Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene: Erlass des Beschriebs der Fach- Module und des Reglements über die Ergänzungsprüfungen

Beschluss Bildungsrat
2006/16
Sitzungsdatum
15. Mai 2006

Ausgangslage

Am 1. April 2004 trat die Verordnung des Bundesrates über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen vom 19. Dezember 2003 in Kraft. Damit wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um den Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitätsausweises über Ergänzungsprüfungen den Zugang zu universitären Hochschulen zu eröffnen. Gestützt auf Art. 6 und in Ergänzung der Verordnung hat die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) am 2. September 2004 die Richtlinien «PASSERELLE Berufsmatur – universitäre Hochschulen Prüfungsinhalte und –verfahren für die Jahre 2005 – 2006» erlassen, welche die Einzelheiten sowie das Prüfungsverfahren der Ergänzungsprüfungen näher regeln. Zum einen werden diese von der SMK angeboten. Zum andern können aber auch diejenigen Schulen Ergänzungsprüfungen durchführen, deren gymnasiale Maturitätsausweise schweizerisch anerkannt sind. Damit der über diese Prüfungen ausgestellte Ausweis zusammen mit dem Berufsmaturitätsausweis als allgemeine Hochschulreife anerkannt wird, hat die hierfür zuständige kantonale Behörde des Sitzkantons ein entsprechendes Gesuch an die SMK zu richten. Die SMK heisst ein solches Gesuch gut, wenn die Schule a) einen mindestens einjährigen Vorbereitungskurs auf die Passerellenprüfung anbietet und die Prüfungen ausschliesslich den Kursbesucherinnen und - besuchern offen stehen; b) die erwähnten Richtlinien hinsichtlich Prüfungsinhalt und – verfahren anwendet und c) die von der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich Zeugnisgestaltung einhält.

Die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME) führt seit Schuljahr 2005/06 einen zweisemestrigen Kurs – die sogenannte einjährige «Passerelle» – als Vorbereitung für diese Ergänzungsprüfungen durch. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat zuvor mit Beschluss vom 12. April 2005 die entsprechenden Änderungen des Aufnahmereglements der KME verabschiedet. Derzeit nehmen an diesem Kurs 13 Studentinnen und Studenten teil. Im Zusammenhang mit der Kostenregelung hat die Bildungsdirektion mit Verfügung vom 18. Oktober 2005 die KME angewiesen, nach Beendigung von zwei Klassenzügen den Vorbereitungskurs im Rahmen einer Selbstevaluation auszuwerten und ihr bis Frühjahr 2008 einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Mit Eingabe vom 14. Februar 2006 reichte die KME dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) ein Gesuch um «Anerkennung der hauseigenen Ergänzungsprüfung der zweisemestrigen «Passerelle»» ein. Gleichzeitig unterbreitete es dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt den Beschrieb der Fach-Module vom 28. November 2005 (Beilage 1) sowie einen Reglemententwurf über die Ergänzungsprüfungen (Passerelle Berufsmaturität - universitäre Hochschulen) an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene vom 26. Januar 2006 (Beilage 2). Für den Erlass des Lehrplans und des Prüfungsreglements ist gemäss § 4 Ziffer 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (MSG) der Bildungsrat zuständig.

Beschrieb der Fach-Module der einjährigen Passerelle

Der von der KME vorgelegte Beschrieb der Fach-Module des einjährigen Vorbereitungskurses basiert auf der Grundlage einer Gemeinschaftsarbeit der von der SMK anerkannten Erwachsenengymnasien - namentlich der Berner Maturitätsschule für Erwachsene (BME), der Maturitätsschule für Erwachsene in Luzern (MSE) und der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene in St. Gallen (ISME). Angestrebt wurde eine grosse Übereinstimmung im Bereich der Unterrichtsorganisation, der Reglemente und der Prüfungsdurchführung, um die Qualität von Lehrgang und abschliessender Prüfung zu sichern.

Der Lehrgang enthält die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Bereich Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) und den Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte, Geografie) und dauert 40 Wochen. Er beginnt jeweils im August und wird im Folgejahr nach den Sommerferien mit den Ergänzungsprüfungen abgeschlossen. Er ist modular aufgebaut. Jedes Modul ist eine thematisch und organisatorisch in sich geschlossene Unterrichtseinheit, welche eine bestimmte Anzahl Lektionen umfasst, die entweder kursorisch über einen definierten Zeitraum oder in Blöcken erteilt wird. Pro Woche erhalten die Studierenden durchschnittlich 20 Lektionen Unterricht. In allen Fächern wird der Unterricht durch Selbststudium und Hausaufgaben ergänzt. Die Studierenden erhalten von den Lehrpersonen Aufträge und Unterlagen für das Selbststudium. Im Unterricht wird das im Selbststudium Erarbeitete besprochen, vertieft und gewichtet. Ferner werden die Studierenden während des Unterrichts in schwierige Stoffgebiete eingeführt. Zudem werden Fertigkeiten geschult wie Sprechen, Vortragen, Argumentieren und Diskutieren. Lernkontrollen ermöglichen den Studierenden, den Stand ihrer Leistungen festzustellen. Im Lehrplan werden ausserdem für jedes Fach jeweils in einem vorgelagerten Abschnitt die Voraussetzungen aufgeführt, die ein Kandidat/ eine Kandidatin des anspruchsvollen Vorbereitungskurses mitbringen sollte, um diesen erfolgreich antreten zu können. Zum Teil sind diese Voraussetzungen ergänzt durch detaillierte Angaben der einschlägigen Lehrmittel.

