Handbuch Schulqualität (Erprobungsfassung): Konzept zur Validierung der Qualitätsansprüche
Ausgangslage
Der Bildungsrat hat 2001 veranlasst, im Rahmen des Projekts Neue Schulaufsicht Qualitätsansprüche an die Volksschulen im Kanton Zürich zu entwickeln – mit dem Ziel, einen verbindlichen Referenzrahmen für die Qualitätsbeurteilung und -bewertung im Rahmen der externen Schulevaluation zu schaffen. Seit Herbst 2005 liegen Qualitätsansprüche zu den unterrichtlichen und schulischen Prozessen in Form eines Handbuchs Schulqualität vor. Der Bildungsrat hat dieses am 19. September 2005 als Erprobungsfassung verabschiedet und beschlossen, die vorliegenden Qualitätsansprüche einem Validierungsprozess zu unterziehen. Die Bildungsplanung wurde damit beauftragt, die Erprobungsfassung des Handbuchs zu publizieren und die Validierung der Qualitätsansprüche zu planen und bis 2009 durchzuführen. Das Konzept zur Validierung soll dem Bildungsrat im Frühjahr 2006 vorgelegt werden.
Handbuch Schulqualität (Erprobungsfassung): Kommunikation
Die Erprobungsfassung des Handbuchs Schulqualität wurde nach der Verabschiedung im Bildungsrat redaktionell überarbeitet und liegt seit Anfang Juni in Form eines Ordners gedruckt vor (Beilage 2). In der Juni-Ausgabe des Schulblatts wird die Publikation vorgestellt. Das Handbuch Schulqualität kann gegen einen Unkostenbeitrag bei der Kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale bezogen werden. Allen Schulgemeinden bzw. Schulkreisen im Kanton Zürich stellt die Bildungsdirektion Ende Juni ein Exemplar kostenlos zur Verfügung. Den Adressaten der Validierung (Beilage 1, Kapitel 3.2) wird das Handbuch mit einem entsprechenden Begleitbrief Anfang Juli 2006 zugestellt.
Ab Juli 2006 wird unter www.bildungsdirektion.zh.ch Projekte eine Internetseite zum Handbuch Schulqualität aufgeschaltet. Hier werden die vorliegenden Qualitätsansprüche den interessierten Nutzerinnen und Nutzern auch in elektronischer Form zugänglich gemacht. Ebenso informiert die Bildungsplanung mittels Internet laufend über den Stand der Erprobung und Validierung des Handbuchs Schulqualität, und sie stellt entsprechende weiterführende Materialien zur Verfügung.
Handbuch Schulqualität (Erprobungsfassung): Konzept zur Validierung (Beilage 1)
Mit dem Vorliegen der Publikation der Erprobungsfassung des Handbuchs Schulqualität wird die dreijährige Validierungsphase eingeleitet. Vertreterinnen und Vertreter der Schulbehörden, der Lehrer-, Schüler- und Elternschaft sowie der Aus- und Weiterbildungsinstitutionen werden eingeladen, die normativen Setzungen innerhalb der definierten Qualitätsbereiche (Qualitätsansprüche) inhaltlich zu prüfen und zu optimieren. Die Rückmeldungen der verschiedenen Anspruchsgruppen im Bildungsbereich zu Struktur, Inhalt und Gewichtung der Qualitätsbereiche werden sowohl auf schriftlichem (Fragebogen) als auch auf mündlichen Weg (moderierte Workshops) eingeholt.
Erwägungen
Die Validierung des Handbuchs Schulqualität wird gemäss dem vorliegenden Konzept durchgeführt. Die Bildungsplanung erstattet dem Bildungsrat über den Verlauf der Validierung jährlich auf dem Kanzleitisch Bericht, erstmals im Sommer 2007. Nach Abschluss der Validierungsphase im Sommer 2009 werden die Qualitätsbereiche überarbeitet. Bis Sommer 2010 legt die Bildungsplanung dem Bildungsrat den – bei Bedarf – angepassten Qualitätsrahmen und die validierten normativen Setzungen innerhalb der Qualitätsbereiche (Qualitätsansprüche) in einer überarbeiteten Ausgabe des Handbuchs Schulqualität zur definitiven Beschlussfassung vor.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Das Konzept «Handbuch Schulqualität (Erprobungsfassung): Validierung der Qualitätsansprüche» (Beilage 1) wird zur Kenntnis genommen.
- Die Bildungsplanung wird beauftragt, die Validierung der Qualitätsansprüche in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt gemäss beiliegendem Konzept durchzuführen.
- Die Bildungsplanung wird beauftragt, dem Bildungsrat über den Verlauf der Validierung jährlich auf dem Kanzleitisch Bericht zu erstatten, erstmals im Sommer 2007.
- Die Bildungsplanung wird beauftragt, dem Bildungsrat bis im Sommer 2010 das Handbuch Schulqualität in einer überarbeiteten Ausgabe zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Publikation des Beschlusses im Schulblatt.
- Mitteilung an das Volksschulamt (5), Mittelschul- und Berufsbildungsamt (1), Amt für Jugend und Berufsberatung (1), Generalsekretariat, Bildungsplanung (10) und Fachstelle für Schulbeurteilung (5).