Volksschule. Einführung des Verfahrens «Schulische Standortgespräche» für die Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen

Beschluss Bildungsrat
2006 / 31
Sitzungsdatum
4. September 2006

Ausgangslage

Mit dem Bildungsratsbeschluss vom 19. August 1999 «Revision der rechtlichen Grundlagen des sonderpädagogischen Angebots im Kanton Zürich (Projekt RESA): weiteres Vorgehen» wurde die Bildungsdirektion, Bildungsplanung, beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt ein praxisorientiertes Verfahren für die Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen aufgrund diagnostischer Kategorien zu entwickeln. Die Zuweisungsentscheide sollen durch die beteiligten Personen (Eltern, Lehrpersonen und weitere Fachpersonen) nach einheitlichen Kriterien erfolgen und den individuellen Vorraussetzungen des Kindes sowie seiner Situation angemessen sein.

An der Sitzung vom 29. November 2004 nahm der Bildungsrat das von Prof. Dr. J. Hollenweger (Pädagogische Hochschule Zürich) und Prof. Dr. P. Lienhard (Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik) entwickelte Verfahren «Schulische Standortgespräche» zur Kenntnis und beschloss, dieses vom Januar 2005 bis Juni 2006 zur Erprobung freizugeben. Mit dem Schlussbericht (Beilage 1) ist die Erprobung abgeschlossen. Die Unterlagen wurden aufgrund der Rückmeldungen überarbeitet (Beilage 2).

Das Verfahren und das Instrument

Der Kern des Verfahrens ist das einheitliche, strukturierte Vorgehen bei Zuweisungsentscheiden zu schulinternen sonderpädagogischen Massnahmen (Integrative Förderung, Therapie, Aufnahmeunterricht, Besondere Klassen). Dabei führt das schulische Standortgespräch von der Problembeschreibung zu einer gemeinsamem Zielvereinbarung. Es werden alle betroffenen Personen einbezogen und – falls nötig – Massnahmen festgelegt, welche dem Kind in seiner Situation angemessen sind. Das Vorgehen erhöht sowohl die Verbindlichkeit der Abmachungen als auch die Möglichkeit zur späteren Überprüfung der angeordneten Massnahmen.

Das Verfahren «Schulische Standortgespräche» umfasst Beobachtungs- und Protokollformulare für die Gesprächsvorbereitung und als Gesprächsgrundlage, eine Kurzinformation für die Eltern sowie eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer und weitere Fachpersonen.

Grundlage des Verfahrens ist die «Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit» (ICF). Die ICF wurde 2001 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedet. Mithilfe der Formulare ist es möglich, anhand beobachtbarer Indikatoren in neun schulrelevanten Bereichen der ICF die Fähigkeiten und Probleme eines Kindes in seiner konkreten Situation adäquat zu beschreiben. Die ICF ist jedoch kein standardisiertes Messinstrument. Für die professionelle Diagnostik und Therapie bestimmter Beeinträchtigungen sind nach wie vor die entsprechenden Fachpersonen zuständig.

Erprobung

Das Verfahren «Schulische Standortgespräche» wurde von Januar 2005 bis Juni 2006 erprobt. Einerseits konnten sich Schulen daran beteiligen, die das Verfahren bereits während der Entwicklung erprobt hatten, andererseits weitere interessierte Schulen, welche mit einer entsprechenden Anfrage an die Bildungsdirektion gelangten. Ziel der Erprobung war es, Rückmeldungen zur Praktikabilität und tatsächlichen Anwendung der Formulare und des Verfahrens zu erhalten und auf Grund derer allfällige Anpassungen und Optimierungen vorzunehmen.

Obwohl keine aktive Akquirierung seitens der Bildungsdirektion für die Teilnahme an der Erprobung stattfand, war das Interesse sehr gross. Insgesamt wurden die Formulare und die Handreichung zur Durchführung von schulischen Standortgesprächen an rund 100 Schulen und weitere ca. 150 interessierte Fachpersonen verschickt. Zudem wurden die Formulare für den Einsatz im Schulversuch Grundstufe für 4- bis 8jährige Kinder angepasst. Alle Grundstufenteams setzen diese für die schulischen Standortgespräche ein.

