Volksschule. Neues Zeugnis für die Primarschule. Neuerlass

Beschluss Bildungsrat
2006 / 25
Sitzungsdatum
17. Juli 2006

Ausgangslage

Allgemeine Bestimmungen zur Leistungsbeurteilung und zur Notengebung

Das Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement, LS 412.121.31) wurde durch den damaligen Erziehungsrat am 30. Mai 1989 erlassen und auf den 15. August 1989 in Kraft gesetzt. Das Zeugnis erfüllt im Wesentlichen zwei Aufgaben: Es dokumentiert den Schulbesuch und die in jeder Klasse besuchten Fächer und es ist ein Ausweis über die erbrachten Gesamtleistungen in einem bestimmten Fach. In den Zeugnissen erfolgt die Notengebung in den Fächern des Lehrplans (§ 4 Zeugnisreglement). Entweder wird eine Note eingetragen oder der Vermerk «nicht benotet» gemacht. In jedem Schuljahr werden zwei Zeugnisse (Semesterzeugnisse) ausgestellt. Dabei sind die von der Bildungsdirektion erstellten Formulare zu verwenden (§1 und §12 Zeugnisreglement).

Beschlüsse des Bildungsrates zur Beurteilung des Fremdsprachenunterrichts

Mit Beschluss vom 11. März 1986 verfügte der Erziehungsrat, den Französischunterricht ab Schuljahr 1989/90 in die 5. Klasse der Primarschule vorzuverlegen. Damals basierte das Selektions- bzw. Übertrittsverfahren in die Oberstufe noch auf Notendurchschnitten. Bei der Einführung übernahm der Kanton Zürich die Empfehlungen der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und verzichtete auf eine Benotung von Französisch an der Primarschule.
In seinem Beschluss «Leitgedanken für eine Zürcher Sprachenpolitik» vom 5. Dezember 2000 stellte der Bildungsrat die Fremdsprachen formal den andern Unterrichtsgegenständen der Primarschule gleich. Er vertrat die Ansicht, die Leistungsbeurteilung habe anhand der Lehrplanvorgaben in der Form von Noten zu erfolgen. Am 25. Oktober 2004 legte der Bildungsrat fest, dass der Besuch des Englischunterrichts an der Unterstufe der Primarschule im Sinne einer Übergangslösung im Zeugnis mit einem Kleber bestätigt, aber nicht benotet werde. Gleichzeitig wurde die Bildungsdirektion beauftragt, dem Bildungsrat bis Mitte 2005 einen Vorschlag für die Benotung des Fremdsprachenunterrichts an der Primarschule vorzulegen.

Neue Zeugnisse für die Sekundarstufe

An seiner Sitzung vom 11. Juli 2005 verabschiedete der Bildungsrat ein neues Zeugnis für die Oberstufe, das seit Beginn des Schuljahres 2005/06 jeweils allen Schülerinnen und Schülern der ersten Sekundarklassen abgegeben wird.

Neue Zeugnisformulare für die Primarschule

Begutachtung und Vernehmlassung

Am 31. Oktober 2005 unterbreitete die Bildungsdirektion dem Bildungsrat verschiedene Variantenvorschläge für ein neues Zeugnis der Primarschule. Dieser ordnete eine Begutachtung an und unterstellte die Vorlage gemeinsam mit den damit verbundenen Änderungen des Zeugnisreglements der Vernehmlassung. Innert Frist vom 31. Mai 2006 wurden 88 Stellungnahmen eingereicht, wobei zu verschiedensten Anliegen teilweise sehr detaillierte Änderungsvorschläge gemacht wurden.

Begutachtung und Vernehmlassung. Ergebnisse

4Allgemeine Aussagen
Sowohl Schulbehörden als auch Lehrerschaft begrüssen grossmehrheitlich eine Neugestaltung der Zeugnisse der Primarschule. Viele der Vorschläge des Bildungsrates werden im Grundsatz nicht oder kaum bestritten. Durchwegs positiv beurteilt wird die neue Form mit Einzelblättern und einer Dokumentenmappe, die es auch ermöglicht, die Formulare elektronisch auszufüllen

