Kantonsschule Wiedikon: Verlängerung des Pilotversuchs Absenzenreglement im 11. und 12. Schuljahr mit modifiziertem Reglement

Beschluss Bildungsrat
2006 / 18
Sitzungsdatum
15. Mai 2006

Ausgangslage

Am 5. November 2002 bewilligte der Bildungsrat der Kantonsschule Wiedikon auf Beginn des Herbstsemesters 2003 im Rahmen eines Pilotversuchs die dreijährige Erprobung des von der geltenden Schulordnung der Kantonsschulen vom 5. April 1977 abweichenden Absenzenreglementes. Die Kantonsschule Wiedikon versprach sich von einem neuen Reglement für das Absenzenwesen, die grosse Unzufriedenheit der Lehrerschaft und Schulleitung in diesem Bereich vermindern sowie die veränderten Rahmenbedingungen im Schul- und Unterrichtswesen berücksichtigen zu können. Einerseits sollten die Schülerinnen und Schüler mit einem neuen Absenzenreglement mehr Selbständigkeit und Autonomie im Umgang mit ihrer Präsenz bzw. Absenz erhalten, andrerseits wollte die Schule damit der Forderung der Lehrerschaft nach grösserer Präsenz der Schülerinnen und Schüler nachkommen, insbesondere in den beiden letzten Jahren vor der Matur, in denen die Absenzenzahlen oft deutlich ansteigen. Mit der versuchsweisen Einführung eines neuen Reglements wurde auch eine Entlastung der Klassenehrpersonen von einem Teil der zeitaufwändigen administrativen Arbeit angestrebt, und schliesslich versprach man sich davon auch ein entspannteres Verhältnis zwischen Lehrerschaft und Schülerinnen und Schülern. Die massgeblichen Abweichungen des neuen Reglements von der gültigen Schulordnung bestehen darin, dass die Schülerinnen und Schüler bei der Regelung ihre Abwesenheit im Normalfall nicht mehr begründen müssen und dass ein Kontingent eingeführt wurde. Ferner wurde eine Absenzenverwaltung zur administrativen Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer eingerichtet sowie ein sog. Absenzenteam – eine erste Anlaufstelle für die Schüler- und Lehrerschaft bei ernsthaften Problemen mit Absenzen – geschaffen. Die Bewilligung des Pilotversuchs war an die Bedingung geknüpft, der Pilotversuch sei spätestens nach zwei Jahren im Rahmen einer Selbstevaluation auszuwerten und ein entsprechender Bilanzierungsbericht dem Bildungsrat ein halbes Jahr vor Ablauf der Versuchsphase vorzulegen. Mit Schreiben vom 7. Februar 2006 legt die Kantonsschule Wiedikon den Schlussbericht einer ausführlichen und aufwändigen Selbstevaluation vor und beantragt auf dessen Grundlage die Verlängerung des Pilotversuchs Absenzenreglement im 11. und 12. Schuljahr mit modifiziertem Reglement um weitere drei Jahre.

Ergebnisse der Selbstevaluation des Pilotversuchs Absenzenreglement im 11. und 12. Schuljahr

Der auf Herbstsemester 2003 eingeführte Pilotversuch eines von der geltenden Schulordnung abweichenden Absenzenreglements im 11. und 12. Schuljahr sollte die folgenden Ziele erfüllen:

  • Förderung der Selbständigkeit und Autonomie der Schülerinnen und Schüler
  • Förderung der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler
  • Mehr Ehrlichkeit im Umgang zwischen Lehrpersonen und Schülerschaft
  • Entlastung der Klassenlehrpersonen
  • Aufgrund der Ergebnisse von ähnlichen Schulversuchen an anderen Gymnasien wurde auch mit einer Senkung der Anzahl der Absenzen gerechnet.

Die vorgelegte erwähnte Selbstevaluation zeigte die folgenden Ergebnisse:

  • Das Kontingentsystem ermöglicht den Schülerinnen und Schülern ein Mass an Autonomie und Selbständigkeit, das ihrer Altersstufe angemessen ist. Die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler wird mit dem aktuellen Reglement gefördert.
  • Während die Eltern eher der Meinung sind, der ehrliche Umgang zwischen Lehrpersonen und Schülerschaft werde mit dem neuen Reglement gefördert, sind Schüler- und Lehrerschaft diesbezüglich skeptisch.
  • Die Arbeitsbelastung von Klassenlehrpersonen wird durch das aktuelle Absenzenwesen deutlich verringert.
  • Bei den Eltern und Lehrpersonen ist ein grösserer Anteil eher zufrieden mit dem neuen Reglement. Bei den Schülerinnen und Schülern sieht es gerade umgekehrt aus: Ein grösserer Anteil ist eher unzufrieden als zufrieden. Gesamthaft bleibt eine leichte Mehrzahl an zufriedenen Personen.
  • Mit dem aktuellen Reglement gab es etwa gleich viele Absenzen pro Person und Semester. Sie steigen im Laufe der Semester von ca. 15 auf über 40 an. Das 2. Semester der 6. Klasse bleibt auch mit dem neuen Reglement problematisch.