Die Rückmeldungen der Teilnehmenden waren grundsätzlich positiv. Das Verfahren «Schulische Standortgespräche» erweist sich als nützliches und praktikables Vorgehen bei der Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen. Insbesondere das Vorbereitungsformular und die Festlegung der Förderziele werden als gut durchführbar eingeschätzt. Das Verfahren unterstützt den Einbezug der Eltern und erhöht die Verbindlichkeit der festgelegten Ziele. Die eingegangenen Änderungsvorschläge betrafen mehrheitlich die Formulare. Diese wurden angepasst, was deren Übersichtlichkeit und damit die Handhabung noch erleichtert. Ebenso wurde die Handreichung zum Verfahren im Zusammenhang mit der ICF ergänzt. Neben der überarbeiteten Handreichung liegen nun je spezifische Formulare für die Beobachtung und Gesprächsvorbereitung für die Kindergartenstufe, die Grundstufe und die Primar- und Sekundarstufe I vor. Die Formulare und auch die Kurzinformation für Eltern werden wiederum in neun Sprachen übersetzt.

Kantonale und schweizerische Entwicklungen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Volksschulgesetzes wird das Zuweisungsverfahren für sonderpädagogische Massnahmen und das sonderpädagogische Angebot neu geregelt, was verschiedene Anpassungen zur Folge hat. Unter anderem müssen alle Gemeinden Integrative Förderung anbieten, die Differenzierung des Angebots an Stütz- und Fördermassnahmen wird reduziert und die Entscheidung über sonderpädagogische Massnahmen wird von den Eltern, der Lehrperson und der Schulleitung gemeinsam getroffen. Die Umstellung auf diese neuen Regelungen erfolgt in drei Staffeln ab Sommer 2008. Den Schulen steht für die Umsetzung des Volksschulgesetzes ein breites Weiterbildungsangebot zur Verfügung.

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) übernehmen die Kantone neu die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die besondere Schulung von Kindern und Jugendlichen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat deshalb die «Interkantonale Vereinbarung der EDK über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich» erarbeitet. Diese ist bis Ende 2006 bei den Kantonen in Vernehmlassung. Gemäss Art. 3, Abs. 1 und 2 der Vereinbarung (gestützt auf Art. 62, Abs. 3 der Bundesverfassung) haben Kinder und Jugendliche ein Anrecht auf besondere Förderung, wenn im Rahmen eines kantonalen Verfahrens besondere Bildungsbedürfnisse festgestellt worden sind und die Schulung ohne unterstützende Massnahmen nachweislich nicht möglich ist. Kernstück der Vereinbarung ist die Schaffung von Instrumenten, welche eine einheitliche Terminologie, einheitliche Qualitätsstandards für Leistungsverträge mit Sonderschulen und ein einheitliches Diagnoseinstrument sicherstellen. Den Überlegungen zur Vereinbarung liegt ein Kaskadenmodell zugrunde, welches eine dreischrittige Ressourcenzuteilung vorsieht. Für die Zuweisungsentscheide zu schulinternen sonderpädagogischen Massnahmen ist das Verfahren «Schulische Standortgespräche» geeignet (Schritt 1 und 2).

Erwägungen

Die Entwicklung und Erprobung des Verfahrens «Schulische Standortgespräche» ist mit dem Schlussbericht und der Überarbeitung der Formulare und der Handreichung abgeschlossen. Es liegt damit ein einheitliches Zuweisungsverfahren für schulinterne sonderpädagogische Massnahmen vor, wie es der Bildungsrat mit Beschluss vom 19. August 1999 in Auftrag gegeben hat. Das Verfahren garantiert ein praxisorientiertes, strukturiertes Vorgehen auf der Grundlage international abgesicherter diagnostischer Kategorien. Es eignet sich für Zuweisungsentscheide zu schulinternen sonderpädagogischen Massnahmen, wie sie im ersten und zweiten Schritt des Kaskadenmodells der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich von der EDK vorgeschlagen werden. Für die schulexterne Abklärung (Zwischenschritt im Kaskadenmodell) und die Zuteilung individueller sonderpädagogischer Ressourcen müssen weitere Instrumente entwickelt werden. Ein Mandat der EDK an Prof. Dr. Judith Hollenweger und Prof. Dr. Peter Lienhard für die Entwicklung entsprechender Instrumente ist zurzeit in Vorbereitung. Grundlage dieser Instrumente soll ebenfalls die ICF sein, so dass die Anschlussfähigkeit des Verfahrens «Schulische Standortgespräche» an die interkantonal zu entwickelnden Instrumente gewährleistet sein sollte.