Im Gutachten der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule akzeptiert die Lehrerschaft das Primarschulzeugnis als Übergangslösung, bis die gesamtschweizerischen Diskussionen um eine neue Form der Schülerbeurteilung abgeschlossen sind. Allerdings wird angeregt, die Notengebung auf diesen Zeitpunkt hin zu Gunsten einer differenzierten Gesamtbeurteilung generell zu überdenken.
Der Vorstand Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten begrüsst eine Angleichung der Primarschulzeugnisse an jene der Sekundarstufe. Die erweiterte Form ermögliche eine differenziertere Darstellung der Schülerleistungen. Die Abbildung der überfachlichen Kompetenzen und der Aspekte des Arbeits- und Lernverhaltens und des Sozialverhaltens sei sinnvoll, da eine vertiefte Beurteilung die Basis für eine adäquate Unterstützung der Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler bilde.
Die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen macht auf den Aspekt Mehraufwand und Belastungsgrenzenfür die Lehrpersonen aufmerksam. Falls inskünftig die Fremdsprachen benotet würden, sei es auf Primarschulstufe nicht notwendig, auch noch die Teilkompetenzen zu erfassen.
Die Pädagogische Hochschule Zürich weist darauf hin, dass die Ausrichtung der Beurteilung auf eindeutige Lehrplanziele und die Kongruenz der Beurteilung mit dem Unterricht (Lehrangebot) auch mit den neu gefassten Zeugnissen nur schwer zu erreichen sei. Hierfür sei es notwendig, unmissverständlich die lernzielorientierte Beurteilung einzufordern. Für die Zukunft wäre es generell wünschenswert, nicht nur für den Sprachenunterricht, sondern für alle Fächer drei bis vier Kernkompetenzen zu formulieren.

Lehrerorganisationen und weiteren Vernehmlassungspartnern ist es ein grosses Anliegen, die Einführung des neuen Zeugnisses sorgfältig vorzubereiten. Zu diesem Zweck müsse die Einführung der neuen Zeugnisse um ein Jahr auf das Schuljahr 2007/08 verschoben werden. Die neuen Zeugnisformulare seien nicht gestaffelt, sondern in allen Klassen der Primarstufe gleichzeitig abzugeben. Es wird angeregt, den Lehrpersonen eine Dokumentation mit zusätzlichen Instrumenten zur Verfügung zu stellen. Die PHZH macht hierfür einen konkreten Vorschlag.

Aussagen zu einzelnen Punkten
Bewertungen der Leistungen im Sprachenunterricht (Deutsch, Französisch, Englisch)

Der Vernehmlassungsvorschlag, an der Mittelstufe neben Deutsch auch in den Fremdsprachen Noten zu erteilen, wird im Verhältnis 4 : 1 befürwortet. Die Befürworterinnen und Befürworter stellen sich auf den Standpunkt, dass «aufgrund der bisherigen Erfahrungen» die Benotung einem Fach eine grössere Bedeutung verleihe. Die differenzierte Darstellung der Schülerleistungen in den vier lehrplankonformen Teilkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben wird kaum bestritten. Aufgrund der Tatsache, dass die Leistungen in den Sprachen in einer vierstufigen Skala abgebildet werden und damit auch ohne Benotung eine klare Beurteilung abgegeben wird, erachtet die PHZH den Unterschied zwischen den beiden Variantenvorschlägen «Fremdsprachen ohne Benotung» und «Fremdsprachen mit Benotung» als minim, bevorzugt aber trotzdem die Notenvariante. Für die Unterstufe wird bei den Fächern Englisch und Französisch mehrheitlich vorgeschlagen, auf eine Ausdifferenzierung der Teilleistungen zu verzichten.

Bedeutung und Verhältnis des Sprachenunterrichts zum Mathematikunterricht

Verschiedene Vernehmlassungspartner bemängeln, mit der differenzierteren Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Sprachenunterricht erfahre die Bedeutung des Mathematikunterrichts eine massive Abwertung. Das Verhältnis der Sprachfächer zu Mathematik könne nicht mehr als ausgeglichen bezeichnet werden, das neue Zeugnis wird teilweise als sprachlastig und «mädchenfreundlich» empfunden. Auch die Pädagogische Hochschule Zürich warnt vor einer möglichen Gefahr des Gewichtsverlusts von Mathematik und der Naturwissenschaften, dies hinsichtlich des Übergangs in die Sekundarstufe I. Es bleibe zu untersuchen, ob die sprachlichen Fähigkeiten den Selektionsprozess nicht zu stark beeinflussten. Die fremdsprachigen Kinder wären von dieser Entwicklung besonders betroffen.

Umfassendere Abbildung des Schülerverhaltens (überfachliche Kompetenzen) anstelle der Beurteilung von »Fleiss», «Ordnung» und «Betragen»

Der Handlungsbedarf, die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler differenzierter abzubilden, wird seitens der Begutachtungs- und Vernehmlassungspartner nicht bestritten. Allerdings wird teilweise kritisiert, die Operationalisierung der Verhaltensweisen vermöge nicht vollständig zu überzeugen. Zudem fänden sich einige Begriffe, die einen zu hohen Interpretationsspielraum zuliessen oder kaum beobachtbar seien.