Der von der KME vorgelegte Beschrieb der Fachmodule des einjährigen Vorbereitungskurses ist als Einheitslehrplan identisch mit denjenigen der BME in Bern, MSE in Luzern und ISME in St. Gallen. Diese ausserkantonalen Maturitätsschulen haben die einjährige Passerelle ein Jahr vor der KME eingeführt, weshalb der SMK der Einheitslehrplan bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt wurde. Die SMK hat von diesem zustimmend Kenntnis genommen. Der Lehrplan führt zielgerichtet auf die in den Richtlinien der SMK vorgegebenen Prüfungsinhalte hin, weshalb dieser erlassen werden kann.

Reglement über die Ergänzungsprüfungen

Das MBA hat den von der KME eingereichten Reglemententwurf überarbeitet. Die KME bietet die Ergänzungsprüfungen jeweils im August/September als Gesamtprüfung an (§ 2 und § 5). Sie umfasst die folgenden 5 Fachbereiche (§ 5): Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften (eines der drei Fächer Physik, Chemie oder Biologie) und Geistes- und Sozialwissenschaften (Geografie und Geschichte). Die Fächer werden mit Ausnahme des Faches «Englisch» schriftlich geprüft (§ 6). Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mit den einzelnen Prüfungen die Summe von mindestens 20 Punkten erreicht (§ 14), wobei sich die Note im Fachbereich der Geistes- und Sozialwissenschaften aus dem Mittel der Fächer Geografie und Geschichte ergibt (§ 13). Die Kandidatin oder der Kandidat darf allerdings nicht mehr als zwei Noten unter 3.5 und keine Note unter 2 vorweisen. Über die bestandenen Ergänzungsprüfungen erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten einen Ausweis (§ 17).

Das Reglement erfüllt die Anforderungen, welche in der Verordnung des Bundesrates über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen vom 19. Dezember 2003 sowie in den Richtlinien der Schweizerischen Maturitätskommission für die Jahre 2005 – 2006» an die Ergänzungsprüfungen gestellt werden. Anpassungen, welche im Hinblick auf das übergeordnete Recht [Mittelschulgesetz vom 13. Juni 1999 (MSG)] notwendig waren, wurden bereits vorgenommen. Das Reglement kann daher auf der Grundlage des vom MBA überarbeiteten Entwurfs erlassen werden.

Gesuch um Durchführung und Anerkennung der Ergänzungsprüfungen

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Ergänzungsprüfungen Studentinnen und Studenten offen stehen, welche den zweisemestrigen Vorbereitungskurs an der KME besucht haben. Sowohl der von der KME vorgelegte Beschrieb der Fach- Module als auch das Reglement über die Ergänzungsprüfungen stehen mit den Richtlinien der SMK und der eingangs erwähnten Verordnung im Einklang. Ferner werden die von der SMK festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich der Zeugnisgestaltung eingehalten. Gestützt auf Art. 1, Art. 3 und Art. 6 Abs. lit. c der Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen in Verbindung mit den Richtlinien der SMK (Seite 3) ist die SMK zu ersuchen, die Ergänzungsprüfungen der KME anzuerkennen, so dass diese ab August 2006 eigene Ergänzungsprüfungen durchführen und entsprechende Ausweise ausstellen kann.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Beschrieb der Fach-Module der einjährigen Passerelle der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene vom 28. November 2005 wird zur Kenntnis genommen (Anhang 1) und tritt rückwirkend auf Beginn des Schuljahres 2005/06 in Kraft.
  • Das Reglement über die Ergänzungsprüfungen an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene Zürich wird erlassen (Anhang 2).
  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) das Gesuch der KME um Anerkennung der Ergänzungsprüfungen einzureichen, damit diese ab August 2006 eigene Ergänzungsprüfungen durchführen und entsprechende Ausweise ausstellen kann.
  • Das Reglement (Dispositiv II) tritt unter dem Vorbehalt der Gutheissung des Gesuch durch die SMK (vgl. Dispositiv Ziffer III) auf den 1. August 2006 in Kraft.
  • Das Reglement (Dispositiv II) wird in der Gesetzessammlung veröffentlicht.
  • Mitteilung an Herrn Prof. Dr. Heinrich Strebel, Rektor der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene, Mühlebachstrasse 112, 8008 Zürich, Herr Dr. Eric Huggenberger, Präsident der Schulkommission KME, Imbisbühlsteig 7, 8049 Zürich, Herrn Prof. Dr. Alfred Baumgartner, Präsident der Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, Kantonsschule Hohe Promenade, Promenadengasse 11, 8090 Zürich; Herrn Prof. Rolf Bosshard , Präsident des Mittelschullehrerverbands, Lindenhof 16, 8604 Volketswil; Herrn Prof. Stefan Rubin, Präsident des Synodalvorstands, Wylandstrasse 27, 8400 Winterthur; die Bildungsdirektion, Abteilung Bildungsplanung, sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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