Verlängerung des Pilotversuchs Absenzenreglement im 11. und 12. Schuljahr mit modifiziertem Reglement

Aufgrund der Ergebnisse der Selbstevaluation erarbeitete die zuständige Kommission Vorschläge zur Optimierung des versuchsweise eingeführten Reglements. Die Kommission kam zum Schluss, das versuchsweise eingeführte Absenzenwesen sollte im Wesentlichen beibehalten werden, es bedürfe jedoch gewisser Anpassungen. Solche Anpassungen wurden an verschiedenen Lehrpersonenkonventen diskutiert und die Lösungen jeweils mit grosser Mehrheit verabschiedet. Daraus resultierte schliesslich das modifizierte Reglement, für welches Schulleitung, Schulkommission und Konvent

der Kantonsschule Wiedikon mit erwähntem Schreiben nun eine Verlängerung des Pilotversuchs beantragen. Das modifizierte Reglement trägt noch mehr der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler Rechnung. Diese sollen insbesondere nicht mehr zum Ausschöpfen eines «Kontingents» animiert werden. So erfährt das modifizierte Reglement sprachlich an gewissen Stellen eine Tonänderung. Das Wort «Kontingent» etwa wird je nach Zusammenhang ersetzt durch «Verantwortungsbereich», «Absenzenkonto» und «Interventionsgrenze». Die zweite wichtige Änderung betrifft die Regelung bei Absenzen während Prüfungen. Neu zählen angesagte Prüfungen von 1 Lektion Dauer als 2 Absenzen (bisher 1), solche von 2 Lektionen Dauer als 3 Absenzen (bisher 2). Damit will man dem gezielten Fehlen von Prüfungslektionen noch mehr den Riegel schieben.

Die Kantonsschule Wiedikon beantragt eine dreijährige Verlängerung des Pilotversuchs mit modifiziertem Reglement. Der Konvent der Kantonsschule Wiedikon hat den Selbstevaluationsbericht, das modifizierte Reglement und den Antrag auf Verlängerung mit überwältigendem Mehr angenommen. Ebenso haben Schulleitung und Schulkommission in allen drei Punkten einstimmig und ohne Enthaltung ihre Zustimmung gegeben. Vor dem Hintergrund all dieser Voraussetzungen, insbesondere angesichts der sehr gut abgestützten Ergebnisse der ausführlichen und professionell durchgeführten Selbstevaluation, scheint es sinnvoll zu sein, dass die Kantonsschule Wiedikon den eingeschlagenen Weg im angestrebten Sinn weiter verfolgen kann. Der Evaluationskommission gebührt Dank für ihre grosse und sorgfältige Arbeit.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Kantonsschule Wiedikon wird für die Schuljahre 2006/07, 2007/08 und 2008/09 bewilligt, das Pilotprojekt «Absenzenreglement im 11. und 12. Schuljahr mit modifiziertem Reglement» zu führen.
  • Ein halbes Jahr vor Ablauf der Verlängerungsphase ist dem Bildungsrat ein kurzer Bilanzierungsbericht verbunden mit einem begründeten Antrag vorzulegen.
  • Mitteilung an Herrn Dr. Urs Bamert, Rektor der Kantonsschule Wiedikon; Herrn Heini Bloch, Präsident der Schulkommission der Kantonsschule Wiedikon, Uitikonerstr. 16, 8952 Schlieren; Herrn Prof. Dr. Hans M. Eppenberger, Präsident Präsidentenkonferenz Mittelschulen, Wiesenweg 5, 5436 Würenlos; Herrn Prof. Dr. Alfred Baumgartner, Präsident der Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, Kantonsschule Hohe Promenade, Promenadengasse 11, 8090 Zürich; Herrn Prof. Rolf Bosshard, Präsident des Mittelschullehrerverbands, Lindenhofstr. 16, 8604 Volketswil; Herrn Prof. Stefan Rubin, Präsident des Synodalvorstands, Wylandstrasse 27, 8400 Winterthur; die Bildungsdirektion, Abteilung Bildungsplanung sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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