Erwägungen

Grundsätzliche Überlegungen

Die Auswirkung von Noten auf die Lernleistungen oder die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler wird kontrovers beurteilt. Befürworter eines möglichst notenfreien Unterrichts stellen den angstfreien Zugang zum Lernen in den Vordergrund. Sie sind überzeugt, dass Kinder grundsätzlich neugierig sind und über eine generelle Leistungsbereitschaft und Lernfreude verfügen, die durch Noten – insbesondere natürlich ungenügende – beeinträchtigt werden kann. Auf der andern Seite sind Notenbefürworter der Ansicht, dass Noten zum Lernen anspornen, da jedes Kind gerne gute Noten haben möchte und sich gerne misst und vergleicht.

Unbestritten gehören die Beurteilung der Lernleistungen und des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler zwingend zum Unterricht. Der Lehrplan der Volksschule verlangt, dass die Beurteilung vom Kind als Unterstützung seines Lernens erlebt werden soll. Diese hilft aber nicht nur den Lernenden selber, ihre Lernprozesse zu beurteilen, sondern ist auch eine wichtige Information für Eltern und Erziehungsberechtigte, um sich über die erbrachten Leistungen ein Bild machen zu können.

Die Beurteilung der Leistungen im Fremdsprachenunterricht an der Primarschule

Dass im Französischunterricht keine Noten erteilt werden, hat die Einführung der ersten Fremdsprache an der Primarschule erleichtert, führte aber auch zu verschiedenen unerwünschten Nebeneffekten. Anfänglich wurde fälschlicherweise der Verzicht auf Noten gleichgesetzt mit einer Lernzielbefreiung. Schülerinnen und Schüler der Primarschule traten mit teilweise sehr unterschiedlichen Kenntnissen und Vorleistungen in Französisch in die Oberstufe über. In diesem Zusammenhang kann davon ausgegangen werden, dass einem nichtbenoteten Fach seitens der Schülerinnen und Schüler und der Eltern teilweise nicht der gleiche Stellenwert beigemessen wird wie anderen Fächern. Die heute geltenden Promotions- und Übertrittsbestimmungen gehen von einer Gesamtbeurteilung aus. Sie basieren nicht mehr auf Entscheiden, die sich auf Notendurchschnitte in einzelnen Fächern abstützen. Für den Übertritt in die Oberstufe hat der Primarlehrer bzw. die Primarlehrerin eine prognostische Einschätzung darüber abzugeben, in welcher Abteilung der Oberstufe ein Schüler oder eine Schülerin mit Erfolg die Sekundarstufe durchlaufen kann. In diese Überlegungen müssen alle Schulleistungen einbezogen werden, auch diejenigen in Französisch. In der Praxis bewährt sich diese Regelung weitgehend. Der Grundsatz der formalen Gleichstellung aller Fächer und die oben skizzierten Gedanken führen konsequenterweise dazu, die Leistungen im Fremdsprachenunterricht an der Primarschule, mindestens in der Mittelstufe, zu benoten.

Zeugnisreglement. Änderungen von einzelnen Bestimmungen

Es ist nicht bestritten, dass die Notengebung auch inskünftig in den Fächern des Lehrplans erfolgt. Für alle Fächer gilt entweder ein Noteneintrag oder der Vermerk «nicht benotet». Bereits bei der Neuschaffung der Zeugnisformulare für die Oberstufe hat der Bildungsrat betont, dass der Entscheid in Teilbereichen Auswirkungen auf die Primarschule habe. Hierbei führte er explizit die Bewertung des Arbeits- und Lernverhaltens und des Sozialverhaltens und die Form der Zeugnisformulare an. Nicht zuletzt aufgrund der differenzierten Begutachtungs- und Vernehmlassungsergebnisse werden folgende primarschulspezifischen Anpassungen des Zeugnisreglements vorgenommen:

Benotete Fächer (§ 4 Zeugnisreglement)

Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch)
Analog der Darstellung im neuen Zeugnis der Sekundarstufe wird auch in der Primarschule eine differenzierte Darstellungsform für die Bewertung der Schülerleistungen in Deutsch und in den Fremdsprachen gewählt. Es wird eine Gesamtnote erteilt und es werden grundsätzlich die vier Kernkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben gemäss Lehrplan abgebildet. Damit soll gewährleistet werden, dass nicht allein sprachproduktive Fertigkeiten beurteilt werden. Die Verstehenskompetenzen werden aufgewertet, da sie beim Sprachenlernen am Anfang stehen und bisher in der Schule zu wenig beachtet oder als selbstverständlich vorausgesetzt wurden. Auf der Unterstufe der Primarschule wird in Englisch keine Note erteilt und auf eine Ausdifferenzierung verzichtet.

