Volksschule; Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK); Anerkennung des Vereins «Rodna Retsch» als Trägerschaft von bulgarischen Kursen.

Beschluss Bildungsrat
2006 / 12
Sitzungsdatum
15. Mai 2006

Ausgangslage

Im Namen des Vereins «Rodna Retsch» stellt dessen Präsidentin, Frau Margarita Kousseva, mit Schreiben vom 31. Mai 2005 ein Gesuch um erstmalige Anerkennung als Trägerschaft der bulgarischen Kurse HSK.

Gemäss dem Gesuch besteht der bulgarische Verein «Rodna Retsch» seit dem 21. Januar 2004 in Zürich. Nach den Statuten ist der Zweck des Vereins, einen Zusatzunterricht in bulgarischer Sprache und Kultur (Kurse HSK) anzubieten. Die Schülerinnen und Schüler stammen hauptsächlich aus zweisprachigen Familien, in denen meistens die Mutter bulgarischsprachig ist.

Die Kurse beinhalten bulgarische Sprache und Kultur. Bei der Gestaltung des Lehrplanes richtet sich die Schule einerseits nach den Standards des Bulgarischen Ministeriums für Bildung und Kultur, andererseits nach dem Rahmenlehrplan HSK des Kantons Zürich. Es wird mit in Bulgarien anerkannten Lehrmitteln für die Primarschule gearbeitet. Zur Zeit bestehen 2 Klassen mit gesamthaft 15 Schülerinnen und Schülern im Kanton Zürich, die von 2 Lehrerinnen unterrichtet werden.

Erwägungen

Grundlage für die Anerkennung ist das «Reglement über die Durchführung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)», erlassen vom Erziehungsrat am 11. Juni 1992. Im § 2 ist aufgeführt, dass andere Träger als die Konsulate und Botschaften der Herkunftsländer fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler auf Gesuch vom Bildungsrat anerkannt werden können. Der Bildungsrat anerkennt grundsätzlich das Recht der fremd- oder zweisprachigen Kinder, ihre Muttersprache weiterzupflegen, und hält die Kurse HSK für einen wichtigen Beitrag zu einer ganzheitlichen Erziehung dieser Kinder.

Der Bildungsrat hat am 28. Januar 1997 Kriterien aufgestellt, die erfüllt sein müssen, damit er einen Kursträger anerkennt. Die Bildungsdirektion hat das Gesuch aufgrund der eingereichten Unterlagen geprüft. Das Gesuch erfüllt die Kriterien:

  • Der Lehrplan für die bulgarischen Kurse HSK entspricht dem Rahmenlehrplan, den der Bildungsrat am 3. Dezember 2002 erlassen hat.
  • Der Verein kann einen ausreichenden Erfahrungsnachweis in der Durchführung von Kursen HSK erbringen.
  • Die Lehrerinnen haben eine fachliche und pädagogische Ausbildung und verfügen über Deutschkenntnisse. Sie sind bereit, die obligatorische Weiterbildung für HSKLehrpersonen zu besuchen.
  • Der Verein «Rodna Retsch» ist politisch und konfessionell neutral. Die bulgarische Botschaft unterstützt die Aktivitäten des Vereins. Falls weitere Anbieter von bulgarischen Kursen HSK im Kanton Zürich auftreten, sind diese und der Verein «Rodna Retsch» eingeladen, eine Zusammenarbeit zu suchen.
  • Der Verein «Rodna Retsch» ist nicht gewinnorientiert. Von den Eltern wird ein Schulgeld von 400 Fr. pro Semester und pro Kind verlangt.
  • Mit Margarita Kousseva ist eine verantwortungsvolle Koordinatorin für den Kanton Zürich bezeichnet. Die Vereinsleitung hat sich als kooperativ gezeigt und hat den Kontakt und den Austausch mit der Volksschule gesucht.
  • Der Verein «Rodna Retsch» ist bereit, sich in den durch das Reglement geregelten Punkten der Aufsicht der Schulpflegen und der Bildungsdirektion zu unterziehen.

Aufgrund der obigen Erwägungen soll der Verein «Rodna Retsch» als Träger der Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur für bulgarischsprachige Kinder für die Schuljahre 2006/07 – 2008/09 anerkannt werden. Mit der Anerkennung erhält die Trägerschaft die Rechte und Pflichten, die im «Reglement über die Durchführung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)» formuliert sind. Eine Anerkennung durch den Bildungsrat ermöglicht den Eintrag
der Note aus den Kursen HSK ins Zeugnis der Volksschule.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Verein «Rodna Retsch» wird, gestützt auf das «Reglement über die Durchführung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)» vom 11. Juni 1992, als Trägerschaft der Kurse in bulgarischer Sprache und Kultur anerkannt. Die Anerkennung ist auf drei Jahre befristet (Schuljahre 2006/07 - 2008/09).
  • Mit der Anerkennung gelten für die Trägerschaft die Rechte und Pflichten, die im «Reglement über die Durchführung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)» formuliert sind.
  • Geeignete Publikation im Schulblatt.
  • Mitteilung an: Verein «Rodna Retsch», Forum Migration und Integration (40), Schuldepartemente der Städte Zürich und Winterthur, Verband Zürcher Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS), Synodalvorstand, Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH), Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV), VPOD (Sektion Zürich, Lehrberufe), Verein Zürcher Lehrpersonen, Deutsch als Zweitsprache (VZL DaZ), Verband Kindergärtnerinnen Zürich (VKZ), PHZH (Prorektorat Weiterbildung, Abteilung Sprachen), Vereinigung der Schulsekretäre (VPZS), Vereinigung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Kanton Zürich (VSKZ), EDK (Sekretariat und Beauftragte für Migrationsfragen, IDES), Volksschulamt.

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