Festlegung eines Qualitätsbereiches als Pflichtthema der externen Schulevaluation

Auf dieser Seite

Beschluss Bildungsrat
2006 / 15
Sitzungsdatum
15. Mai 2006

Am 16. August 2006 wird die Fachstelle für Schulbeurteilung ihren Betrieb aufnehmen und das Projekt Neue Schulaufsicht ablösen. Der Übergang vom Projekt mit freiwilligen Erprobungsschulen zum flächendeckenden Regelbetrieb rückt die beiden Hauptfunktionen der externen Evaluation, die Entwicklungsorientierung und die Rechenschaftsfunktion zuhanden des Kantons, in ein neues Verhältnis. Auf dem Weg zum Ziel, Steuerungsinformationen für die Bildungspolitik zu schaffen und den Stand der Qualität der kantonalen Volksschule über die Einzelschule hinaus beurteilen zu können, können nun durch die Evaluation einer viel grösseren Anzahl Schulen erste konkrete Erfahrungen gesammelt werden. Um eine breit abgestützte Datengrundlage zu erhalten, soll ein Qualitätsbereich als Pflichtthema der externen Schulevaluation festgelegt werden. Ein zweiter Qualitätsbereich kann den Schulen weiterhin zur Auswahl angeboten werden.

Für die Qualitätsentwicklung des Gesamtsystems Volksschule ist es entscheidend, dass die kantonale Fremdbeurteilung an kantonale Vorgaben und Ziele anschliessen kann. Die Beurteilung soll an einem bildungspolitisch bedeutsamen Qualitätsthema ansetzen. In Abstimmung auf die Einführung des neuen Volksschulgesetzes wäre es wünschenswert, das Thema «Schulführung» oder das Thema «Qualitätssicherung und -entwicklung» als Pflichtthema festzulegen, doch ist der Zeitpunkt verfrüht, weil einige Schulen mit den entsprechenden Arbeiten noch nicht begonnen haben. Im Zusammenhang mit der insbesondere durch die PISA-Studie ausgelösten bildungspolitischen Diskussion um das Niveau der Kompetenzen in der deutschen Standardsprache, den Sprachförderungsanstrengungen in multikulturellen Schulen, der Einführung neuer Fremdsprachenunterrichtsmodelle und dem Einsatz von Lernstandsmessungsinstrumenten (z.B. Klassencockpit) als Orientierungshilfe ist es sinnvoll, den Qualitätsbereich «Sprachförderung Deutsch» als Pflichtthema festzulegen.

Die Qualität dieses Themas auf der Ebene der kantonalen Volksschule könnte am besten beurteilt werden, wenn alle Schulen während einer vollen Vierjahresperiode in diesem Qualitätsbereich evaluiert würden. Dies würde aber die Möglichkeit verbauen, ein neues, bildungspolitisch prioritäres Thema in den Vordergrund zu rücken und als Pflichtthema zu definieren. Es ist deshalb sinnvoll, die Lage jährlich neu zu beurteilen und das bisherige Pflichtthema für ein weiteres Jahr zu bestätigen oder allenfalls ein neues zu bezeichnen.

Die Bildungsrätliche Aufsichtskommission der Projektes Neue Schulaufsicht hat an ihrer Sitzung vom 20. März 2006 diese Überlegungen der Projekt- und Fachstellenleitung zur Kenntnis genommen und unterstützt den Antrag an den Bildungsrat.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Qualitätsbereich «Sprachförderung Deutsch» wird als Pflichtthema der externen Schulevaluation für das Schuljahr 2006/2007 festgelegt. Ein weiterer Qualitätsbereich steht der Schule zur Auswahl frei.
  • Publikation des Beschlusses im Schulblatt und Information der Schulen, welche im kommenden Schuljahr evaluiert werden, durch separates Schreiben der Fachstelle für Schulbeurteilung.
  • Mitteilung an die Bildungsdirektion (Generalsekretariat, Volkschulamt, Bildungsplanung, Fachstelle für Schulbeurteilung).

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: