezeigt werden kann, was mit dem neuen Fach gemeint ist. Der Lehrplan sollte daher an der Sitzung der kantonsrätlichen Kommission vom 24. Oktober vorgestellt werden können.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Der Lehrplan «Religion und Kultur» für die Primarstufe wird genehmigt.
- Die Bildungsdirektion wird beauftragt, bei der Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien Vertreterinnen und Vertreter der am Runden Tisch teilnehmenden Glaubensgemeinschaften sowie der Religionswissenschaft zu konsultieren.
- Mitteilung an die Pädagogische Hochschule Zürich, die Mitglieder des Runden Tischs Religion und Kultur sowie an die Bildungsdirektion: Volksschulamt, Hochschulamt, Lehrmittelverlag.