Aufgrund dieser Voraussetzungen sowie der positiven Erfahrungen in der Erprobung kann das Verfahren «Schulische Standortgespräche» an der Volksschule des Kantons Zürich eingeführt werden. Das Verfahren ist in der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen zu regeln. Die Einführung des Verfahrens ist zeitgleich mit der Umstellung des sonderpädagogischen Angebots in den Gemeinden vorzunehmen. Das Verfahren «Schulische Standortgespräche» wird in Abstimmung mit der Umsetzung des Volksschulgesetzes und der Umstellung des sonderpädagogischen Angebots publiziert.

Bei der Einführung des Verfahrens «Schulische Standortgespräche» ist ein praxisorientierter Einstieg über die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und weiterer Fachpersonen sicherzustellen. Bereits heute werden die Studierenden der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich und der Pädagogischen Hochschule Zürich während ihrer Ausbildung in die ICF und in das Verfahren «Schulische Standortgespräche» eingeführt. Ebenso bieten beide Institutionen Weiterbildungen und Beratungsangebote zur ICF und zum Einsatz des Verfahrens an. Für die amtierenden Lehrpersonen ist die Einführung in das Verfahren «Schulische Standortgespräche» im Rahmen des Weiterbildungsangebotes zur Umsetzung des Volksschulgesetzes vorgesehen. Ab 2007 werden drei interne Weiterbildungshalbtage zum Thema «Förderung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen» durchgeführt. Diese werden vom Volksschulamt für obligatorisch erklärt. Somit ist gewährleistet, dass alle Lehrpersonen bis Sommer 2011 eine entsprechende Schulung erhalten.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Schlussbericht zur Evaluation des Verfahrens «Schulische Standortgespräche» sowie die überarbeiteten Formulare und die Handreichung werden zur Kenntnis genommen.
  • Das Verfahren wird in der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen geregelt und auf deren in Kraftsetzung eingeführt.
  • Die Einführung in das Verfahren «Schulische Standortgespräche» erfolgt über drei Weiterbildungshalbtage zum Thema «Förderung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen» im Rahmen der Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Volksschulgesetzes. Der Bildungsrat ermächtigt das Volksschulamt, die entsprechenden Weiterbildungshalbtage für obligatorisch zu erklären.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an das Projektteam Prof. Dr. Judith Hollenweger, Pädagogische Hochschule Zürich und Prof. Dr. Peter Lienhard, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, die Schulpflegen (215), die Bezirksschulpflegen (12), den Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS), die Vereinigung Zürcherischer Kindergartenbehörden (VZKB), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport der Stadt Winterthur, den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Vereinigung der Präsidentinnen der Kindergartenkapitel des Kantons Zürich (VPKKZ), den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV), den Verband Kindergärtnerinnen Zürich (VKZ), die Elementarlehrerinnen- und Elementarlehrerkonferenz des Kantons Zürich (ELK), die Zürcher Kantonale Mittelstufenkonferenz (ZKM), die Lehrkräfte Zürcher Sekundarstufe I (LZS), die Konferenz der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen des Kantons Zürich (KSH), den Verband Heilpädagogischer Fachlehrerinnen und Fachlehrer des Kantons Zürich (VHFLZ), HSKLehrerinnen- und Lehrerverein (HSKLVZH), Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache (VZL DaZ), den Mehrklassenlehrerinnen und Lehrerverein Zürich (MLV), den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SEK ZH), die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH), den Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), Sektion Zürich Lehrberufe, die Vereinigten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Kanton Zürich (VSKZ), den Zürcher Berufsverband der Logopädinnen und Logopäden (ZBL), den Verband Schweizerischer Psychomotorik- Therapeutinnen und -Therapeuten (ASTP), die Vereinigung der Elternorganisationen im Kanton Zürich (vez), Schule und Elternhaus Kanton Zürich (S&E), Rektorat der Pädagogischen Hochschule (4), Rektorat der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (4), die Bildungsdirektion: Volksschulamt (3), Amt für Jugend und Berufsberatung (3), Lehrmittelverlag (3) und das Generalsekretariat, Bildungsplanung (6).

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