Privatschulen. «EVENTA - Privatschule für erfolgreiches Lernen», Nürensdorf. Führung einer Primarschule. Bewilligung

Beschluss Bildungsrat
2006 / 11
Sitzungsdatum
15. Mai 2006

Am 25. Februar 2006 reichte Daniela Waigel bei der Bildungsdirektion ein Gesuch zur Führung einer privaten Primarschule mit dem Namen «EVENTA - Privatschule für erfolgreiches Lernen» ein (act. 1).

Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Gesuchstellerin aus, dass sie als Primarlehrerin immer wieder festgestellt habe, dass Kinder trotz normaler Intelligenz in einer grösseren Klassengemeinschaft nicht adäquat geschult werden könnten. Die Schülerinnen und Schüler sollen deshalb in kleinen Gruppen von 5 bis 10 Kindern unterrichtet werden.

Die Gesuchstellerin halte sich an den Lehrplan des Kantons Zürich. Sie lege Wert auf einen lebendigen, abwechslungsreichen und anschaulichen Unterricht. Die Arbeit in kleinen Gruppen und der Projektunterricht machten es möglich, spezifisch auf die einzelnen Kinder einzugehen. Mit geeigneten Fördermassnahmen sollen die individuellen Defizite der Schülerinnen und Schüler aufgearbeitet werden. Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern nehme einen wichtigen Platz ein.

Die Schulleiterin, D. Waigel, ist gleichzeitig einzige Lehrerin an der geplanten Privatschule «EVENTA»: - Fähigkeitszeugnis als Primarlehrerin, Zürich 1994. Vor der definitiven Anstellung zusätzlicher Lehrkräfte braucht es eine Lehrbewilligung der Bildungsdirektion.

Gemäss Gutachten des Hochbauamtes vom 13. März 2006 (act. 5) wird der Unterricht in einem Gewerbekomplex («Gwerbi 88») an der Winterthurerstr. 88 in Nürensdorf stattfinden. Für den Anfangsbetrieb wird mit höchstens 15 Schülerinnen und Schülern gerechnet.

Vorerst soll ein bisheriger Lagerraum gemietet werden. Der 17.5 m x 10.1 m grosse Raum soll mit Möblierungselementen in Nischen unterteilt werden für Gruppenarbeit, Lehrerbereich, Materialablage usw. Bei einer Nachfrage nach Tagesstrukturen besteht die Absicht, ein mit einer Küche ausgestatteter Besprechungsraum zu mieten, der auch für den Schulunterricht verwendet werden kann.

Der Treppenzugang zu den vorgesehenen Schulräumen im Obergeschoss erschliesst gleichzeitig verschiedene Gewerberäume. Diese Räume, einschliesslich eines gemeinsamen separaten Herren- bzw. Damen-WCs auf dem Geschoss, sind nur sehr wenig mit Personal und Kundschaft belegt. Trotzdem ist bei der WC-Benutzung durch die Kinder eine erhöhte Beaufsichtigung erforderlich.

Die behindertengerechte Erschliessung im Obergeschoss ist durch einen Waren- und Personenlift sichergestellt. Der Personenlift ist zur Zeit ausser Betrieb. Die grosszügigen WCs können auch durch Rollstuhlgänger/innen genutzt werden.

Die für den Schulbetrieb vorgesehenen Räume weisen bezüglich der massgebenden Schulbaurichtlinien vom 1. Oktober 1999 folgende Kennzahlen auf:

Anzahl Schüler in Unterrichtsräumen

  Fläche (m2) Vol. (m3) Fenster (m2) Max. Schülerzahl
Unterrichtsraum Süd 176  616  13.2 26
Unterrichts-/Aufenthaltsraum
West mit Küchenraum
38  124  3.9 4-5

Mit der maximal zulässigen Schülerzahl sind die gemäss Schulbaurichtlinien erforderlichen Raumabmessungen je Schüler/in (2.5 m2, 6 m3) und die natürliche Belichtung (Fensterfläche) eingehalten, wobei der Unterricht hauptsächlich in den Fensterbereichen stattfinden muss. Der im Unterrichtsraum Süd vorläufig vorgesehene Schulbetrieb mit zwei Gruppen bzw. 15 Kindern ist unproblematisch. Der Unterricht für Handarbeiten und Werken ist in den bestehenden Räumen vorgesehen. Für den Sportunterricht sollen die Turnhallen der Oberstufe bzw. der Primarschule Nürensdorf gemietet werden. Die Gesuchstellerin hat die Bildungsdirektion darüber zu informieren. Für den Pausenaufenthalt und weitere Turnstunden können der nahe gelegene Sportplatz der Oberstufe oder der angrenzende Wald benutzt werden. Vorbehältlich der nachstehenden Bemerkungen kann dem Privatschulbetrieb in den dafür vorgesehenen Räumen zugestimmt werden:

Im Treppenhaus ist mit geeigneten Massnahmen zu verhindern, dass das mit horizontalen Traversen gestaltete Geländer beklettert wird (Unfallgefahr).

Die bestehende Nennbeleuchtung in den geplanten Unterrichtsräumen ist zu prüfen und allenfalls zu ergänzen. Gefordert sind 300 bis max. 400 Lux.

Aufgrund dieser Vorbehalte hat die Gesuchstellerin bereits geeignete Massnahmen eingeleitet (act. 7). Über die Umsetzung der geplanten Massnahmen hat die Gesuchstellerin die Bildungsdirektion zu informieren. Bei baulichen Veränderungen oder für zusätzliche Schulräume ist eine Bewilligung des Bildungsrates erforderlich.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Aufgrund vorstehender Erwägungen wird der Privatschule «EVENTA – Privatschule für erfolgreiches Lernen», Nürensdorf, vertreten durch D. Waigel, die Bewilligung zur Führung einer privaten Primarschule erteilt.
  • In den beiden Klassenzimmern Süd und West dürfen insgesamt nicht mehr als 26 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig unterrichtet werden. Bei baulichen Veränderungen oder für zusätzliche Schulräume ist eine Bewilligung des Bildungsrates erforderlich.
  • Die Kosten dieses Verfahrens bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 400 und den Ausfertigungsgebühren von Fr. 50, total Fr. 450, werden der Gesuchstellerin auferlegt und nach Eintreten der Rechtskraft durch die Bildungsdirektion in Rechnung gestellt.
  • Ein Rekurs gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Mitteilung dieses Beschlusses an schriftlich und unter Beilage einer Kopie dieses Beschlusses beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, eingereicht werden. In der Rekursschrift sind die Rekursanträge zu stellen und zu begründen. Mit dem Rekurs können alle Mängel des Verfahrens und der angefochtenen Verfügung geltend gemacht werden.
  • Mitteilung an die Privatschule «EVENTA», vertreten durch D. Waigel, Im Schuelacher 6, 8309 Breite-Nürensdorf (eingeschrieben gegen Rückschein), die Bezirksschulpflege Bülach, die Schulpflege Nürensdorf, das Hochbauamt, sowie an das Volksschulamt (5) der Bildungsdirektion.

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