Mathematik
Die Gefahr des allfälligen Gewichtsverlusts von Mathematik und der Naturwissenschaften gegenüber den sprachlichen Fächern, in denen eine differenzierte Abbildung der Teilleistungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt, ist ernst zu nehmen. Es ist nach Möglichkeiten zu suchen, auch in Mathematik die Teilleistungen zu erfassen. Hierüber muss die Diskussion mit den Fachpersonen der Ausbildungsstätten geführt werden.

Biblische Geschichte
Der Besuch des Freifaches Biblische Geschichte wird wie bis anhin im Zeugnisformular mit «besucht» bestätigt. Über die Auswirkungen des neuen Faches in «Religion und Kultur» auf die Zeugnisse kann erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, wenn auf politischer Ebene Grundsatzentscheide gefällt worden sind.

Schülerverhalten (§ 9 Zeugnisreglement)

Aufgrund der positiven Rückmeldungen, analog der Neuregelung auf der Sekundarstufe die Schülerleistungen im Arbeits- und Lernverhalten und im Sozialverhalten differenzierter abzubilden und in einer vierstufige Beurteilungsskala zu erfassen, wird der Vorschlag auch für die Primarschule übernommen. Teilweise erwächst den einzelnen Begrifflichkeiten des Kriterienkatalogs Opposition.

Die ersten Erfahrungen mit den Zeugnisformularen der Sekundarstufe relativieren allfällige Befürchtungen, wonach die Kriterien diffus gefasst seien und ein Umgang damit schwierig sei. Verhaltensweisen lassen sich nie umfassend und präzis abbilden, Begrifflichkeiten geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. Im Sinne einer Vereinheitlichung wird der für die Sekundarstufe geltende Kriterienkatalog für die ganze Volksschule übernommen.

Zeugnisform (§ 12 Zeugnisreglement)

Dem Wunsch der Lehrerschaft, die Schülerzeugnisse auch auf elektronischem Weg erstellen zu können, wird entsprochen. Das Zeugnis der Primarschule ist analog dem Zeugnis der Sekundarstufe gestaltet und liegt in Form einer Dokumentenmappe vor.

Reihenfolge der Fächer in den Zeugnisformularen

Die Reihenfolge der Fächer in den bisherigen Zeugnissen der Primarschule entspricht derjenigen der Auflistung im Lehrplan. Im Zeugnisformular der Sekundarstufe hat der Bildungsrat dem Wunsch der Lehrerschaft entsprochen und die Reihenfolge geändert. Durch die Voranstellung von Mathematik wird die gleichwertige Bedeutung des Unterrichtsbereichs gegenüber den Sprachfächern betont.

Neue Zeugnisformulare

Grundsätzlich erfolgt die Notengebung in den Fächern des Lehrplans. In der gesamten Primarschule wird Lebenskunde nicht benotet.

Unterstufe

Wie bis anhin wird in der ersten Klasse zugunsten von zwei Elterngesprächen auf Noten verzichtet. In der 1.- 3. Klasse werden Realien, Englisch, Handarbeit, Zeichnen, Musik und Sport auch weiterhin nicht benotet. Neben einer Gesamtnote werden die Leistungen in Deutsch neu auch in den vier Kernkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben differenziert erfasst und im Zeugnis abgebildet.

Mittelstufe

Neu werden neben Deutsch auch in den Fremdsprachen Englisch und Französisch Noten erteilt. Französisch und Englisch werden benotet. Durch eine Skalierung werden die Teilleistungen der Schülerinnen und Schüler im Sprachenunterricht zusätzlich erfasst und sichtbar gemacht. Auch in Mathematik erfolgt eine differenzierte Abbildung der Teilleistungen.

Zeugnisse für Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Die Lernbeurteilung bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen orientiert sich grundsätzlich an den im Lehrplan festgeschriebenen Kriterien, die für alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule Gültigkeit haben. Bis zur Inkraftsetzung des neuen Volksschulgesetzes und der dazu gehörenden Sonderpädagogischen Verordnung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen gelten folgende Regelungen:

Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen C und D (Sonderklassen C und D): Die Schülerinnen und Schüler erhalten das neue Zeugnis.

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, die integriert gefördert werden: Innerhalb der Integrativen Schulungsform (ISF) erhalten alle Schülerinnen und Schüler, auch jene mit erheblichen Lern- und Leistungsproblemen (Sonder B Status), das reguläre Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung erfolgt im Rahmen der Gesamtbeurteilung mit Noten. Ist die Benotung eines Schülers oder einer Schülerin in einem Fach aus besonderen Gründen nicht möglich, kann wie bis anhin auf eine Notengebung verzichtet und durch einen Bericht ersetzt werden. Der Verzicht ist im Zeugnis unter «Bemerkungen» zu begründen.

Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen B (Sonderklassen B): Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden wie bisher in das Zeugnisformular (Sonder B-Zeugnis) eingetragen oder in einem halbjährlich abgefassten Bericht festgehalten. Dieser macht auch Aussagen über die Lernfortschritte, das Arbeits- und Lernverhalten und das Sozialverhalten.

Die Zeugnisfrage für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen wird im Rahmen der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes definitiv geregelt.

Einführung der neuen Zeugnisse im Schuljahr 2007/08

Lehrpersonen und weiteren Vernehmlassungspartnern ist ein grosses Anliegen, die Einführung der neuen Zeugnisse sorgfältig vorzubereiten. Sie regen an, die Einführung um ein Jahr auf Beginn des Schuljahres 2007/08 zu verschieben. Im Besonderen seien Eltern und Erziehungsberechtigte zu informieren. Zuhanden der Lehrerschaft wird die Bereitstellung von verschiedenen Unterstützungsmaterialien und freiwilligen Weiterbildungsangeboten gewünscht. Dieses Anliegen kann unter dem Aspekt der Qualitätssicherung gehört werden. So ist es durchaus möglich, den Besuch des Englischunterrichts im Schuljahr 2006/07 ein weiteres Mal im alten Zeugnisformular mittels eines Klebers «Englisch besucht» zu dokumentieren. Um den Einführungsprozess zu erleichtern, werden auf Beginn des Schuljahres 2007/2008 verschiedene Unterstützungsmaterialien geschaffen und dezentrale Informationsveranstaltungen für Lehrerschaft und Behörden abgehalten. Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird eine Informationsbroschüre erstellt.

Generelle Überprüfung der Leistungsbeurteilung an der Volksschule

Es ist zu erwarten, dass sich aus den gesamtschweizerischen Diskussionen um eine neue Form der Schülerbeurteilung in den nächsten Jahren generelle Konsequenzen für das Beurteilungssystem der Volksschule ergeben. Zu einem späteren Zeitpunkt wird deshalb allfällig ein grundsätzliches Überdenken der Schülerbeurteilung notwendig sein. Entsprechend kann das neu gestaltete Zeugnis für die Primarschule nur eine Übergangslösung darstellen.

Weiteres Vorgehen

Gestützt auf die geänderten §§ 4 und 9 Zeugnisreglement werden für die Primarschule neue Zeugnisformulare geschaffen. Diese werden allen Schülerinnen und Schülern der Primarschule erstmals am 31. Januar 2008 abgegeben. Für die Umsetzung werden verschiedene Unterstützungsmaterialien erarbeitet.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bildungsrat nimmt die Begutachtungs- und Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis.
  • Das Zeugnisreglement wird im Sinne der Erwägungen geändert. Die Änderungen treten auf den 16. August 2007 in Kraft (Veröffentlichung in der Gesetzessammlung).
  • An der Primarschule der Volksschule werden im Sinne der Erwägungen neue Zeugnisse geschaffen.
  • Die ausgestalteten Zeugnisformulare sind dem Bildungsrat bis Ende Februar 2007 vorzulegen
  • Die neuen Zeugnisse werden allen Schülerinnen und Schülern der Primarschule erstmals am 31. Januar 2008 abgegeben.
  • Die Bildungsdirektion, Volksschulamt, stellt auf Beginn des Schuljahres 2007/08 zuhanden der Lehrerschaft Unterstützungsmaterialien zur Verfügung. Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird eine Informationsbroschüre geschaffen.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (3), die Bezirksschulpflegen (12), die Schulpflegen (219), das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, das Departement Schule und Sport Winterthur, die Pädagogische Hochschule Zürich, den Mittelschullehrerverband, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Sektion Zürich, Lehrberufe, den Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, den Verband Zürcher Privatschulen, den Verein Schule und Elternhaus Zürich, die Vereinigung der Elternorganisationen, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen den Kantonalen Gewerbeverband Zürich und das Mittelschulund Berufsbildungsamt, die Abteilung Bildungsplanung des Generalsekretariats, den Lehrmittelverlag und sowie das Volksschulamt der Bildungsdirektion.

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